Lagebericht zum Jahresabschluss: Aufbau, Inhalt & häufige Fehler

Steht dein erster Jahresabschluss an? Dann wird es Zeit, dich auch mit der Lageberichterstattung zu beschäftigen. Wenn du die Aufgabe richtig angehst, muss sie kein trockenes Zahlenwerk sein. Wir nehmen dich mit auf die spannende Reise durch das vergangene Geschäftsjahr und zeigen dir, wie du den Lagebericht zum Jahresabschluss korrekt erstellst. Außerdem erfährst du, wann du dazu verpflichtet bist, welche Inhalte der Lagebericht enthalten muss und welche häufigen Fehler du vermeiden solltest.
Was ist der Lagebericht zum Jahresabschluss?
Der Lagebericht nach Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine Ergänzung des Jahresabschlusses größerer Kapitalgesellschaften. Er vermittelt weiterführende Informationen, damit sich der Leser ein realistisches Bild vom Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und der aktuellen Finanz- und Ertragslage verschaffen kann. Der Lagebericht informiert außerdem darüber, welchen Chancen und Risiken sich das Unternehmen künftig gegenübersieht.
Der Jahresabschluss nach HGB besteht grundsätzlich nur aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Je nach Unternehmensgröße kommt der Lagebericht zusätzlich dazu.
Wer muss einen Lagebericht aufstellen?
Ob du einen Lagebericht erstellen musst oder nicht, hängt von der Rechtsform und der Größe deines Unternehmens ab. Nutze unseren Überblick, um deine Verpflichtung zu überprüfen:
Abgesehen von börsennotierten Unternehmen müssen kleine Gesellschaften keinen Lagebericht erstellen. Dabei gilt die Größendefinition von § 267 HGB. Als klein gilt dein Unternehmen, wenn du mindestens zwei dieser Merkmale erfüllst:
- höchstens 7.500.000 Euro Bilanzsumme
- maximal 15.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- im Jahresdurchschnitt höchstens 50 Arbeitnehmer
Tipp: Bist du zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet? Verwende unsere Bilanz-Vorlage und GuV-Vorlage, um dir einen Überblick über deren Aufbau und Inhalt zu verschaffen. Oder du nutzt gleich die Jahresabschluss-Software von sevdesk, um dir die Vorarbeiten zum Jahresabschluss zu erleichtern. Jetzt kostenlos testen!
Grundsätze der ordnungsmäßigen Lageberichterstattung
Für den Rechnungslegungsprozess gelten umfangreiche Vorgaben. Damit dabei alles korrekt abläuft und der Lagebericht die wirtschaftliche Lage deines Unternehmens korrekt wiedergibt, musst du die „Grundsätze der ordnungsmäßigen Lageberichterstattung“ (GoL) einhalten. Wir zeigen dir mit Beispielen, wie du die Grundsätze richtig umsetzt (und wie nicht):
Welche Bestandteile umfasst ein Lagebericht nach HGB?
Dein Lagebericht soll einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Situation deines Unternehmens und dessen zukünftige Entwicklung geben. Wir zeigen dir, welche wichtigen Inhalte du im Rechnungslegungsprozess berücksichtigen solltest und welchen Aufbau der Lagebericht haben sollte.
1. Grundlagen des Unternehmens
In diesem ersten Bereich des Lageberichts fasst du die wichtigsten Daten zu deinem Unternehmen zusammen. Dazu gehören beispielsweise die Rechtsform deines Unternehmens, das Geschäftsjahr, die Branche, in der du tätig bist und der Unternehmenssitz. Sofern du Zweigniederlassungen betreibst, solltest du auch deren Sitz angeben.
2. Wirtschaftsbericht
Im Wirtschaftsbericht gehst du detailliert auf die aktuelle wirtschaftliche Lage deines Unternehmens ein. Analysiere dazu, wie sich das Geschäft im letzten Geschäftsjahr bis zum Abschlussstichtag entwickelt hat und wie sich das Geschäftsergebnis zusammensetzt. Beziehe dabei die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage deines Unternehmens ein. Allerdings solltest du dich nicht nur rein auf das Zahlenwerk konzentrieren, sondern die Werte auch interpretieren, die Entwicklung im Verhältnis zu den Werten der Vorjahre betrachten und mögliche Ursachen für Veränderungen angeben.
3. Prognosebericht
Wie wird sich das Unternehmen zukünftig entwickeln? Dieser Frage gehst du im Prognosebericht auf den Grund. Er bezieht sich in aller Regel auf einen Prognosezeitraum von einem bis drei Jahre, wobei ein Jahr das absolute Minimum darstellt. Im Prognosebericht beschäftigst du dich mit der erwarteten Entwicklung von Umsatz und Gewinn und deinen Markterwartungen. Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und mögliche Maßnahmen, um deine Unternehmensziele zu erreichen, sind wichtige Inhalte des Prognoseberichts.
