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GmbH gründen: So profitierst du von der Haftungsbeschränkung

Laptop steht auf einem Schreibtisch und eine Person arbeitet an ihrer GmbH-Gründung

Wusstest du, dass die GmbH zu den beliebtesten Gründungsformen Deutschlands gehört? Kein Wunder, denn vor allem für kleinere Unternehmen und Start-ups bietet diese Rechtsform zahlreiche Vorteile.

Aber was sind die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH? Wo meldest du sie an und welche Kosten kommen auf dich zu, wenn du eine GmbH gründen möchtest?

Damit du die Gewerbeanmeldung für deine GmbH entspannt erledigen kannst, informieren wir dich ausführlich über alle notwendigen Schritte. Außerdem erfährst du, wie die GmbH steuerlich behandelt wird, welche Vorteile sie hat und wie lange es dauert, eine GmbH zu gründen.

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Vom Gesetz her ist sie wie eine eigene (juristische) Person anzusehen: Eine GmbH kann eine Person bevollmächtigen, in ihrem Namen Verträge abzuschließen und rechtliche Angelegenheiten zu vertreten.

Wie der Name schon verrät, ist die Haftung bei der GmbH beschränkt. Das ist ein großer Vorteil, denn du haftest im Falle einer Insolvenz oder bei rechtlichen Streitigkeiten nur mit deinem Anteil am Unternehmen und riskierst nicht dein Privatvermögen. Gerade aus diesem Grund ist diese Rechtsform bei vielen Gründern und Unternehmern so beliebt.

Merkmale einer GmbH

Die GmbH gehört aufgrund ihrer beschränkten Haftung zu einer der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und grundsätzlich nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) anzeigepflichtig. Demnach muss ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle der Behörde ihre Tätigkeit anzeigen.

Wir zeigen dir die wichtigsten Merkmale der GmbH im Überblick:

  • Haftung: Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Bei finanziellen Problemen bleibt dein Privatvermögen unangetastet.
  • Gesellschaftsvertrag: Für die Gewerbemeldung muss ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag mit Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht werden.
  • Stammkapital: Um eine GmbH zu gründen, musst du eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro leisten (§ 5 GmbHG). Davon müssen mindestens 12.500 Euro zum Zeitpunkt der Gründung auf das Geschäftskonto eingezahlt worden sein.
  • Gesellschafter: Du kannst eine GmbH alleine gründen oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern. Die Größe der Anteile bestimmt über den Umfang der Rechte der Gesellschafter.
  • Gewinnverteilung: Die Verteilung des Gewinns richtet sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Gibt es dazu keine Vereinbarung, wird er anteilig nach der Größe des Anteils an der Stammeinlage verteilt.
  • Gründungsformalitäten: Möchtest du eine GmbH gründen, musst du den Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkunden lassen (§ 2 GmbHG) und dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Publizitätspflicht: GmbHs müssen ihren Jahresabschluss jedes Jahr im Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Steuern: Anders als Personengesellschaften zahlt eine Kapitalgesellschaft anstelle der Einkommensteuer Körperschaftssteuer. Die Gewerbe- und Umsatzsteuer sind jedoch auch zu zahlen.
  • Organe: Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung werden als Organe der GmbH bezeichnet. Hat eine GmbH mehr als 500 Beschäftigte, muss es zusätzlich einen Aufsichtsrat geben.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich gerne für die GmbH als Rechtsform, weil diese Sicherheit bietet und das persönliche Risiko minimiert. Wenn du nicht bereit bist, dein Privatvermögen aufs Spiel zu setzen, ist die GmbH eine geeignete Gründungsform für dich.

Für wen eignet sich die Gründung einer GmbH?

Wenn es darum geht, das eigene Unternehmen zu gründen, steht am Anfang immer die Frage: Welche Rechtsform ist die richtige Wahl für mein Vorhaben? Die GmbH gehört zu den beliebtesten Gründungsformen, aber passt sie auch zu deinen Plänen?

Lass uns direkt prüfen, für wen die GmbH eine passende Rechtsform ist.

Viele Unternehmen bevorzugen eine rechtlich eigenständige Unternehmensstruktur mit beschränkter Haftung. Das ist besonders attraktiv, wenn das Unternehmen Wachstumspotenzial hat und externe Investitionen benötigt.

