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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Aktualisiert am
25
.
04
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2025

Du betreibst einen Online-Shop, bietest digitale Dienstleistungen an oder stellst Software bereit? Dann bist ggf. auch du von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen. Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das vor allem die digitale Welt verändern wird: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG). Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Webseiten, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können.  

Was genau digitale Barrierefreiheit bedeutet, welche Änderungen auf dich zukommen und ob du persönlich betroffen bist? Das erfährst du hier – einfach und verständlich erklärt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Was steckt hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act, und wurde 2021 ins deutsche Recht überführt. Ziel des Gesetzes ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.

Konkret heißt das: Digitale Angebote von Webseiten über E-Commerce bis hin zu Bank- oder Verkehrsdienstleistungen, müssen so zugänglich gemacht werden, dass sie ohne fremde Hilfe genutzt werden können.  

Behörden und öffentliche Stellen sind bereits seit einigen Jahren verpflichtet, diese Regelungen umzusetzen. Mit dem BFSG wird diese Pflicht nun auf die private Wirtschaft ausgeweitet.  

Damit sind nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele Selbstständige und Kleingewerbetreibende angesprochen, denn digitale Inklusion betrifft uns alle – ob mit eigener Website, App oder digitalen Services.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?  

Digitale Barrierefreiheit heißt: Alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen – sollen digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können. Das betrifft Webseiten, mobile Apps, Softwareanwendungen, aber auch digitale Geräte und Selbstbedienungsterminals.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in § 1 genau fest, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen, wenn sie ab dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen.  

Wann gilt etwas als barrierefrei?  

Laut § 3 Absatz 1 BFSG gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, wenn sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind.

Das betrifft nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Gestaltung, Nutzerführung, Lesbarkeit und Sprache. In der Praxis bedeutet das, dass Inhalte und Funktionen auch von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können, ohne zusätzliche Hilfe.

Typische Barrieren im digitalen Raum sind zum Beispiel:

  • Zu geringe Farbkontraste, die das Lesen erschweren
  • Fehlende Alternativtexte bei Bildern, die von Screenreadern nicht erkannt werden
  • Formulare, die nicht mit der Tastatur bedienbar sind
  • Komplizierte Navigation, die für blinde oder sehbehinderte Nutzer unverständlich bleibt
  • Fehlende Untertitel bei Videos oder Texte in schwer verständlicher Sprache

Wer digitale Angebote bereitstellt – sei es im Handel, im Dienstleistungsbereich oder im öffentlichen Verkehr –, muss dafür sorgen, dass diese ohne technische oder inhaltliche Hürden genutzt werden können.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Ob du vom BFSG betroffen bist, hängt vor allem von zwei Dingen ab: was du anbietest und wie groß dein Unternehmen ist.

Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Unternehmen, die eines der genannten Produkte oder digitalen Dienstleistungen für Endverbraucher bereitstellen. Dazu zählen auch viele Selbstständige, Freiberufler und kleine Onlinehändler.

Du bist betroffen, wenn du beispielsweise:

  • einen Online-Shop betreibst oder digitale Buchungssysteme anbietest,
  • Software, Apps oder digitale Plattformen entwickelst,
  • Endgeräte oder Terminals verkaufst, die Nutzer selbst bedienen,
  • oder digitale Services wie Online-Banking, Telekommunikationsdienste oder E-Book-Angebote anbietest.

Geltungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Wenn du digitale Produkte oder Services für Endverbraucher anbietest, solltest du wissen, was genau unter das Gesetz fällt. Die folgende Übersicht zeigt dir, welche Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG betroffen sind:

Produkte Dienstleistungen
  • Hardwaresysteme wie Computer, Notebooks und Tablets
  • Betriebssysteme, etwa Windows, macOS oder iOS
  • Selbstbedienungsterminals, z. B. Zahlungsterminals, Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Automaten oder Infoterminals
  • Endgeräte für Telekommunikation, etwa Smartphones, Tablets und Router
  • Endgeräte für audiovisuelle Inhalte wie Smart-TVs, Streaming-Boxen oder Mediaplayer
  • E-Book-Lesegeräte, also handelsübliche E-Reader
  • Telekommunikationsdienste, z. B. Angebote von Mobilfunk-, Internet- oder Festnetzanbietern, inklusive Kundenportalen und Apps
  • Personenbeförderung im Fern- und Auslandsverkehr, inklusive Webseiten, mobilen Anwendungen, elektronischer Ticketbuchung, Reiseinformationen in Echtzeit und interaktiven Terminals
    (Hinweis: Für den Stadt-, Regional- und Vorortverkehr gelten nur die Anforderungen an Terminals)
  • Bankdienstleistungen, darunter Online-Banking, Kontoeröffnungen und digitale Finanzprodukte
  • E-Books und zugehörige Software, etwa E-Book-Plattformen, Online-Shops und Lese-Apps
  • Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce), also Online-Shops, Buchungsportale und digitale Dienstleistungsplattformen

Nicht jede digitale Information fällt automatisch unter das BFSG. Ausgenommen sind zum Beispiel Videos und Office-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. Auch Online-Karten sind nur dann betroffen, wenn sie nicht ohnehin barrierefreie Navigationsinformationen bereitstellen. Inhalte von Drittanbietern, die nicht unter deiner Kontrolle stehen, und archivierte Webseiten oder Apps, die nach dem Stichtag nicht mehr gepflegt werden, sind ebenfalls nicht erfasst.

