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Einkommenssteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler

Berechne jetzt deine voraussichtliche Steuerlast 2026

Auch als Selbstständiger oder Freiberufler kommst du um das Thema Einkommensteuer nicht herum. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu wissen, welche Summe auf dich zukommt. Unser kostenloser Einkommensteuerrechner für Selbstständige und Freiberufler hilft dir dabei, schon vor Abgabe der Steuererklärung deine voraussichtliche Steuerbelastung zu ermitteln und so mögliche Überraschungen zu vermeiden.

Mit der richtigen Vorbereitung hast du deine Steuererklärung im Griff. Mache deine Buchhaltung mit sevdesk.

Anleitung zum Einkommensteuerrechner für Selbstständige und Freiberufler

Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir dich einfach durch den interaktiven Steuerrechner und am Ende erfährst du, wie hoch deine voraussichtliche Einkommensteuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ausfällt. Nutze auch die weiterführenden Hinweise (Klick auf das Fragezeichen) im Einkommensteuerrechner, um noch mehr Informationen zu den einzelnen Schritten zu erhalten:

  • Schritt 1: Wähle das entsprechende Steuer- bzw. Berechnungsjahr aus, für das du deine Einkommensteuer berechnen möchtest
  • Schritt 2: Trage dein zu versteuerndes Einkommen in den Steuerrechner ein, also den Betrag, der nach Abzug aller Betriebsausgaben und Freibeträge übrig bleibt.
  • Schritt 3: Gib deine außerordentlichen Einkünfte an
  • Schritt 4: Gib Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen an, die du möglicherweise bezogen hast
  • Schritt 5: Trage ein, ob du Kirchensteuer abführen musst und welcher Kirchensteuersatz in deinem Bundesland anfällt
  • Schritt 6: Trage ein, ob du bei der Steuerberechnung das Ehegattensplitting beanspruchst
  • Schritt 7: Klicke auf "Berechnen" und erhalte automatisch und in Sekundenschnelle einen Richtwert in Bezug auf deine voraussichtliche Steuerlast
Behalte deine Finanzen im Griff

Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk hast du deine Einnahmen und Ausgaben stets im Blick. Die Software zeigt dir auf einen Blick, wie sich dein Gewinn entwickelt, und hilft dir dabei, Ordnung in deine Buchhaltung zu bringen – einfach, digital und GoBD-konform.

Zu versteuerndes Einkommen für Selbstständige und Freiberufler richtig berechnen

Die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist bei jedem Steuerpflichtigen, egal ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig, das zu versteuernde Einkommen, oft als zvE abgekürzt. Dieses musst du vorab berechnen, um den Einkommensteuerrechner als Selbstständiger oder Freiberufler nutzen zu können. 

Es setzt sich aus sämtlichen Einkunftsarten zusammen, einschließlich gewerblicher, selbstständiger, nicht selbstständiger und sonstiger Einkünfte sowie Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung / Verpachtung und Kapitalvermögen. Von dieser Summe musst du sämtliche Werbungskosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abziehen, um zu deinem zu versteuernden Einkommen zu gelangen. Das zvE entspricht somit weder dem Bruttoeinkommen noch dem Nettolohn, sondern wird vom Finanzamt im Steuerbescheid festgelegt.

Zu versteuerndes Einkommen als hauptberuflich Selbstständiger berechnen (inkl. Beispiel)

Berücksichtige bei der Steuerberechnung lediglich die Positionen, die auch tatsächlich bei dir anfallen! Hast du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst du diese Position auslassen. Damit du die Rechnung besser nachvollziehen kannst, haben wir dir auch gleich eine Beispielrechnung beigefügt.

Rechenzeichen Position Betrag
+ Einkünfte aus Gewerbebetrieb 68.000 €
+ Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 0 €
+ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 0 €
+ Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Abgeltungsteuer) 500 €
+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 6.000 €
+ Sonstige Einkünfte 0 €
= Summe aller Einkünfte 74.500 €
Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenversicherung) 5.200 €
Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge) 0 €
Anrechenbare Verluste aus Vorjahren 2.000 €
Sonderausgaben 2.000 €
Betriebsausgaben 14.000 €
Außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen 0 €
= Zu versteuerndes Einkommen 51.300 €

Zu versteuerndes Einkommen als nebenberuflich Selbstständiger berechnen

Wenn du nur nebenberuflich selbstständig tätig bist, hast du in der Regel ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Daher ist das dein Ausgangspunkt in dieser Berechnung der Einkommensteuer.

Rechenzeichen Position Betrag
+ Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 42.000 €
+ Einkünfte aus Gewerbebetrieb 0 €
+ Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 8.000 €
+ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 0 €
+ Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Abgeltungsteuer) 300 €
+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 0 €
+ Sonstige Einkünfte 0 €
= Summe aller Einkünfte 50.300 €
Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenversicherung) 4.800 €
Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge) 0 €
Anrechenbare Verluste aus Vorjahren 0 €
Sonderausgaben, Betriebsausgaben und Werbungskosten 5.000 €
Außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen 200 €
= Zu versteuerndes Einkommen 40.300 €

Weitere Infos zum Thema Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Im Zusammenhang mit der Einkommensteuer gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die Selbstständige und Freiberufler beachten sollten. Auf diese gehen wir im Folgenden nun genauer ein. 

Du hast noch gar keine Ahnung vom Thema und möchtest dich lieber erst einmal mit der Einkommensteuer an sich befassen? Dann besuche unseren Ratgeber-Beitrag zur Einkommensteuer.

Keine Lust zu lesen? Erfahre jetzt auch alles zum Thema in unserem YouTube-Video zur Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung.