Ein weiterer Pluspunkt: Eine GmbH bietet dir als Gründer eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Damit genießt du bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein hohes Maß an Sicherheit.

Bist du dir noch unsicher, ob eine GmbH für dein Vorhaben die richtige Rechtsform ist? Wir haben dir die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst.

Eine GmbH eignet sich für dich, wenn

  • du eine klare Trennung von deinem geschäftlichen und privaten Vermögen willst,
  • deine Geschäftsidee ein hohes Risiko mit sich bringt,
  • du allein gründen möchtest,
  • du externes Kapital einwerben möchtest,
  • es sich um ein Familienunternehmen handelt oder/und
  • die Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer sind.

GmbH gründen: Vorteile und Nachteile

Passt die GmbH als Unternehmensform zu dir? Wir haben für dich die wichtigsten Vor- und Nachteile der Rechtsform zusammengestellt, damit du dich entscheiden kannst.

Vorteile Nachteile
  • Haftungsbeschränkung: Durch die Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen bleibt dein Privatvermögen geschützt.
  • Keine Personen-Mindestanzahl: Die Rechtsform kann von einer oder mehreren natürlichen Personen gegründet werden.
  • Rechtliche Eigenständigkeit: Die GmbH ist eine juristische Person und kann eigenständig Verträge abschließen.
  • Steuerliche Vorteile: Eine GmbH kann von der in vielen Situationen günstigeren Körperschaftssteuer profitieren.
  • Flexibilität: Beim Gesellschaftsvertrag gibt es für dich viele Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Stammkapital: In das notwendige Stammkapital kannst du anstelle der Einzahlung von finanziellen Mitteln bei der Gründung auch Sacheinlagen im Wert deiner Geschäftsanteile einbringen.
  • Aufnahme neuer Gesellschafter: Es ist nicht sonderlich schwierig und kompliziert, wenn Gesellschafter der GmbH wechseln.
  • Hohe Gründungskosten: Es ist die Einzahlung eines Mindeststammkapitals von 25.000 Euro auf deinem Geschäftskonto erforderlich.
  • Langwieriger Gründungsprozess: Für die Gründung benötigst du die Beurkundung durch einen Notar und den Handelsregistereintrag.
  • Kreditvergabe durch Bürgschaft: Banken verlangen häufig Bürgschaften, die eine hohe Bonität der Gründer voraussetzen.
  • Buchhaltungspflicht: Es gibt strenge Vorschriften für die GmbH bezüglich der Buchführung, der Offenlegung und Erstellung von Bilanzen. Das macht viel Arbeit.
  • Formalitäten: Möchtest du eine GmbH gründen, hast du im Vergleich zur Gründung einer GbR deutlich mehr Formalitäten zu erledigen.
  • Gewerbesteuer: Für eine GmbH besteht immer eine Gewerbesteuerpflicht. Anders als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

Einen schnellen Überblick über die Vorteile der GmbH als Unternehmensform zeigt dir unser Video zur GmbH-Gründung:

GmbH gründen: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Ein Einzelunternehmen kann im Prinzip jeder gründen. Bei der GmbH wird es schon etwas schwieriger. Für deine Gründung musst du nämlich einige Voraussetzungen erfüllen. Wir zeigen dir, wie es funktioniert.

Gesetzliche Anforderungen: Stammkapital, Gesellschafter & Co.

Hast du alles zusammen, was du für die Gründung brauchst? Hake mit unserer Checkliste ab und finde heraus, welche Anforderungen du erfüllen musst:

  • Stammkapital mindestens 25.000 Euro (Einzahlung auf Geschäftskonto oder Sacheinlagen)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Aufnahme wenigstens eines Gesellschafters
  • Bestellung eines Geschäftsführers (Geschäftsführervertrag nicht vergessen!)
  • Handelsregistereintrag
  • Sitz in Deutschland

GmbH ohne Kapital gründen: Die 1-Euro-GmbH

Kannst du die 25.000 Euro Startkapital nicht direkt zum Zeitpunkt der Gründung aufbringen? Dann könnte alternativ die sogenannte 1-Euro-GmbH machbar sein, besser bekannt als Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Der Clou: Für die Gründung musst du nur 1 Euro Startkapital auf dein Geschäftskonto einzahlen. Allerdings musst du jedes Jahr einen Teil deines Gewinns zurücklegen, um das Stammkapital nach und nach aufzubauen. Dann kannst du die UG auch umwandeln und eine GmbH gründen.