4. Chancenbericht
Welche Markttrends bewegen die Branche in den kommenden Jahren? Gibt es technologische Entwicklungen, neue Geschäftsmodelle, einen veränderten Bedarf oder vergleichbare Faktoren, die die Ertragslage in Zukunft beeinflussen könnten? Im Chancenbericht gehst du auf mögliche Chancen ein, die deinem Unternehmen in Zukunft weiteres Wachstum bescheren könnten.
5. Risikobericht
Der Risikobericht ist das Gegenstück zum Chancenbericht. Hier beschreibst du alle Unternehmensrisiken und Details aus deinem Risikomanagementsystem. Dazu gehören beispielsweise:
- Preisänderungen
- Währungsschwankungen bei internationalen Geschäften
- Kreditrisiken
- Zahlungsausfälle
- Liquiditätsrisiken
- rechtliche Risiken und gesetzliche Änderungen
- Konjunkturschwankungen
- neue Wettbewerber am Markt
- schwankende Rohstoffpreise
- technologischer Wandel
- politische Instabilität
- Reputationsrisiken
Beschreibe im Risikobericht wesentliche Risiken ebenso wie die Ziele und verwendeten Methoden im Risikomanagementsystem. Beschreibe, wie du wichtige Transaktionen absichern möchtest, z. B. über Sicherungsgeschäfte.

Weitere mögliche Angaben
Je nachdem, welches Unternehmen du betreibst, können weitere Angaben erforderlich sein, um die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage deines Betriebs detailliert darzustellen. Beispiele dafür sind etwa:
- bedeutsame Bemühungen und Investitionen im Bereich von Forschung und Entwicklung
- Details zu möglicherweise bestehenden Zweigniederlassungen
- Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (verpflichtend nur für große, nicht jedoch für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften)
- Details zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in kapitalmarktorientierten Unternehmen
Hier kannst du außerdem freiwillige Angaben unterbringen, die dir für deine Lageberichterstattung wichtig erscheinen und für den Abschlussprüfer oder die Stakeholder deines Unternehmens interessant sein könnten.
6. Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
Am Ende des Berichts versichert die Geschäftsführung nach bestem Wissen und Gewissen, den Lagebericht nach den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens erstellt zu haben. Konkret fordert § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB die Bestätigung, dass „das Geschäftsergebnis und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt werden, dass der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt und die wesentlichen Chancen und Risiken beschreibt“. Nach dieser Erklärung folgen der Ort, das Datum und die Unterschrift der Unternehmensführung.
Prüfung und Offenlegung des Lageberichts
Nur für die Schublade erstellst du den Lagebericht natürlich nicht. Dem Handelsgesetzbuch zufolge musst du ihn prüfen lassen und anschließend offenlegen. Welche Verpflichtungen dich treffen, hängt aber von der Rechtsform und der Größe deines Unternehmens ab. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ist dein Unternehmen prüfpflichtig, wird der Lagebericht im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer geprüft. Verpflichtend ist die Prüfung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und andere haftungsbeschränkte Unternehmen (§ 316 HGB).
- Der Abschlussprüfer stellt fest, ob er mit dem Jahresabschluss übereinstimmt, die Lage insgesamt zutreffend beurteilt wird und ob du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Jahresabschlussprüfung.
- Der geprüfte Lagebericht wird anschließend zusammen mit dem Jahresabschluss der GmbH oder AG im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das muss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – bei börsennotierten Unternehmen meist sogar noch früher.
Häufige Fehler im Lagebericht und wie du sie vermeidest
Die Lageberichterstattung ist eine komplexe Aufgabe. Da ist es nicht weiter verwunderlich, wenn auch einmal Fehler passieren. Da nachträgliche Änderungen nicht ganz so einfach möglich sind, vermeidest du die folgenden häufigen Fehler am besten von vornherein:
- fehlende oder unvollständige Pflichtangaben (z. B. Finanzkennzahlen, Risikobericht)
- zu unkonkrete Ausgestaltung des Prognoseberichts oder der Risiken (z. B. zu vage Formulierung oder keine konkrete Benennung)
- widersprüchliche Aussagen im Vergleich zur Bilanz, GuV und dem Anhang (z. B. abweichende Zahlen)
- fehlende Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
- unklare Struktur und fehlende Vergleichbarkeit
- fehlende Erklärung über nichtfinanzielle Aspekte (z. B. Umwelt und Soziales) bei verpflichteten Unternehmen
- zu lange oder zu kurze Ausführungen
Um diesen Fehlern vorzubeugen, hilft es schon, dich im Vorfeld genau mit deinen rechtlichen Verpflichtungen sowie den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Lageberichterstattung auseinanderzusetzen. Außerdem kannst du eine Vorlage nutzen, die dir bereits eine Struktur vorgibt.
Davon abgesehen lohnt es sich, deine Buchhaltung auf eine professionelle Basis zu stellen. Erfasst du beispielsweise deine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig mit unserer Buchhaltungssoftware für KMU, hast du das benötigte Zahlenwerk immer topaktuell und auf Knopfdruck parat. So kannst du beispielsweise Widersprüchen zur Bilanz und GuV ohne Aufwand vorbeugen. Teste jetzt kostenlos die sevdesk-Buchhaltungssoftware.
