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Welche Steuern zahlen Freiberufler? Alles, was du wissen musst

Aktualisiert am
06
.
11
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2024
Eine Person steht mit einer Kamera in der Hand auf einem Felsen

Du bist seit Kurzem als Freiberufler tätig und es kommt schon das erste Geld rein? Du freust dich total und willst am liebsten alles direkt wieder investieren? Moment. Denn auch als Freiberufler kommst du ums Thema Steuern nicht herum

Aber welche fallen an und für welche Steuerzahlungen solltest du Geld zurücklegen? In diesem Artikel beantworten wir dir die wichtigsten Steuerfragen. Wir klären, welche Steuern du zahlen musst, welche Fristen gelten und natürlich, wie du legal bei freiberuflicher Tätigkeit Steuern sparst.

Was ist ein Freiberufler?

Beginnen wir doch mit der Klärung, was „freiberuflich“ genau bedeutet: Die Freiberuflichkeit ist eine eigene Form der Selbstständigkeit mit besonderen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben und Vorteilen

Freiberufler sein oder nicht, entscheidet allerdings niemand für sich selbst. Vielmehr regelt das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG), welche Tätigkeiten dazugehören. Konkret sind das die sogenannten Katalogberufe mit wissenschaftlichem, erzieherischem, schriftstellerischem oder künstlerischem Berufsprofil. Die vollständige Liste aller freiberuflichen Tätigkeiten findest du ebenfalls im Gesetz. Ein paar Beispiele sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Designer, Journalisten und Musiker.

Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung, weil sie laut Definition keinem Gewerbe nachgehen. Zudem sind sie nicht mit Freelancern gleichzusetzen, auch wenn beide Begriffe oft synonym verwendet werden. Warum nicht? Lies mehr dazu in unserem Lexikonartikel zum Freiberufler.

Welche Steuern zahlen Freiberufler?

Jetzt möchtest du natürlich wissen, um welche Steuern und Zahlungen es für dich geht, richtig? Hier einmal direkt die schnelle Übersicht. Bei allen Steuerarten gehen wir anschließend noch ins Detail:

Steuerart Beschreibung Vorauszahlungen Steuersatz bzw. Höhe der Steuer
Einkommensteuer Steuer auf das zu versteuernde Einkommen. Quartalsweise Vorauszahlungen (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Progressiver Steuersatz von 14% bis 45%, abhängig vom zu versteuernden Einkommen.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Monatliche oder quartalsweise Vorauszahlungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen) bis zum 10. des Folgemonats. Standardsteuersatz: 19%; reduzierter Satz: 7% für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Gewerbesteuer Für Freiberufler in der Regel nicht relevant, es sei denn, es liegt auch eine gewerbliche Tätigkeit vor. - -

Einkommensteuer

Einkommensteuer fällt für dich als Freiberufler an, sobald dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Was zählt hier alles mit rein? Dein Einkommen bildet sich zum Beispiel aus deine Einkünfte aus:

  • deiner freiberuflichen Tätigkeit
  • Vermietungen
  • Kapitalvermögen oder 
  • Unterhalt
  • aus nicht selbstständiger Tätigkeit 

Allerdings kannst du dir bestimmte Aufwendungen und Betriebsausgaben anrechnen lassen und dein zu versteuerndes Einkommen bzw. Steuerlast auf diese Weise minimieren. Für die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben dient eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dazu kommen wir gleich noch einmal genauer.

Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach deinem Gewinn bzw. deinem Einkommen. In Deutschland gibt es nämlich einen progressiven Steuersatz. Das heißt: Je mehr du verdienst, desto mehr musst auch prozentual versteuern. Der Höchstsatz liegt bei 45 %.

