AGB erstellen – Das sind die 4 Möglichkeiten
Jeder, der etwas im Internet bestellt, muss sie lesen und bestätigen. Die Rede ist von den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese zu erstellen, ist gar nicht so einfach. Es gibt einiges, das du beachten musst. Sind sie fehlerhaft oder erst gar nicht vorhanden, drohen dir hohe Strafen. Lass es erst gar nicht so weit kommen – wir helfen dir beim Erstellen deiner AGB.
Definition: Was sind AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Geschäftspartei im Falle eines Vertragsabschlusses an die andere Partei stellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bestimmungen einen äußerlichen, also gesonderten Vertragsbestandteil bilden, oder Teil der Vertragsurkunde sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dazu gedacht, rechtliche Fragen zwischen Vertragspartnern zu regeln. Verbraucher können sich auf diese Weise über Zahlungsmodalitäten, Liefermöglichkeiten und über die Folgen eines Zahlungsverzuges informieren. Damit sie jeder lesen kann, musst du sie so platzieren, dass sie nicht zu übersehen sind. Mit versteckten AGB riskierst du eine Abmahnung.
Welche gesetzlichen Richtlinien gilt es zu beachten?
Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung ist es nicht genug, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach auf der Webseite zu verlinken. Ebenso genügt es nicht, sie in deinem Unternehmen auszuhängen. Das bloße Übermitteln bedeutet nicht, dass dein Vertragspartner sie kennt und akzeptiert. Daher bleibt im Regelfall auch das Drucken der AGB auf Lieferscheinen und Rechnungen wirkungslos. Damit sie vollwertig wirksam werden, musst du sie in den Vertrag einbinden. Nach dem BGB ist das aber nur der Fall, wenn:
- du deine Kunden explizit auf die AGB hinweist
- der Kunde die Möglichkeit bekommt, die AGB bewusst zur Kenntnis zu nehmen
- der Kunde der Geltung der AGB zustimmt
Darüber hinaus ist der Datenschutz ein entscheidendes Element. Um diesen zu gewährleisten, darfst du personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang erheben und unter keinen Umständen verkaufen. Falls dein Unternehmen trotzdem eine Weitergabe der Daten an Dritte vorsieht, ist dieser Vorgang ausdrücklich transparent zu machen. Ebenso darf die Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, welche in der DSGVO geregelt sind, erfolgen. Somit stehen deinen Kunden sämtliche Rechte auf Berichtigung, Auskunft, Einschränkung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf zu. Sollten Kunden glauben, dass in Bezug auf ihre Daten gegen das Datenschutzrecht verstoßen wird, können sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Sind AGB verpflichtend?
Auch wenn es keiner macht, theoretisch ist es möglich, Kauf- oder Mietverträge per Handschlag und ohne AGB abzuschließen. Die Verträge bleiben wirksam, wobei das Gesetz fehlende Vertragsbedingungen ersetzt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Reihe an Lösungen bezüglich Zahlungspflicht, Kündigung und Mängel.
Die AGB sind als freiwilliges Mittel zu verstehen, deine eigenen Rechte zu setzen, sofern dir die gesetzlichen Regeln nicht gefallen. Doch Vorsicht ist geboten, denn das Gesetz lässt nicht alles zu. Entscheidend ist, dass deine Regelung „wesentliche Grundgedanken“ des Gesetzes nicht verletzt. Rechtswidrige AGB führen unweigerlich zur Abmahnung und fehlerhafte AGB-Klauseln zur Ungültigkeit der gesamten Regelung.
Business-to-Business oder Business-to-Customer?
Du selbst entscheidest, ob du an Verbraucher (B2C), an Unternehmer (B2B) oder an beide Gruppen verkaufst. Für den Aufbau der AGB ist diese Unterscheidung aber wichtig. Wenn du nur an private Kunden verkaufst, gelten zahlreiche und äußerst strenge Vorschriften des Fernabsatzrechts. Zudem können viele AGB-Klauseln, die im B2B-Kontakt erlaubt sind, im Zusammenhang mit privaten Endkunden abgemahnt werden.
Im Business-to-Business-Bereich (B2B) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie im Zuge von Vorgesprächen zwischen den Parteien übergeben wurden. Dort reicht es grundsätzlich, wenn du auf die AGB hinweist und der Vertragspartner keinen Widerspruch einlegt.
