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Gewerbesteuer absetzen: So holst du dir dein Geld zurück

Aktualisiert am
21
.
08
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2025
Schreibtisch mit Gewerbesteuer-Dokument: daneben Taschenrechner, Belege, Euro-Geld, Buchhaltungsordner und Laptop.

Als Unternehmer kannst du die Steuern fürs Gewerbe auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen. Seit 2020 dürfen Einzelunternehmer und Personengesellschaften das 4,0-fache des Steuermessbetrags geltend machen. Bei einem Hebesatz bis 400% entsteht faktisch keine zusätzliche Belastung. Mit sevdesk optimierst du deine Anrechnung und verstehst, wie die Berechnung funktioniert.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, aber auf die Einkommensteuer anrechenbar
  • Anrechnung basiert auf § 35 EStG (Messbetrag × 4 × 0,3765)
  • Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, keine GmbH/UG
  • Freibetrag in Höhe von 24.500 € senkt den Messbetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Deutschland liegt 2025 bei 437 Prozent (für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern)
  • Anrechnung der Gewerbesteuer erfolgt in Höhe des 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer
  • Bei einem Hebesatz bis zu 400% entsteht faktisch keine zusätzliche steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer
  • Kapitalgesellschaften können keinen Freibetrag nutzen und keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer vornehmen
  • Summe aller Steuerermäßigungen bei Hebesatz ≤ 400 % = 0 € Zusatzbelastung

Was heißt eigentlich „Gewerbesteuer absetzen"? – Definition & Unterschied

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die Unternehmen an die Gemeinde ihres Firmensitzes zahlen müssen. Sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und betrifft alle Gewerbetreibenden, vom Einzelhändler bis zum Industrieunternehmen. Doch was bedeutet es eigentlich, die Gewerbesteuer "abzusetzen"?

Hinweis: Während Gewerbetreibende der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, sind Freiberufler grundsätzlich von dieser Steuer befreit und müssen sich mit dieser Anrechnungsfrage nicht beschäftigen.

Hier liegt ein wichtiger Unterschied zwischen Abzug und Anrechnung, den du unbedingt kennen solltest:

  • Abzugsverbot (§ 4 Abs. 5b EStG): Seit der Unternehmensteuerreform 2008 gilt: Die Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Das bedeutet, du kannst sie nicht mehr vom Gewinn abziehen, obwohl sie ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe ist und deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindert.
  • Anrechnung (§ 35 EStG): Als Ausgleich für das Abzugsverbot kannst du die Gewerbesteuer auf deine Einkommensteuer anrechnen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt die Anrechnung das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags. Die Anrechnung ist jedoch auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt.

Die Gewerbesteuerpflicht und die Möglichkeit zur Anrechnung bringen folgende Vor- und Nachteile mit sich:

  • Bei einem Hebesatz von bis zu 400% entsteht faktisch keine zusätzliche Steuerbelastung
  • Die Berechnung der Gewerbesteuer ist komplex und erfordert genaue Kenntnis
  • Die Anrechnung gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften
  • Ein positiver Gewerbeertrag im aktuellen Jahr kann um Verluste aus vergangenen Jahren gemindert werden, was die Steuerlast reduziert

Während also das "Absetzen" im Sinne eines Betriebsausgabenabzugs nicht mehr möglich ist, profitierst du als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Anrechnung auf die Einkommensteuer und holst dir so einen Teil deines Geldes zurück.

So wird die Gewerbesteuer berechnet: Messbetrag, Formel & Höhe

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Abgabe für Gewerbetreibende, deren Berechnung in mehreren Schritten erfolgt. Entscheidend für die Höhe sind der Gewerbesteuermessbetrag als Bemessungsgrundlage und der Hebesatz deiner Gemeinde. Hier erfährst du, wie die Berechnung genau funktioniert und welche Faktoren deine Steuerlast beeinflussen.

