Rechtsformen in der Übersicht: Welche ist die Richtige für mich?

Endlich ist es soweit: Deine Geschäftsidee nimmt Formen an und du willst dein Unternehmen gründen. Dann wird es jetzt Zeit, dich für eine Rechtsform zu entscheiden. Aber das ist gar nicht so einfach: Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Einzelunternehmen, GmbH – bei all diesen Begriffen den Überblick zu behalten, fällt Gründern häufig schwer. Wir zeigen dir den Weg durch den Dschungel der Rechtsformen und verraten dir, welche Unternehmensform zu dir passt.
Was ist eine Rechtsform?
Als Rechtsform bezeichnet man die rechtliche Struktur eines Unternehmens. Sie bestimmt, wie dein Betrieb organisiert ist. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen, die sich in zahlreichen Details unterscheiden. Dazu zählen beispielsweise:
- Anzahl der Gründer
- Haftungsverhältnisse
- Grundkapital
- Aufwand für den Gründungsprozess
- Vertretung und Geschäftsführung
- Steuern
- Offenlegungspflichten (Publizitätspflichten)
- Geschäftszweck
Warum ist die Wahl der richtigen Rechtsform wichtig?
Die gewählte Rechtsform bietet dir Chancen, kann dir aber auch Hürden auferlegen. Deshalb solltest du nicht nur überlegen, welche Gesellschaftsform heute am besten zu dir passt, sondern welche dir auch in Zukunft die besten Möglichkeiten bietet.
Stell dr vor: Du gründest ein kleines Unternehmen, mit dem du selbstgemachte Seife verkaufst. Da das Risiko gering ist, entscheidest du dich dafür, als Kleingewerbetreibender ein Einzelunternehmen zu gründen. Dabei haftest du persönlich. Deine Seife kommt gut an und dein Unternehmen wächst schnell zu einem angesagten Beautylabel mit zahlreichen Produkten heran. Mit großen Aufträgen wachsen auch die Risiken. Eine Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen wäre jetzt attraktiv – das Einzelunternehmen gibt diese aber nicht her.
Du siehst: Es ist wichtig, die Rechtsformwahl durchdacht zu treffen und dabei auch die mögliche Entwicklung deines Unternehmens im Hinterkopf zu behalten.
Kriterien der Rechtsformwahl: zentrale Fragen vor der Gründung
Ehe du dich für eine Unternehmensform entscheiden kannst, solltest du dir einige zentrale Fragen stellen. Wir zeigen dir, welche wichtigen Punkte du dabei berücksichtigen solltest.
Mit wie vielen Personen gründest du dein Unternehmen?
Diese Frage ist entscheidend bei der Wahl der Rechtsform. Gründest du dein Unternehmen alleine, kannst du ein Einzelunternehmen gründen oder andere Rechtsformen, wie die Ein-Personen-GmbH oder eine Unternehmergesellschaft, wählen. Später kannst du unkompliziert Mitarbeiter einstellen oder deinen Karriereweg weiter alleine beschreiten.
Beginnt ihr schon zu zweit oder mit mehreren Leuten, sind andere Rechtsformen sinnvoll. Bei einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) etwa seid ihr zu gleichen Teilen am Erfolg eurer Firma beteiligt und habt identische Rechte.
Unser Überblick zeigt dir, welche Rechtsform zu dir passt:
Wer soll das Unternehmen leiten?
Diese Frage stellst du dir bei einem Einzelunternehmen nicht – du kannst (und musst) jede Entscheidung selbst treffen. Willst du gemeinsam mit anderen gründen, solltest du dich aber informieren, wer bei den einzelnen Rechtsformen die Leitung übernimmt. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts etwa sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Bei gewissen Rechtsformen, wie etwa der Aktiengesellschaft, gibst du hingegen die Entscheidungsgewalt zum Teil aus der Hand, weil die Organe der Gesellschaftsform (z. B. der Aufsichtsrat) mitmischen und deine Entscheidungen kontrollieren.
Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung?
Um ein Unternehmen aufzubauen, ist ein gewisses Grundkapital notwendig. Bei einer OHG, GbR oder dem Einzelunternehmen musst du keine Mindesteinlage einbringen. Sie eignen sich damit gut für einen risikoarmen Start ohne oder mit wenig Startkapital. Bei einer GmbH hingegen muss das Startkapital mindestens 25.000 Euro betragen.
