Kleinunternehmer-Rechner 2026
Bist du noch Kleinunternehmer?
Du bist Neugründer oder schon länger selbstständig und fragst dich, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst? Berechne jetzt blitzschnell, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen nach § 19 UStG für die Kleinunternehmer erfüllt.
So funktioniert der Kleinunternehmer-Rechner
Der Kleinunternehmer-Rechner unterstützt dich dabei, deine Umsätze richtig einzuordnen. Du siehst auf einen Blick, ob du voraussichtlich innerhalb der neuen Kleinunternehmergrenzen bleibst oder mit einem Wechsel zur Regelbesteuerung rechnen musst.
Um herauszufinden, ob du innerhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer liegst, füllst du nur drei Felder aus:
- Existenzgründer
Wähle „Ja“, wenn du im laufenden Jahr gegründet hast oder die Gründung planst. Der Rechner trägt dem Umstand Rechnung, dass im Gründungsjahr spezielle Regeln gelten und deine Umsätze oft noch im Aufbau sind. Seit der Neuregelung entfällt die frühere Hochrechnung auf einen fiktiven Jahresumsatz, stattdessen wird auf den tatsächlich erzielten Umsatz im Gründungsjahr abgestellt. - Gründung im / Vorjahresumsatz
- Bei Neugründern: Gib deinen Gründungsmonat an, damit der Rechner deine Situation korrekt einordnen kann.
- Bei bestehenden Unternehmen: Trage deinen tatsächlichen Nettoumsatz des Vorjahres ein. Seit 2025 gilt hier die neue Grenze von 25.000 Euro Netto-Gesamtumsatz im Vorjahr als Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung.
- Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr
Gib an, wie viel Nettoumsatz du im laufenden Jahr voraussichtlich erzielen wirst. Die neue Obergrenze liegt bei 100.000 Euro Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr. Sobald du diese Grenze überschreitest, entfällt der Kleinunternehmerstatus ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überziehst.
Klicke anschließend auf „Berechnen“ und sieh sofort, ob du nach § 19 UStG als Kleinunternehmer eingestuft werden kannst oder ob die Regelbesteuerung für dich relevant ist. Der Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung, liefert dir aber eine fundierte Orientierung, ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt.
Was ist ein Kleinunternehmer?
Ein Kleinunternehmer ist ein Freiberufler oder Gewerbetreibender, der die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Jahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigen wird.
Kleinunternehmer müssen (und dürfen) keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, was die Buchhaltung erheblich vereinfacht. Allerdings können sie im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen geltend machen.
Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig: Wer die Grenzen unterschreitet,kann sie nutzen, muss es aber nicht. Verzichtest du auf die Sonderregelung, bist du allerdings 5 Jahre daran gebunden.
Unterschied: Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleingewerbe
Kleinunternehmer und Kleingewerbe werden oft verwechselt, sind aber zwei völlig unterschiedliche Dinge. Der Kleinunternehmer bezieht sich auf eine umsatzsteuerliche Regelung, während das Kleingewerbe eine gewerberechtliche Bezeichnung ist, die die Buchführungspflicht betrifft.
Wichtig: Die beiden Begriffe haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Ein Kleingewerbetreibender kann Kleinunternehmer sein, muss es aber nicht. Umgekehrt gilt das Gleiche.
Welche Pflichten hat ein Kleinunternehmer?
Auch wenn Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sie bestimmte Pflichten erfüllen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben:
- Rechnungen korrekt ausstellen: Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, stattdessen muss ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthalten sein.
- Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen: Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht in der Regel aus.
- E-Rechnungen beachten: Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte. Kleinunternehmer müssen zwar keine E-Rechnung ausstellen, aber empfangen können.
- Einkommensteuererklärung abgeben: Gewinne müssen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür musst du auch die EÜR mit einreichen.
- Gewerbesteuer prüfen: Gewerbetreibende müssen ab einem Gewinn von über 24.500 € im Jahr Gewerbesteuer zahlen.
- Grenzwerte im Blick behalten: Überschreitest du die Umsatzgrenzen von 25.000 € (Vorjahr) oder 100.000 € (laufendes Jahr), verlierst du den Kleinunternehmer-Status (und musst ggf. direkt auf die Umsatzsteuerpflicht umstellen).
- Sonderfälle beachten: In bestimmten Konstellationen, zum Beispiel bei Reverse-Charge-Leistungen oder innergemeinschaftlichen Erwerben, können trotz Kleinunternehmerstatus Umsatzsteuerpflichten und Erklärungspflichten entstehen.
