Jahresabschluss einer GmbH aufstellen: So gehst du vor

Der Jahresabschluss deiner GmbH steht an. Vielleicht hast du noch ein wenig Respekt vor dieser großen Aufgabe und fragst dich, wie du das Thema am besten angehst. Doch keine Angst, die Mühe lohnt sich trotz des Aufwands: Der Jahresabschluss der GmbH zeigt dir, wie dein Unternehmen finanziell dasteht, und ist wichtig für die Besteuerung sowie die Kreditwürdigkeit deines Unternehmens.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du den Jahresabschluss deiner GmbH erstellen kannst, welche Fristen du einhalten musst und welche typischen Fehler dir besser nicht passieren. Gleichzeitig sprechen wir auch über Vereinfachungen für kleinere GmbHs, deine Pflichten beim Jahresabschluss und ob du den Jahresabschluss vielleicht sogar selbst erstellen kannst.
- Was ist der Jahresabschluss einer GmbH?
- Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erstellst du als GmbH einen Jahresabschluss
- Was musst du entsprechend deiner GmbH-Größe für einen Jahresabschluss alles erstellen?
- Welche Vereinfachungen gelten für kleine und Kleinst-GmbHs?
- Offenlegungspflichten nach Größe der GmbH
- Checkliste zur Jahresabschlusserstellung & Veröffentlichung für GmbHs
- Handelsbilanz vs. Steuerbilanz: Wer braucht was für den Jahresabschluss?
- GmbH-Jahresabschluss & Steuern: Das ist zu berücksichtigen
- Den Jahresabschluss einer GmbH selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen?
- Diese Fristen gelten für den Jahresabschluss einer GmbH
- Häufige Fehler beim Jahresabschluss und wie du sie vermeidest
- Zusammenfassung zum Jahresabschluss einer GmbH
- Häufig gestellte Fragen zum Jahresabschluss einer GmbH
Was ist der Jahresabschluss einer GmbH?
Der Jahresabschluss ist (wie der Name schon sagt) der formelle Abschluss der Buchführung deines Geschäftsjahres und zeigt, in welcher finanziellen Lage sich dein Unternehmen befindet und wie sich die Geschäfte entwickeln. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, fasst alle wichtigen Zahlen deines Unternehmens zum Ende deines Geschäftsjahres zusammen und ist die Basis für die Steuererklärung deiner GmbH gegenüber dem Finanzamt. Zudem muss er im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister veröffentlicht werden.
Je nach Größe des Unternehmens besteht der GmbH-Jahresabschluss aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie gegebenenfalls einem Anhang und einem Lagebericht. Die Rechtsgrundlagen findest du im Handelsgesetzbuch (insbesondere §§ 242 ff., 264, 267 und 325 HGB) und im GmbH-Gesetz (§ 42a GmbHG).
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft (wie der GmbH) erfüllt mehrere wichtige Ziele:
- Einhaltung deiner steuerlichen Verpflichtungen (Basis für Steuererklärungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer)
- mehr Transparenz über die wirtschaftliche Situation deines Unternehmens
- wichtige Informationsquelle für Stakeholder wie Banken oder Investoren und auch für dich (etwa für geschäftliche Entscheidungen)
- Erfüllen der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister
Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH
Es gibt vier mögliche Elemente für den Jahresabschluss einer GmbH. Neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gehören dazu der Anhang und der Lagebericht. Wir zeigen dir, was jeweils dahintersteckt.
1. Bilanz
Die Bilanz zeigt, wie deine GmbH zum Bilanzstichtag, also zum Ende des Geschäftsjahres, finanziell dasteht. Dabei beantwortet die Bilanz zwei zentrale Fragen: Was besitzt dein Unternehmen? Und wie wurde das finanziert? Auf der Aktivseite stehen deine Vermögensgegenstände (Anlagevermögen und Umlaufvermögen), die deiner GmbH gehören. Die Passivseite zeigt, woher das Geld kommt: aus Eigenkapital oder aus Fremdkapital, etwa Krediten oder offenen Rechnungen von Lieferanten.