Welche Ausnahmen gibt es?  

Nicht alle Unternehmen müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen. Es gibt zwei zentrale Ausnahmen:  

1. Reine B2B-Angebote

Das BFSG gilt ausschließlich für Angebote, die sich an Verbraucher richten (§ 2 Nr. 16 BFSG. Wenn du also ausschließlich Geschäftskunden (B2B) ansprichst, bist du nicht verpflichtet, deine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wichtig:
Deine Ausrichtung muss klar erkennbar sein. Achte darauf, dass z. B. auf deiner Website oder in deinem Online-Shop deutlich darauf hingewiesen wird, dass sich dein Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet. Nur dann greift die Ausnahme.

2. Kleinstunternehmen

Auch für sogenannte Kleinstunternehmen (§ 2 Nr. 17 BFSG) gibt es eine Ausnahme, zumindest im Dienstleistungsbereich.

Als Kleinstunternehmen zählst du, wenn du:

  • weniger als 10 Mitarbeitende hast und
  • einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro nicht überschreitest.

In diesem Fall bist du von der Pflicht zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen befreit. Das betrifft z. B. deinen Online-Shop, deine Buchungsfunktionen oder deine Service-Website.

Auch wenn du nicht gesetzlich verpflichtet bist, Barrierefreiheit für deine digitalen Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, ist sie in jedem Fall ein strategischer Vorteil. Viele große Partner, Auftraggeber oder Plattformbetreiber verlangen barrierefreie Lösungen bereits heute. Zudem macht digitale Barrierefreiheit deine Angebote einfacher nutzbar, vergrößert deine Reichweite und stärkt das Image deiner Marke.

Welche Fristen gelten?

Die wichtigste Frist ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Tag dürfen betroffene Produkte und Dienstleistungen nur noch barrierefrei auf den Markt gebracht oder angeboten werden. Neue Produkte und Services müssen ab diesem Datum vollständig den Vorgaben des BFSG entsprechen.

Bestehende Lösungen, wie z. B. eine laufende Website oder App, dürfen weiter betrieben werden, solange keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Sobald du jedoch Funktionen erweiterst, neugestaltest oder Inhalte aktualisierst, greift die Barrierefreiheitspflicht.

Deshalb solltest du deine digitalen Angebote rechtzeitig prüfen und vorbereiten, um auf der sicheren Seite zu sein – rechtlich, wirtschaftlich und technisch.

Was passiert bei Verstößen?

Wer die Vorgaben des BFSG ignoriert, geht ein erhebliches Risiko ein. Denn Verstöße können nicht nur teuer werden, folgende Konsequenzen drohen:  

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände
  • Rechtliche Klagen von Betroffenen, etwa wegen Diskriminierung
  • Behördliche Maßnahmen, im schlimmsten Fall Verkaufsverbote  

Und das ist nicht nur rechtlich riskant, sondern auch ein echter Image-Schaden. Deshalb lohnt es sich, lieber früher als später aktiv zu werden.

Was du jetzt tun solltest: So machst du deine digitalen Angebote barrierefrei

Du weißt jetzt, ob du vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen bist und ab wann es ernst wird. Aber wie gehst du das Thema konkret an? Keine Sorge: Du musst kein Barrierefreiheits-Profi sein, um erste Schritte einzuleiten. Wichtig ist, dass du rechtzeitig anfängst und systematisch vorgehst.

1. Verschaffe dir einen Überblick

Schau dir an, welche digitalen Angebote du aktuell bereitstellst. Dazu gehören:

  • deine Website
  • dein Online-Shop
  • deine Apps oder digitalen Plattformen
  • deine digitale Kommunikation – also Formulare, PDFs oder Kundenportale
  • und gegebenenfalls Geräte oder Terminals, die du vertreibst

Frag dich bei jedem dieser Angebote: Könnte ein Mensch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen das uneingeschränkt nutzen?

Wenn du dir nicht sicher bist, lohnt sich ein externer Barrierefreiheits-Check durch Dienstleister mit entsprechender Expertise.

2. Nutze kostenlose Test-Tools

Bevor du Budget in die Hand nimmst, kannst du mit kostenlosen Tools bereits viele Probleme selbst erkennen, vor allem im Bereich Website. Diese Tools helfen dir, typische Schwachstellen zu identifizieren:

Diese Tools zeigen dir typische Schwachstellen: zu geringe Kontraste, fehlende Alternativtexte oder nicht nutzbare Formulare.

