Einkommenssteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler
Berechne jetzt deine voraussichtliche Steuerlast 2026
Auch als Selbstständiger oder Freiberufler kommst du um das Thema Einkommensteuer nicht herum. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu wissen, welche Summe auf dich zukommt. Unser kostenloser Einkommensteuerrechner für Selbstständige und Freiberufler hilft dir dabei, schon vor Abgabe der Steuererklärung deine voraussichtliche Steuerbelastung zu ermitteln und so mögliche Überraschungen zu vermeiden.
Anleitung zum Einkommensteuerrechner für Selbstständige und Freiberufler
Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir dich einfach durch den interaktiven Steuerrechner und am Ende erfährst du, wie hoch deine voraussichtliche Einkommensteuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ausfällt. Nutze auch die weiterführenden Hinweise (Klick auf das Fragezeichen) im Einkommensteuerrechner, um noch mehr Informationen zu den einzelnen Schritten zu erhalten:
- Schritt 1: Wähle das entsprechende Steuer- bzw. Berechnungsjahr aus, für das du deine Einkommensteuer berechnen möchtest
- Schritt 2: Trage dein zu versteuerndes Einkommen in den Steuerrechner ein, also den Betrag, der nach Abzug aller Betriebsausgaben und Freibeträge übrig bleibt.
- Schritt 3: Gib deine außerordentlichen Einkünfte an
- Schritt 4: Gib Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen an, die du möglicherweise bezogen hast
- Schritt 5: Trage ein, ob du Kirchensteuer abführen musst und welcher Kirchensteuersatz in deinem Bundesland anfällt
- Schritt 6: Trage ein, ob du bei der Steuerberechnung das Ehegattensplitting beanspruchst
- Schritt 7: Klicke auf "Berechnen" und erhalte automatisch und in Sekundenschnelle einen Richtwert in Bezug auf deine voraussichtliche Steuerlast
Zu versteuerndes Einkommen für Selbstständige und Freiberufler richtig berechnen
Die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist bei jedem Steuerpflichtigen, egal ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig, das zu versteuernde Einkommen, oft als zvE abgekürzt. Dieses musst du vorab berechnen, um den Einkommensteuerrechner als Selbstständiger oder Freiberufler nutzen zu können.
Es setzt sich aus sämtlichen Einkunftsarten zusammen, einschließlich gewerblicher, selbstständiger, nicht selbstständiger und sonstiger Einkünfte sowie Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung / Verpachtung und Kapitalvermögen. Von dieser Summe musst du sämtliche Werbungskosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abziehen, um zu deinem zu versteuernden Einkommen zu gelangen. Das zvE entspricht somit weder dem Bruttoeinkommen noch dem Nettolohn, sondern wird vom Finanzamt im Steuerbescheid festgelegt.
Zu versteuerndes Einkommen als hauptberuflich Selbstständiger berechnen (inkl. Beispiel)
Berücksichtige bei der Steuerberechnung lediglich die Positionen, die auch tatsächlich bei dir anfallen! Hast du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst du diese Position auslassen. Damit du die Rechnung besser nachvollziehen kannst, haben wir dir auch gleich eine Beispielrechnung beigefügt.
Zu versteuerndes Einkommen als nebenberuflich Selbstständiger berechnen
Wenn du nur nebenberuflich selbstständig tätig bist, hast du in der Regel ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Daher ist das dein Ausgangspunkt in dieser Berechnung der Einkommensteuer.
Weitere Infos zum Thema Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler
Im Zusammenhang mit der Einkommensteuer gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die Selbstständige und Freiberufler beachten sollten. Auf diese gehen wir im Folgenden nun genauer ein.
Du hast noch gar keine Ahnung vom Thema und möchtest dich lieber erst einmal mit der Einkommensteuer an sich befassen? Dann besuche unseren Ratgeber-Beitrag zur Einkommensteuer.
Keine Lust zu lesen? Erfahre jetzt auch alles zum Thema in unserem YouTube-Video zur Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung.
Steuerfreibetrag und Steuerprogression in Deutschland
In Deutschland gibt es bei der Einkommensteuerberechnung je Kalenderjahr einen Steuerfreibetrag, den sogenannten Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 liegt dieser Betrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für zusammen veranlagte Paare. Einkommen unterhalb dieses Freibetrags sind von der Einkommensteuer befreit.
Der Steuersatz für die Einkommensteuer steigt danach progressiv, was bedeutet, dass er mit höherem Einkommen ansteigt.
