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UG gründen: Vorteile, Kosten, Steuern und Anleitung

Aktualisiert am
04
.
03
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2025
Notizbuch und kleine Pflanzen auf einem weißen Schreibtisch

Die UG (Unternehmergesellschaft) ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform, die besonders für Unternehmer mit wenig Kapital und für den Start in die Selbständigkeit geeignet ist. Im Volksmund wird die Unternehmergesellschaft gerne auch „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ genannt. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du eine UG gründen kannst, wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst und mit welchen Kosten du rechnen solltest.

Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)?

Bei einer Unternehmergesellschaft, kurz UG, handelt es sich um eine Rechtsform mit beschränkter Haftung, die sich für Einzelgründer ebenso eignet wie für Gründerteams. Die Besonderheit liegt beim Stammkapital: Im Gegensatz zur GmbH benötigst du nur 1 Euro Startkapital, um deine UG zu gründen.

Merkmale der UG

Möchtest du eine UG gründen, kannst du dies entweder alleine oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen tun. Man spricht dann von einer Ein- oder Mehr-Personen-UG. Dabei kannst du die UG als natürliche Person gründen oder eine juristische Person (z. B. eine andere GmbH) als Gesellschafter einsetzen. Einschränkungen gibt es für einige freiberufliche Berufsstände wie Notare, Apotheker sowie Wirtschaftsprüfer.

Außerdem solltest du diese Merkmale der UG kennen:

  • niedriges Mindeststammkapital (ab 1 Euro)
  • Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Gründung als Kapitalgesellschaft
  • Einzahlung eines Teils des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage bis zum Erreichen eines Stammkapitals von 25.000 Euro
  • Umwandlung in eine GmbH möglich
  • Zahlung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Übrigens spielt es keine Rolle, ob du deinen Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland hast: Auch Ausländer können in Deutschland eine Mini-GmbH gründen.

Unterschiede zu den Begriffen Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH

Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH, 1-Personen-GmbH – all diese Begriffe bezeichnen ein- und dieselbe Rechtsform: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Entsprechend gibt es keine Unterschiede zwischen all diesen Begriffen. Sie verdeutlichen lediglich jeweils eine andere Besonderheit der Rechtsform.

Unterschied zur GmbH

Die Unternehmergesellschaft ist sozusagen die kleine Schwester der GmbH. Beide Rechtsformen sind haftungsbeschränkt, gelten als Kapitalgesellschaften und unterliegen der Körperschaftsteuer. Es gibt jedoch auch einige Unterschiede:

  • Gründungskapital nur 1 Euro statt 25.000 Euro wie bei der GmbH
  • Verpflichtung bei der UG zur Bildung einer Rücklage (25 Prozent des Jahresgewinns, bis 25.000 Euro erreicht sind)
  • geringerer Gründungsaufwand, Gründung mit Musterprotokoll möglich

Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zu den Unterschieden zwischen UG und GmbH.

Unternehmergesellschaft gründen: Vorteile und Nachteile

Jede Rechtsform hat Vorteile und Nachteile. Für dich als Gründer ist es wichtig, eine passende Gesellschaftsform zu wählen, die deinen Anforderungen entspricht. Wir zeigen dir, welche Vor- und Nachteile die Unternehmergesellschaft hat, damit du eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Wahl der Rechtsform deines zukünftigen Unternehmens hast.

Vorteile der UG für Gründer

Die Unternehmergesellschaft hat für dich jede Menge Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung
    Die Haftungsbeschränkung ist wohl der größte Vorteil der UG. Die Gesellschaft ist eine juristische Person. Das hat zur Folge, dass der Unternehmer – abgesehen von einigen Ausnahmen – nicht mit dem Privatvermögen haftet, sondern nur das Gesellschaftsvermögen zur Haftung bereitsteht. Die persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ist nur in bestimmten Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn sie persönliche Kredite oder Bürgschaften vergeben oder gegen die Vorschriften über das UG-Mindestkapital verstoßen.
  • Stammkapital
    Der geringe Kapitalbedarf bei der Unternehmensgründung zählt zu den größten Vorteilen der UG und erklärt gleichzeitig auch, warum sie die Limited in Deutschland inzwischen weitgehend abgelöst hat. Theoretisch brauchst du für die Gründung nur 1 Euro Stammkapital. Den Rest musst du im Rahmen der Rücklagenbildung in den nächsten Jahren ansparen. Dafür musst du jedes Jahr 25 Prozent des Gewinns für die Rücklage zurücklegen.
  • Umwandlung in eine GmbH
    Hast du ein Mindeststammkapital von 12.500 Euro zur Verfügung, kannst du von vornherein wählen, ob du eine GmbH oder eine UG gründest – den Rest der 25.000 Euro kannst du später einzahlen oder – bei der GmbH – durch Sacheinlagen einbringen. Sobald du die 25.000 Euro angespart hast, kannst du eine UG auch in eine GmbH umwandeln.
  • Gründungskosten
    Verglichen mit der GmbH sind die Gründungskosten für die UG oft deutlich niedriger. Nutzt du das sogenannte Musterprotokoll, musst du keinen komplexen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Das spart Notargebühren, aber auch Kosten für die Handelsregisteranmeldung.

