Abschreibung von Monitoren - Die häufigsten Methoden im Überblick
Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle Monitore abschreiben in der AfA Tabelle 6.14.4.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Monitoren
Die angegebene Nutzungsdauer für Monitore liegt in der Regel bei 5-7 Jahren und basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen sowie steuerlichen Prüfungen. Sie dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und zur Einschätzung der Abnutzung. Wenn du nachweisen kannst, dass dein Monitor eine kürzere Nutzungsdauer hat – beispielsweise durch intensive Nutzung oder spezifische Einsatzbedingungen –, kannst du diese als Alternative ansetzen. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche und dem individuellen Einsatz ab. Um sicherzugehen, ist es immer ratsam, vorab deinen Steuerberater zu konsultieren.
Monitore abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?
Es gibt verschiedene Methoden, um einen Monitor abzuschreiben. Die Wahl der Methode hängt von den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen ab, die in deinem spezifischen Kontext gelten. Hier sind einige allgemein anerkannte Methoden:
- Lineare Abschreibung: Dies ist die am häufigsten verwendete Methode für die Abschreibung von Anlagevermögen. Dabei wird der ursprüngliche Wert des Monitors gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer von 5-7 Jahren verteilt. Zum Beispiel, wenn ein Monitor 700 Euro kostet und eine Nutzungsdauer von 5 Jahren angenommen wird, schreibt man jedes Jahr 140 Euro ab.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Diese Methode orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung des Monitors. Zum Beispiel könnte die Abschreibung auf Grundlage der Betriebsstunden oder der Anzahl der Schaltungen erfolgen. Diese Methode ist in der Praxis weniger üblich, kann jedoch sinnvoll sein, wenn der Monitor stark belastet wird, wie etwa in Kontrollräumen.
- Degressive Abschreibung: Hierbei wird ein fester Prozentsatz des Buchwerts des Monitors jedes Jahr abgeschrieben. Das führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und geringeren Beträgen in den späteren Jahren der Nutzungsdauer. Diese Methode ist vor allem steuerlich attraktiv, wenn eine schnelle Amortisation gewünscht ist.
Infos zur degressiven Abschreibung:
- Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Im Rahmen eines Corona-Steuerhilfegesetzes wurde sie jedoch vorübergehend für Anlagegüter eingeführt, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden. Ab Januar 2023 galt sie nicht mehr für neu angeschaffte Güter.
- Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die degressive Abschreibung für Monitore und andere Anlagegüter erneut ermöglicht. Sie gilt für Anschaffungen im Zeitraum zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024.
Zusatzinfo: Seit 2021 können Monitore mit geringem Anschaffungspreis steuerrechtlich direkt abgeschrieben werden, sofern sie als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten. Andernfalls besteht ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung oder einer der genannten Abschreibungsmethoden.
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Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die individuelle Nutzungsdauer von Monitoren findest du unter der Fundstelle 6.14.4 in der AfA Tabelle.