Was ist eine Sonderbilanz und wozu dient sie?
Eine Sonderbilanz wird zusätzlich zur Gesamthandelsbilanz einer Personengesellschaft erstellt, um das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer gesondert auszuweisen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Sie ist erforderlich, um den korrekten steuerlichen Gesamtgewinn der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu ermitteln.
Das Problem bei Personengesellschaften ist nämlich, dass sich das Privat- und Betriebsvermögen mischen können, beispielsweise wenn im Privateigentum befindliche Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist dabei: Alle Sondervergütungen und -aufwendungen, die sich aus der Sonderbilanz ergeben, tauchen auch in der Bilanz der Gesellschaft wieder auf. Somit ist die Sonderbilanz ein ausgelagerter Teil der Jahresbilanz. So wird diese übersichtlicher und die Gewinnermittlung einfacher.