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Fristenrechner Steuerbescheid

Verliere nie wieder den Überblick über wichtige Fristen und Termine im Zusammenhang mit deinem Steuerbescheid

  • Einfache und schnelle Fristenberechnung nach BGB
  • Jederzeit verfügbar für deine Berechnung
  • Beachtung von Feiertagen und Wochenenden im jeweiligen Bundesland

Verpasse keine Steuerfristen mehr

Unser Fristenrechner Steuerbescheid unterstützt dich dabei, stets den Überblick zu behalten und keine wichtigen Termine zu versäumen. Mit präzisen Berechnungen und Erinnerungen verhelfen wir dir zu einer stressfreien Steuerplanung – egal, ob du deine Steuererklärung abgeben oder Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen willst.

Für das Fristende ist die Fristdauer von Bedeutung:

  • Bei einer Monatsfrist beginnt die Frist um 0:00 Uhr des auf den Beginn folgenden Tages und endet einen Monat später um 23:59 Uhr (§§ 187 Abs. 1 u. 188 Abs. 2 BGB)
  • Fehlt bei einer Monatsfrist der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist am letzten Tag dieses Monats um 23:59 Uhr (§ 188 Abs. 3 BGB).
  • Beginnt eine Frist am 1. des Monats um 0:00 Uhr, so endet eine Monatsfrist immer am letzten Tag des Monats um 23:59 Uhr.
  • Eine Ausnahme für das Fristende besteht nur, wenn dies ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag um 23:59 Uhr.
  • Eine weitere Besonderheit besteht bei Monaten mit weniger als 31 Tagen. Hier endet die Frist mit Ablauf des Tages, in den das Ereignis des Vormonats fiel (§ 188 Abs. 2, 1. Halbsatz BGB).

Beispielhafte Fristberechnung

Beispiel: Das Finanzamt gibt den Steuerbescheid am 26. Mai 2024 (Sonntag) zur Post. Wann endet die Rechtsbehelfsfrist?v="

Vorgang

Datum & Frist Rechtsgrundlage
Steuerbescheid zur Post Sonntag, 26.05.2024
Bekanntgabefiktion 3 Tage + 3 Tage § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
Fristende Mittwoch, 29.5.2024 (Feiertag) § 108 Abs. 1 AO, § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 1 BGB
Verlängerung auf den nächsten Werktag = Tag der Bekanntgabe Donnerstag, 30.5.2024 § 108 Abs. 3 AO
Rechtsbehelfsfrist 1 Monat § 355 Abs. 1 AO
Ende der Rechtsbehelfsfrist Sonntag, 30.6.2024 § 108 Abs. 1 AO, § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB

Wenn gegen den Steuerbescheid vom 26.05.2024 Einspruch eingelegt wird, muss dieser bis zum 30.06.2024 um 23:59 Uhr beim Finanzamt eingehen.

Besonderheit bei Monatsfristen: Monate mit weniger als 31 Tagen

Die Bekanntgabefrist startet am 26. Mai 2024 (Sonntag) um Mitternacht. Der Steuerbescheid gilt nach Ablauf des dritten Tages, also am 29. Mai 2024 um Mitternacht, als bekannt gegeben.

Nun beginnt die Einspruchsfrist am 31. Mai 2024 um Mitternacht und würde theoretisch am "31. Juni 2024" um Mitternacht enden.

Aber: Der 31. Juni existiert nicht. Gemäß § 188 Abs. 3 BGB wird in diesem Fall die Frist auf den letzten Tag des Monats verkürzt, sprich, auf den 30. Juni 2024 um Mitternacht.

Daher endet die Rechtsbehelfsfrist schließlich am 30. Juni 2024 und verlängert sich nicht, da der Monat Juni nur 30 Tage hat.

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