Worauf du bei der Bilanzierung genau achten musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Bilanz. Mit unserer kostenlosen Bilanz-Vorlage bekommst du außerdem schnell einen ersten Überblick.
2. Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt dir, ob dein Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Anders als die Bilanz betrachtet sie also nicht einen festen Stichtag, sondern den gesamten Zeitraum eines Jahres. Dafür stellst du alle Erträge allen Aufwendungen gegenüber. Ist am Ende mehr Geld reingekommen als du ausgegeben hast, weist du einen Bilanzgewinn (Jahresüberschuss) aus. Liegen die Ausgaben über den Einnahmen, spricht man von einem Bilanzverlust (Jahresfehlbetrag). Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Tipp: Du hast noch keine Idee, wo du bei der GuV anfangen sollst? Dann lade dir einfach unsere kostenlose GuV-Vorlage herunter und fülle sie aus. Oder du nutzt gleich eine professionelle Buchhaltungssoftware mit GuV-Funktion.
3. Anhang
Der Anhang dient dazu, die Zahlen und Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung näher zu erläutern, Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) darzulegen und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufzuzeigen. Betreibst du eine kleine GmbH, kannst du auf den Anhang verzichten, wenn du bestimmte Angaben in die Bilanz aufnimmst. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zum Anhang zum Jahresabschluss.
4. Lagebericht
Im Lagebericht gehst du auf die wirtschaftliche Situation deines Unternehmens ein. Dabei analysierst du potenzielle Risiken sowie Chancen und gibst einen Ausblick darüber, wie sich dein Unternehmen in Zukunft voraussichtlich entwickeln wird. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber über den Lagebericht zum Jahresabschluss.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erstellst du als GmbH einen Jahresabschluss
Musst du den Jahresabschluss einer GmbH erstellen, helfen dir eine gute Vorbereitung und die richtigen Tools. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du dabei vorgehst.
Schritt 1: Alle Unterlagen vorbereiten
Bevor du loslegst, sammelst du die relevanten Belege und Dokumente. Hast du alles vollständig beisammen, ist der GmbH-Jahresabschluss schon fast ein Kinderspiel. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
- Buchhaltungsunterlagen (z. B. Kassenbücher, Kontoauszüge, Rechnungen)
- Inventurlisten
- Verträge (z. B. Miet-, Leasing-, Kreditverträge)
- Übersicht über die gebuchten Abschreibungen (Anlagenverzeichnis mit Buchwerten)
- alle steuerrelevanten Dokumente
Schritt 2: Geschäftsvorfälle erfassen
Damit du den Jahresabschluss einer GmbH erstellen kannst, müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres komplett verbucht sein. Stelle also sicher, dass keine Rechnungen oder Belege fehlen. Außerdem sollten die Zahlungen korrekt erfasst und den Vorgängen zugeordnet sein. Falls dir bereits Ausgaben bekannt sind, die erst im neuen Jahr entstehen (z. B. für zu zahlende Steuern), solltest du dafür Rückstellungen bilden.
Schritt 3: Bilanz & GuV erstellen
Erstelle die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz besteht im Wesentlichen aus:
- Anlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Finanzanlagen)
- Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassenbestand, Bankguthaben)
- Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
- Rückstellungen (Pensions- und Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen)
- Verbindlichkeiten (gegenüber Banken, aus Lieferungen & Leistungen)
In der GuV zeigst du die Ertragslage deines Unternehmens an. Auf der Sollseite (links) erfasst du alle Aufwendungen, auf der Habenseite erfasst du hingegen die Umsatzerlöse sowie außerordentliche Erträge und Zinserträge. Anschließend ziehst du die Aufwendungen von den Erlösen ab. Ein positiver Betrag ergibt einen Überschuss, ein negativer Betrag einen Verlust.
Tipp: Mit der Jahresabschluss-Software von sevdesk kannst du den Jahresabschluss einer GmbH bereits bestens vorbereiten. Und dank des Steuerberater-Zugangs teilst du deine Daten zum Geschäftsjahr ohne Aufwand mit deinem Steuerberater – ganz ohne Pendelordner. Probiere es jetzt aus!