Gewerbesteuer-Messbetrag ermitteln

Der Gewerbesteuermessbetrag bildet die Bemessungsgrundlage für die spätere Berechnung und wird vom Finanzamt festgesetzt. Um ihn zu ermitteln, musst du folgende Schritte durchführen:

  • Ausgangspunkt: Gewinn aus Gewerbebetrieb - Dieser wird aus deiner Steuerbilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung übernommen
  • Hinzurechnungen - Bestimmte Aufwendungen werden wieder hinzugerechnet, z.B.: Zinsen und Finanzierungsanteile (25% der Schuldzinsen), Miet- und Pachtzinsen für Immobilien (10%), Lizenzgebühren (25%)
  • Kürzungen - Bestimmte Erträge werden abgezogen, z.B.: Erträge aus Beteiligungen an anderen Unternehmen, Erträge aus Grundbesitz, befristete Überlassung von Rechten, Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern
  • Freibetrag abziehen - Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro
  • Steuermesszahl anwenden - Der bereinigte Gewerbeertrag wird mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert

Formel: Steuermessbetrag × Hebesatz

Die endgültige Gewerbesteuer berechnet sich nach einer einfachen Formel:

Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert deutschlandweit erheblich. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt aktuell bei etwa 437 Prozent (2025).

Ein Beispiel: Bei einem Steuermessbetrag von 1.000 Euro und einem Hebesatz von 400% ergibt sich eine Gewerbesteuer von 4.000 Euro (1.000 Euro × 400 ÷ 100).

Auswirkung des Hebesatzes auf die Steuerlast

Der Hebesatz hat erheblichen Einfluss auf deine Steuerlast und kann zwischen Gemeinden stark variieren. Dies macht ihn zu einem wichtigen Standortfaktor für Unternehmen:

Gemeinde Hebesatz Steuerlast bei 1.000 € Messbetrag Summe (in €)
München 490% 4.900 € 4.900 €
Berlin 410% 4.100 € 4.100 €
Hamburg 470% 4.700 € 4.700 €
Düsseldorf 440% 4.400 € 4.400 €
Landgemeinden 300-350% 3.000-3.500 € 3.000-3.500 €

Viele Gemeinden in ländlichen Regionen locken mit niedrigeren Hebesätzen, um Gewerbetreibende anzuziehen.

Möchtest du mehr über die detaillierte Berechnung der Gewerbesteuer erfahren? In unserem ausführlichen Artikel findest du weitere Informationen und praktische Beispiele zur Gewerbesteuer berechnen.

Wer darf die Gewerbesteuer anrechnen und wer nicht? (Einzelunternehmer, GmbH usw.)

Einzelunternehmen & Personengesellschaften

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft kannst du die gezahlte Gewerbesteuer auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen. Diese Anrechnung der Gewerbesteuer ist eine wichtige Steuerermäßigung, die dir hilft, deine Steuerlast zu senken.

Voraussetzungen für die Anrechnung nach § 35 EStG:

  • Du erzielst gewerbliche Einkünfte (keine freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Einkünfte)
  • Die Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
  • Es gilt die Vierfach-Regel: Maximal das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags ist anrechenbar
  • Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt
  • Die Anrechnung kann höchstens die festgesetzte Einkommensteuer erreichen

Personengesellschaften und Einzelunternehmen profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro, der den Gewerbesteuermessbetrag reduziert. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerlast erheblich. Bei einem Hebesatz von bis zu 400 Prozent entsteht faktisch keine zusätzliche steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer. Mehr Details zur Steuererklärung findest du hier im Beitrag zur Steuererklärung für Einzelunternehmen.

Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gilt eine andere Regelung. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen. Der Grund: Bei Kapitalgesellschaften ist die Gewerbesteuer bereits im Steuersystem berücksichtigt.

Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften:

  • Kein Gewerbesteuerfreibetrag (im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • Die Gesamtsteuerbelastung aus Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer liegt bei etwa 30%
  • Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Die Gewerbesteuer wirkt sich dennoch ertragswirksam auf die Körperschaftsteuer aus
  • Bei verbundenen Unternehmen können Hebesätze je Standort differieren

Die unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften soll eine steuerliche Gleichbehandlung verschiedener Unternehmensformen gewährleisten. Während Personengesellschaften von der Anrechnung nach § 35 EStG profitieren, haben Kapitalgesellschaften durch den niedrigeren Körperschaftsteuersatz einen anderen steuerlichen Vorteil.

