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Gewerbeanmeldung für GmbH: So funktioniert's

Aktualisiert am
10
.
09
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2024
Personen unterschreiben Dokumente zur Anmeldung einer GmbH

Wusstest du, dass die GmbH zu den beliebtesten Gründungsformen Deutschlands gehört? Kein Wunder, denn vor allem für kleinere Unternehmen und Start-ups bietet diese Rechtsform zahlreiche Vorteile.

Aber was sind die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH? Wo meldest du sie an und welche Kosten kommen bei der Gewerbeanmeldung einer GmbH auf dich zu? 

Damit du die Gewerbeanmeldung für deine GmbH entspannt erledigen kannst, informieren wir dich ausführlich über alle notwendigen Schritte. Zusätzlich erfährst du, was es mit der Sonderform GmbH & Co. KG auf sich hat. 

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den Kapitalgesellschaften. Vom Gesetz her ist sie wie eine eigene Person anzusehen: Eine GmbH kann eine Person bevollmächtigen, in ihrem Namen Verträge abzuschließen und rechtliche Angelegenheiten zu vertreten. 

Wie der Name es verrät, ist bei der GmbH die Haftung beschränkt. Das ist ein großer Vorteil, denn du haftest im Falle einer Insolvenz oder bei rechtlichen Streitigkeiten nur mit deinem Anteil am Unternehmen und riskierst nicht dein persönliches Vermögen. Gerade aus diesem Grund ist diese Rechtsform bei vielen Gründern und Unternehmern so beliebt. 

Bei einer GmbH gibt es eine klare Struktur für die Geschäftsführung und die Gewinnverteilung. Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung werden als Organe der GmbH bezeichnet. Hat eine GmbH mehr als 500 Beschäftigte, muss es zusätzlich einen Aufsichtsrat geben. 

Für wen ist die Rechtsform der GmbH geeignet?

Wenn es darum geht, das eigene Unternehmen zu gründen, steht am Anfang immer die Frage: Welche Rechtsform ist die richtige Wahl für mein Vorhaben? Die GmbH gehört zu den beliebtesten Gründungsformen, aber passt sie auch zu deinen Plänen? 

Lass uns direkt prüfen, für wen die GmbH eine passende Rechtsform ist.

Viele Unternehmen bevorzugen eine rechtlich eigenständige Unternehmensstruktur mit beschränkter Haftung. Das ist besonders attraktiv, wenn das Unternehmen Wachstumspotenzial hat und externe Investitionen benötigt. 

Ein weiterer Pluspunkt: Eine GmbH bietet dir als Gründer eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Damit genießt du bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein hohes Maß an Sicherheit. 

Bist du dir noch unsicher, ob eine GmbH für dein Vorhaben die richtige Rechtsform ist? Wir haben dir die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst. 

Eine GmbH eignet sich für dich, wenn

  • du eine klare Trennung von deinem geschäftlichen & privaten Vermögen willst.
  • du ein Geschäftsvorhaben mit hohem Risikowert hast.
  • du allein gründen möchtest.
  • du externes Kapital einwerben möchtest.
  • es sich um ein Familienunternehmen handelt. 
  • die Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer sind. 

Als Entscheidungshilfe bekommst du jetzt die wichtigsten Vor- und Nachteile der GmbH auf einen Blick. 

Vorteile Nachteile

Haftungsbeschränkung:

Durch die Haftungsbeschränkung bleibt dein Privatvermögen geschützt.

Hohe Gründungskosten:

Es ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich.

Keine Mindestanzahl:

Die Rechtsform kann von einer oder mehreren natürlichen Personen gegründet werden.

Langwieriger Gründungsprozess:

Für die Gründung benötigst du die Beurkundung durch einen Notar und den Eintrag ins Handelsregister.

Rechtliche Eigenständigkeit:

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und kann eigenständig Verträge abschließen.

Kreditvergabe durch Bürgschaft

Banken verlangen häufig Bürgschaften, die eine hohe Bonität der Gründer voraussetzen.

Steuerliche Vorteile:

Eine GmbH kann durch von der deutlich niedrigeren Körperschaftssteuer profitieren

Buchhaltungspflicht:

Durch die Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht ist der Aufwand sehr aufwendig.

Vorbereitungen zur Anmeldung einer GmbH

Damit die Gewerbeanmeldung für deine GmbH reibungslos über die Bühne geht, kannst du im Vorfeld schon einiges tun. Lass uns einen Blick darauf werfen, was zu einer guten Vorbereitung dazu gehört. 