- der niedrigste Steuersatz beträgt 14 %
- der Spitzensteuersatz beträgt 42 %
- der Höchststeuersatz beträgt 45 % (ab einem zvE von 277.826 Euro)
Das Steuerjahr und seine Bedeutung
Das Steuerjahr ist das Jahr, für das die Einkommensteuer berechnet wird. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium angepasst, daher ist die Angabe des Steuerjahres im Einkommensteuerrechner wichtig. Der Steuerrechner berücksichtigt bei der Steuerbelastung automatisch den entsprechenden Grundfreibetrag für das ausgewählte Kalenderjahr.
Auswirkungen außerordentlicher Einkünfte auf die Einkommensteuer
Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind unregelmäßige Einnahmen und werden dem zvE hinzugerechnet. Sie unterliegen einer speziellen Besteuerungsregelung, der sogenannten Fünftelregelung. Der Einkommensteuerrechner berücksichtigt diese Regelung bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht. In diesem Sonderfall sollte ein Steuerfachexperte konsultiert werden.
Entgeltersatzleistungen und ihr Einfluss auf die Steuerlast
Entgeltersatzleistungen wie Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld wirken sich ebenfalls auf die Berechnung der Einkommensteuer aus. Obwohl sie steuerfrei sind, beeinflussen sie indirekt die Höhe deiner zu zahlenden Einkommensteuer.
Der Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt. Diese Zahlungen werden bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt (auch wenn du darauf keine Steuern zahlst). Dadurch steigt der Steuersatz, der anschließend auf deine anderen, steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird. Die einzige Ausnahme ist das Bürgergeld, das steuerfrei ist und keinen Einfluss auf den Steuersatz hat.
Kirchensteuer und Einkommensteuer
Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Bundesland ab, in dem du gemeldet bist, und beträgt in den meisten Bundesländern 9 %. Nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %. Personen, die nicht in der Kirche sind, geben 0 % an und zahlen somit keine Kirchensteuer.
Ehegattensplitting und dessen Auswirkungen
Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine Besteuerungsoption für Ehepaare. Dabei werden die Einkommen beider Partner zusammengefasst und gemeinsam veranlagt. Diese Veranlagung kann zu Steuervorteilen führen, da der Grundfreibetrag verdoppelt wird. Die Entscheidung für oder gegen das Ehegattensplitting kann somit erhebliche Auswirkungen auf den Steuerbetrag sowie die Einkommensteuer haben und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Alles klar? Dann kannst du deine Daten jetzt in unseren Einkommensteuerrechner eintragen.
Häufige Fragen rund um den Einkommensteuerrechner
Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?
Die Einkommensteuer in Deutschland steigt progressiv, das heißt, je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher fällt dein Steuersatz und damit deine Einkommensteuer aus. Die folgende Tabelle zeigt dir die wichtigsten Steuerstufen auf einen Blick:
Wie viel Einkommensteuer muss ich bei 20.000 / 50.000 / 70.000 Euro zahlen?
Wenn du im Jahr 2025 als alleinstehende Person ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro hast, liegt dein Grenzsteuersatz bei 24,87 % und der Durchschnittssteuersatz bei 8,2 %. Du zahlst dabei 1.639 Euro Einkommensteuer. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro steigt dein Grenzsteuersatz auf 35,47 % und der Durchschnittssatz auf 21,38 %. Deine Einkommensteuer beträgt dann 10.691 Euro. Verdienst du 70.000 Euro, liegt dein Grenzsteuersatz bei 42 %, der Durchschnittssatz bei 26,41 %, du zahlst in diesem Fall 18.488 Euro Einkommensteuer.
Wie kann ich meinen Einkommensteuersatz und meine Einkommensteuer berechnen?
Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.096 Euro (Stand 2025) zahlst du als alleinstehende Person keine Einkommensteuer. Ab diesem Betrag wird die Steuer nach den gesetzlichen Formeln gemäß § 32a EStG berechnet – diese sind recht komplex und abhängig von deinem Einkommen. Statt komplizierte Formeln zu nutzen, kannst du einfach unseren kostenlosen Einkommensteuerrechner verwenden. So erhältst du schnell und unkompliziert eine genaue Berechnung deiner Steuerlast, ganz ohne Kopfzerbrechen.
Wann muss ich Einkommensteuervorauszahlungen leisten?
Sobald dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, wirst du Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen, in der Regel vierteljährlich. Diese basieren entweder auf deiner Schätzung im steuerlichen Erfassungsbogen oder dem Steuerbescheid des Vorjahres und sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