Aus §310 Abs. 1 BGB geht hervor, dass im B2C-Bereich höhere Anforderungen an die AGB gelten als für B2B-Kunden. Das wird damit begründet, dass private Verbraucher weniger erfahren im Geschäftsverkehr sind und damit zusätzlichen Schutzes bedürfen. Unerlässlich ist daher, den privaten Endverbraucher vor Abschluss des Vertrags auf die AGB hinzuweisen. Achte dabei auf präzise Formulierungen. Mehrdeutige oder missverständliche AGB müssen gemäß gesetzlichen Maßstäben ausgelegt werden.
Welche Vorteile haben AGB?
AGB sind vor allem dann sinnvoll, wenn kleine Unternehmen & Gründer mit großen Kunden in Verbindung stehen. Damit die kleinen Unternehmen nicht bedingungslos dem Vertragsdiktat der Großunternehmer ausgesetzt sind, können eigene AGB zur Neutralisierung der AGB des Vertragspartners dienen.
Vier Wege zur AGB-Erstellung
Der AGB-Generator
Der AGB-Generator ermöglicht es dir, innerhalb von wenigen Minuten AGB nach individuellen und konkreten Erfordernissen zu erstellen, und zwar umsonst. Beachte allerdings, dass er Vorgaben aus speziellen Gesetzen nicht berücksichtigt. Zudem sind die damit erstellten AGB kein Ersatz für eine vernünftige Rechtsberatung. Die Generierung der AGB erfolgt anhand der eingegebenen Daten, was eine Überprüfung durch Dritte unmöglich macht.
Das Prinzip zum Erstellen ist denkbar einfach. Der Generator führt dich schrittweise durch alle relevanten Fragen und gibt Hintergrundinformationen, falls nötig. Das kann beispielsweise die Erklärung von rechtlichen Fachbegriffen bedeuten. Ehe du dich für einen AGB-Generator entscheidest, setze dich damit auseinander, ob er nur gesetzliche Pflichtangaben oder auch zusätzliche Regelungen berücksichtigt. Zu letzteren zählen unter anderem der Widerruf, Garantien, Gewährleistung und steuerliche Aspekte.
Musterdokument als AGB Vorlage
Eine weitere Möglichkeit, wie du AGB erstellen kannst, ist, dich eines AGB Musters zu bedienen. Jedoch kannst du dich nur an die Mustervorlage orientieren, weil die AGB stets individuell und auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein müssen. Geht es darum, Produkte zu verkaufen, musst du auf andere Dinge achten als bei Werk- und Dienstverträgen. Darüber hinaus existieren zahlreiche Sonderfälle, so zum Beispiel beim Vertrieb digitaler Inhalte, individualisierter Produkte oder Gebrauchtwaren. Selbst Blogs, die mit Werbung Geld verdienen, benötigen individuelle AGB. Achte also darauf, die passende Vorlage zu wählen und sie gegebenenfalls durch eigene Punkte zu ergänzen.
AGB durch Anwalt erstellen lassen
Dich bezüglich der AGB-Erstellung an einen Anwalt zu wenden, ist zweifellos die sicherste Methode/Variante. Schließlich kennen sich Rechtsanwälte bestens im Rechts- und Geschäftsverkehr aus. Den Fall, fehlerhafte AGB zu erstellen, schließt du auf diese Weise nahezu aus. Damit auch die Gefahr, vom Verbraucherschutzverband oder Konkurrenten abgemahnt zu werden. Einen ähnlichen Weg schlägst du ein, wenn du die AGB selbst erstellst, sie hinterher aber durch einen Anwalt prüfen lässt.
Fremde AGB übernehmen
Was auf den ersten Blick wie eine komfortable Methode erscheint, ist in Wirklichkeit mit Vorsicht zu genießen. Es ist weitgehend unbekannt, dass AGB als Sprachwerk einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen können.
Falls die übernommenen AGB dem Urheberschutz unterliegen, drohen dir Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Das bedeutet einerseits die Löschung der AGB. Andererseits kann es sogar Schadensersatzzahlungen mit sich bringen. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich für gewöhnlich nach dem Umfang der AGB und beträgt im Durchschnitt mehrere Hundert Euro.
Zuletzt kannst du nicht ausschließen, dass die fremden AGB unwirksame Klauseln enthalten. Vielleicht sind sie veraltet und entsprechen dadurch nicht der aktuellen Gesetzeslage. Das muss nicht einmal auf den Großteil der AGB zutreffen, bereits einzelne unwirksame Klauseln genügen. Diese wiederum können von deinen Konkurrenten, von Wettbewerbsverbänden oder Verbraucherschützern abgemahnt werden. Du wirst also neue Klauseln entwerfen und weitere Abmahnkosten zahlen müssen.