Businessplan: Er ist kein Muss, dennoch absolut hilfreich: ein Businessplan. Der kann für dich ein wichtiger Leitfaden sein und umfasst u. a. deine Geschäftsidee, eine passende ZielgruppeFinanzierungsplan und einen groben Zeitplan für die Umsetzung.

Firmenname: Bevor du deine GmbH anmelden kannst, brauchst du einen geeigneten Firmennamen. Der Name muss offiziell den Zusatz „GmbH“ beinhalten, um die Rechtsform kenntlich zu machen.

Die Verfügbarkeit des Firmennamens lässt sich beim zuständigen Registergericht oder bei der IHK überprüfen. 

Tipp:

Ist deine zukünftige GmbH noch namenlos? Dann klick dich gleich zu unserem Blog-Beitrag Firmennamen finden. Dort bekommst du zahlreiche Tipps und Anregungen. Oder nutze direkt unseren kostenlosen Firmennamen-Generator, der dir KI-gestützt passende Vorschläge liefert! 

Stammkapital: Das Stammkapital von 25.000 Euro gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen der GmbH. Dieser Betrag kann auch in Form von Sachleistungen erbracht werden. 

Festlegung der Gesellschafter: Wenn du keine Einzel-GmbH gründen möchtest, müssen Gesellschafter der GmbH und ihre jeweiligen Beteiligungen am Unternehmen bestimmt werden. Außerdem solltet ihr euch im Klaren darüber sein, wer welchen Anteil an der GmbH bekommt.

Gesellschaftsvertrag: Für die Anmeldung deiner GmbH benötigst du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser ist auch unter dem Begriff „Satzung“ bekannt.

Dieser Vertrag legt die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für deine GmbH fest. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es verschiedene Beispiele, wie diesen Mustervertrag von der IHK Berlin

Wichtige Bestandteile des Gesellschaftsvertrages einer GmbH sind:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft 
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag der Stammeinlage (mindestens 25.000 Euro)
  • Anteil jedes Gesellschafters an der Stammkapitaleinlage
  • Zahl sowie Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt

Das klingt alles nach sehr viel Papierkram! Ist aber von großer Bedeutung, denn mit dem Gesellschaftsvertrag legst du die Strukturen, Regeln und Organe deiner GmbH fest.

Unser Tipp: Um Fehler zu vermeiden, solltest du den Gesellschaftsvertrag bestenfalls durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen oder noch besser: direkt mit dem Anwalt ausfüllen. 

Anmeldung und Eintragung einer GmbH Schritt für Schritt

Die Vorbereitungen für die Gewerbeanmeldung hast du erledigt, Zuständigkeiten sind geklärt und der Gesellschaftsvertrag liegt vor. Jetzt kann es endlich losgehen, mit der Anmeldung und Eintragung deiner GmbH.

Lass uns dir Schritt für Schritt erklären, wie du bei der Gewerbeanmeldung für die GmbH vorgehst. 

1. Schritt: Prüfung des Gesellschaftervertrags

Der erste Schritt in Richtung Gewerbeanmeldung führt dich erst einmal zum Notar. Dieser überprüft, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. 

Gründest du mit mehreren Personen, ist es erforderlich, dass alle Gesellschafter bei diesem Termin anwesend sind. Nach erfolgreicher Prüfung kann der Gesellschaftervertrag notariell beglaubigt werden. In dieser Phase wird das Unternehmen als GmbH i.G. = GmbH in Gründung bezeichnet. Das ermöglicht dir bereits Geschäfte abzuwickeln oder ein Geschäftskonto zu eröffnen. 

Wichtig zu wissen: Seit August 2022 ist es nicht mehr zwingend notwendig, persönlich beim Notar zu erscheinen. Du kannst den Termin auch per Video-Anruf abwickeln. 

2. Schritt: Eröffnung eines Geschäftskontos

Da eine GmbH eine juristische Person verkörpert, ist ein eigenes Geschäftskonto für die Gründung zwingend notwendig. Das kannst du nach der notariellen Beurkundung der Firmengründung eröffnen. 

Auf das Konto zahlst du das vereinbarte Stammkapital ein. Es reicht aus, wenn der erforderliche Betrag nach und nach eingezahlt wird. Wichtig: Vor Eintragung in das Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sein, also 12.500 Euro. Nachdem die Kapitaleinlage auf das Konto überwiesen wurde, beurkundet der Notar die GmbH und meldet sie beim Handelsregister an. 