Steuerfreibetrag und Steuerprogression in Deutschland

In Deutschland gibt es bei der Einkommensteuerberechnung je Kalenderjahr einen Steuerfreibetrag, den sogenannten Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 liegt dieser Betrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für zusammen veranlagte Paare. Einkommen unterhalb dieses Freibetrags sind von der Einkommensteuer befreit.

Der Steuersatz für die Einkommensteuer steigt danach progressiv, was bedeutet, dass er mit höherem Einkommen ansteigt. 

  • der niedrigste Steuersatz beträgt 14 %
  • der Spitzensteuersatz beträgt 42 % 
  • der Höchststeuersatz beträgt 45 % (ab einem zvE von 277.826 Euro)

Das Steuerjahr und seine Bedeutung

Das Steuerjahr ist das Jahr, für das die Einkommensteuer berechnet wird. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium angepasst, daher ist die Angabe des Steuerjahres im Einkommensteuerrechner wichtig. Der Steuerrechner berücksichtigt bei der Steuerbelastung automatisch den entsprechenden Grundfreibetrag für das ausgewählte Kalenderjahr.

Auswirkungen außerordentlicher Einkünfte auf die Einkommensteuer

Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind unregelmäßige Einnahmen und werden dem zvE hinzugerechnet. Sie unterliegen einer speziellen Besteuerungsregelung, der sogenannten Fünftelregelung. Der Einkommensteuerrechner berücksichtigt diese Regelung bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht. In diesem Sonderfall sollte ein Steuerfachexperte konsultiert werden. 

Entgeltersatzleistungen und ihr Einfluss auf die Steuerlast

Entgeltersatzleistungen wie Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld wirken sich ebenfalls auf die Berechnung der Einkommensteuer aus. Obwohl sie steuerfrei sind, beeinflussen sie indirekt die Höhe deiner zu zahlenden Einkommensteuer. 

Der Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt. Diese Zahlungen werden bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt (auch wenn du darauf keine Steuern zahlst). Dadurch steigt der Steuersatz, der anschließend auf deine anderen, steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird. Die einzige Ausnahme ist das Bürgergeld, das steuerfrei ist und keinen Einfluss auf den Steuersatz hat.

Kirchensteuer und Einkommensteuer

Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Bundesland ab, in dem du gemeldet bist, und beträgt in den meisten Bundesländern 9 %. Nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %. Personen, die nicht in der Kirche sind, geben 0 % an und zahlen somit keine Kirchensteuer.

Ehegattensplitting und dessen Auswirkungen

Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine Besteuerungsoption für Ehepaare. Dabei werden die Einkommen beider Partner zusammengefasst und gemeinsam veranlagt. Diese Veranlagung kann zu Steuervorteilen führen, da der Grundfreibetrag verdoppelt wird. Die Entscheidung für oder gegen das Ehegattensplitting kann somit erhebliche Auswirkungen auf den Steuerbetrag sowie die Einkommensteuer haben und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Alles klar? Dann kannst du deine Daten jetzt in unseren Einkommensteuerrechner eintragen.

Häufige Fragen rund um den Einkommensteuerrechner

Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?

Die Einkommensteuer in Deutschland steigt progressiv, das heißt, je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher fällt dein Steuersatz und damit deine Einkommensteuer aus. Die folgende Tabelle zeigt dir die wichtigsten Steuerstufen auf einen Blick:

Zu versteuerndes Einkommen Zu zahlende Einkommensteuer Grenzsteuersatz Durchschnittssteuersatz
0 bis 12.096 € steuerfrei 0 % 0 %
12.097 bis 17.443 € bis 1.015 € 14 – 23,97 % 0 – 5,82 %
17.444 bis 68.480 € bis 17.849 € 23,97 – 42 % 5,82 – 26,06 %
68.481 bis 277.825 € bis 105.774 € zzgl. Solidaritätszuschlag 42 % 26,07 – 38,07 %
ab 277.826 € ab 105.775 € zzgl. Solidaritätszuschlag 45 % ab 38,07 %

Wie viel Einkommensteuer muss ich bei 20.000 / 50.000 / 70.000 Euro zahlen?

Wenn du im Jahr 2025 als alleinstehende Person ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro hast, liegt dein Grenzsteuersatz bei 24,87 % und der Durchschnittssteuersatz bei 8,2 %. Du zahlst dabei 1.639 Euro Einkommensteuer. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro steigt dein Grenzsteuersatz auf 35,47 % und der Durchschnittssatz auf 21,38 %. Deine Einkommensteuer beträgt dann 10.691 Euro. Verdienst du 70.000 Euro, liegt dein Grenzsteuersatz bei 42 %, der Durchschnittssatz bei 26,41 %, du zahlst in diesem Fall 18.488 Euro Einkommensteuer.

Wie kann ich meinen Einkommensteuersatz und meine Einkommensteuer berechnen?

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.096 Euro (Stand 2025) zahlst du als alleinstehende Person keine Einkommensteuer. Ab diesem Betrag wird die Steuer nach den gesetzlichen Formeln gemäß § 32a EStG berechnet – diese sind recht komplex und abhängig von deinem Einkommen. Statt komplizierte Formeln zu nutzen, kannst du einfach unseren kostenlosen Einkommensteuerrechner verwenden. So erhältst du schnell und unkompliziert eine genaue Berechnung deiner Steuerlast, ganz ohne Kopfzerbrechen.

Wann muss ich Einkommensteuervorauszahlungen leisten?

Sobald dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, wirst du Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, in der Regel vierteljährlich. Diese basieren entweder auf deiner Schätzung im steuerlichen Erfassungsbogen oder dem Steuerbescheid des Vorjahres und sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

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