Nachteile und potenzielle Herausforderungen der Mini-GmbH

Wo viel Licht ist, ist auch Schatten – und so gibt es selbstverständlich auch bei all den Argumenten, die für die Rechtsform der UG sprechen, auch Faktoren, die kritisch zu betrachten sind:

  • Keine Sacheinlagen
    Du benötigst zwar nur sehr wenig Kapital, dieses muss dafür aber in bar eingebracht werden. Sacheinlagen wie bei der GmbH sind also nicht erlaubt (§ 5 Abs. 2 GmbHG).
  • Aufwand im Gründungsprozess
    Die Formalitäten der Gründung sind, wie auch bei einer GmbH, umfangreicher und somit auch teurer, als wenn du eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen als Rechtsform wählen würdest.
  • Rücklagenpflicht
    Erwirtschaftet dein Unternehmen Gewinne, so können diese Überschüsse nicht gleich in voller Höhe ausgeschüttet werden. Stattdessen müssen laufend anteilige Rücklagen in Höhe von 25 Prozent des Jahresüberschusses gebildet werden, bis der vorgeschriebene Ansparbetrag in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Die Rücklagenbildung darf nicht durch verdeckte Gewinnausschüttungen umgangen werden. Dein Vorteil: Sobald der Ansparbetrag erreicht ist, können die Gewinne vollständig ausgezahlt werden (§ 5a Abs. 5 GmbHG).
  • Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
    Steuerlich ist außerdem zu beachten, dass Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag selbstverständlich auch bei einer UG zu zahlen sind.
  • Kreditwürdigkeit
    Das Ansehen der UG bleibt hinter dem der GmbH zurück. Grund dafür ist die geringere Kapitalausstattung, durch die Kreditgeber und Geschäftspartner Bedenken gegenüber der Absicherung von Geschäften haben können. Das kann es notwendig machen, bei Finanzierungen zusätzliche Sicherheiten zu erbringen.

Wann lohnt es sich, eine UG zu gründen?

Planst du ein kleines Unternehmen, das mit einem geringen Eigenkapital auskommt (z. B. Dienstleistungen mit minimalem Materialeinsatz), ist die Unternehmergesellschaft für dich eine gute Wahl. Du solltest außerdem eine UG gründen, wenn du eine Haftungsbeschränkung erreichen möchtest, aber das erforderliche Stammkapital für eine GmbH nicht aufbringen kannst. Zudem ist die UG die ideale Variante für dich, wenn du die hohen Gründungskosten der GmbH vermeiden möchtest. Besonders wenn du mit dem Musterprotokoll gründest, liegen die Kosten deutlich niedriger.

Alle Infos zur UG und deren Gründung findest du auch zusammengefasst in diesem Video:

UG gründen: Schritt-für-Schritt durch die Gründung deiner Mini-GmbH

Welche Schritte sind nötig, um eine UG gründen zu können? Wir bieten dir einen kurzen Überblick, damit du schnell und strukturiert starten kannst. Abschließend stellen wir dir eine Checkliste zur UG-Gründung zur Verfügung.

Voraussetzungen: Was benötige ich, um eine Unternehmergesellschaft zu gründen?