Umsatzsteuer & Vorsteuer

Ebenfalls eine wichtige Steuer für Freiberufler ist die Umsatzsteuer, die im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt ist. Zusammengefasst besagt dieses: Auf erbrachte Leistungen und Lieferungen musst du eine Umsatzsteuer erheben und sie in den Rechnungen an deine Kunden ausweisen. Du schlägst sie also auf den Nettobetrag deiner Rechnungen darauf. Deine Kunden zahlen dir den so entstandenen Bruttobetrag. 

Wichtig zu wissen ist, dass die Umsatzsteuer, die auf deinem Konto eingeht, nicht dir gehört. Die ist ein sogenannter durchlaufender Posten. Vielmehr berichtest du dem Finanzamt monatlich oder quartalsweise, wie viel Steuer du eingenommen, bzw. in der Fachsprache vereinnahmt, hast. Die entsprechende Summe „leitest“ du als Umsatzsteuervoranmeldung an den Fiskus weiter. Mehr dazu gleich.

Unser Tipp:

Lege stets Geld beiseite. Das schützt dich davor, Umsatzsteuer mit tatsächlichem Gewinn zu vermischen, versehentlich auszugeben und später bei Steuerzahlungen ins Straucheln zu geraten.

Als Freiberufler geht bei dir aber nicht nur Umsatzsteuer ein. Du selbst zahlst sie auch als Mehrwertsteuer, wenn du Ausgaben für dein Unternehmen tätigst. Das nennt man Vorsteuer, die du in deiner Voranmeldung von deiner Umsatzsteuerlast abziehen kannst. 

Auch so sparst du als Freiberufler ganz einfach und legal einiges an Steuern. 

Du willst es genauer wissen? Noch mehr Details rund um diese Steuer haben wir dir in unserem Artikel zur Umsatzsteuer zusammengestellt.

Ausnahme bei Kleinunternehmern

Du hast gehört, dass nicht alle Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssen? Das ist richtig. Denn Kleinunternehmer dürfen:

  • in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, 
  • sie entsprechend auch nicht an den Fiskus „weiterleiten“

Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 sind sie sogar offiziell von der Abgabe von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen befreit. Es sei denn natürlich, sie haben etwas zu melden – z. B. bei Geschäften im Ausland.

Allerdings sind Kleinunternehmer auch nicht zum Umsatzsteuervorabzug berechtigt. Heißt: Geleistete Vorsteuer dürfen sie von ihrer Steuerlast nicht absetzen. Alles zur Kleinunternehmerregelung findest du im Beitrag Kleinunternehmer.

Sonderfall: Gewerbesteuer 

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Damit fällt in der Regel auch die Gewerbesteuer für sie weg. 

An diese Sonderregelung ist allerdings ein „Aber“ geknüpft: Für die Befreiung von der Gewerbesteuer müssen sie zu 100 Prozent und eindeutig ihre freiberufliche Tätigkeit ausüben. Das steht u. a. dann auf der Kippe, wenn Freiberufler ihre Tätigkeit ausweiten, sodass diese auch einen gewerblichen Charakter annimmt. 

Ein Beispiel: Eine Hautärztin berät nicht nur medizinisch, sondern verkauft zudem Hautpflegeprodukte. Oder ein Copywriter verkauft auch Onlinekurse zum Thema Texten.

Weitere Steuern für Freiberufler

War’s das mit Steuern für Freiberufler? Nicht ganz. Denn wenn du Mitarbeiter hast, zahlst du für sie monatlich Lohnsteuer an das Finanzamt. Gehört deinem Unternehmen ein Grundstück, kommt Grundsteuer hinzu und bei dessen Erwerb die Grunderwerbsteuer. Hast du ein Dienstfahrzeug? Dann denke an die Kfz-Steuer. 

Wie viel Steuern müssen Freiberufler zahlen?

Die wichtigsten Steuerarten liegen damit auf dem Tisch. Kommen wir jetzt direkt zur Frage, wie viel Steuern Freiberufler zahlen müssen. Schauen wir uns dazu jetzt die Zahlen für Einkommensteuer und die Umsatzsteuer an. 