Paragraph 35 EStG: Steuerermäßigung & Vierfach-Faktor

Der Paragraph 35 des Einkommensteuergesetzes ist ein wichtiger Rettungsanker für Selbstständige und Unternehmer, die Gewerbesteuer zahlen müssen. Er regelt die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und sorgt dafür, dass du als Unternehmer nicht doppelt belastet wirst.

Regelung seit 2020: Vierfaches des Messbetrags

Seit dem Veranlagungszeitraum 2020 kannst du das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags auf deine Einkommensteuer anrechnen. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren 3,8-fachen Anrechnung, die bis 2019 galt. Die Formel zur Berechnung ist einfach: Anrechnungsbetrag = Gewerbesteuermessbetrag × 4 × 0,3765

Bei einem Hebesatz von bis zu 400 Prozent entsteht dadurch faktisch keine zusätzliche steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer. Praktisches Beispiel: Bei einem Messbetrag von 1.000 Euro kannst du 4.000 Euro auf deine Einkommensteuer anrechnen. Ergänzend dazu ist auch § 10a GewStG wichtig, der die Behandlung von Gewerbeverlusten regelt und dir ermöglicht, diese in zukünftige Veranlagungszeiträume vorzutragen.

Grenzen der Ermäßigung & typische Fallstricke

Die Steuerermäßigung hat allerdings klare Grenzen. Der Anrechnungsbetrag darf nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Zudem ist die Anrechnung auf den Teil der Einkommensteuer beschränkt, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt: der sogenannte Ermäßigungshöchstbetrag.

Ein häufiger Fallstrick: Bei mehreren Gewerbebetrieben muss der Anrechnungsbetrag für jeden Betrieb getrennt berechnet werden. Das aktuelle BMF-Schreiben stellt klar, dass die Berechnung betriebsbezogen erfolgen muss. Auch bei Mitunternehmerschaften richtet sich der Anteil am Gewerbesteuermessbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel. Vorabgewinnanteile bleiben unberücksichtigt.

Besonders wichtig: Die Anrechnung gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG.

Schritt-für-Schritt: Gewerbesteuer-Anrechnung auf die Einkommensteuer berechnen

1. Gewerbesteuermessbetrag ermitteln

Der Gewerbesteuermessbetrag ist die Grundlage für die Anrechnung auf deine Einkommensteuer. Um ihn zu berechnen, gehst du so vor: Zuerst ermittelst du deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb. Diesen musst du dann um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (z.B. Mieten, Pachten, Leasingraten) erhöhen und um Kürzungen vermindern.

Vom so ermittelten Gewerbeertrag ziehst du den Freibetrag von 24.500 Euro ab. Dieser gilt allerdings nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften wie GmbHs. Das Ergebnis multiplizierst du mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt dann durch Multiplikation mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Bei einem Hebesatz von bis zu 400% entsteht faktisch keine zusätzliche steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer.

2. Anrechnungshöchstbetrag berechnen

Die Formel zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags lautet: Messbetrag × 4 × 0,3765. Dieser Faktor 0,3765 entspricht dem Verhältnis zwischen der Gewerbesteueranrechnung und der tatsächlichen Gewerbesteuerbelastung. Bei natürlichen Personen (Einzelunternehmer) und Mitunternehmern (Gesellschafter einer Personengesellschaft) wird die Gewerbesteuer pauschalisiert auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine steuerliche Gleichstellung mit Kapitalgesellschaften zu erreichen.

Wichtig: Du kannst maximal die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer anrechnen. Die Anrechnung kann die festgesetzte Einkommensteuer nicht übersteigen und ein Überhang verfällt leider ersatzlos. Bei mehreren Gewerbebetrieben muss der Anrechnungsbetrag für jeden Betrieb getrennt berechnet werden.

3. In der Steuererklärung eintragen

Bei ELSTER trägst du die Anrechnung je nach deiner Unternehmensform ein.