Die Voraussetzungen für die Gründung einer UG sind sehr überschaubar. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Ausreichendes Stammkapital für die Kostendeckung
    Vorrangig geht es darum, das erforderliche Stammkapital aufzubringen. Zwar reicht für die UG grundsätzlich ein Stammkapital von 1 Euro aus. In der Praxis sollte dieses aber auch die Gründungskosten sowie die erste Geschäftsausstattung und Gehälter abdecken.
  • Genügend finanzieller Puffer für die Erfüllung der Rücklagenpflicht
    Bedenke in deiner Finanzplanung, dass du jährlich 25 Prozent deines Gewinns ansparen musst – sie schmälern in den ersten Jahren deine Liquidität, da du dir den Gewinn nicht vollständig vom Geschäftskonto auszahlen lassen darfst.
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen
    Prüfe außerdem schon vor der Gründung, ob du gesetzliche Voraussetzungen erfüllen musst, um deine UG gründen zu können, etwa die Beantragung einer Schanklizenz in der Gastronomie.

Zudem solltest du schon vor der Gewerbeanmeldung unbedingt einen Businessplan erstellen. Darin beschreibst du dein Geschäftsmodell, gehst auf den Wettbewerb und den Markt ein und stellst einen detaillierten Finanzierungsplan auf. Wie du dabei genau vorgehst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Businessplan.

1. Firmennamen finden

Der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist verpflichtend zu führen, er muss also immer angegeben werden (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Bei der Findung des Firmennamens darfst du dafür kreativ sein – achte nur darauf, niemals die Rechte Dritter, beispielsweise Copyrights, zu verletzen. Idealerweise ist dein Firmenname einprägsam und einzigartig, hat einen hohen Wiedererkennungswert und wird mit einer positiven Botschaft verknüpft.

Tipp: Der perfekte Firmenname

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Optional: Verteilung der Firmenanteile festlegen

Die Verteilung der Firmenanteile ist natürlich nur relevant, wenn du eine UG mit mehreren Gesellschaftern gründest. Wer wie viele Geschäftsanteile besitzt, wirkt sich auf mehrere Themen aus:

  • Umfang der Stimmrechte (und damit Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen)
  • Verteilung des Jahresüberschusses in Abhängigkeit von den Geschäftsanteilen
  • ebenso Beteiligung an Verlusten entsprechend der Geschäftsanteile
  • Aufteilung des Gesellschaftsvermögens bei einer Auflösung des Unternehmens

Möchtest du die Geschäftsanteile mit deinen Gesellschaftern nicht exakt im selben Verhältnis teilen, solltest du eine entsprechende Regelung in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen.

2. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag erstellen und beglaubigen lassen

Zum Start benötigst du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser beinhaltet beispielsweise, welche natürlichen oder juristischen Personen Gesellschafter des Unternehmens sind, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und wie es heißt. Auch die Tätigkeit des Unternehmens ist Teil des Gesellschaftsvertrags, denn diese Information ist später im Handelsregister ersichtlich. Den Vertrag solltest du von einem Anwalt erstellen und idealerweise auch von einem Notar checken lassen. Das ist mit Kosten verbunden, bietet dafür aber auch Sicherheit.

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung mit einem Musterprotokoll eines Gesellschaftsvertrags. Das spart dir Anwalts- und Notargebühren. Allerdings kannst du diesen Mustervertrag nur nutzen, wenn es maximal drei Gesellschafter gibt. Möchtest du später weitere (mehr als drei) Gesellschafter aufnehmen, musst du nachträglich einen „richtigen“ Gesellschaftsvertrag schließen und die Handelsregisteranmeldung der Änderungen vornehmen. Das ist natürlich erneut mit Register- und Notargebühren verbunden.

3. Geschäftskonto eröffnen

Dein Unternehmen benötigt ein Firmenkonto. Doch Vorsicht: Für die Eröffnung brauchst du üblicherweise einen Notar. Frag also am besten vorab bei der Bank deines Vertrauens an, welche Unterlagen unbedingt benötigt werden und wann du das Konto eröffnen kannst.

Grundsätzlich gilt: Du kannst mit einem Euro Kapital starten. Ratsam ist das jedoch aus mehreren Gründen nicht. Gleich zu Beginn hat das Unternehmen Kosten, beispielsweise für den Notar. Dementsprechend benötigst du direkt Kapital, um die Startkosten zu finanzieren. Außerdem stellt vorhandenes Kapital nach außen hin immer auch eine gewisse Sicherheit und Stabilität dar. Das schafft Vertrauen bei deinen Geschäftspartnern.