Unsere Übersicht zeigt dir, welches Stammkapital für die verschiedenen Rechtsformen eingezahlt werden muss:
Welche Haftungsform möchtest du?
Stelle dir vor der Gründung die Frage, welchen finanziellen Verlust du maximal verkraften könntest. Im schlimmsten Fall haftest du nämlich für Verluste mit deinem gesamten Privatvermögen. Als eingetragener Kaufmann oder Einzelunternehmer kann es im Falle einer unternehmerischen Fehlentscheidung schneller zu finanziellen Folgen kommen, als beispielsweise bei der GmbH. Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen haftest du nur mit der Summe, die du ins Unternehmen eingebracht hast. Deshalb musst du hier die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage leisten.
Wann möchtest du den Geschäftsbetrieb aufnehmen?
Die Rechtsformen unterscheiden sich deutlich in Hinblick auf ihren Gründungsaufwand. Bei einigen Unternehmensformen, wie dem Einzelunternehmen oder der GbR, ist der Gründungsprozess sehr überschaubar. So kannst du schnell mit deiner Geschäftsidee durchstarten.
Die Gründung anderer Rechtsformen, wie etwa einer GmbH oder AG, musst du hingegen etwas detaillierter planen. Es sind viele Gründungsschritte erforderlich und die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie der Handelsregistereintragung erhöht den Gründungsaufwand. So kann es etwas länger dauern, bis du durchstarten kannst.
Übersicht: Welche Rechtsformen gibt es?
Bei der Rechtsformwahl unterscheiden wir verschiedene Gesellschaftsformen. Die einfachste Form ist das Einzelunternehmen, das jedermann alleine gründen kann. Daneben unterteilen sich die Gesellschaften in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften. Die wichtigsten Rechtsformen für Gründer sind:

Tipp: Einen schnellen Überblick über die Rechtsformen verschafft dir unser Video:
Sonderfall: Freiberufler
Als Freiberufler warst du früher bei der Rechtsformwahl ein wenig eingeschränkter. So durftest du beispielsweise keine OHG gründen. Seit 1. Januar 2024 sind diese Beschränkungen aber weitgehend entfallen, sodass du die meisten Rechtsformen auch als Freiberufler nutzen kannst. Prüfe unbedingt, ob dein Berufsrecht diesbezüglich Einschränkungen mit sich bringt. Das kann beispielsweise bei Heilberufen der Fall sein.
Wer Freiberufler ist, regelt das EStG in Paragraf 18. Dazu zählen alle wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erziehenden Tätigkeiten. Hinzu kommen Ärzte, Notare und zahlreiche weitere. Freiberufler üben sogenannte Katalogberufe aus und kommen in den Genuss einiger Vorteile. Wer genau unter die Regelung fällt, erfährst du in unserem Lexikonartikel zum Freiberufler.
Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft
Die meisten Unternehmensformen, abgesehen vom Einzelunternehmen, lassen sich entweder den Personengesellschaften oder den Kapitalgesellschaften zuordnen. Beide Kategorien unterscheiden sich in einigen Punkten:
- Haftung: Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt, während Personengesellschaften in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
- Rechtspersönlichkeit: Kapitalgesellschaften stellen eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und können daher beispielsweise verklagt werden. Personengesellschaften tragen keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden durch ihre Gesellschafter vertreten.
- Gründung: Personengesellschaften bringen einen niedrigeren Gründungsaufwand mit als Kapitalgesellschaften.
- Steuern: Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer. Die Personengesellschaft selbst wird nicht besteuert, sondern die Gesellschafter zahlen Einkommensteuer.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung und die gebräuchlichste Rechtsform in Deutschland. Der Gründer muss kaum Formalitäten einhalten; die Handelsregistereintragung ist erst ab einem bestimmten Mindestumsatz und einer bestimmten Mitarbeiterzahl erforderlich. Ein bestimmtes Mindestkapital brauchst du nicht.
