Latente Steuern in der Bilanz korrekt aufführen
Nun sehen wir uns an, wie du die latenten Steuern in der Bilanz richtig ausweist. § 266 HGB sieht dazu zwei Stellen vor:
- Aktive latente Steuern: auf der Aktivseite unterhalb der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
- Passive latente Steuern: auf der Passivseite nach den passiven Rechnungsabgrenzungsposten
Du hast selbst die Wahl, ob du aktive und passive latente Steuern getrennt voneinander ausweisen möchtest oder ob du sie saldierst und nur auf einer Seite deiner Bilanz darstellst.
Auch in der Gewinn- und Verlustrechnung tauchen die latenten Steuern auf – nämlich, wenn du latente Steuern bildest oder auflöst. Gib sie unter „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ an. Bist du zur Anfertigung eines Anhangs zur Bilanz verpflichtet (z. B. bei einem Konzernabschluss), musst du hier detailliert darlegen, wie sich die ausgewiesenen latenten Steuern zusammensetzen.