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Häufig gestellte Fragen zum Kleinunternehmer-Rechner 2026
Der FAQ-Bereich beantwortet sowohl Fragen zur Kleinunternehmerregelung als auch zur Nutzung des Rechners selbst.
Ist der Kleinunternehmer-Rechner kostenlos?
Ja, unser Kleinunternehmer-Rechner steht dir komplett kostenlos zur Verfügung. Du kannst ihn jederzeit ohne Anmeldung nutzen, so oft du möchtest. Gib einfach deine Daten ein und du erhältst dein Ergebnis in wenigen Sekunden.
Was genau prüft der Kleinunternehmer-Rechner?
Der Rechner prüft anhand deiner Angaben, ob du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfüllst. Dafür benötigt er:
- deinen Nettoumsatz im Vorjahr
- deinen erwarteten Nettoumsatz im laufenden Jahr
- die Information, ob es sich um dein Gründungsjahr handelt
Anschließend gleicht er deine Daten mit den gesetzlichen Grenzen (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) ab und zeigt dir, ob die Kleinunternehmerregelung für dich infrage kommt.
Muss ich mich registrieren, um den Rechner zu nutzen?
Nein, du brauchst dich nicht zu registrieren. Der Kleinunternehmer-Rechner kann ohne Login und ohne Eingabe von Kontaktdaten genutzt werden. So kannst du schnell mehrere Szenarien durchspielen, etwa verschiedene Umsatzprognosen oder die Auswirkungen eines geplanten Wachstums.
Speichert sevdesk meine Daten aus dem Rechner?
Im Rechner gibst du in der Regel nur anonyme Kennzahlen wie Vorjahresumsatz und erwarteten Umsatz ein. Diese Angaben werden ausschließlich zur Berechnung deines Ergebnisses verwendet.
Wer gilt nach § 19 UStG als Kleinunternehmer?
Nach § 19 UStG giltst du als Kleinunternehmer, wenn:
- dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro Netto-Gesamtumsatz nicht überschritten hat und
- dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro Netto-Gesamtumsatz nicht überschreitet.
Diese Regelung ist eine Vereinfachung für kleine Unternehmen und Selbstständige, ersetzt aber keine Einkommensteuer- oder gegebenenfalls Gewerbesteuerpflicht. Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig und kann von allen Rechtsformen genutzt werden.
Was bedeutet die Umsatzsteuerbefreiung bei Kleinunternehmern?
Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Deine Umsätze gelten umsatzsteuerrechtlich als steuerfrei mit Vorsteuerausschluss. Du sparst dir damit im Regelfall:
- die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen und
- die jährlichen Umsatzsteuerjahreserklärung,
musst aber gleichzeitig auf den Vorsteuerabzug verzichten.
Wie viel Steuern zahlt ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer, bleiben aber bei anderen Steuern in der Pflicht:
- Einkommensteuer: Du versteuerst deinen Gewinn im Rahmen der Einkommensteuererklärung, sofern dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
- Gewerbesteuer: Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr übersteigt. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.
Was passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenze?
Vorjahr über 25.000 €:
Du kannst die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr nutzen und musst zur Regelbesteuerung wechseln.
Laufendes Jahr über 100.000 €:
Ab dem Umsatz, mit dem du die 100.000 €-Grenze überschreitest, musst du sofort zur Regelbesteuerung wechseln. Alle Umsätze bis zu diesem Zeitpunkt bleiben umsatzsteuerfrei.
Unser Kleinunternehmer-Rechner hilft dir, solche Grenzfälle frühzeitig zu erkennen und zu planen.
Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist nicht für jeden vorteilhaft. Die wichtigsten Nachteile sind:
- Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer aus Einkäufen, Investitionen und laufenden Kosten nicht zurückholen
- Höhere Nettokosten: Bei hohen Investitionen (z. B. Büroausstattung, Fahrzeuge) zahlst du effektiv mehr
- Nachteil im B2B-Geschäft: Geschäftskunden bevorzugen oft Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, weil sie diese als Vorsteuer abziehen können
Ob sich die Kleinunternehmerregelung lohnt, hängt also stark von deinem Geschäftsmodell und deinen Kunden ab..
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, auch wenn du die Umsatzgrenzen unterschreitest, kannst du freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Das kann sinnvoll sein, wenn du:
- hohe Investitionen planst und die Vorsteuer zurückholen möchtest
- hauptsächlich mit B2B-Kunden arbeitest
Wichtig: Der Verzicht bindet dich für mindestens fünf Jahre an die Regelbesteuerung.
Noch mehr Wissen rund um die Kleinunternehmerregelung
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