Bei einem Einzelunternehmen gibt es nur einen Betriebsinhaber, der für Verbindlichkeiten und Schulden mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Ist der Einzelunternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, unterliegt er der Buchführungspflicht. Der eingetragene Kaufmann (e. K.) ist eine Form des Einzelunternehmens.
Die Rechtsform Einzelunternehmen ist eine gute Wahl für Selbständige in den Startlöchern. Das nicht erforderlicheStartkapital, minimale Gründungskosten und die Möglichkeit des sofortigen Arbeitsbeginns sind echte Pluspunkte. Wäge jedoch beide Seiten ab – die Nachteile können dir etwa bei einer schlampigen Kalkulation schnell zum Verhängnis werden. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Personengesellschaften
In einer Personengesellschaft schließen sich mindestens zwei Gründer zusammen, um einen gemeinsamen Geschäftszweck zu verfolgen. Du hast die Wahl aus mehreren Gesellschaftsformen, die sich jeweils in ihrer rechtlichen Struktur unterscheiden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste Form, sich für unternehmerische Zwecke zusammenzuschließen. Es genügt ein gemeinsames Ziel, Formalitäten wie ein Vertrag sind nicht erforderlich. Im Grunde genommen gründest du bereits eine GbR, wenn du mit Freunden eine Fahrgemeinschaft vereinbarst. In der GbR sind alle Partner gleichberechtigt, Beschlüsse müssen gemeinsam gefasst werden.
Die Vorteile:
- für jede Art der geschäftlichen Partnerschaft geeignet
- sehr viel Entscheidungsspielraum
- kein Mindestkapital
Nachteilig ist vor allem die Haftung. Bei der GbR haften du und alle weiteren Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber GbR gründen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG übt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe aus. Zur Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich. Die OHG kann im Gegensatz zur GbR nur von Kaufleuten, aber nicht von Kleingewerbetreibenden gegründet werden. Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich, die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen.
Auf der anderen Seite stehen die Vorteile. Es gibt kein Mindestkapital und durch die persönliche Haftung genießt dein Unternehmen ein gewisses Ansehen in der Öffentlichkeit. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber OHG gründen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der Kommanditgesellschaft bleibst du als Unternehmer selbst der wichtigste Entscheider. Du bist der sogenannte Komplementär und kannst Kommanditisten an deinem Unternehmen teilhaben lassen. Diese sind finanziell beteiligt und haften mit ihrer Einlage. Im Gegenzug erhalten sie einen Anteil des Gewinns.
Für dich als Komplementär ist vor allem der freie Entscheidungsspielraum ein großer Pluspunkt. Du behältst die Fäden in der Hand und musst nicht, wie etwa bei der AG, einen Großteil deiner Entscheidungskompetenzen an andere abgeben. Im Gegenzug trägst du aber auch das volle unternehmerische Risiko und haftest als Komplementär mit deinem gesamten Vermögen. Sind Kommanditisten mit deiner Arbeit nicht zufrieden, springen sie im Zweifel ab und du verlierst einen wichtigen Teil deines Kapitals. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber KG gründen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die Partnerschaftsgesellschaft (auch: Partnergesellschaft) ist eine besondere Form der Personengesellschaft, die sich speziell an Freiberufler richtet. Mehrere Freiberufler können sich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen (z. B. mehrere Anwälte in einer Kanzlei). Die Partner einer Partnergesellschaft haften persönlich und unbeschränkt.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, mit einer eingetragenen Partnerschaftsgesellschaft eine Haftungsbeschränkungzu erreichen. Die Rechtsform zeichnet sich durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten aus, während eine gemeinsame Vertretung nach außen möglich ist. Erfahre in unserem Ratgeber, wie du eine PartG gründen kannst.
Stille Gesellschaft
Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Personengesellschaft und ist keine Handelsgesellschaft. Sie kann ohne weitere Vereinbarung gegründet werden und hat den Charakter eines Schuldverhältnisses. Ein stiller Teilhaber schießt eine Kapitaleinlage oder Sacheinlage ein, ist aber selbst am Geschäftsbetrieb nicht beteiligt. Er erhält lediglich eine Gewinnbeteiligung. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikonartikel zur stillen Gesellschaft.