Auch die Gründungsformalitäten sind vereinfacht: Du brauchst zwar nach wie vor einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und den Handelsregistereintrag. Allerdings kannst du ein sogenanntes Musterprotokoll nach Anlage 2 GmbHG verwenden. Durch diesen Mustervertrag sparst du Gründungskosten. Wie das mit dem Musterprotokoll genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur UG Gründung.

GbR in GmbH umwandeln: Sonderfall für die Gründung

Möchten mehrere Personen für ihren Geschäftszweck zusammen ein Unternehmen gründen, entscheiden sie sich oft zunächst für die Unternehmensform der GbR, kurz für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist einfach zu gründen und verursacht minimale Gründungskosten. Allerdings ist die Haftung nicht auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Deshalb entscheiden sich viele Gründer nachträglich dafür, ihre GbR in eine GmbH umzuwandeln.

Leider gibt es keinen direkten Weg, eine GbR in eine GmbH umzufirmieren. Du hast allerdings zwei Optionen:

GbR über OHG umwandeln Neue GmbH gründen

Steuerlich vorteilhafte Variante:

  • GbR in eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) umwandeln
  • OHG in eine GmbH umwandeln

Paralleler Betrieb beider Unternehmensformen, dann Auflösung der GbR möglich

  • neue GmbH gründen
  • Vermögen der GbR als Sacheinlage in die GmbH einbringen

Ablauf: Schritt für Schritt zur GmbH

Um für deinen Geschäftszweck eine GmbH zu gründen, sind einige Schritte erforderlich. Wir zeigen dir, welche Punkte du bei deinem Start ins Unternehmertum nicht vergessen solltest.

1. Schritt: Gründung vorbereiten

Damit die Gewerbeanmeldung für deine GmbH reibungslos über die Bühne geht, kannst du im Vorfeld schon einiges tun. Lass uns einen Blick darauf werfen, was zu einer guten Vorbereitung dazu gehört. Stell dir für den Anfang insbesondere diese Fragen:

  • Welchen Geschäftszweck möchtest du verfolgen und welche Produkte und Dienstleistungen wirst du anbieten?
  • Wie viele Personen wollen gemeinsam eine GmbH gründen? (Beziehe mögliche Sonderformen, wie die Ein-Personen-GmbH, ein.)
  • Wie sollen die Geschäftsanteile auf die Gesellschafter verteilt sein?
  • Welche Person(en) sollen die Geschäftsführung der GmbH übernehmen?
  • Kannst du die Stammeinlage aufbringen?
  • Wo soll das Unternehmen seinen Sitz haben?
  • Hast du alle wichtigen Details im Geschäftsführervertrag und Gesellschaftsvertrag geregelt?
  • Wer wird sich um die Buchführung der GmbH kümmern?

Damit du deine GmbH gründen kannst, solltest du für den Notartermin und weitere Formalitäten außerdem einige Unterlagen vorbereiten. Dazu gehören:

2. Schritt: Firmennamen finden

Bevor du deine GmbH gründen kannst, brauchst du einen geeigneten Firmennamen. Der Name muss offiziell den Zusatz „GmbH“ beinhalten, um die Rechtsform kenntlich zu machen. Er sollte außerdem einprägsam sein, eine hohe Unterscheidungskraft besitzen und darf keine Rechte anderer Unternehmen verletzen. Die Verfügbarkeit des Firmennamens lässt sich beim zuständigen Registergericht oder bei der IHK überprüfen.

Tipp:

Ist deine zukünftige GmbH noch namenlos? Unser Ratgeber zeigt dir, wie du einen Firmennamen finden kannst. Oder nutze direkt unseren kostenlosen Firmennamen-Generator, der dir KI-gestützt passende Vorschläge liefert!

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3. Schritt: Erforderliche Genehmigungen besorgen (für bestimmte Branchen)

In bestimmten Branchen benötigst du eine Genehmigung oder Konzession, ehe du deine selbständige Tätigkeit aufnehmen darfst. Typische Beispiele sind etwa:

  • behördliche Erlaubnis für Finanzdienstleistungen
  • Zulassungen im Gesundheitswesen
  • Schanklizenz in der Gastronomie
  • Eintragung in die Handwerksrolle für Handwerker

Informiere dich am besten schon vor der Gründung eingehend, um nicht gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen.