Schritt 4: ggf. Anhang und Lagebericht ergänzen
Je nach Unternehmensgröße benötigst du zusätzlich einen Anhang und ggf. einen Lagebericht. Diese erstellst du nun als nächstes, bevor du den Jahresabschluss deiner GmbH prüfen lässt.
Tipp: Lass dich dabei am besten von den Jahresabschlüssen anderer Unternehmen inspirieren. Durch die Publizitätspflicht findest du beim Bundesanzeiger zahlreiche Beispiele größerer Unternehmen, die dir etwas Orientierung bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht geben.
Schritt 5: Jahresabschluss prüfen lassen
Kleine GmbHs können ihren Jahresabschluss selbst kontrollieren und anschließend fertigstellen. Mittelgroße und große GmbHs hingegen müssen eine Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer durchführen lassen. Er überprüft, ob Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht die gesetzlichen Vorschriften der Rechnungslegung erfüllen und zueinander passen.
Schritt 6: Feststellung und Offenlegung
Ist dein GmbH-Jahresabschluss erstellt, folgt im nächsten Schritt die Feststellung – also die formelle Genehmigung des Abschlusses durch die Gesellschafter. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung wird jedoch nicht nur der Jahresabschluss geprüft und beschlossen, es wird auch über die sogenannte Gewinnverwendung entschieden. Mit Gewinnverwendung ist gemeint, ob du den Bilanzgewinn ausschüttest oder ihn lieber im Unternehmen belässt, um Rücklagen zu schaffen oder Investitionen zu finanzieren.
Sobald die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt ist, muss er – abhängig von der Größenklasse der GmbH – im Rahmen der Offenlegung im Bundesanzeiger hinterlegt oder veröffentlicht werden. Das schauen wir uns gleich noch genauer an.
Was musst du entsprechend deiner GmbH-Größe für einen Jahresabschluss alles erstellen?
Jede Kapitalgesellschaft ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen – unabhängig von ihrer Größenklasse und ihrem Jahresumsatz. Dennoch gibt es Unterschiede, wie weit deine Verpflichtungen reichen. Ausschlaggebend ist dafür die Unternehmensgröße:
Welche Vereinfachungen gelten für kleine und Kleinst-GmbHs?
Einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen, kann ziemlich aufwändig sein. Deshalb gibt es für kleinere Kapitalgesellschaften einige Vereinfachungen. Diese betreffen unter anderem
- den Umfang des Jahresabschlusses
- die Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister
- die Fristen zur Aufstellung und Offenlegung
- die Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
In den folgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die einzelnen Punkte ein.
Was ist die Bilanzvereinfachung für kleine und Kleinst-GmbHs?
Kleine und Kleinst-GmbHs müssen nach § 266 des Handelsgesetzbuches lediglich eine verkürzte Bilanz aufstellen. Das heißt konkret: Die Bilanz darf deutlich schlanker ausfallen und kann sich auf die wesentlichen Hauptposten beschränken. Dadurch wird die Bilanz übersichtlicher und der Aufwand bei der Erstellung deutlich reduziert, ohne dass du gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.
- Kleinstkapitalgesellschaften brauchen dabei aufgrund des MicroBilG ausschließlich die Hauptposten in Großbuchstaben auszuweisen.
- Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz hingegen etwas detaillierter gliedern und zusätzlich die Unterposten in römischen Zahlen verwenden.
Welche GmbHs profitieren von einer vereinfachten GuV?
Auch bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gelten Erleichterungen für Kleinst-, kleine und sogar mittelgroße GmbHs. Somit sind nur große GmbHs verpflichtet, eine vollständig gegliederte GuV offenzulegen.
- Kleinst-GmbHs dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine stark verkürzte Darstellung verwenden. Diese umfasst nur die wichtigsten Posten wie Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Material- und Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern sowie den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
- Kleine und mittelgroße GmbHs dürfen nach § 276 HGB immerhin eine vereinfachte Gliederung nutzen. Dabei können sie bestimmte Positionen (§ 275 Abs. 2 Nr. 1–5 oder Abs. 3 Nr. 1–3, 6 HGB) unter dem Posten „Rohergebnis“ zusammenfassen.
Welche Vereinfachungen gelten für kleine und Kleinst-GmbHs?
Einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen, kann ziemlich aufwändig sein. Deshalb gibt es für kleinere Kapitalgesellschaften einige Vereinfachungen. Diese betreffen unter anderem
- den Umfang des Jahresabschlusses
- die Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister
- die Fristen zur Aufstellung und Offenlegung
- die Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
In den folgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die einzelnen Punkte ein.
Was ist die Bilanzvereinfachung für kleine und Kleinst-GmbHs?
Kleine und Kleinst-GmbHs müssen nach § 266 des Handelsgesetzbuches lediglich eine verkürzte Bilanz aufstellen. Das heißt konkret: Die Bilanz darf deutlich schlanker ausfallen und kann sich auf die wesentlichen Hauptposten beschränken. Dadurch wird die Bilanz übersichtlicher und der Aufwand bei der Erstellung deutlich reduziert, ohne dass du gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.
- Kleinstkapitalgesellschaften brauchen dabei aufgrund des MicroBilG ausschließlich die Hauptposten in Großbuchstaben auszuweisen.
- Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz hingegen etwas detaillierter gliedern und zusätzlich die Unterposten in römischen Zahlen verwenden.
Welche GmbHs profitieren von einer vereinfachten GuV?
Auch bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gelten Erleichterungen für Kleinst-, kleine und sogar mittelgroße GmbHs. Somit sind nur große GmbHs verpflichtet, eine vollständig gegliederte GuV offenzulegen.
- Kleinst-GmbHs dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine stark verkürzte Darstellung verwenden. Diese umfasst nur die wichtigsten Posten wie Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Material- und Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen, Steuern sowie den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
- Kleine und mittelgroße GmbHs dürfen nach § 276 HGB immerhin eine vereinfachte Gliederung nutzen. Dabei können sie bestimmte Positionen (§ 275 Abs. 2 Nr. 1–5 oder Abs. 3 Nr. 1–3, 6 HGB) unter dem Posten „Rohergebnis“ zusammenfassen.
Welche GmbHs brauchen beim Jahresabschluss einen Anhang?
Beim Anhang zum Jahresabschluss gibt es je nach Größenklasse ebenfalls Unterschiede.
- Große Kapitalgesellschaften müssen stets einen vollständigen Anhang einreichen.
- Mittelgroße und kleine GmbHs kommen mit einer verkürzten Form davon und können die Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung weglassen.
- Kleinst-GmbHs können in bestimmten Fällen hingegen komplett auf den Anhang verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass sie bestimmte Pflichtangaben direkt im Jahresabschluss ergänzen. Dazu gehören Haftungsverhältnisse sowie gewährte Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung, eines Aufsichtsrates oder eines Beirats.
Wann ist der Lagebericht Teil des Jahresabschlusses einer GmbH?
Ein Lagebericht ist nur dann Teil des Jahresabschlusses, wenn deine GmbH als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft eingestuft wird. In diesem Fall ist er gesetzlich verpflichtend. Kleine und Kleinst-GmbHs müssen hingegen keinen Lagebericht erstellen. Bei den größeren Gesellschaften ergänzt der Lagebericht die Bilanz, GuV und den Anhang als eigenständiger Berichtsteil und muss daher gemeinsam mit diesen Unterlagen offengelegt werden.
Freiwillige Jahresabschlussprüfung für kleine & Kleinst-GmbHs
Nur mittelgroße und große GmbHs sind laut § 316 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Kleine und Kleinst-GmbHs sind davon ausgenommen. Für sie ist die Prüfung freiwillig, zum Beispiel zur Stärkung der Kreditwürdigkeit gegenüber Banken oder Investoren.
Offenlegungspflichten nach Größe der GmbH
Zum Jahresabschluss einer GmbH gehört auch die Veröffentlichungspflicht. Sie sorgt dafür, dass Außenstehende, z. B. Banken, Investoren oder Geschäftspartnern, einen Einblick in die wirtschaftliche Lage deiner GmbH kommen. Nach der Feststellung reichst du den Jahresabschluss deiner GmbH elektronisch beim Bundesanzeiger ein.