Kapitalgesellschaften
Gründest du eine Kapitalgesellschaft, erwirbt diese eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Unternehmen kann also selbst Verträge abschließen oder Partei eines Gerichtsstreits sein. Typisch für Kapitalgesellschaften ist außerdem die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Es gibt mehrere Rechtsformen, die zu den Kapitalgesellschaften zählen.
Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
Bei der Gründung einer GmbH musst du dem GmbH-Gesetz (GmbHG) zufolge einen Gesellschaftsvertrag aufsetzenund notariell beurkunden lassen. Darin müssen mindestens der Sitz, Name und Gegenstand des Unternehmens sowie die Höhe des Stammkapitals und seine Verteilung enthalten sein. Die GmbH ist voll geschäftsfähig, sobald du die Handelsregistereintragung durchführen lassen hast. Eine GmbH hat folgende Vorteile:
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- für fast jeden Wirtschaftszweig geeignet
- steuerliche Vorteile durch Anwendung der Körperschaftsteuer statt der Einkommensteuer
- einfache Veräußerung durch Verkauf von Anteilen
- als Gesellschafter natürliche und juristische Personen (= andere Unternehmen) möglich
Die Nachteile sind unter anderem das hohe Startkapital von 25.000 Euro und der Gründungsaufwand. Hinzu kommen strenge gesetzliche Regelungen, was Buchführungspflicht und Bilanzierung angeht. Du bist beispielsweise verpflichtet, deine Geschäftszahlen am Ende des Jahres offenzulegen. Trotzdem gehört die GmbH zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Mehr zu den Gründungsschritten erfährst du im Ratgeber zur Gründung der GmbH.
Tipp: Vielleicht hast du schon von der Ein-Personen-GmbH oder Ein-Mann-GmbH gehört. Wie der Name schon verrät, handelt es sich um eine normale GmbH, die aber nur von einer einzelnen Person gegründet wird.
Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde als Sonderform der GmbH gegründet, um Selbständigen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erleichtern. Sie unterliegt somit ebenfalls den Regelungen des GmbHG. Eine Unternehmergesellschaft hat den Vorteil, dass das Startkapital lediglich einen Euro betragen muss. Die Haftung beschränkt sich bei etwaigen Ansprüchen gegen die Gesellschaft auf diese Einlage, du haftest also nicht mit deinem privaten Vermögen.
Durch den verpflichtenden Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist das allerdings für deine Geschäftspartner auf einen Blick erkennbar. Das Ansehen der Rechtsform ist im Vergleich zu GmbHs deutlich niedriger. Die Gründung einer UG erfolgt über ein Musterprotokoll und ist damit verhältnismäßig einfach. Mehr zum Gründungsaufwand erfährst du in unserem Ratgeber UG gründen.
Limited (Ltd.)
Die Limited ist die englische Variante der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft und ist mit der deutschen GmbH oder der kleinen AG vergleichbar.
Sie bietet einige Vorteile:
- sehr schnelle Gründung innerhalb von 24 Stunden möglich
- keine notarielle Beurkundung für vertragliche Änderungen erforderlich
- kein Mindestkapital
Jedoch gibt es bei der Gründung einer Limited auch einige Nachteile, wenn diese im Inland tätig wird:
- Zwei unterschiedliche Rechtssysteme, innerhalb derer es zu Kollisionen kommen kann. In der Folge ist es möglich, dass die britische Gesellschaft verklagt wird.
- Sie muss ins deutsche Handelsregister eingetragen werden, was notariellen Aufwand und Kosten mit sich bringt. Auch die übrigen Unterlagen sind wie bei der Neugründung einer deutschen Gesellschaft erforderlich.
- Zwei Buchführungen, einmal nach dem Handelsgesetzbuch und einmal nach dem UK-GAAP.
- Hohe Strafen für zu spät abgegebene Geschäftsberichte.
Achtung: Die britische Limited ist inzwischen für deutsche Existenzgründer nicht mehr empfehlenswert, da sie infolge des „Brexit“ in Deutschland nicht mehr als Rechtsform anerkannt wird. Du kannst aber nach sehr ähnlichem Prinzip eine irische Limited gründen. Wie das funktioniert, zeigen wir dir im Ratgeber Limited gründen.