4. UG ins Handelsregister eintragen

Um eine UG zu gründen, ist es erforderlich, eine Handelsregisteranmeldung durchzuführen. Für einen reibungslosen Gründungsprozess solltest du folgende Fakten kennen:

  • Du brauchst für die Handelsregisteranmeldung zwingend einen Notar.
  • Deine Gründungsdokumente (z. B. Gesellschaftsvertrag, Musterprotokoll, Gründungsurkunde) müssen beglaubigt werden.
  • Die Übermittlung der Daten an das Handelsregister nimmt der Notar vor.
  • Nach Zahlung der Gebühren wird der Eintrag veröffentlicht.
  • Veröffentlicht werden zahlreiche Daten zu deinem Unternehmen, von Name und Anschrift über das Stammkapital und die Vertretungsbefugnisse bis hin zu Namen und Geburtsdaten der Geschäftsführer und Prokuristen.

5. Gewerbe anmelden

Mit der Handelsregisteranmeldung alleine ist es nicht getan – du musst außerdem die Gewerbeanmeldung durchführen. Dafür stattest du dem Gewerbeamt einen Besuch ab und erledigst mit der Gewerbeanmeldung eine weitere Formalität im Gründungsprozess. Fülle das Formular GewA1 aus und reiche es gemeinsam mit einigen Unterlagen (z. B. Handelsregisterauszug, Personalausweis) ein. Anschließend bekommst du vom Gewerbeamt den Gewerbeschein und kannst direkt loslegen. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

Du bekommst etwas später Post – einmal vom Finanzamt, das dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt, und einmal von IHK oder HWK und Berufsgenossenschaft, falls du zum Kreis der Pflichtmitglieder gehörst.

Tipp: Den Gang zum Gewerbeamt kannst du dir sparen, wenn du die Online-Gewerbeanmeldung von sevdesk nutzt. Hier füllst du das nötige Formular aus und schickst es online ab – kostenlos und DSGVO-konform.

Kann ich die UG auch online gründen?

Inzwischen gibt es die Möglichkeit, selbst den Notartermin online abzuwickeln. Somit musst du für die Gründung einer UG theoretisch nicht einmal das Haus verlassen. Möglich wird das durch die den digitalen Notarservice der Bundesnotarkammer. Hier kannst du online einen Termin mit einem Notar deiner Wahl vereinbaren und am Notartermin in Form einer Videokonferenz teilnehmen.

Wie lange dauert die UG-Gründung?

Die Frage nach der Gründungsdauer lässt sich nicht pauschal beantworten. Allerdings kannst du sie aktiv beeinflussen, beispielsweise die Namensfindung oder wie schnell du das nötige Kapital einzahlst. Zeit sparen kannst du mit der Verwendung eines Mustervertrags, individuelle Verträge durch den Anwalt dauern länger. Andere Faktoren, wie etwa die Verfügbarkeit eines Notartermins oder die Dauer bis zur Handelsregistereintragung, kannst du kaum beeinflussen. Plane für die gesamte Gründungsdauer am besten mindestens drei bis vier Wochen.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer UG?

Natürlich fragst du dich zu Recht: „Was kostet mich die Gründung einer UG?“. Auch hier ist keine pauschale Antwort möglich, da bei jeder UG-Gründung Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Besonders die für dich notwendigen Dokumente oder Genehmigungen verursachen ganz individuelle Kosten.

Was du auf jeden Fall berücksichtigen musst, sind folgende Kosten:

  • Kosten für den Gesellschaftsvertrag – Die Kosten richten sich nach Aufwand und Komplexität des Vertrags (aufgesetzt vom Anwalt oder nur ein Mustervertrag?).
  • Notarkosten für verschiedene Dokumente und Beurkundungen (Gesellschaftsvertrag, Anmeldung zum Handelsregister)
  • Bankgebühren für die Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Kosten für IHK-Beiträge
  • Steuerberaterkosten für die notwendige Eröffnungsbilanz

Die Kosten für die notarielle Beurkundung und ebenso die Registergebühren richten sich nach der Höhe des Stammkapitals. Beim Handelsregister spielt außerdem die Anzahl der Gesellschafter eine Rolle. Meist liegen die Notarkosten bei etwa 200 bis 500 Euro. Für das den Handelsregistereintrag solltest du mit bis zu 750 Euro rechnen.