Dabei gibt es grundsätzlich zwei Formen zu unterscheiden: Hinterlegung und Offenlegung. Kleinst-GmbHs dürfen ihren Jahresabschluss hinterlegen. Das heißt, er ist dann nicht öffentlich einsehbar, sondern nur kostenpflichtig abrufbar. Alle anderen GmbHs (klein, mittelgroß und groß) sind hingegen zur vollständigen Veröffentlichung verpflichtet.
Welche Pflichtbestandteile überhaupt erstellt und anschließend offengelegt werden müssen, hängt von der jeweiligen Größenklassifikation der GmbH ab. Die Tabelle oben gibt diesbezüglich einen Überblick.
Checkliste zur Jahresabschlusserstellung & Veröffentlichung für GmbHs
Damit bei der Erstellung und Veröffentlichungspflicht deines GmbH-Jahresabschlusses nichts untergeht, findest du hier eine praktische Checkliste mit allen wichtigen Schritten: übersichtlich, verständlich und zum Abhaken:
- Prüfe als erstes, in welche der vier Größenklasse deine GmbH fällt
- Erstelle nach Ende des Geschäftsjahres und innerhalb der Frist die relevanten Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
- Lass deinen Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen (sofern deine GmbH mittelgroß oder groß ist)
- Lege nun den Jahresabschlusses der GmbH der Gesellschafterversammlung zur Feststellung und Genehmigung vor
- Mache den Gesellschaftern parallel einen Vorschlag zur Ergebnisverwendung (z. B. Gewinnausschüttung oder Rücklagen bilden)
- Unterschreibe den Jahresabschluss und veröffentliche (bzw. hinterlege) ihn im Bundesanzeiger
Handelsbilanz vs. Steuerbilanz: Wer braucht was für den Jahresabschluss?
Sicherlich sind dir die Begriffe der Handelsbilanz und Steuerbilanz schon einmal untergekommen. Auf den ersten Blick sehen die beiden Bilanzen ähnlich aus, werden aber nach unterschiedlichen Vorgaben erstellt – einmal nach dem Handelsrecht und einmal nach dem Steuerrecht. Als GmbH bist du verpflichtet, beide Varianten zu erstellen, da sie unterschiedlichen Zwecken dienen.
Die Handelsbilanz zeigt, wie es deinem Unternehmen wirtschaftlich geht. Sie dient vor allem der Information und Transparenz gegenüber Stakeholdern oder Investoren. Die Steuerbilanz hingegen ist die Grundlage für das Finanzamt. Aus ihr wird berechnet, wie viele Steuern deine GmbH zahlen muss.
Die wichtigsten Unterschiede zeigt unsere Tabelle:
GmbH-Jahresabschluss & Steuern: Das ist zu berücksichtigen
Deinen Jahresabschluss erstellst du nicht nur, um anschließend über die Gewinnverwendung deiner GmbH zu entscheiden. Er ist auch Grundlage für deine Steuern, und damit besonders wichtig für das Finanzamt. Auf Basis des Jahresabschlusses wird ermittelt, wie hoch deine Körperschaft- und Gewerbesteuern ausfallen. Deshalb spielt vor allem die Steuerbilanz eine zentrale Rolle.
Als GmbH zahlst du anstelle der Einkommensteuer die Körperschaftsteuer. Dafür musst du jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Bereits für die erste auszufüllende Zeile brauchst du den GmbH-Jahresabschluss: Du musst den „Steuerbilanzgewinn/-verlust“ eintragen. Die Steuerbilanz hilft dir außerdem dabei, die weiteren Felder im Formular richtig auszufüllen.
Auch für die Berechnung der Gewerbesteuer brauchst du deine Steuerbilanz. Der sogenannte Gewerbeertrag, auf dessen Basis die Steuer berechnet wird, wird ebenfalls aus den Daten der Steuerbilanz ermittelt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu den Steuern für Selbstständige.
Auch bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung spielen die Steuern eine Rolle. Möchten die Gesellschafter den Gewinn ganz oder teilweise ausschütten, müssen sie darauf 25 Prozent Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zahlen. Belassen sie den Gewinn hingegen als Rücklage im Unternehmen (Gewinnthesaurierung), müssen sie keine zusätzlichen Steuern zahlen.