3. Schritt: Eintrag ins Handelsregister

Das Handelsregister prüft die eingereichten Unterlagen. Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt, dann kann deine GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Ohne diese ordnungsgemäße Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH nicht rechtsfähig und kann nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ausführliche Informationen zu diesem Schritt haben wir in unserem Ratgeber-Artikel Eintrag ins Handelsregister vornehmen zusammengefasst. 

Wichtig zu wissen: Für deine GmbH muss ein Betriebssitz angeben werden. Dieser wird auch ins Handelsregister eingetragen und beim Gewerbeamt angegeben. Der Betriebssitz ist die offizielle Adresse, unter der die GmbH geführt wird.

4. Schritt: Gewerbeanmeldung der GmbH 

Die GmbH ist ein Handelsgewerbe und damit grundsätzlich nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung anzeigepflichtig und gewerbesteuerpflichtig. Demnach muss ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle der Behörde ihre Tätigkeit anzeigen. 

Diese Gewerbeanmeldung kannst du beim örtlichen Gewerbeamt oder vielerorts auch im Ordnungsamt vornehmen. 

Folgende Dokumente benötigst du für die Gewerbeanmeldung deiner GmbH: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Formular zur Gewerbeanmeldung (Formular GewA1)
  • ggf. notwendige Genehmigungen und Zulassungen

Unser Tipp: Mit sevdesk kannst du deine Gewerbeanmeldung direkt online ausfüllen und bekommst anschließend das Formular GewA1 als PDF zugeschickt. Einfacher gehts nicht!

Die Gebühren für die Gewerbeanzeige einer GmbH liegen zwischen 15 und 60 Euro. Wichtig ist, dass du die GmbH erst ins Handelsregister eintragen lässt und anschließend beim Gewerbeamt anmeldest. Denn ohne Registernummer aus dem Handelsregister kann die Anmeldung deines Gewerbebetriebes nicht erfolgen.

Ebenso läuft es in umgekehrter Richtung: Bei Beendigung der Geschäftstätigkeit deiner GmbH ist es erforderlich, eine Gewerbeabmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen.

Anschließend prüft das Gewerbeamt, ob es sich bei deiner GmbH um einen gewerberechtlichen Betrieb gemäß den Bestimmungen der Gewerbeordnung handelt. Handelt es sich um eine unerlaubte Tätigkeit, ist eine Gewerbeanmeldung nicht möglich. Das ist beispielsweise der Fall bei sozial unwertigen Tätigkeiten, wie illegalen Glücksspielen. Diese unwertigen Tätigkeiten sind von der Gewerbeanmeldung ausgeschlossen. 

Nach erfolgreicher Prüfung seitens des Gewerbeamtes bekommst du anschließend den Gewerbeschein ausgehändigt. Dieser ist quasi die Bestätigung, dass du die GmbH offiziell betreiben darfst. 

Wichtig zu wissen: Selbst wenn deine GmbH noch keinen Umsatz oder Gewinn erwirtschaftet, ist ein Gewerbeschein zwingend erforderlich.

5. Schritt: Steuerliche Erfassung

Eintrag ins Handelsregister - erledigt! Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt - abgehakt! Jetzt fehlt noch die Erfassung beim Finanzamt. In der Regel wird dir dein örtliches Finanzamt automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lassen. Denn mit deiner GmbH bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen. Innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung solltest du den Fragebogen ausgefüllt einreichen. Nach erfolgter Prüfung erhältst du eine Steuernummer. Diese benötigst du für die Ausstellung von Rechnungen und die korrekte Abführung der Umsatzsteuer. 

Unser Tipp: Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Gewinn des Unternehmens, dem Hebesatz der Gemeinde und möglichen Freibeträgen. Mit dem sevdesk Gewerbesteuerrechner kannst du dir deine Steuerlast vorab berechnen lassen.

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6. Schritt: Anmeldung bei der IHK und der Berufsgenossenschaft

Mit der Gewerbeanmeldung deiner GmbH wirst du automatisch Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer.(IHK). Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, übermittelt das Gewerbeamt deine Daten direkt an die IHK, die sich anschließend mit den Formalitäten zur Beitragszahlung bei dir meldet. Nimmst du eine Gewerbeanmeldung deiner GmbH für eine Tätigkeit im Handwerk vor, ist nicht die Industrie- und Handelskammer für dich zuständig, sondern die Handwerkskammer. Mehr zu diesem Thema erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK

Spätestens eine Woche nach Gründung deiner GmbH musst du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden (§ 192 Sozialgesetzbuch VII). Die BGs sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Wahl der Berufsgenossenschaft richtet sich nach deiner Branche. Berufsgenossenschaften bieten Unterstützung in den Bereichen Arbeitssicherheit, Wiedereingliederung und Entschädigung. 