3. Plane die Umsetzung

Wenn du weißt, wo es hakt, geh die nächsten Schritte an:

  • Besprich notwendige Änderungen mit deiner Webagentur oder deinem Entwicklerteam
  • Plane Barrierefreiheit gleich bei anstehenden Relaunches oder technischen Updates mit ein
  • Starte neue Projekte direkt mit barrierefreiem Konzept – das spart Zeit, Geld und Nachbesserung

Wichtig: Achte darauf, dass alle Beteiligten mit den WCAG 2.1-Richtlinien (mindestens Stufe AA) vertraut sind. Diese bilden die technische Grundlage des BFSG.

4. Dokumentiere deine Maßnahmen

Bei umfangreicheren Projekten lohnt sich ein sogenanntes Barrierefreiheits-Konzept. Darin solltest du festhalten:

  • welche Maßnahmen du bereits umgesetzt hast
  • welche Anforderungen ggf. noch offen sind
  • und welche Inhalte aus nachvollziehbaren Gründen (z. B. „unverhältnismäßiger Aufwand“) nicht vollständig barrierefrei umgesetzt wurden

Das zeigt im Zweifelsfall: Du hast das Thema ernst genommen und aktiv daran gearbeitet

5. Halte deine Inhalte aktuell

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Auch neue Inhalte müssen regelmäßig geprüft und barrierefrei aufbereitet werden:

  • Bilder brauchen Alternativtexte
  • PDFs sollten getaggte Überschriften enthalten
  • Videos brauchen Untertitel oder Audiobeschreibungen
  • Texte sollten möglichst klar und verständlich geschrieben sein – am besten in Alltagssprache

Tipp: Nutze die Gelegenheit, auch deine Usability zu verbessern. Was barrierefrei ist, wirkt in der Regel intuitiver und einfacher nutzbar, auch für Menschen ohne Einschränkungen.

Worauf du bei der Umsetzung besonders achten solltest

Barrierefreiheit ist kein Feature, das man schnell einbaut – es ist ein Gestaltungsprinzip, das sich durch die ganze Nutzererfahrung zieht. Ob Website, App oder Kundenportal: Die folgenden fünf Elemente sind essenziell für eine barrierefreie und zugleich nutzerfreundliche Gestaltung:

  • Struktur und Klarheit
    Deine Seiten sollten logisch aufgebaut sein. Verwende klare Überschriften (H1, H2, H3), gut lesbare Schriftgrößen und starke Kontraste. Wichtig: Alle Inhalte müssen auch ohne Maus bedienbar sein – also per Tastatur oder Screenreader.
  • Alternativtexte für Bilder
    Bilder, Grafiken und Icons brauchen Alt-Texte, die kurz beschreiben, was zu sehen ist. Diese Texte helfen blinden oder sehbehinderten Nutzern, Inhalte über Screenreader zu erfassen.
    Beispiel: Statt „Bild von Produkt “ besser „Produktfoto: Schwarzer Lederrucksack mit Reißverschluss“.
  • Verständliche Sprache
    Sprich Klartext. Vermeide lange Sätze, Fremdwörter und unnötig komplizierte Begriffe. Je einfacher du schreibst, desto mehr Menschen verstehen dich. Für komplexe Inhalte kann eine zusätzliche Version in leichter Sprache sinnvoll sein – z. B. verlinkt am Seitenende.
  • Bedienelemente eindeutig beschriften
    Buttons, Links und Formularelemente brauchen klare Beschriftungen. „Jetzt kaufen“ ist besser als „Hier klicken“. Das hilft bei der Orientierung und macht deine Seite für alle verständlicher.
    Auch Pflichtfelder in Formularen sollten deutlich markiert und beschriftet sein.
  • Medien barrierefrei gestalten
    Wenn du Videos, Audios oder Infografiken nutzt, achte auf folgende Punkte:
    • Videos sollten immer Untertitel enthalten
    • Audioinhalte brauchen ein schriftliches Transkript
    • Infografiken sollten mit einem erklärenden Text versehen sein

So stellst du sicher, dass niemand ausgeschlossen wird – unabhängig von der genutzten Technik oder den individuellen Fähigkeiten.

Fazit:

Barrierefreiheit muss keine Mammutaufgabe sein. Aber sie wird gesetzlich verpflichtend – und ist schon heute ein starkes Argument für Qualität, Kundenfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit. Wer früh beginnt, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen echten Vorsprung im Markt.

Barrierefreiheit heißt: Alle erreichen, niemanden ausschließen. Sie macht deine digitalen Angebote besser, nutzerfreundlicher und zugänglicher – für Menschen mit Einschränkungen genauso wie für alle anderen.

Warte also nicht bis zur letzten Minute. Prüfe deine Website, deine Apps und digitalen Services rechtzeitig. Nutze geeignete Tools, hol dir Unterstützung, und gestalte deine Angebote Schritt für Schritt barrierefrei.

Denn eines ist sicher: Was heute Pflicht wird, wird morgen Standard. Und genau darin liegt deine Chance.

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