4. Schritt: Anteile der GmbH verteilen (optional)

Die Verteilung der Anteile an deiner GmbH orientiert sich an dem eingezahlten Anteil des Geschäftsvermögens.

Beispiel 1: Anne und Max zahlen beide jeweils 50 Prozent der Stammeinlage ein. Sie vereinbaren im Gesellschaftsvertrag, dass beide jeweils die Hälfte des Gewinns beanspruchen können.

Beispiel 2: Florian, Tom und Julia gründen eine GmbH. Florian und Julia zahlen beide jeweils 40.000 Euro ein, Tom bringt eine Immobilie im Wert von 125.000 Euro ein. Sie vereinbaren vertraglich, dass Tom 60 Prozent der Geschäftsanteile zustehen. Die anderen zwei Gründer erhalten jeweils 20 Prozent der Anteile.

Ihr könnt vertraglich jederzeit eine abweichende Regelung vereinbaren.

5. Schritt: Gesellschaftsvertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen

Für die Anmeldung deiner GmbH benötigst du einen Gesellschaftsvertrag. Dieser ist auch unter dem Begriff „Satzung“ bekannt. Dieser Vertrag legt die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für deine GmbH fest. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es verschiedene Beispiele, wie diesen Mustervertrag von der IHK Berlin.

Wichtige Bestandteile des Gesellschaftsvertrages einer GmbH sind:

  • Firma (der Firmenname inkl. „GmbH“) und Sitz der Gesellschaft (Ort, an dem die Gesellschaft rechtlich registriert ist und von dem aus sie ihre Geschäftstätigkeit organisiert)
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag der Stammeinlage (mindestens 25.000 Euro)
  • Gesellschafterliste, die alle Gesellschafter mit ihrem Anteil an der Stammeinlage ausweist
  • Zahl sowie Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt

Das klingt alles nach sehr viel Papierkram! Der Gesellschaftsvertrag ist aber von großer Bedeutung, denn damit legst du die Strukturen, Regeln und Organe deiner GmbH fest.

Tipp: Um Fehler zu vermeiden, solltest du den Gesellschaftsvertrag bestenfalls durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen oder noch besser: direkt mit dem Anwalt ausfüllen.

Jetzt steht der Notartermin an. Der Notar überprüft, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Gründest du mit mehreren Personen, ist es erforderlich, dass alle Gesellschafter beim Notartermin anwesend sind. Nach erfolgreicher Prüfung kann der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden. In dieser Phase wird das Unternehmen als GmbH i.G. = GmbH in Gründung bezeichnet. Diese Vorgesellschaft ermöglicht dir, bereits Geschäfte abzuwickeln oder ein Geschäftskonto für dein Geschäftsvermögen zu eröffnen.

Wichtig zu wissen:

Seit August 2022 ist es nicht mehr zwingend notwendig, persönlich beim Notar zu erscheinen. Du kannst den Termin auch per Video-Anruf abwickeln.

6. Schritt: Geschäftskonto eröffnen

Da eine GmbH eine juristische Person verkörpert, ist ein eigenes Geschäftskonto für die Gründung zwingend notwendig. Das kannst du nach der notariellen Beurkundung der Firmengründung eröffnen. Die Abwicklung von Zahlungen über dein privates Girokonto ist keine Option.

Auf das Konto zahlst du das vereinbarte Stammkapital ein. Es reicht aus, wenn der erforderliche Betrag nach und nach eingezahlt wird. Wichtig: Vor Eintragung in das Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sein, also 12.500 Euro. Nachdem die Kapitaleinlage auf das Konto überwiesen wurde, beurkundet der Notar die GmbH und meldet sie beim Handelsregister an.

7. Schritt: Eintragung ins Handelsregister und Transparenzregister vornehmen

Das Handelsregister prüft die eingereichten Unterlagen. Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt, dann kann deine GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Ohne diese ordnungsgemäße Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH nicht rechtsfähig und kann nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ausführliche Informationen zu diesem Schritt haben wir in unserem Ratgeber-Artikel Eintrag ins Handelsregister vornehmen zusammengefasst.