Möchtest du mehr über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft wisse? Dann solltest du unbedingt unseren ausführlichen Ratgeber Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft lesen. 

Sonderform GmbH & Co. KG

Nachdem wir dich ausführlich über die Gewerbeanmeldung einer GmbH informiert haben, lass uns noch einen kurzen Blick auf die Sonderform GmbH & Co.KG werfen. 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie ist eine Kombination aus einer GmbH als Kapitalgesellschaft und der KG als Personengesellschaft. Auch diese Rechtsform ist äußerst beliebt für den Start in die Selbstständigkeit, wenn sich mehrere Partner zusammentun. 

Vorteilhaft ist die GmbH & Co. KG vor allen für diejenigen, die die Vorteile bei der Kapitalbeschaffung für eine GmbH nutzen, aber dennoch begrenzt haften möchten. 

Häufig entscheiden sich Familienunternehmen für diese Gründungsform, da alle Familienmitglieder als persönlich haftende Gesellschafter eingebunden werden können, während die Haftung für externe Investoren begrenzt wird.

Unternehmen, die viele Investoren mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Risikobereitschaften haben, finden mit der GmbH & Co. KG ebenfalls eine passende Gründungsform. 

Wie gründe ich eine GmbH & Co. KG

Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist recht unkompliziert. Es fallen nur zwei wesentliche Schritte an: Im ersten Schritt muss die Gründung einer GmbH vorgenommen werden und im zweiten die Gründung der GmbH & Co. KG.

Nachdem die GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde, kann direkt die GmbH & Co.KG gegründet werden. Dafür sind zwei Partner erforderlich: ein persönlich haftender Gesellschafter und ein Teilhaber. Durch den Zusammenschluss entsteht rechtlich eine Personengesellschaft.

Für die Gründung der GmbH & Co. KG benötigst du einen separaten Gesellschaftsvertrag. Dieser muss ebenfalls vom Notar beurkundet werden und die folgenden Angaben beinhalten: 

  • Name der Firma und Sitz
  • Zweck der Gesellschaft
  • Beginn und Dauer
  • Name und Adresse aller Gesellschafter und Anteile der Kapitaleinlagen
  • Gewinnverteilung und Beteiligung an Verlusten
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Vererbung von Kommanditanteilen

Die GmbH & Co. KG muss ins Handelsregister eingetragen werden und die Anmeldung beim Gewerbeamt muss auch hier erfolgen.  

Möchtest du mehr über diese Rechtsform erfahren? Dann findest du in unserem Lexikon-Artikel ausführliche Informationen zur GmbH & Co. KG.

Zusammenfassung

Die GmbH gehört aufgrund ihrer beschränkten Haftung zu einer der beliebtesten Gründungsform in Deutschland. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist grundsätzlich nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) anzeigepflichtig. Demnach muss ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle der Behörde ihre Tätigkeit anzeigen. 

Für die Gewerbemeldung muss ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister eingereicht werden. Außerdem benötigst du ein Geschäftskonto, auf dem das Stammkapital von 25.000 Euro eingezahlt wird. 

Erst danach kannst du für deine GmbH eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt beantragen. Anschließend erhältst du mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, dein Gewerbe betreiben zu können.  

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich gerne für die GmbH als Rechtsform, weil diese Sicherheit bietet und das persönliche Risiko minimiert. Wenn du nicht bereit bist, dein privates Vermögen aufs Spiel zu setzen, ist die GmbH eine geeignete Gründungsform für dich.

Für deine GmbH musst du grundsätzlich Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen. Zusätzlich unterliegen Kapitalgesellschaften der doppelten Buchführung. Das bedeutet, dass du alle Buchungssätze doppelt erfassen musst und ebenfalls eine Bilanz sowie einen Jahresabschluss erstellen musst. Als Gewerbetreibender ist eine Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) Pflicht, sobald die GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung GmbH

Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Anmeldung einer GmbH nochmals kurz und knapp zusammengefasst. 

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