Das Stammkapital in der UG

Wir haben es schon angesprochen: Du musst theoretisch nur 1 Euro Stammkapital einzahlen, den Rest (bis 25.000 Euro) baust du im Rahmen der Rücklagenbildung sukzessive auf. Wir empfehlen dir allerdings, wenigstens ein Kapital von 5.000 Euro einzuzahlen, noch mehr bei kapitalintensiven Branchen (z. B. mit hohem Warenumsatz). Mehr als 25.000 Euro darfst du natürlich auch einbringen – dann gibt es aber objektiv keinen Grund mehr, nicht gleich auf eine andere Kapitalgesellschaft (wie die GmbH) auszuweichen.

Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll für die UG

Bei der Gründung einer UG hast du zwei Möglichkeiten, um die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern zu regeln: einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll.

Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll

Möchtest du eine UG gründen, ähnelt der Gründungsprozess dem der Gründung anderer Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Du benötigst einen Gesellschaftsvertrag, in dem du Details zu den Gesellschaftern und deren Geschäftsanteilen, den Organen der UG, den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie zur Geschäftsführung regelst. Der Aufwand dafür ist aber relativ groß und lohnt sich für kleine Unternehmen weniger – besonders wenn du nur alleine gründest.

Für solche Fälle, in denen du eine UG mit höchstens drei Gesellschaftern gründest, kannst du ein sogenanntes Musterprotokoll verwenden. Dieses ist in der Anlage zu § 2 Abs. 3 GmbHG genau definiert und muss lediglich ausgefüllt werden.

Inhalte und Vorteile des Musterprotokolls

Die Inhalte des Musterprotokolls sind in der Vorlage des GmbHG detailliert festgehalten:

  • Firmenname und -sitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital
  • Geschäftsführer
  • Aufteilung der Geschäftsanteile

Der Vorteil des Musterprotokolls: Du sparst Aufwand und damit Kosten sowie Gebühren. Der Nachteil: Du darfst darüber hinaus keine zusätzlichen Regelungen treffen, die vom Gesetz abweichen – das kann zu Lücken und rechtlichen Unsicherheiten führen.

UG haftungsbeschränkt gründen – Das solltest du bei der Haftung beachten

Die Gesellschafter der UG haften persönlich nicht für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Falls dein Betrieb einmal in die Lage gerät, Rechnungen nicht mehr zahlen zu können, musst du nicht den Verlust deiner Ersparnisse oder deines Hauses befürchten. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen – im Zweifelsfall also sogar auf nur 1 Euro. Es kann jedoch in bestimmten Fällen zu einer persönlichen Haftung kommen, etwa:

  • formale Fehler bei der Gründung (z. B. nicht ausreichende Einzahlung des Stammkapitals)
  • Durchgriffshaftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen
  • bei Gründung einer „Scheinfirma“
  • bei Übernahme persönlicher Bürgschaften oder Garantien
  • bei der Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft
  • persönliche Haftung von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Pflichtverletzungen

Rechte und Pflichten der UG-Gesellschafter

Wer ein Unternehmen gründet, ist unmittelbar mit Verantwortung und Pflichten konfrontiert. Dazu gehören:

Rechte Pflichten 
  • Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
  • Einsicht in die Geschäftsunterlagen
  • Beteiligung am Jahresüberschuss
  • Auskunftsrecht
  • Veräußerung der Geschäftsanteile
  • Einzahlung des Stammkapitals
  • Treuepflicht
  • Konkurrenzverbot
  • Mitwirkungspflicht
  • Haftung

Verantwortlichkeiten und Rechte der Geschäftsführer

Die Geschäftsführer einer UG sind dazu berechtigt, die Gesellschaft nach außen zu vertreten und die laufenden Geschäfte zu führen. Sie dürfen außerdem in die Geschäftsunterlagen Einblick nehmen. Andererseits haben sie eine Vielzahl von Verpflichtungen:

  • Sorgfaltspflicht
  • Treuepflicht
  • Buchführungspflicht
  • Jahresabschluss
  • steuerliche Pflichten
  • Insolvenzantragspflicht (bei drohender Zahlungsunfähigkeit)

Rücklagenbildung und Pflicht zur Kapitalansammlung

Die Pflicht zur Rücklagenbildung ist eine weitere Verpflichtung, die bei der Gründung einer UG auf dich zukommt. Diese Rücklagenpflicht wird auch Thesaurierungspflicht genannt.