Tipp: Recherchiere ruhig auch einmal im Bundesanzeiger bekannte Unternehmen und wirf einen Blick auf deren Lageberichte. So bekommst du ein gutes Gefühl dafür, wie der Bericht aufzubauen ist und welche Informationen darin vorkommen.
So kannst du den Lagebericht nachträglich anpassen
Wir haben es schon angesprochen: Fehler passieren. Solange der Bericht noch nicht veröffentlicht worden ist, kannst du kleinere Korrekturen jederzeit noch vornehmen. Wenn der Abschlussprüfer einen Fehler oder fehlende Angaben im Lagebericht entdeckt, wird er dich ohnehin dazu auffordern, diese zu korrigieren bzw. zu ergänzen.
Wurde der Lagebericht erst einmal veröffentlicht, sind nachträgliche Änderungen schwierig. Zwar gibt es noch die Möglichkeit, Änderungen über einen Nachtrag oder eine Fehlermeldung zu erreichen. Grundsätzlich solltest du dich aber in solchen Fällen immer von einem Experten, beispielsweise einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, unterstützen lassen. So vermeidest du möglicherweise steuerliche oder rechtliche Nachteile.
Lagebericht mit den richtigen Formulierungen für Marketing nutzen
Der Lagebericht ist eine gute Informationsquelle für Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Kreditinstitute. Du kannst die Informationen deshalb wunderbar für dein Marketing nutzen. Dazu musst du lediglich einzelne Aspekte herausgreifen und daraus positive Aussagen für das Marketing zaubern. Ein paar Beispiele:
Dabei kommt es stark auf die richtige Formulierung an. Ein gut geschriebener Lagebericht hebt die Stärken deines Unternehmens hervor, ohne dabei entscheidende Fakten zu verschweigen oder zu beschönigen. Vielmehr kommt es darauf an, negativen Entwicklungen etwas Positives abzugewinnen und das entsprechend zu verkaufen. Nutze eine klare, optimistische Sprache, um dein Unternehmensimage positiv zu beeinflussen. Unser Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Wirkung einer Information bei identischem Aussagegehalt sein kann:
Dir fallen solche Formulierungen schwer? Dann kannst du dir auch von KI-Tools wie ChatGPT beim Schreiben helfen lassen. Hier mal ein Beispiel-Prompt:
Du bist ein erfahrener Wirtschaftsredakteur mit Fokus auf professionelle und zugleich strategisch formulierte Lageberichte. Deine Aufgabe ist es, auf Basis von stichpunktartigen Fakten oder wirtschaftlichen Entwicklungen passende Formulierungen zu liefern, die sowohl sachlich korrekt als auch marketingwirksam sind.
Verwende eine klare, professionelle Sprache mit positivem Unterton. Die Formulierungen sollen unternehmerische Kompetenz, Stabilität und Weitsicht betonen – auch bei potenziell kritischen Themen.
Verwandle die folgenden Informationen in eine geeignete Textpassage für einen Lagebericht. Gib bei Bedarf kurze Erklärungen zur Einordnung und formuliere so, dass der Text sich gut für externe Stakeholder (Banken, Investoren, Partner) eignet.
Format:
– Stichpunkt / Fakt: [Hier Eingabe]
– Formulierung: [Von dir generierter Textbaustein]
Hier einige Beispiele zur Orientierung:
– Stichpunkt: Gesellschafterdarlehen gewährt
Formulierung: „Um die Folgen der wirtschaftlich herausfordernden Lage abzumildern, wurde ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 500.000 Euro gewährt. Dies stärkt die Eigenkapitalbasis und sorgt für eine solide Basis des Unternehmens in der Krise.“
– Stichpunkt: Lagerbestände an Rohstoffen erhöht
Formulierung: „Der Rohstoffmarkt ist derzeit von starken Preissteigerungen betroffen. Um unsere langfristigen Kundenaufträge preisstabil ausführen zu können, mussten daher größere Bestände als gewohnt aufgebaut werden.“
Jetzt bitte folgende Stichpunkte in solche vorteilhaften Formulierungen umwandeln:
– [Hier eigene Stichpunkte einfügen]
Zusammenfassung zum Lagebericht
Der Lagebericht ist weit mehr als eine reine Formalie. Er gibt einen breitgefächerten Überblick über dein Unternehmen und dient nicht nur dem Wirtschaftsprüfer, sondern auch Geschäftspartnern und Banken als wertvolle Informationsquelle, die Vertrauen schaffen kann. Überzeuge in deinem Lagebericht mit fundierten Informationen zu deiner geschäftlichen Lage, Zukunftsprognosen, kommenden Chancen und Herausforderungen.
Formulierst du den Lagebericht klug, kannst du ihn sogar für dein Marketing nutzen. Achte bei der Erstellung auf vollständige Informationen, stimmige Zahlen und eine verständliche Sprache. Dann kann der Lagebericht zum Aushängeschild deines Unternehmens werden.