Außerdem musst du deine GmbH in das sogenannte Transparenzregister eintragen. Rechtsgrundlage dafür ist das Geldwäschegesetz (GwG). Dazu gibst du dein Unternehmen und die Gesellschafter mit ihren Anteilen an, sofern die Nennbeträge mehr als 25 Prozent der gesamten Anteile ausmachen.

Wichtig zu wissen:

Für deine GmbH muss ein Betriebssitz angeben werden. Dieser wird auch ins Handelsregister eingetragen und beim Gewerbeamt angegeben. Der Betriebssitz ist die offizielle Adresse, unter der die GmbH geführt wird.

8. Schritt: Gewerbe anmelden

Du bist als Gewerbetreibender verpflichtet, dein Unternehmen beim Gewerbeamt anzumelden. Folgende Dokumente benötigst du dafür:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Formular zur Gewerbeanmeldung (Formular GewA1)
  • ggf. notwendige Genehmigungen und Zulassungen

Tipp: Mit sevdesk kannst du deine Gewerbeanmeldung direkt online ausfüllen und bekommst anschließend das Formular GewA1 als PDF zugeschickt. Einfacher gehts nicht!

Nach erfolgreicher Prüfung seitens des Gewerbeamtes bekommst du anschließend den Gewerbeschein ausgehändigt. Dieser ist quasi die Bestätigung, dass du die GmbH offiziell betreiben darfst. Mehr zum Ablauf erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

Was bedeutet GmbH in Gründung?

Als GmbH in Gründung bezeichnet man die Vorgesellschaft der GmbH. Sie entsteht, sobald der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet, aber die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen wurde. In dieser Phase darf die Vorgesellschaft bereits Verträge abschließen, ein Geschäftskonto eröffnen oder die ersten Rechnungen schreiben. Allerdings hat sie noch nicht die Rechtsfähigkeit erworben und auch die Haftungsbeschränkung ist bei der Vorgesellschaft noch nicht aktiv.

GmbH gründen: Kosten und laufende Gebühren

Du kannst es dir schon vorstellen: Wenn ein Notar mit im Boot ist, kann die Gründung deiner GmbH nicht kostenlos sein. Wir zeigen dir, mit welchen Kosten du rechnen musst, wenn du eine GmbH gründen möchtest – und auch, welche Ausgaben danach auf dich zukommen.

Gründungskosten: Register-, Beratungs- & Notarkosten

Zu den wichtigsten Gründungskosten zählen diese drei Positionen:

  • Kosten für den Notar: Kalkuliere für den Notartermin Ausgaben von etwa 400 bis 800 Euro ein. Die Höhe ist abhängig davon, ob du einen individuellen Gesellschaftsvertrag wählst oder nach dem Musterprotokoll gründest. Mit dem Musterprotokoll kannst du Gründungskosten einsparen.
  • Gebühren für das Handelsregister: Für den Handelsregistereintrag solltest du mit Kosten zwischen 550 und 850 Euro rechnen, abhängig von der Höhe von Stammkapital und Sacheinlagen sowie der Anzahl der Gesellschafter.
  • Gründungsberatung: Eine GmbH im Alleingang zu gründen, ist nicht immer ganz so einfach. Hol dir ruhig Hilfe von einer Gründungsberatung. Sie wird meist nach Stundensatz abgerechnet, der bei rund 100 Euro liegt. Die Gesamtkosten richten sich dann danach, wie umfangreich du die Beratung in Anspruch nimmst. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Gründungsberatung.

Laufende Kosten in der GmbH

Mit der Gründung ist es natürlich nicht getan – danach geht es mit den Kosten erst richtig los. Jetzt treten die Gründungskosten in den Hintergrund und du beschäftigst dich mit den laufenden Ausgaben. Dazu zählen etwa:

  • Mieten und Pachten
  • Betriebskosten (z. B. Stromrechnung)
  • Personalkosten
  • Gebühren und Beiträge
  • Versicherungen

Mehr dazu, welche Ausgaben auf dich zukommen, liest du in unserem Ratgeber zu den Gründungskosten.

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

Wie lange es genau dauert, deine GmbH zu gründen, hängt immer ein wenig von der individuellen Ausgangssituation ab. Mit einem Musterprotokoll und der Einzahlung des Stammkapitals geht es beispielsweise schneller als bei komplexen Gesellschaftsverträgen und Sacheinlagen. Meist schwankt die Gründungsdauer zwischen vier und acht Wochen. Mit einer guten Vorbereitung kannst du die Gründung beschleunigen.

