Berufshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen – so geht's!

Stell dir vor, du arbeitest als Freiberufler oder Selbstständiger und ein kleiner Fehler in deinem Job führt zu einem großen finanziellen Schaden bei deinem Kunden. Ohne eine passende Haftpflichtversicherung kann das schnell teuer werden. Genau deshalb ist eine Berufshaftpflicht in vielen Berufen nicht nur sinnvoll, sondern oft sogar verpflichtend. Doch die gute Nachricht ist: Du kannst die Kosten steuerlich absetzen und so deine Abgaben senken.
Ob als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe – je nach beruflicher Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Versicherung in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Doch Vorsicht: Nicht alle Versicherungsbeiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Während etwa die Pflegeversicherung unter den allgemeinen Vorsorgeaufwand fällt, gibt es für die Berufshaftpflichtversicherung spezielle steuerliche Regelungen.
Auch ein möglicher Höchstbetrag für die Absetzbarkeit kann eine Rolle spielen. Wie und wo du die Berufshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung richtig einträgst und welche Besonderheiten du beachten solltest, erfährst du in diesem Ratgeber.
Kann ich meine Berufshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst deine Berufshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen, allerdings hängt es davon ab, in welcher Funktion du tätig bist und ob deine Haftpflicht rein beruflich genutzt wird. Selbstständige und Freiberufler können die Beiträge als Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen, während Angestellte die Kosten als Werbungskosten absetzen können.
Falls die Versicherung sowohl berufliche als auch private Risiken abdeckt, erkennt das Finanzamt meist nur den beruflichen Anteil an. In manchen Fällen kann der private Anteil als Sonderausgabe unter die Vorsorgeaufwendungen fallen – das betrifft vor allem kombinierte Policen, die neben der Berufshaftpflicht auch eine private Haftpflichtversicherung enthalten. Wichtig ist, dass du die Versicherung nachweislich für deine berufliche Tätigkeit benötigst und die Anteile sauber trennst.
Wer kann die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn sie für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist. Das gilt für Selbstständige, Freiberufler, Angestellte sowie Unternehmen. Je nach Tätigkeit werden die Beiträge entweder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten erfasst.
Besonders für Kleinunternehmer und Selbstständige ist es wichtig, dass die Versicherung klar der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Wie können Selbstständige die Berufshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen?
Selbstständige und Freiberufler können die Kosten für ihre Berufshaftpflichtversicherung vollständig als Betriebsausgabe absetzen, solange sie ausschließlich beruflich genutzt wird. Dadurch mindert sie den zu versteuernden Gewinn und reduziert die Steuerlast.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
- Beruflicher Bezug: Die Versicherung muss direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
- Ausschließliche oder überwiegende Nutzung: Falls ein Teil der Versicherung auch private Risiken abdeckt, darf nur der berufliche Anteil geltend gemacht werden.
- Nachweis durch Belege: Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten gut aufbewahrt werden, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.
Vorteile für Selbstständige:
- Direkte Minderung des steuerpflichtigen Gewinns
- Keine Begrenzung durch Höchstbeträge (im Gegensatz zu Sonderausgaben)
- Auch für Kleinunternehmer und Nebengewerbe anwendbar
Wie können Angestellte die Berufshaftpflichtversicherung in der Einkommenssteuererklärung absetzen?
Angestellte können ihre Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen und können so die Steuerlast senken. Dabei gilt eine allgemeine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr, die das Finanzamt automatisch ansetzt – unabhängig davon, ob tatsächliche Kosten entstehen. Erst wenn die gesamten Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Berufshaftpflichtversicherung) diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich, die einzelnen Kosten detailliert anzugeben.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
- Die Versicherung muss speziell für den Job erforderlich sein (z. B. für Ärzte, Architekten oder Steuerberater).
- Falls der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, entfällt die Möglichkeit, sie selbst abzusetzen.
- Zahlungsbelege und Vertragsunterlagen sollten aufbewahrt werden, falls das Finanzamt eine Prüfung durchführt.
Vorteile für Angestellte:
- Die Berufshaftpflichtversicherung kann das zu versteuernde Einkommen senken.
- Sie ist über die Werbungskostenpauschale hinaus absetzbar (ab 1.230 Euro Gesamt-Werbungskosten lohnt sich eine detaillierte Angabe).
- Auch für bestimmte Nebenjobs kann die Versicherung geltend gemacht werden.
Sonderfall: Kombinierte Versicherungen
Falls eine Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich private Risiken absichert, kann nur der berufliche Anteil als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der private Teil könnte jedoch unter die Sonderausgaben in den Vorsorgeaufwand fallen – insbesondere, wenn eine private Haftpflicht integriert ist. In solchen Fällen sollte die Versicherungspolice eine klare Aufteilung der Anteile enthalten oder eine getrennte Berufshaftpflicht abgeschlossen werden, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Wo trägt man die Berufshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung ein?
Wer seine Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzen möchte, muss sie an der richtigen Stelle in der Steuererklärung angeben. Je nach beruflicher Situation gibt es unterschiedliche Eintragungsmöglichkeiten:
- Selbstständige & Freiberufler: Eintrag als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR oder bei bilanzierenden Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
- Kleinunternehmer & Kleingewerbe: Gilt ebenfalls als Betriebsausgabe und wird in der Anlage EÜR eingetragen – unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.
- Unternehmen (z. B. GmbH, UG): Absetzung als Betriebsausgabe direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
- Angestellte: Eintrag als Werbungskosten in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“.
Falls die Versicherung auch private Risiken abdeckt, ist nur der berufliche Anteil steuerlich absetzbar. Hier kann es sinnvoll sein, eine getrennte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um in der Einkommenssteuererklärung die steuerliche Anerkennung zu erleichtern.
Zusammenfassung: So ist die Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar
Die Berufshaftpflichtversicherung ist nicht nur in der Steuererklärung absetzbar, sondern auch für viele Selbstständige, Freiberufler und bestimmte Berufsgruppen essenziell. Während Selbstständige, Kleinunternehmer und Unternehmen die Beiträge als Betriebsausgaben erfassen, setzen Angestellte sie als Werbungskosten an. Eine Anrechnung als Vorsorgeaufwand ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine kombinierte Versicherung mit privater Absicherung. Wichtig ist, dass die Versicherung ausschließlich beruflich genutzt wird, da private Anteile nicht absetzbar sind.
Besonders für Berufsgruppen mit hoher Haftungspflicht, wie Ärzte, Anwälte oder Architekten, ist eine Berufshaftpflicht oft sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer seine Versicherungskosten steuerlich geltend machen möchte, sollte auf eine korrekte Eintragung in der Steuererklärung achten – sei es in der Anlage EÜR, GuV oder Anlage N.