Den Jahresabschluss einer GmbH selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen?
Die Verantwortung für das Erstellen und Veröffentlichen des Jahresabschlusses einer GmbH liegt grundsätzlich beim Geschäftsführer. Du darfst ihn also prinzipiell selbst anfertigen. Mit einer gut geführten Buchhaltung und ausreichend Erfahrung ist das auch durchaus möglich – besonders bei kleinen Unternehmen mit überschaubarer Buchhaltung. Dafür benötigst du lediglich eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk und ein bisschen Zeit.
Bist du dir ein wenig unsicher, hast nicht genügend Zeit oder betreibst ein mittelgroßes bzw. großes Unternehmen mit einem gewissen Geschäftsumfang und komplexen Geschäftsvorfällen, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Diesem musst du lediglich deine Buchführungsdaten zur Verfügung stellen und er erstellt daraus fristgerecht, ordnungsgemäß und rechtssicher deinen Jahresabschluss.
Ein Steuerberater ist auch dann eine gute Wahl, wenn er bereits deine Steuererklärungen erstellt, dich bei den Finanzbehörden vertritt und legale Gestaltungsspielräume zum Sparen von Steuern zu nutzen weiß.
Was kostet es, einen GmbH-Jahresabschluss erstellen zu lassen?
Eine pauschale Aussage über die Kosten für einen Jahresabschluss ist leider nicht möglich. Der Grund ist, dass jedes Unternehmen anders aufgestellt ist und Steuerberater nach Aufwand und nicht pauschal abrechnen. Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dabei spielen vor allem zwei Faktoren eine Rolle: die Größe deines Unternehmens sowie der sogenannte Gegenstandswert, der sich meist an deiner Bilanzsumme oder deinem Jahresumsatz orientiert.
Zusätzlich beeinflussen die Anzahl deiner Geschäftsvorfälle und die Komplexität deines Unternehmens bzw. deiner Unternehmensstruktur den Preis für den Jahresabschluss. Als grobe Orientierung gilt jedoch:
- Kleinere GmbHs sollten mit etwa 1.000 bis 3.000 Euro rechnen.
- Für mittelgroße GmbHs liegen die Kosten meist zwischen 3.000 und 10.000 Euro.
- Bei großen Kapitalgesellschaften können die Kosten entsprechend deutlich höher ausfallen.
Diese Fristen gelten für den Jahresabschluss einer GmbH
Den Jahresabschluss einer GmbH musst du innerhalb bestimmter Fristen erstellen, feststellen und veröffentlichen. Diese fallen je nach Unternehmensgröße unterschiedlich aus. Unsere Tabelle zeigt dir, welche Termine du einhalten musst:
Häufige Fehler beim Jahresabschluss und wie du sie vermeidest
Der Jahresabschluss der GmbH besteht aus vielen Einzelschritten und ist deshalb auch entsprechend fehleranfällig. Besonders wenn du ihn selbst anfertigst, solltest du häufige Stolperfallen umgehen, um keine Steuernachzahlungen oder Strafen zu riskieren. Unsere Übersicht zeigt dir, welche häufigen Fehler du vermeiden solltest:
Zusammenfassung zum Jahresabschluss einer GmbH
Der Jahresabschluss deiner GmbH ist eine wichtige Informationsquelle darüber, wie es wirtschaftlich um dein Unternehmen bestellt ist. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und je nach Unternehmensgröße aus Anhang und Lagebericht. Mit dem Jahresabschluss erfüllst du gesetzliche und steuerliche Pflichten, kannst ihn aber auch nutzen, um geschäftliche Entscheidungen fundiert zu treffen.
Für Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften gelten Vereinfachungen, während der Konzernabschluss einer großen GmbH sehr umfangreich und mit umfassenden Publizitätspflichten verbunden ist. Indem du entsprechende Tools und Software nutzt und frühzeitig mit der Planung für den Jahresabschluss beginnst, machst du dir die Erstellung und Übermittlung einfacher, egal ob du den Jahresabschluss selbst machst oder an einen Steuerberater abgibst.