  • Einzelunternehmer: In der Anlage G (Gewerbebetrieb) in Zeile 20-22
  • Personengesellschaften: In der Anlage S (Selbstständige Arbeit) in Zeile 20-22
  • Freiberufler mit gewerblichen Einkünften: Ebenfalls in der Anlage S

Die genauen Eingabefelder sind: Zeile 20: Anzurechnender Gewerbesteuermessbetrag;

  • Zeile 21: Faktor (wird automatisch mit 4 vorbelegt)
  • Zeile 22: Anzurechnender Betrag (wird automatisch berechnet).

Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten ist zu beachten, dass die Gewerbesteueranrechnung nur auf die Einkommensteuer des Ehegatten erfolgt, der die gewerblichen Einkünfte erzielt hat. Eine Übertragung auf die Einkünfte des anderen Ehegatten ist nicht möglich. Mit sevdesk hast du den Vorteil, dass die Software den korrekten Anrechnungsbetrag bereits in deiner Buchhaltung berücksichtigt und bei der Erstellung deiner Steuererklärung automatisch übernimmt.

Praxisbeispiele

Anhand konkreter Beispiele zeige ich dir, wie die Anrechnung der Gewerbesteuer in verschiedenen Unternehmensformen funktioniert. So kannst du besser einschätzen, welche steuerlichen Vorteile sich für dich ergeben. Die nachfolgenden Beispiele zeigen die Summe der Steuerermäßigungen je Rechtsform und verdeutlichen, wie sich die Anrechnung auf deine Steuerlast auswirkt.

Beispiel 1: Einzelunternehmer mit Hebesatz 400%

Ein Handwerker aus München erzielt einen Gewinn von 75.000 Euro. Der Gewerbesteuerhebesatz in München beträgt 400%.

Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags:

  • Gewinn: 75.000 Euro
  • Abzüglich Freibetrag: 75.000 Euro - 24.500 Euro = 50.500 Euro
  • Messbetrag: 50.500 Euro × 3,5% = 1.767,50 Euro

Gewerbesteuer:

  • 1.767,50 Euro × 400% = 7.070 Euro

Anrechnung auf die Einkommensteuer:

  • Anrechnungsbetrag: 1.767,50 Euro × 4 = 7.070 Euro
  • Tatsächliche Gewerbesteuer: 7.070 Euro
  • Maximal anrechenbar: 7.070 Euro

Ergebnis: Die gesamte Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was die Steuerlast des Handwerkers deutlich reduziert.

Beispiel 2: GbR mit Hebesatz 350%

Zwei Gesellschafter einer GbR mit unterschiedlichen Gewinnanteilen (60% und 40%) erwirtschaften zusammen 120.000 Euro in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 350%.

Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags:

  • Gewinn: 120.000 Euro
  • Abzüglich Freibetrag: 120.000 Euro - 24.500 Euro = 95.500 Euro
  • Messbetrag: 95.500 Euro × 3,5% = 3.342,50 Euro

Gewerbesteuer:

  • 3.342,50 Euro × 350% = 11.698,75 Euro

Anrechnung auf die Einkommensteuer:

  • Gesellschafter 1 (60%): 3.342,50 Euro × 0,6 × 4 = 8.022 Euro
  • Gesellschafter 2 (40%): 3.342,50 Euro × 0,4 × 4 = 5.348 Euro

Ergebnis: Beide Gesellschafter können ihren Anteil an der Gewerbesteuer auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen. Ergebnis für die GbR-Gesellschafter in Summe: 13.370 Euro Steuerermäßigung.

Beispiel 3: GmbH zum Vergleich

Eine GmbH mit einem Gewinn von 75.000 Euro in derselben Gemeinde (Hebesatz 400%) zeigt den Unterschied:

Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags:

  • Gewinn: 75.000 Euro (inklusive Hinzurechnungen wie befristete Überlassung von Rechten, die bei 25% der Lizenzgebühren angesetzt werden)
  • Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften
  • Messbetrag: 75.000 Euro × 3,5% = 2.625 Euro

Gewerbesteuer:

  • 2.625 Euro × 400% = 10.500 Euro

Anrechnung: Keine Anrechnungsmöglichkeit auf die Körperschaftsteuer möglich.

Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Steuerbelastungen im Überblick:

Rechtsform Gewinn Hebesatz Messbetrag Gewerbesteuer Steuerentlastung nach § 35 EStG
Einzelunternehmer 75.000 € 400% 1.767,50 € 7.070,00 € 7.070,00 €
GbR (gesamt) 120.000 € 350% 3.342,50 € 11.698,75 € 11.698,75 €
GmbH 75.000 € 400% 2.625,00 € 10.500,00 € 0,00 €

Die Beispiele zeigen: Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern kann die tatsächliche Gewerbesteuer oft vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden, während Kapitalgesellschaften diesen Vorteil nicht nutzen können.

Gewerbesteuer-Hebesatz: Warum dein Standort so wichtig ist

Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert deutschlandweit erheblich. Jede Gemeinde legt diesen Satz selbst fest, wodurch erhebliche Unterschiede entstehen können. Während der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland 2025 bei etwa 437 Prozent liegt, gibt es deutliche regionale Abweichungen.

Besonders in Großstädten fallen die Hebesätze meist höher aus als in ländlichen Regionen. So zahlst du in München mit einem Hebesatz von 490 Prozent deutlich mehr als in kleineren Gemeinden wie Monheim (250 Prozent) oder Zossen (270 Prozent). Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt übrigens 200 Prozent.

Hebesatz-Beispiele Berlin vs. München

Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer-Hebesatz 2025
München 490%
Berlin 410%
Leverkusen 250%
Monheim 250%
Baierbrunn 230%

Der Unterschied zwischen Berlin und München macht deutlich, wie stark die Steuerbelastung variieren kann. Bei gleichem Gewinn zahlst du in München rund 20 Prozent mehr Gewerbesteuer als in Berlin. Noch gravierender wird es im Vergleich zu Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen wie Baierbrunn im Landkreis München, das seinen Hebesatz 2025 auf nur 230 Prozent gesenkt hat.

Tipps zur Standortwahl

Bei der Standortwahl solltest du den Gewerbesteuer-Hebesatz als einen von mehreren Faktoren berücksichtigen:

  1. Vergleiche die Hebesätze benachbarter Gemeinden: manchmal lohnt sich schon ein Umzug weniger Kilometer (wie von Frankfurt mit 460% ins nahegelegene Eschborn mit 280%).
  2. Beachte das Gesamtpaket: Niedrige Hebesätze allein machen noch keinen optimalen Standort. Faktoren wie Infrastruktur, Fachkräfteverfügbarkeit und Kundennähe sind oft wichtiger.
  3. Prüfe die Entwicklung der Hebesätze über die letzten Jahre: stabile Gemeinden bieten mehr Planungssicherheit als solche mit häufigen Änderungen.
  4. Nutze den Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften optimal aus.

Mehr zur Höhe der Gewerbesteuer und wie du sie berechnen kannst, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber.

Tipps & Stolperfallen bei der Anrechnung der Gewerbesteuer

Bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit du das Maximum für dein Unternehmen herausholen kannst:

  • Standortwahl & Hebesatz vergleichen: Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Deutschland liegt 2025 bei 437 Prozent. Zwischen den Gemeinden gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, besonders in kleineren Gemeinden können die Steuern deutlich niedriger ausfallen.
  • BMF-Schreiben regelmäßig prüfen: Der Gesetzgeber ändert Details häufig kurzfristig. So wurde beispielsweise mit BMF-Schreiben vom 24. Februar 2025 die Behandlung von Billigkeitsmaßnahmen bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags neu geregelt.
  • Hinweis: § 10a GewStG regelt den Gewerbeverlust: Plane Verlustrücktrag versus Verlustvortrag strategisch. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der Gewerbesteuer keinen Verlustrücktrag, sondern nur einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag.
  • Verlustvortrag beeinflusst Anrechnung: Gewerbliche Verluste werden bei der Gewerbesteuer als Verlustvortrag in die Folgejahre übertragen und dort mit positiven Erträgen verrechnet.
  • Vorauszahlungen richtig verbuchen: Achte auf die korrekte Verbuchung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Selbstständige sollten diese als Betriebsausgaben erfassen, obwohl die Gewerbesteuer selbst nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
  • Fristen & Bescheid prüfen: Die Summe der Säumniszuschläge kann schnell drei- bis vierstellige Beträge erreichen, besonders wenn mehrere Monate verstreichen. Die Einspruchsfrist gegen einen Gewerbesteuerbescheid beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (in der Regel drei Tage nach Aufgabe zur Post). Prüfe den Bescheid gründlich und lege bei Unstimmigkeiten rechtzeitig Einspruch ein.

