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Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen – so funktioniert's

Aktualisiert am
12
.
03
.
2025
Statur als Symbol für Gerechtigkeit

Ob Streit mit dem Arbeitgeber, Ärger mit Mietern oder ein Unfall im Straßenverkehr – eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Situationen hilfreich sein. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Bedingungen sind die Kosten einer Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar.

Entscheidend ist, welche Art von Rechtsschutz du abgeschlossen hast. Während eine Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann, sind private Absicherungen wie der Verkehrsrechtsschutz oder der Vermieterrechtsschutz in der Regel nicht absetzbar. Auch die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt davon ab, ob die Versicherung rein beruflich genutzt wird oder private Risiken mit abdeckt. Doch wo genau trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein? Zählen sie zu den Vorsorgeaufwendungen oder zu den Werbungskosten? Und wie ist das bei Selbstständigen? In diesem Ratgeber findest du alle Antworten – einfach erklärt und mit praktischen Tipps für deine Steuererklärung.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du nur den Arbeitsrechtsschutz steuerlich absetzen. Andere Rechtsschutzleistungen, wie Verkehrs- oder Privatrechtsschutz, erkennt das Finanzamt nicht als abzugsfähig an. Die Beiträge für den beruflichen Rechtsschutz trägst du in der Steuererklärung als Werbungskosten ein.

Wichtig: Damit das Finanzamt den beruflichen Anteil akzeptiert, sollte deine Versicherung diesen separat ausweisen. Ist das nicht der Fall, kannst du ihn leider nicht absetzen.

Wer kann die Kosten für die Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen?

Ob deine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, ob du sie beruflich nutzt. Grundsätzlich gilt:

  • Arbeitnehmer können die Kosten für einen Arbeitsrechtsschutz als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das gilt, wenn die Versicherung sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten absichert – etwa bei einer Kündigung oder einer Gehaltsstreitigkeit. Falls du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hast, die sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt, solltest du prüfen, ob dein Versicherer den beruflichen Anteil separat ausweist.
  • Selbstständige und Freiberufler können beruflich bedingte Rechtsschutzversicherungen als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie mit der geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu gehört beispielsweise ein Gewerberechtsschutz, der dich bei Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten unterstützt.
  • Privatpersonen mit einer Versicherung ohne beruflichen Bezug können keine Kosten absetzen. Der private Rechtsschutz fällt unter die nicht abziehbaren privaten Lebenshaltungskosten. Das gilt auch für den Vermieterrechtsschutz, es sei denn, er schützt dich in einem gewerblich genutzten Gebäude.
Tipp:

Falls deine Rechtsschutzversicherung sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt, sollte der berufliche Anteil auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Andernfalls erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Wie sind für Selbstständige die Kosten für den Rechtsschutz steuerlich absetzbar?

Als Freiberufler oder Selbstständiger sind die Kosten für deine berufliche Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar – allerdings nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgaben.

Was bedeutet das?

  • Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast.
  • Der berufliche Anteil deiner Rechtsschutzversicherung sollte klar erkennbar sein.
  • Ein privater Rechtsschutzanteil ist nicht absetzbar.

Welche Rechtsschutzversicherungen sind für Selbstständige steuerlich absetzbar?

  • Gewerberechtsschutz → schützt vor Streitigkeiten mit Kunden oder Geschäftspartnern
  • Vertragsrechtsschutz → hilft bei Konflikten rund um geschäftliche Verträge
  • Steuerrechtsschutz → unterstützt dich bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Arbeitsrechtsschutz → relevant, wenn du Mitarbeiter beschäftigst

Besondere Hinweise für Selbstständige

  • Kombinierte Policen aufteilen: Falls deine Versicherung private und berufliche Bereiche abdeckt, sollte dein Versicherer den beruflichen Anteil separat ausweisen. Falls das nicht möglich ist, erkennt das Finanzamt die gesamten Kosten nicht an.
  • Pauschale Abzüge sind nicht möglich: Du kannst nicht einfach einen geschätzten Anteil als Betriebsausgabe angeben. Falls der berufliche Anteil nicht nachgewiesen werden kann, fällt die gesamte Police unter nicht abziehbare private Kosten.
  • Rechtsform beachten: Einzelunternehmer und Selbstständige setzen den beruflichen Rechtsschutz steuerlich als Betriebsausgabe ab.
  • Kleinunternehmer-Regelung: Auch wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, kannst du deine berufliche Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgabe absetzen. Es gibt keinen Mindestumsatz oder bestimmte Einkommensgrenzen für den Abzug.

Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG) gelten besondere Regeln:

  • Die Versicherung gehört oft zum Betriebsvermögen.
  • Beiträge können als Betriebsausgabe verbucht werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
  • Ein Rechtsschutz für den Geschäftsführer ist nur absetzbar, wenn er im direkten Zusammenhang mit der Gesellschaftstätigkeit steht. Rein private oder allgemeine berufliche Absicherungen sind nicht absetzbar.
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Wie können Angestellte die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Als Angestellter kannst du die Kosten für deine beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist jedoch, dass nur der Arbeitsrechtsschutz absetzbar ist. Andere Rechtsschutzbereiche wie Privatrechtsschutz, Mietrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz erkennt das Finanzamt nicht an.

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Der Arbeitsrechtsschutz kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn er dich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten absichert. Dazu gehören zum Beispiel Auseinandersetzungen wegen Kündigung, Abmahnung oder Gehaltsfragen.
  • Der private Rechtsschutz zählt zu den nicht abziehbaren privaten Lebenshaltungskosten und kann nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Falls deine Rechtsschutzversicherung sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt, solltest du prüfen, ob dein Versicherer den beruflichen Anteil separat ausweist. Nur dieser kann in der Steuererklärung angesetzt werden.

Ein Beispiel:

Angenommen, du zahlst jährlich 300 Euro für deine Rechtsschutzversicherung. Dein Versicherer bestätigt, dass davon 50 Euro auf den Arbeitsrechtsschutz entfallen. Dann kannst du diesen Betrag als Werbungskosten angeben. Falls der berufliche Anteil nicht separat ausgewiesen wird, ist ein steuerlicher Abzug nicht möglich.

Wo trägt man die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung ein?

Wenn du deine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen kannst, ist es wichtig, dass du sie an der richtigen Stelle in der Steuererklärung einträgst. Der Abzug hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist und ob deine Versicherung rein berufliche oder auch private Risiken abdeckt.

Während Angestellte die Beiträge für ihren Arbeitsrechtsschutz als Werbungskosten angeben können, setzen Selbstständige und Freiberufler die beruflichen Anteile der Versicherung als Betriebsausgaben ab. Doch wo genau trägst du die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung ein?

Arbeitnehmer

  • Die berufliche Rechtsschutzversicherung wird in der Anlage N unter „Werbungskosten“ eingetragen.
  • Falls der Versicherer den beruflichen Anteil nicht separat ausweist, ist ein Abzug nicht möglich.

Selbstständige und Freiberufler

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Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware kannst du deine Rechtsschutzversicherungskosten einfach und übersichtlich erfassen. Die sevdesk Buchhaltungssoftware hilft dir dabei, alle steuerlich relevanten Versicherungsbeiträge zentral zu verwalten – egal, ob du deinen Arbeitsrechtsschutz als Werbungskosten oder deine berufliche Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgabe absetzen möchtest. Zusätzlich kannst du Belege digital erfassen und deine Steuererklärung optimal vorbereiten, ohne den Überblick zu verlieren.

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Zusammenfassung: So ist die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar

Die Rechtsschutzversicherung ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst ist. Während Angestellte ihren Arbeitsrechtsschutz als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eintragen können, setzen Selbstständige und Freiberufler berufliche Anteile als Betriebsausgaben ab.

Entscheidend ist, dass der berufliche Anteil von der Versicherung separat ausgewiesen wird. Ein rein privater Rechtsschutz ist nicht steuerlich absetzbar. Wer eine kombinierte Police hat, sollte sich eine genaue Kostenaufstellung vom Versicherer geben lassen.

Mit der richtigen Dokumentation kannst du deine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen und so deine Steuerlast senken.

Häufige Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

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