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Steuererklärung: So kannst du deine Kfz-Versicherung absetzen!

Aktualisiert am
12
.
03
.
2025
Rotes KFZ, dessen Versicherung steuerlich abgesetzt werden kann.

Viele Autofahrer lassen Steuervorteile ungenutzt, weil sie nicht wissen, dass sie ihre Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen können. Ob Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung oder beruflich bedingte Zusatzversicherungen – das Finanzamt erkennt bestimmte Kosten an, je nachdem, wie du dein Fahrzeug nutzt. In diesem Ratgeber erfährst du, wer seine Autoversicherung absetzen kann, wo die Eintragung erfolgt und welche Nachweise du brauchst. So sicherst du dir ganz einfach eine Steuerersparnis!

Kann ich meine Kfz-Versicherung bei der Steuererklärung absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings kommt es darauf an, wie du dein Fahrzeug nutzt und welche Art von Versicherung du abgeschlossen hast.

Grundsätzlich gilt:

Merke: Rechnung ohne Gewerbe schreiben - das geht! Nämlich in den folgenden zwei Anwendungsfällen:

  • Angestellte können die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben absetzen – allerdings nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen.
  • Selbstständige haben oft mehr Möglichkeiten, da sie beruflich genutzte Fahrzeuge über die Betriebsausgaben absetzen können.

Nicht jede Kfz-Versicherung kann gleichermaßen von der Steuer abgesetzt werden. Diese drei Versicherungen spielen steuerlich eine Rolle:

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden (gilt für alle, unabhängig von der beruflichen Nutzung).
  1. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
  • Können nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
  • Selbstständige können die Kosten allerdings als Betriebsausgaben ansetzen, wenn das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird.
  1. Beruflich bedingte Zusatzversicherungen
  • Spezielle Versicherungen, die ausschließlich für berufliche Zwecke abgeschlossen werden, können steuerlich berücksichtigt werden.

Wichtig: Die genaue steuerliche Behandlung hängt immer vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob du dein Auto privat oder beruflich nutzt.

Wer kann die Kosten für die Kfz-Versicherung absetzen?

Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können die Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen – allerdings unter unterschiedlichen Voraussetzungen:.

  • Angestellte dürfen lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung in ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe angeben. Andere Versicherungen, wie Teilkasko oder Vollkasko, sind für sie nicht absetzbar.
  • Selbstständige und Gewerbetreibende haben mehr Möglichkeiten. Nutzen sie ihr Fahrzeug überwiegend für berufliche Zwecke, können sie nicht nur die Kfz-Haftpflicht-, sondern auch die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung als Betriebsausgabe ansetzen.
  • Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleingewerbetreibende gelten die gleichen Regeln wie für Selbstständige. Solange das Fahrzeug betrieblich genutzt wird, können sie die Kosten für die Kfz-Versicherung als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Falls das Auto sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, darf nur der berufliche Anteil steuerlich geltend gemacht werden.

Hier findest du nochmal einen schnellen Überblick:

Personengruppe Welche Kfz-Versicherung ist absetzbar? Absetzbar als
Angestellte Nur Kfz-Haftpflichtversicherung Sonderausgabe
Selbstständige & Gewerbetreibende Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko (bei betrieblicher Nutzung) Betriebsausgabe
Kleinunternehmer & Kleingewerbe Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko (bei betrieblicher Nutzung) Betriebsausgabe

Wie können Selbstständige ihre Kosten für die Versicherung am Auto von der Steuer absetzen?

Als Selbstständiger kannst du die Kosten deiner Kfz-Versicherung steuerlich absetzen, insbesondere wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Hierbei gelten folgende Grundsätze:

  • Betriebliche Nutzung des Fahrzeugs: Wird das Auto zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke eingesetzt, zählt es zum Betriebsvermögen. In diesem Fall können die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung als Betriebsausgaben in voller Höhe abgesetzt werden.
  • Gemischte Nutzung des Fahrzeugs: Bei einer sowohl privaten als auch beruflichen Nutzung des Fahrzeugs ist es wichtig, den betrieblichen Nutzungsanteil genau zu dokumentieren. Hierfür kann es sich lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen, das die Aufteilung der gefahrenen Kilometer zwischen privater und beruflicher Nutzung festhält. Dementsprechend können die Versicherungsbeiträge anteilig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Nachweis der Versicherungsbeiträge: Für die steuerliche Absetzung ist es erforderlich, die gezahlten Versicherungsbeiträge nachzuweisen. Hierzu dient die jährliche Beitragsrechnung oder eine Beitragsbescheinigung deines Versicherers, die die aufgewendeten Kosten für die verschiedenen Versicherungsarten (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) aufschlüsselt.