Einkommensteuer für Freiberufler 

Einkommensteuer fällt an, wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet, der für 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende liegt. Darüber greift die sogenannte Steuerprogression – mit steigenden Steuersätzen von 14 bis 45 Prozent, je nach Höhe des Einkommens. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz. Lies hier mehr zur Steuerprogression.

Ein paar Zahlenbeispiele dazu, damit du als Steuerpflichtiger ein noch besseren Gefühl dafür erhältst, was du zahlst:

Jahreseinkommen (Euro) Steuerlicher Freibetrag zu versteuerndes Einkommen Geschätzte Einkommensteuer
12.000 11.604 396 ca. 56 Euro
25.000 11.604 13.396 ca. 2.260 Euro
50.000 11.604 38.396 ca. 8.640 Euro
75.000 11.604 63.396 ca. 16.540 Euro
100.000 11.604 88.396 ca. 25.200 Euro
Hinweis:

Welcher Steuersatz Freiberufler betrifft bzw. wie hoch dein Einkommen im ersten Jahr deiner Tätigkeit ist, lässt sich natürlich nur schätzen. Dafür füllst du den Fragebogen für die steuerliche Erfassung aus. Aufgepasst: Was du hier angibst, ist ausschlaggebend für die Berechnung deiner Steuern als Freiberufler. Deshalb achte darauf, deine Gewinne realistisch einzuschätzen.

Nochmal zur Erinnerung: Dein zu versteuerndes Einkommen ist nicht dasselbe wie deine Einnahmen. Denn du kannst noch Betriebsausgaben geltend machen – und so ganz legal Steuern sparen. 

Im Rahmen deiner Gewinnermittlung mittels EÜR stellst du deine Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenüber. Du ziehst also Minus vom Plus ab. Auf diese Weise erhältst du die „Netto“-Einkünfte und es reduzieren sich dein zu versteuerndes Einkommen und deine Steuerschuld. Mehr dazu gleich. 

Umsatzsteuer für Freiberufler 

Umsatzsteuer bedeutet in der Regel auch Umsatzsteuervoranmeldung. So machst du schon deine Steuervorauszahlungen über das Jahr hinweg.

Eines dabei direkt vorweg: In der Regel gilt für steuerpflichtige Unternehmer die Soll-Versteuerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer direkt zahlst, nachdem du deinen Kunden die Rechnungen geschickt hast. Oder auch: Entscheidend ist das Rechnungsdatum, nicht das Datum des Geldeingangs. Du gehst hier also ggf. in Vorleistung beim Finanzamt. Möchtest du das nicht, ist unter gewissen Voraussetzungen ein Antrag auf Ist-Versteuerung möglich. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Soll- und Ist-Versteuerung.

Die Form der Versteuerung ist geklärt? Dann geht es jetzt an die Berechnung vom Umsatzsteuerbetrag: Die Höhe deines Umsatzsteuerbetrags ergibt sich – wie oben erwähnt – aus der Höhe deines Umsatzes bzw. der vereinnahmten Umsatzsteuer abzüglich der entrichteten Vorsteuer. Das gilt für alle Freiberufler, außer jene mit Kleinunternehmerregelung. 

Es gibt dabei aber zwei verschiedene Umsatzsteuersätze:

  • 19 % als Standard-Steuersatz für die meisten Produkte und Dienstleistungen
  • 7 % zum Beispiel für Produkte des täglichen Bedarfs, kulturelle Veranstaltungen oder Hotelübernachtungen.

Auch zur Umsatzsteuerzahlung haben wir wieder ein paar Beispielzahlen für dich (hier alle mit 19 %):

Jahresumsatz (Euro) Umsatzsteuer (19 %) Vorsteuerabzug Beispiele Abzuführende Umsatzsteuer
20.000 3.800 1.000 2.800
50.000 9.500 2.500 7.000
80.000 15.200 4.000 11.200

Hinweis: Bei Vorsteuerabzug kannst du die Umsatzsteuer, die du selbst bei Einkäufen oder Ausgaben gezahlt hast, von der vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen.

