Verpasse keine Steuerfristen mehr
Unser Fristenrechner Steuerbescheid unterstützt dich dabei, stets den Überblick zu behalten und keine wichtigen Termine zu versäumen. Mit präzisen Berechnungen und Erinnerungen verhelfen wir dir zu einer stressfreien Steuerplanung – egal, ob du deine Steuererklärung abgeben oder Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen willst.
Für das Fristende ist die Fristdauer von Bedeutung:
- Bei einer Monatsfrist beginnt die Frist um 0:00 Uhr des auf den Beginn folgenden Tages und endet einen Monat später um 23:59 Uhr (§§ 187 Abs. 1 u. 188 Abs. 2 BGB)
- Fehlt bei einer Monatsfrist der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist am letzten Tag dieses Monats um 23:59 Uhr (§ 188 Abs. 3 BGB).
- Beginnt eine Frist am 1. des Monats um 0:00 Uhr, so endet eine Monatsfrist immer am letzten Tag des Monats um 23:59 Uhr.
- Eine Ausnahme für das Fristende besteht nur, wenn dies ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag um 23:59 Uhr.
- Eine weitere Besonderheit besteht bei Monaten mit weniger als 31 Tagen. Hier endet die Frist mit Ablauf des Tages, in den das Ereignis des Vormonats fiel (§ 188 Abs. 2, 1. Halbsatz BGB).
Beispielhafte Fristberechnung
Beispiel: Das Finanzamt gibt den Steuerbescheid am 16. Mai 2024 (Montag) zur Post. Wann endet die Rechtsbehelfsfrist?
Wenn gegen den Steuerbescheid vom 16.06.2024 Einspruch eingelegt wird, muss dieser bis zum 20.07.2024 um 23:59 Uhr beim Finanzamt eingehen.
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