Steuern und Buchhaltung einer GmbH

Eine GmbH unterliegt natürlich ebenso der Besteuerung wie andere Rechtsformen. Allerdings gibt es einige Unterschiede zu Personengesellschaften. Wir zeigen dir, was du rund um die Besteuerung wissen musst.

Körperschaftssteuer, Umsatzsteuerpflicht und Gewerbesteuer

Möchtest du eine GmbH gründen, musst du dich mit drei Arten der Besteuerung auseinandersetzen:

  • Körperschaftssteuer: Eine GmbH als juristische Person hat kein „Einkommen“ und kann deshalb keine normale Einkommensteuer zahlen, wie es beispielsweise die Gesellschafter einer Personengesellschaft tun. Deshalb unterliegt sie der Körperschaftssteuer. Während der Einkommensteuersatz abhängig vom Einkommen zwischen 14 und 45 Prozent variiert, liegt die Körperschaftssteuer einheitlich bei 15 Prozent vom Gewinn. Die Gesellschafter zahlen lediglich 25 Prozent Abgeltungssteuer. Deshalb ist die GmbH ein interessantes Modell mit Blick auf Steuerersparnisse.
  • Umsatzsteuer: Eine GmbH ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, dass du monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und den ermittelten Betrag an das Finanzamt vorauszahlen musst. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Umsatzsteuer. Du kannst dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn du im vergangenen Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro hattest und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitest. Du kannst dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
  • Gewerbesteuer: Betreibst du ein Gewerbe, musst du auch Gewerbesteuer zahlen. Mit einer GmbH kommst du nicht darum herum – einen Freibetrag, wie bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen, gibt es für Kapitalgesellschaften nicht. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde und ist von dem individuell festgelegten Hebesatz und deinem Gewinn abhängig. Wie sie sich genau errechnet, erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbesteuer.

Buchführungspflichten und Jahresabschlussanforderungen

Wenn du eine GmbH gründest, bist du unabhängig von deinen Umsätzen und deinem Gewinn automatisch zur doppelten Buchführung verpflichtet. Außerdem unterliegst du umfangreichen Vorgaben für die Erstellung des Jahresabschlusses. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:

  • Doppelte Buchführung
  • Erfüllung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD)
  • Einhaltung der geltenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  • Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ab einer gewissen Größe Anhang und Lagebericht
  • Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs bis neun Monaten ab Ende des Geschäftsjahres (abhängig von der Unternehmensgröße)
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger

Hast du selber keine ausreichenden Erfahrungen, um diese Aufgaben zu erfüllen, solltest du dir möglichst frühzeitig kompetente Hilfe suchen. Je nach Unternehmensgröße kannst du dafür entweder einen erfahrenen Bilanzbuchhalter einstellen oder mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, der für dich den Jahresabschluss erstellt und sich um die Publizitätspflichten kümmert.

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Pflichten & Rechte der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer nimmt in der GmbH eine wichtige Stellung ein. Ihn treffen im Alltag viele Verpflichtungen, zugleich hat er aber auch Rechte:

Rechte Pflichten
  • Vertretung der GmbH nach außen
  • Abschluss von Verträgen
  • Geschäftsführung
  • Angemessene Vergütung
  • Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
  • Auskunftsrechte
  • Treuepflicht (keine persönliche Vorteilsnahme)
  • Sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise (Sorgfaltspflicht)
  • Haftung gegenüber der Gesellschaft und Dritten
  • Verantwortung für Buchführung und Steuern
  • Meldepflichten (z. B. Handelsregister, Behörden)

Sonderformen der GmbH

Die GmbH ist eine sehr vielseitige Rechtsform, die sich teilweise auch mit anderen Unternehmensformen verbinden lässt. Deshalb gibt es eine Vielzahl von Sonderformen, die sich für speziellere Situationen eignen. Unsere Übersicht zeigt dir die Optionen:

