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Gezeichnetes Kapital: So bilanzierst du deine Kapitaleinlage richtig

Aktualisiert am
16
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01
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2024
City Skyline

Als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft musst du in der Bilanz dein gezeichnetes Kapital ausweisen. Aber was gehört eigentlich zu diesem Posten, wie bildet man das gezeichnete Kapital und welche Unterschiede gibt es zwischen einer GmbH und AG? Erfahre in diesem Beitrag alles rund um das gezeichnete Kapital.

Definition und Funktion des gezeichneten Kapitals

Als gezeichnetes Kapital bezeichnet man das Haftkapital, mit dem eine Kapitalgesellschaft im Falle einer Insolvenz haftet. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nur mit dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch mit dem Betriebsvermögen. Wie hoch diese Rücklage sein muss, ist für die verschiedenen Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) und Aktiengesellschaft (AG) gesetzlich festgelegt.

Die Gründerinnen und Gründer müssen das gezeichnete Kapital bei der Gründung ihres Unternehmens hinterlegen. Sie können es zwar später erhöhen, für eine Kapitalherabsetzung gelten hingegen strenge gesetzliche Vorgaben.

Wichtig: Auch die Inhaber einer Personengesellschaft bringen im Regelfall eine Kapitaleinlage in das Unternehmen ein. Diese wird jedoch nicht als gezeichnetes Kapital bezeichnet.

So setzt sich das gezeichnete Kapital zusammen

Das gezeichnete Kapital besteht zunächst lediglich aus dem einzubringenden Stammkapital oder Grundkapital. Die Höhe kann sich verändern, wenn eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung vorgenommen wird. Die wichtigsten Informationen dazu im Überblick:

GmbH AG
Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung Eine Kapitalerhöhung nimmst du vor, wenn du mehr Liquidität benötigst, größere Anschaffungen planst, eine bessere Kreditwürdigkeit erreichen willst (mehr Eigenkapital = bessere Bonität) oder das Unternehmen wachsen soll.
Möglichkeiten zur Kapitalerhöhung
  • Aufnahme neuer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
  • Erhöhung des eigenen Stammanteils durch die bestehenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • Umwandlung von freien Rücklagen in Stammkapital
  • Ausgabe neuer Aktien
  • Ausgabe von Anleihen mit Wahlrecht
  • Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital
Notwendigkeit einer Kapitalherabsetzung Mit einer Kapitalherabsetzung kannst du einen Bilanzverlust ausgleichen oder Aktionärinnen und Aktionäre auszahlen. Dabei darfst du die gesetzliche Mindesteinlage keinesfalls unterschreiten.
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Gezeichnetes Kapital bei GmbH und AG

Das gezeichnete Kapital unterscheidet sich bei der GmbH und AG in der Bezeichnung, Höhe und der Bildung.

Gezeichnetes Kapital einer GmbH: Stammkapital

Bei der GmbH heißt das gezeichnete Kapital Stammkapital. Nach § 5 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) beträgt dieses 25.000 Euro. Tatsächlich kann das Stammkapital einer GmbH auch höher sein, beispielsweise um eine bessere Bonität zu erreichen. Das legst du im Gesellschaftsvertrag fest (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG). Damit du deine GmbH im Handelsregister eintragen lassen kannst, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, müssen eingezahlt worden sein.
  • Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen jeweils mindestens ein Viertel ihres Geschäftsanteils eingezahlt haben.

Einen Sonderfall stellt die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) dar, die nach § 5a Abs. 1 GmbH-Gesetz als Mindestkapital zunächst lediglich 1 Euro hinterlegen muss (höhere Beträge sind natürlich möglich und sinnvoll). Entscheidest du dich für die UG, musst du jedes Jahr ein Viertel deines Vorjahresgewinns in die Rücklage einstellen, bis du die 25.000 Euro Stammkapital der GmbH erreicht hast (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Gezeichnetes Kapital einer AG: Grundkapital

Bei der Aktiengesellschaft wird das gezeichnete Kapital als Grundkapital bezeichnet. Es beträgt gemäß § 7 Aktiengesetz (AktG) mindestens 50.000 Euro. Eine Aktiengesellschaft erhält ihr Kapital, indem sie Aktien im entsprechenden Gegenwert emittiert. Die Käuferinnen und Käufer erwerben mit ihrer Einzahlung einen Anteil am Unternehmen und werden so zu Aktionärinnen bzw. Aktionären oder Anteilseignerinnen bzw. Anteilseignern. Eine Aktie muss mindestens einen Nennwert von 1 Euro aufweisen (§ 8 Abs. 2 AktG). Alternativ sind auch Stückaktien ohne Nennwert möglich.

Bei der Unternehmensgründung treten häufig lediglich die Gründerinnen und Gründer als Aktionärinnen und Aktionäre auf, die die auszugebenden Anteile unter sich aufteilen. Dieselben Vorgaben gelten übrigens für die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die zumindest im Kern ebenfalls eine Aktiengesellschaft und damit eine Kapitalgesellschaft ist.

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Beispiele für gezeichnetes Kapital

Beispiel 1: Gründung einer GmbH

Die zwei Unternehmer A und B wollen eine GmbH gründen. Sie vereinbaren ein Stammkapital von 30.000 Euro, das jeweils hälftig einzuzahlen ist. A hat eine Einlage in Höhe von 5.000 Euro geleistet. B hat wie vereinbart eine Produktionsmaschine im Wert von 8.000 Euro eingebracht und 3.000 Euro Kapital eingezahlt. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen sie mindestens 12.500 Euro einzahlen und jeder jeweils ein Viertel des eigenen Anteils (3.750 Euro).

Gemeinsam haben sie (5.000 Euro + 8.000 Euro + 3.000 Euro =) 16.000 Euro und somit ausreichend Kapital eingezahlt. Die Sacheinlage wird zum persönlichen Anteil gerechnet und so haben beide Gesellschafter auch bereits mindestens ein Viertel ihrer einzuzahlenden Kapitaleinlage geleistet.

Beispiel 2: Gründung einer AG

Vier Unternehmerinnen gründen eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 500.000 Euro. Jede der vier bringt einen gleichmäßigen Anteil von 125.000 Euro ein. Die Aktien weisen einen Nennbetrag von 10 Euro auf. Insgesamt werden somit 50.000 Aktien ausgegeben. Jede der vier Gründerinnen hält nach der Gründung 12.500 Aktien im Wert von 125.000 Euro.

Gezeichnetes Kapital in der Bilanz

In der Bilanz weist du das gezeichnete Kapital als Unterpunkt  I. des Eigenkapitals A. auf der Passivseite aus (§ 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch). Zum Eigenkapital gehören außerdem Gewinnrücklagen, Kapitalrücklagen und Vorträge für einen Jahresüberschuss oder -verlust. Das gilt für GmbHs ebenso wie für Aktiengesellschaften. Wurde noch nicht das gesamte Mindestkapital eingezahlt, musst du den Restbetrag gesondert ausweisen.

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva beim bilanziellen Aufbau von Eigenkapital
Bilanzieller Aufbau des Eigenkapitals

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