Jetzt Steuern für Freiberufler berechnen

Natürlich brennst du jetzt darauf zu erfahren, wie hoch deine Steuerschuld ist, oder? Dann klick dich hier zu unserem Einkommensteuer-Rechner und Umsatzsteuer-Rechner. Besonders einfach erhältst du den vollen Überblick über deine zu erwartende Steuer. Und noch viel besser: Du weißt direkt, was du für dich zur Seite legen kannst.

Gute Nachrichten für alle Freiberufler:

Du zahlst die gesamte Steuerlast eines Jahres nicht mit einem Mal. Stattdessen überweist du mit Abschlagszahlungen monatlich oder quartalsweise deine Steuern Stück für Stück. Du erinnerst dich: Von diesen Steuervorauszahlungen haben wir oben schon gesprochen.

Auf der einen Seite will dich der Staat mit diesen Ratenzahlungen schonen und vorbeugen, dass du in finanzielle Bedrängnis gerätst. Auf der anderen Seite füllen sich so regelmäßig und planbar die Kassen von Staat und Kommunen.

Wann sind diese Vorauszahlungen fällig, wie werden sie berechnet und an wen werden sie gezahlt? Hol dir hier den Überblick im Artikel Steuervorauszahlungen

Steuerlast mit sevdesk immer im Blick

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundfreibetrag, Vorsteuer und Steuersatz – das mag jetzt alles viel klingen. Aber mit der richtigen Buchhaltungssoftware bist du in Sachen Steuern ruckzuck bestens organisiert. 

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Dazu kommt, dass du Einnahmen und Ausgaben immer im Blick hast und so ruckzuck deine zu erwartende Steuerlast berechnen kannst. Heißt: keine bösen Überraschungen. Dafür mehr Zeit für dein wachsendes Unternehmen und das großartige Gefühl, alles selbst in der Hand zu haben. 

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So funktioniert die Steuererklärung bei Freiberuflern

Als Freiberufler zahlst du nicht nur Steuern, sondern machst auch deine jährliche Steuererklärung und reichst sie beim Finanzamt ein. In der Regel erfolgt das online über ELSTER. Aber welche Erklärungen musst du eigentlich einreichen?

  • Einkommensteuererklärung: Hier gibst du all deine Einkünfte an. Wichtig sind vor allem der Mantelbogen und die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ggf. sind für dich auch weitere Anlagen relevant.
  • Anlage EÜR: Für deine Gewinnermittlung und als Nachweis für deine Einkünfte reichst du mit der Einkommensteuererklärung auch deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein.
  • Umsatzsteuererklärung: Hier weist du nochmal all deine eingenommene und gezahlte Umsatzsteuer des Jahres aus. Außerdem trägst du die Zahlungen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ein. Hat sich nichts mehr geändert, kommt hier am Ende 0 heraus.

Schau dir auch unser Video an. Hier haben wir dir zusammengefasst, wie du die Steuererklärung als Freiberufler richtig erstellst und Steuern sparst:

Schon gewusst? Rund um deine Steuererklärungen als Freiberufler sowie um sämtliche steuerrechtlichen Belange brauchst du verschiedene Steuernummern. Und die werden oft verwechselt. Deshalb hier einmal kurz der Überblick:

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Diese Nummer erhält jede Privatperson bei der Geburt. Sie bleibt ein Leben lang gültig. Du brauchst sie z.B. bei der Einkommensteuererklärung.
  • Steuernummer (St-Nr): Sie wird deinem Unternehmen zugeteilt und ist für die Abrechnung von Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer relevant. Du erhältst sie nach dem Ausfüllen des Erfassungsbogens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Notwendig, wenn du Geschäfte im Ausland tätigst. Ansonsten brauchst du sie nicht unbedingt.

Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Wir haben es oben schon kurz angesprochen, aber das Thema ist zu wichtig, um es nicht noch einmal zu vertiefen.

Deine Steuerschuld bei der Einkommensteuer kannst du ganz legal reduzieren, indem du betriebliche Ausgaben als sogenannte Betriebsausgaben geltend machst. Diese reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Typische Beispiele für Betriebsausgaben, die du als Freiberufler absetzen kannst, sind:

  • Büromiete und Nebenkosten: Kosten für ein Arbeitszimmer oder Büro, das du beruflich nutzt.
  • Reisekosten und Fahrtkosten: Wenn du beruflich bedingt unterwegs bist, kannst du Ausgaben wie Fahrtkosten zu Kundenterminen geltend machen.
  • Arbeitsmittel und technisches Equipment: Dazu zählen Anschaffungen wie Computer, Software, Telefon und andere notwendige Geräte.
  • Fortbildung und Weiterbildung: Kosten für berufsbezogene Schulungen, Seminare oder Fachliteratur sind ebenfalls absetzbar.
  • Versicherungen: Versicherungen wie Berufshaftpflicht oder andere spezifische Berufsversicherungen gelten als Betriebsausgaben.

Ein schnelles Beispiel: Du hast im Geschäftsjahr 40.000 Euro Einkommen. Für Büroräume, Messeauftritte oder technisches Equipment hattest du 6.000 Euro Ausgaben. Damit reduziert sich der Betrag, auf den Steuern erhoben werden, auf 34.000 Euro.

Finde darum hier heraus, welche deiner Ausgaben du absetzen kannst und welche nicht: zum Artikel Betriebsausgaben.

Damit du nicht mehr Steuern als Freiberufler zahlst als nötig und dir deine Steuererklärungen einfach von der Hand gehen, lies unbedingt unsere Steuertipps und schaue dir unser E-Book zu diesem Thema an.

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Wann müssen Freiberufler Steuern zahlen? 

Fällige Steuern und Vorauszahlungen kennst du jetzt. Aber wann musst du sie eigentlich zahlen? Wichtig ist, bei Steuerterminen zwischen denen für die Steuererklärungen und für die „Ratenzahlungen“ bzw. Vorauszahlungen deiner Steuer zu unterscheiden. 

Deine Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung sind nämlich nur einmal pro Jahr fällig. In der Regel ist Stichtag der 31. Juli des folgenden Kalenderjahres

Für deine quartalsweisen Vorauszahlungen der Einkommensteuer merke dir folgende Termine

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Dasselbe gilt für die Vorauszahlungen deiner Umsatzsteuer, sofern du nicht mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuerlast im gesamten Jahr meldest. Andernfalls sind deine Vorauszahlungen für die Steuerschuld und damit einhergehende Umsatzsteuervoranmeldungen der Jahresumsatzsteuer monatlich zum 10. des jeweiligen Folgemonats Pflicht.

Keine Lust, Termine zu verpassen und unangenehme Post mit möglichen Mahngebühren vom Finanzamt zu bekommen? Hier ist die Übersicht über alle Termine für Steuererklärungen, Voranmeldungen und Vorauszahlungen. Zu den Steuerterminen.

Zusammenfassung

Als Freiberufler bist du zur Zahlung verschiedener Steuern verpflichtet. Zwar fällt keine Gewerbesteuer an, es besteht aber Einkommensteuerpflicht für ihre Einkünfte und in der Regel die Pflicht zur Umsatzsteuer samt deren Voranmeldung und Vorauszahlungen. Für die Steuererklärung deines Einkommens genügt eine einfache EÜR statt doppelter Buchhaltung. 

Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware hast du deine Steuer aber mit nur wenigen Klicks bestens vorbereitet.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern bei Freiberuflern

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