Sonderformen der GmbH Beschreibung Wichtige Merkmale
Holding GmbH GmbH, die Anteile an anderen Gesellschaften hält und diese verwaltet; oft zur Steueroptimierung und Vermögensverwaltung eingesetzt
  • Eigenständiges Unternehmen ohne operative Tätigkeit
  • Steuervergünstigungen bei Ausschüttung von Dividenden
  • Flexible Konzernstruktur
Trading GmbH Gemeinnützige GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht; Ziel: Erreichen sozialer oder gemeinnütziger Zwecke
  • Gemeinnütziger Unternehmensgegenstand
  • Steuerfreiheit bei Gemeinnützigkeit
Mini-GmbH auch „Unternehmergesellschaft“ (haftungsbeschränkt); GmbH mit geringerem Stammkapital
  • Stammkapital ab 1 Euro möglich
  • Rücklage von 25 Prozent des Gewinns bis zum Erreichen von 25.000 Euro Stammkapital (Thesaurierungspflicht)
  • Haftungsbeschränkung
GmbH & Co. KG Kombination aus GmbH und Kommanditgesellschaft; GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin
  • Steuerliche Vorteile
  • Beschränkte Haftung der GmbH begrenzt eigentlich unbeschränkte Haftung des Komplementärs der KG
  • Flexible Gewinnverteilung
Ein-Personen-GmbH GmbH mit nur einem Gesellschafter (häufig gleichzeitig Geschäftsführer)
  • Entscheidungsfreiheit
  • Beschränkte Haftung
  • Pflichten wie bei normaler GmbH
Familien-GmbH GmbH mit mehreren Familienmitgliedern als Gesellschafter (z. B. zur Verwaltung eines Familienvermögens)
  • Ideal für langfristige Vermögensverwaltung und -sicherung
  • Steuerliche Vorteile durch Gründung einer Familienstiftung
  • Instrument der Nachfolgeplanung
Mutter-Tochter-GmbH Gründung einer Mutter- und Tochtergesellschaft jeweils als GmbH
  • Steuerliche Optimierung (Gewinnabführung an die Muttergesellschaft)
  • Risikostreuung
  • Haftungsbegrenzung
  • Eigenständige Verwaltung beider GmbHs

Diese Sonderformen der GmbH sind auf unterschiedliche Bedürfnisse und Geschäftszwecke zugeschnitten. Sie bieten Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung, Steueroptimierung oder speziellen rechtlichen Gestaltung.

Alternativen zur klassischen GmbH

Bist du unsicher, ob die GmbH die richtige Wahl für dein Unternehmen ist? Es gibt viele Alternativen zur GmbH, die du für deine Existenzgründung nutzen kannst:

Rechtsform Kapital Haftung Steuern Geeignet für
Einzelunternehmen kein Mindestkapital Gesellschafts- und Privatvermögen Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer kleine Unternehmen, Freiberufler
GbR kein Mindestkapital Gesellschafts- und Privatvermögen Einkommensteuer, Gewerbesteuer Kleinunternehmen mit mehreren Inhabern
KG kein Mindestkapital unbegrenzte Haftung des Komplementärs, Kommanditist nur in Höhe seiner Kapitaleinlage Einkommensteuer, Gewerbesteuer; Körperschaftssteuer bei GmbH als Komplementär (-> GmbH & Co. KG) Unternehmen mit Kapitalgebern, die nicht in die Geschäftsführung involviert sind
OHG kein Mindestkapital Gesellschafts- und Privatvermögen Einkommensteuer, Gewerbesteuer Handelsunternehmen
AG 50.000 Euro Stammkapital Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer auf Dividenden große Unternehmen, hoher Kapitalbedarf
UG 1 Euro Stammkapital nur Geschäftsvermögen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer kleine und mittelständische Unternehmen, haftungsbeschränkte Alternative zur GmbH

Zusammenfassung: GmbH gründen

Eine GmbH zu gründen ist sehr beliebt, da sie die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro bietet sie eine gewisse finanzielle Stabilität und zugleich eine hohe Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und Banken.

Für dich ist die GmbH besonders interessant, wenn du ein eher kleines bis mittelständisches Unternehmen gründen möchtest. Die Rechtsform bietet dir attraktive Steuervorteile und genießt in der Wirtschaft ein hohes Ansehen. Zwar zieht sie einen gewissen Aufwand und Kosten für die Gründung nach sich. Das lohnt sich aber langfristig angesichts der vielen Vorteile.

Häufige Fragen zur Gründung einer GmbH

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