Das bedeutet, dass du deine erzielten Gewinne nicht in voller Höhe ausschütten darfst. Stattdessen musst du so lange 25 Prozent des Gewinns ansparen, bis du bei 25.000 Euro Mindeststammkapital landest. Eine zeitliche Vorgabe für die Ansparungspflicht gibt es allerdings nicht. Ab dieser Summe kannst du entscheiden, ob die UG in eine GmbH umgewandelt werden soll.

Tipp, um deine Buchhaltung zu erleichtern!

Damit du bei deiner Buchhaltung Zeit sparen kannst, empfiehlt sich eine Buchhaltungssoftware. Sie hilft dir, Rechnungen zu schreiben, Belege zu digitalisieren und deine Buchhaltung zu automatisieren.

Buchführungspflicht und Bilanzierung in der UG

Direkt nach der Gründung musst du eine Eröffnungsbilanz erstellen. Diese zeigt die Aktiva und Passiva des Unternehmens, also welches Vermögen und Kapital vorhanden ist. Wird die Eröffnungsbilanz durch einen Steuerberater erstellt, plane die Kosten besser schon frühzeitig ein.

Anschließend hast du die Pflicht zur Buchführung. Du musst also einen Jahresabschluss erstellen, wie es auch bei der GmbH vorgesehen ist. Dazu gehören die Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und je nach Größe des Unternehmens auch ein Lagebericht.

UG nach der Gründung – Steuern in der Unternehmergesellschaft

Wie du es auch drehst und wendest – um das Thema Steuern kommst du nicht herum, wenn du eine UG gründen möchtest. Wir zeigen dir, mit welchen steuerlichen Belastungen du rechnen musst.

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuerpflicht & Co.

Eine Unternehmergesellschaft unterliegt verschiedenen Steuerarten:

  • Körperschaftsteuer
    Die Körperschaftsteuer ist bei Kapitalgesellschaften das Gegenstück zur Einkommensteuer. Sie liegt bei 15 Prozent vom Überschuss des Unternehmens. Außerdem zahlt die UG 5,5 Prozent Soliaritätszuschlag auf ihren Jahresüberschuss. Die Körperschaftsteuer ist quartalsweise vorauszuzahlen und wird zu einem späteren Zeitpunkt mit der Körperschaftserklärung exakt berechnet. Dementsprechend kann es dann, je nach Gewinn und je nach Höhe der geleisteten Vorauszahlungen, zu einer Nachzahlung kommen.
  • Abgeltungssteuer
    Schüttet die UG Gewinne an die Gesellschafter aus, musst du diese privat mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuern – ebenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag.
  • Umsatzsteuer
    Selbstverständlich gibt es bei jeder UG auch Vorsteuer und Umsatzsteuer, wobei diese üblicherweise bei 19 Prozent, in Ausnahmefällen auch bei 7 Prozent, liegt.
  • Gewerbesteuer
    Eine Unternehmergesellschaft unterliegt stets der Gewerbesteuer. Deren Höhe richtet sich nach der Gemeinde, in der sich der Unternehmenssitz befindet, weil diese die Höhe über den Hebesatz beeinflussen kann. Außerdem ist dein Jahresüberschuss für die Höhe der Gewerbesteuer ausschlaggebend. Einen Freibetrag gibt es für Kapitalgesellschaften wie die UG nicht.
  • Lohnsteuer
    Weitere Steuern fallen an, wenn das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. In diesem Fall gibt es beispielsweise auch noch Lohnsteuer und Kirchensteuer, sowie weitere Gebühren, die rechtzeitig zu entrichten sind.

Steuerliche Vorteile und Pflichten

Verglichen mit dem persönlichen Steuersatz ist die Kombination aus Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer für viele Gesellschafter steuerlich gesehen günstiger. Du zahlst so weniger Einkommensteuer, als wenn du etwa bei einem Einzelunternehmen den gesamten Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern müsstest (abhängig von deinem Steuersatz). Thesaurierte Gewinne, die du im Unternehmen belässt, musst du zumindest vorerst überhaupt nicht persönlich versteuern, sondern erst, wenn sie vom Geschäftskonto ausgezahlt werden.

Tipp: Planst du für deine UG zunächst nur relativ geringe Umsätze (z. B. bei einem Kleingewerbe)? Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung. Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer behältst du von vornherein all deine Finanzen im Blick.