Mit der sevdesk Buchhaltungssoftware behältst du alle Fristen und Anrechnungsmöglichkeiten im Blick! So holst du das Maximum aus deinen Steuern heraus.

Zerlegung & § 10a GewStG: Gewerbesteuer bei mehreren Standorten

Zerlegung des Steuermessbetrags

Betreibst du dein Unternehmen an mehreren Standorten in verschiedenen Gemeinden, ist eine Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags notwendig. Diese Aufteilung sorgt dafür, dass jede Gemeinde ihren gerechten Anteil an der Gewerbesteuer einschließlich Nebenleistungen erhält. Der Zerlegungsmaßstab orientiert sich in der Regel am Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne an den jeweiligen Standorten. Bei verbundenen Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Kommunen wird der einheitliche Steuermessbetrag entsprechend aufgeteilt und den einzelnen Gemeinden zugewiesen.

Verlustverrechnung nach § 10a GewStG

Entstehen in deinem Unternehmen Gewerbeverluste, kannst du diese nach § 10a GewStG in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnen. Anders als bei der Einkommensteuer ist bei der Gewerbesteuer jedoch kein Verlustrücktrag möglich, sondern nur ein unbegrenzter Vortrag in die Zukunft. Wichtig: Die Verlustverrechnung ist standortbezogen und setzt sowohl Unternehmens- als auch Unternehmeridentität voraus. Bei verbundenen Unternehmen oder Umstrukturierungen kann es zu Einschränkungen kommen, da die Verluste an den jeweiligen Betrieb gebunden sind und nicht beliebig übertragen werden können.

Gewerbesteuer-Fälligkeit & Vorauszahlungen: Termine im Überblick

Als Gewerbetreibender musst du die Gewerbesteuer nicht nur einmal jährlich abrechnen, sondern auch quartalsweise Vorauszahlungen leisten. Diese regelmäßigen Zahlungen helfen dir, die Steuerlast über das Jahr zu verteilen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Quartalstermine & Zahlungswege

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Pro Termin zahlst du dabei ein Viertel der Gewerbesteuer, die das Finanzamt für das letzte Jahr berechnet hat. Die Zahlung erfolgt direkt an die zuständige Gemeinde, die den individuellen Hebesatz festlegt. Weicht dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, müssen die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahres entrichtet werden, das im Erhebungszeitraum endet. Ab 2025 gelten wieder die regulären Fristen für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung.

Auswirkungen verspäteter Zahlung

Verpasst du einen Fälligkeitstermin, drohen unangenehme Konsequenzen. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag erheben, der für jeden angefangenen Monat der Säumnis pauschal 25 Euro beträgt. Bei größeren Beträgen kann dieser Zuschlag sogar bis zu 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer ausmachen. Zusätzlich fallen Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent pro Monat auf die gezahlte Gewerbesteuer einschließlich Nebenleistungen an. Die Summe der Säumniszuschläge kann schnell drei- bis vierstellige Beträge erreichen, besonders wenn mehrere Monate verstreichen. Eine pünktliche Zahlung spart dir also bares Geld und vermeidet unnötigen Ärger mit den Behörden.

Zusammenfassung zum Thema: Gewerbesteuer clever anrechnen

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ist eine wichtige Steuerermäßigung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die bis zum 4-fachen des Messbetrags möglich ist. Während die Gewerbesteuer selbst nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, sorgt die Anrechnung nach § 35 EStG für eine deutliche Entlastung und verhindert eine Doppelbesteuerung. Für natürliche Personen liefert sevdesk die Summe aller Anrechnungsbeträge automatisch. Mit dem Freibetrag von 24.500 Euro und einer klugen Standortwahl kannst du deine Steuerlast weiter optimieren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Gewerbesteuer clever anrechnen

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