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft kannst du alleine (Ein-Personen-AG) oder gemeinsam mit anderen gründen. Du brauchst ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro. Alle Gründer halten Aktienanteile im Wert ihrer Einlage. Eine AG zu gründen, ist ähnlich aufwendig wie die GmbH. Es kommen sogar noch einige Schritte hinzu. Die Aktiengesellschaft hat folgende Vorteile:
- einfache Aufstockung des Eigenkapitals durch den Verkauf von Aktien
- Gründung auch für einzelne Personen möglich
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- hohes Ansehen in der Wirtschaft
Es gibt jedoch auch einige Nachteile:
- aufwendige, langwierige und teure Gründungsprozedur
- hohes Startkapital
- hoher Verwaltungsaufwand
- Publizitätspflichten
- Abhängigkeit von den Aktionären
- für Gründung mehrere Personen zur Besetzung des Aufsichtsrats notwendig (auch bei Ein-Personen-AG)
Mehr zu dieser Rechtsform erfährst du in unserem Ratgeber AG gründen.
KGaA
Die KGaA verbindet Elemente der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft, die über persönlich haftende Gesellschafter als Komplementäre verfügt. Die Kommandit-Aktionäre halten Aktien am Unternehmen und haften nicht persönlich, haben aber auch kein direktes Mitspracherecht. Wie die AG kann auch die KGaA Kapital beschaffen, indem sie neue Aktien ausgibt.
Die KGaA ist eine sinnvolle Option für Familienunternehmen, die zwar die Möglichkeit einer Kapitalerweiterung benötigen, aber nicht die Kontrolle abgeben möchten. Bei der konventionellen AG lässt sich dies durch die vorgeschriebenen Organe nicht ganz vermeiden. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Lexikonartikel zur KGaA.
Mischformen und Sonderformen der Unternehmensformen
Jede Rechtsform hat Vorteile, aber auch Nachteile. Deshalb haben sich im Laufe der Zeit Mischformen und besondere Rechtsformen gebildet, die das Beste aus zwei Welten vereinen. Dazu gehören die GmbH & Co. KG und die eingetragene Genossenschaft.
GmbH & Co. KG
Bei der GmbH & Co. KG schlüpft eine haftungsbeschränkte GmbH in die Rolle des eigentlich unbeschränkt haftenden Komplementärs der Kommanditgesellschaft. Für dich bedeutet das eine vollumfängliche Haftungsbeschränkung, allerdings kombiniert mit den Vorteilen der KG.
Die GmbH & Co. KG ist eine gute Wahl für Familienunternehmen, die die Geschäftsführung in der Familie halten, aber nicht auf die Haftungsbeschränkung verzichten wollen. Aber auch viele andere Unternehmen, insbesondere Mittelständler, schwören auf diese Rechtsform. Erfahre in unserem Lexikon-Beitrag zur GmbH & Co. KG, was du rund um die Gründung wissen musst.
Eingetragene Genossenschaft
Die eingetragene Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen und kann als Konsum-, Bank-, Bau-, Dienstleistungs-, Absatz- oder Produktionsgenossenschaft gegründet werden. Die Mitgliederzahl ist offen, die Mitglieder erwerben Anteile an der Genossenschaft. Es gibt kein vorgeschriebenes Startkapital. Allerdings greift die Haftungsbeschränkung dieser Rechtsform erst, wenn das Unternehmen im Genossenschaftsregistereingetragen worden ist. Alleine gründen kannst du eine Genossenschaft allerdings nicht: Mindestens drei Gründer müssen sich zusammenfinden, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Gründung einer Genossenschaft.
Gemeinnützige Gesellschaften
Wenn du mit deinem Unternehmen einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck verfolgst, gibt es für dieses Vorhaben spezielle Rechtsformen. Dazu gehören vor allem die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und die gemeinnützige UG (gUG). Häufig werden soziale Einrichtungen, wie Sozialstationen, Altersheime oder Kindergärten, als gemeinnützige GmbHs geführt.
Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Die gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist rechtlich identisch strukturiert wie die normale GmbH. Da sie ohne Gewinnerzielungsabsicht agiert und gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, ist sie allerdings steuerlich begünstigt. Typisch für diese Rechtsform ist, dass du die Gewinne nicht einfach ausschütten darfst, sondern diese für den gemeinnützigen Zweck verwenden musst. Außerdem sind verdeckte Gewinnausschüttungen durch überhöhte Geschäftsführer-Gehälter nicht zulässig. Erfahre in unserem Ratgeber, wie du eine gGmbH gründen kannst.
Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG)
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) ist das gemeinnützige Gegenstück zur normalen Unternehmergesellschaft. Im Vergleich zur gGmbH musst du hier nur 1 Euro Startkapital einbringen. Deshalb ist die gUG eine beliebte Wahl für Kleingewerbetreibende, die soziale Projekte unterstützen wollen. Auch hier darfst du deine Gewinne nicht frei verwenden, sondern musst sie in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro eingezahlt ist. Den Rest musst du für deinen gemeinnützigen Geschäftszweck einsetzen. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, wie du eine gUG gründen kannst.
Haftungsbeschränkt gründen: Diese Unternehmensarten eignen sich
Verständlicherweise entscheiden sich viele Existenzgründer für haftungsbeschränkte Rechtsformen. Unsere Übersicht zeigt dir, welche Unternehmensformen mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen oder nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften:
Insbesondere die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) haben große Bedeutung für Existenzgründer. Sie sind mit Musterprotokoll relativ einfach zu gründen und mit geringeren Gründungskosten verbunden. Außerdem genießen beide in der Wirtschaft ein hohes Ansehen. Möchtest du wissen, welche der beiden sich für wen eignet? Lies unseren Ratgeber zum Unterschied zwischen UG und GmbH.
Übrigens: Für welche Rechtsform du dich auch entscheidest, wenn du kein Freiberufler bist, musst du eine Gewerbeanmeldung durchführen. Wie das funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung. Oder du nutzt direkt unsere praktische und kostenlose Online-Gewerbeanmeldung.
Welche Rechtsform passt zu mir?
Wir haben dir bereits einige Tipps gegeben, welche Unternehmensformen zu welchen Gründertypen passen. Welche es nun für dich sein soll, können wir dir aber nicht pauschal sagen. Starte am besten damit, die zentralen Fragen zu Beginn dieses Artikels für dich zu beantworten. Sie geben dir bereits eine gewisse Richtung vor, welche Unternehmensform zu dir passen könnte.
Unsere Übersichtstabelle zeigt dir noch einmal die wichtigsten Fakten zu den Rechtsformen im direkten Vergleich:
Wie kann ich meine Rechtsform wechseln?
Triff die Auswahl deiner Unternehmensform mit Bedacht – sie begleitet dich nämlich oft über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg. Dennoch kann es passieren, dass eine Rechtsform einfach nicht mehr zu dir passt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dein Unternehmen stark gewachsen ist, du ein erhöhtes Haftungsrisiko eingehst oder deine steuerliche Belastung optimieren möchtest.
Wenn es nötig ist, kannst du deine Rechtsform durchaus wechseln – es ist nur mit einigen Formalitäten verbunden. Du musst dafür den Gesellschaftsvertrag ändern (oder einen abschließen, wenn es bislang noch keinen gab), diesen je nach Unternehmensform notariell beurkunden lassen und die Änderung möglicherweise im Handelsregister eintragen lassen (ebenfalls abhängig von der Rechtsform). Außerdem musst du dich beim Finanzamt melden und die Änderung der Rechtsform mitteilen. Zu guter Letzt musst du die Änderung deinen Geschäftspartnern kommunizieren und all deine Firmenunterlagen ändern (z. B. Website, Verträge, Dokumente, Briefpapier).
Zusammenfassung zu den Rechtsformen
Gründungskosten, Gründerteam, Eigenkapital und Haftung – rund um die Entscheidung für eine Rechtsform gibt es viele Punkte zu bedenken. Deshalb empfehlen wir dir, genau zu überlegen, welche Rechtsform zu dir passen könnte. Zwar ist der Wechsel später möglich, aber auch mit einigen Formalitäten verbunden.
Die gute Nachricht ist: Für jeden Bedarf gibt es die richtige Rechtsform. Besonders beliebt sind die UG und die GmbH, weil du mit relativ einfachen Mitteln und überschaubarem Kapitaleinsatz ein haftungsbeschränktes Unternehmen gründen kannst.