Alternativen zur UG: Umwandlung der UG in eine GmbH 

Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH. Die Umfirmierung der UG in eine GmbH ist deshalb problemlos möglich, soweit du die Voraussetzungen dafür erfüllst: Du musst das Stammkapital der UG auf mindestens 25.000 Euro erhöhen. Das kann entweder über die jährlichen Rücklagen erfolgen, die bei der UG verpflichtend sind, oder die Gesellschafter bringen zusätzliches Kapital ein.

Um die Umfirmierung zu bewirken, müssen die Gesellschafter eine Änderung der Satzung beschließen und diese notariell beglaubigen lassen. Mit der Eintragung im Handelsregister wird die Umfirmierung der UG in eine GmbH wirksam. Im gleichen Zuge lässt du den Firmennamen an die neue Rechtsform anpassen.

Alternativ zur UG kannst du natürlich auch andere Rechtsformen nutzen, beispielsweise die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft oder auch ein Einzelunternehmen. Abgesehen von der Aktiengesellschaft sind jedoch die meisten anderen Rechtsformen nicht haftungsbeschränkt.

UG gründen: Checkliste für die Gründung einer Mini-GmbH

Möchtest du eine UG gründen, solltest du strukturiert vorgehen. Wir zeigen dir, was du Schritt für Schritt beachten musst:

1. Dokumente vorbereiten Vorbereitung aller notwendigen Dokumente und Einholen evtl. vorgeschriebener Genehmigungen (beispielsweise im Baugewerbe oder in der Gastronomie).
2. Festlegung wichtiger Punkte Name/Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Anzahl und Zusammensetzung der Gesellschafter und der Geschäftsanteile, Festlegung des Geschäftsführers, Klärung, ob Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag verwendet werden soll.
3. notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Lasse deinen Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkunden. Dabei müssen die Gesellschafter anwesend sein und unterschreiben. Bei dieser Gelegenheit findet üblicherweise auch der nächste Schritt gleich mit statt.
4. Geschäftsführer bestellen Dafür muss ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden. Entweder gleichzeitig mit dem Gesellschaftsvertrag oder in einem separaten Notartermin (Achtung: erneute Kosten!).
5. Geschäftskonto eröffnen Für die Eröffnung deines Geschäftskontos benötigt die Bank den vom Notar beglaubigten Gesellschaftsvertrag.
6. Stammkapital einzahlen Erforderlich ist mindestens 1 Euro, realistischer ist ein höherer Betrag.
7. im Handelsregister eintragen lassen Für die Meldung an das Amtsgericht (zum Eintrag ins Handelsregister) musst du dem Notar den Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage vorlegen. Dieser übernimmt die Übermittlung an das Amtsgericht, wo dann die Eintragung erfolgt.
8. Gewerbeanmeldung Nun meldest du persönlich dein Gewerbe bei der Stadt/Gemeinde an (auch online möglich). Das Gewerbeamt informiert weitere Ämter wie IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, etc.
9. Anmeldung beim Finanzamt Die Anmeldung beim Finanzamt nach § 137 AO muss innerhalb eines Monats mit dem sogenannten steuerlichen Erfassungsbogen erfolgen. Dieser ist auch online verfügbar (ELSTER). Üblicherweise bekommst du die Unterlagen nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt. Nur Freiberufler müssen selbst aktiv werden.
10. Geschäftspapiere drucken Wenn du alle Anmeldungen hinter dir hast, liegen dir auch die Umsatzsteuer-ID und HR-Nummer vor. Jetzt kannst du deine Website vervollständigen und deine Briefbögen und sonstigen Geschäftspapiere drucken lassen.

Zusammenfassung zur Gründung der UG

Eine Mini-GmbH zu gründen ist eine ideale und attraktive Möglichkeit, mit wenig Eigen- und Startkapital ein Unternehmen aufzubauen. Die Rechtsform hat den Vorteil einer beschränkten Haftung, die dein Privatvermögen unberührt lässt. Dazu kommen viele unternehmerische Freiheiten, die du als Einzel-Gesellschafter und Geschäftsführer besitzt.

Aufgrund der beschränkten Haftung genießt die UG allerdings kein gutes Ansehen, da deine Gläubiger im Ernstfall nicht an ihr Geld kommen. Zudem kannst du zu Beginn wegen der notwendigen Ansparungsverpflichtung deine Gewinne nicht vollständig ausschütten. Wenn dich diese Besonderheiten nicht stören, steht der Gründung einer UG nichts im Wege!

Häufige Fragen zur UG-Gründung

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