Wichtig: Nur der Fahrzeughalter, der zugleich Versicherungsnehmer ist, kann die Kfz-Versicherung steuerlich absetzen. So kannst du durch die korrekte Erfassung und Dokumentation deiner Fahrzeugnutzung sowie der entsprechenden Versicherungsbeiträge als Selbstständiger effektiv deine Steuerlast reduzieren.

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Wie können Angestellte die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen?

Angestellte können nur die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Diese zählt zu den Vorsorgeaufwendungen und kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Zusätzlich können Fahrtkosten für den Arbeitsweg über die Werbungskosten abgesetzt werden, zum Beispiel durch die Entfernungspauschale. Andere Versicherungen, wie die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, sind nicht absetzbar, da sie als Sachversicherungen gelten und nicht der Absicherung existenzieller Risiken dienen​.

Allerdings gibt es eine Höchstgrenze:

  • Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer liegt der maximale Betrag für abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr​.
  • Da in diese Grenze auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen, wird der Betrag oft bereits ausgeschöpft. Falls das der Fall ist, hat die Kfz-Haftpflichtversicherung keinen zusätzlichen steuerlichen Vorteil​.

Wichtig: Auch hier gilt: Nur wer sowohl Versicherungsnehmer als auch Fahrzeughalter ist, kann die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzen. Wer die Versicherung für das Auto eines Familienmitglieds bezahlt, ohne selbst als Halter eingetragen zu sein, kann diese Kosten nicht geltend machen​.

Tipp: Entfernungspauschale nicht vergessen

Wenn du mit dem Auto zur Arbeit fährst, kannst du zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) in der Steuererklärung ansetzen. Das Finanzamt erkennt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz an – ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro pro Kilometer. Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob du dein Auto privat oder geschäftlich nutzt.

Wo trägt man die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung ein?

Je nach beruflicher Situation gibt es unterschiedliche Bereiche in der Steuererklärung, in denen die Kfz-Versicherung eingetragen wird. Während Angestellte die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, setzen Selbstständige ihre Versicherungskosten als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR ab. Arbeitnehmer sollten zudem prüfen, ob weitere beruflich bedingte Kfz-Kosten als Werbungskosten absetzbar sind, insbesondere bei Dienstreisen oder beruflich veranlassten Fahrten.

Hier eine Übersicht:

Personengruppe Eintragung in der Steuererklärung
Angestellte Anlage „Vorsorgeaufwand“, Abschnitt „Unfall- und Haftpflichtversicherungen“ – nur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzbar
Selbstständige & Gewerbebetreibende Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), unter „Betriebsausgaben“ → „Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten“ – Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherungen anteilig oder vollständig absetzbar (bei betrieblicher Nutzung)
Kleinunternehmer & Kleingewerbe Eintragung wie bei Selbstständigen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird

Tipp: Wird das Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, sollte ein Fahrtenbuch geführt werden, um den steuerlich relevanten Anteil genau zu ermitteln.

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Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware kannst du deine Kfz-Versicherungskosten einfach und übersichtlich erfassen. Die sevdesk Buchhaltungssoftware unterstützt dich dabei, alle steuerlich relevanten Ausgaben zentral zu verwalten – egal, ob du deine Kfz-Haftpflicht als Sonderausgabe oder deine gesamten Versicherungskosten als Betriebsausgabe absetzen möchtest. Zusätzlich kannst du Belege digital erfassen und deine Steuererklärung optimal vorbereiten, ohne den Überblick zu verlieren.

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Zusammenfassung: So kannst Du Steuern bei der Kfz-Versicherung sparen

Mit der richtigen Strategie kannst du die Kosten für deine Kfz-Versicherung steuerlich absetzen und so deine Steuerlast senken. Als Angestellter hast du die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe in der Steuererklärung anzugeben. Selbstständige, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer profitieren von noch mehr Vorteilen, da sie bei betrieblicher Nutzung des Fahrzeugs auch Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen als Betriebsausgaben absetzen können.

Wird das Auto sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, ist ein Fahrtenbuch wichtig, um den betrieblichen Anteil genau nachzuweisen. Entscheidend ist zudem die korrekte Eintragung in der Steuererklärung: Während Angestellte ihre Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, erfolgt die Erfassung bei Selbstständigen über die Anlage EÜR.

Häufige Fragen zum Thema Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen

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