Was kostet die AGB-Erstellung?
Viele Rechtsanwaltskanzleien bieten dir die Möglichkeit, deine AGB kostenlos einschätzen zu lassen. Der Prozess wird in der Regel telefonisch abgewickelt. Ansonsten gestalten sich die Preise sehr individuell, zumal sie stark vom Umfang deiner AGB abhängen. Auch die AGB-Zielgruppe wird unterschieden. So sind AGB, die den Warenverkauf auf dem Marktplatz regeln, meist günstiger als AGB für den Warenverkauf an Endverbraucher. In diesen Fällen kannst du dich auf durchschnittliche Kosten von 140 Euro bis 170 Euro einstellen. Bietest du Dienstleistungen für Endverbraucher an, zahlst du durchschnittlich 260 Euro bis 300 Euro. Am teuersten wird es, wenn du Dienstleistungen sowohl für Gewerbetreibende als auch für Endverbraucher anbietest. Hier zählen Preise ab 350 Euro bereits zu den günstigsten.
Welche Inhalte gehören in eine AGB?
Da die AGB-Inhalte vom Geschäftsmodell abhängen, ist eine vollständige Auflistung typischer Inhalte nicht möglich. Die folgende Liste bemüht sich dennoch, häufige AGB-Positionen abzubilden. Beachte bitte, dass nicht alle davon auf jedes Geschäftsmodell zutreffen.
Anbieter und Geltungsbereich:
Hier legst du fest, für welchen Bereich die AGB gelten. Das können Warenbestellungen im Onlineshop oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sein. Führe auch dein Unternehmen als Anbieter mit Anschrift, Namen, Ansprechpartner und gegebenenfalls mit der Webadresse des Onlineshops auf. Gehören sowohl Endverbraucher als auch Unternehmer zu deinen Kunden, solltest du diese Begriffe vorab definieren.
Vertragsschluss:
Formuliere an dieser Stelle, wodurch der Vertrag zustande kommt. Es muss nicht zwingend die Bestellbestätigung oder Bestellung sein. Du kannst selber festlegen, ob der Vertrag durch eine separate Bestätigung, bei Lieferung des Produkts oder durch die Bezahlung des Kunden geschlossen wird.
Preise:
Informiere dich darüber, ob die Umsatzsteuer in den angegebenen Preisen enthalten ist und welche Kosten außerdem für Transport und Verpackung anfallen. Auch die Währung gibst du hier an.
Zahlungskonditionen:
Führe alle Methoden zum Bezahlen auf, die du akzeptierst. Beispielsweise Lastschrift, Rechnung oder PayPal. Informiere auch darüber, welche Methoden weitere Kosten verursachen. Falls du dir für bestimmte Fälle den Vorbehalt sichern willst, die Lieferung nur gegen Vorkasse abzuwickeln, formuliere das ebenfalls an dieser Stelle.
Fälligkeit der Zahlung:
Lege fest, dass die Zahlungen direkt nach Rechnungserhalt fällig sind, sollte auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen sein. Das gewährt dir den Freiraum, auch individuelle Fristen zu vereinbaren.
Verzug der Zahlung:
Erläutere, wann Mahnungen und Zahlungserinnerungen und schließlich Mahngebühren versendet werden. Außerdem solltest du auf das gerichtliche Mahnverfahren zum Schluss hinweisen.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung:
Kläre, wann ein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung besteht. Eine mögliche Voraussetzung wäre beispielsweise eine rechtskräftige Feststellung.
Lieferung:
Kläre die Details zur Lieferung. Dazu zählt auch, dass du dich nicht zur Lieferung verpflichtest, wenn du selbst keine Ware bekommen hast. Ebenso kannst du festhalten, dass nur schriftlich vereinbarte Termine gelten.
Eigentumsvorbehalt:
Das ist eine für den Versandhandel typische Klausel. Sie bedeutet, dass die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Abwicklung der Bezahlung dein Eigentum bleiben.
Rücksendung:
Erläutere, wie und mit welchen Bedingungen du Rücksendungen annimmst und wer die Kosten trägt.
Widerrufsrecht:
Um eine Widerrufsbelehrung kommst du bei Fernabsatzverträgen nicht drum herum. Du kannst sie direkt in den AGB ausformulieren oder nur darauf verweisen. Die Widerrufsfrist muss 14 Tage oder mehr betragen. Ausnahmen sind bei individualisierten Artikeln möglich.
Gewährleistung:
Als Händler bist du gesetzlich zur Gewährleistung angehalten. Für Neuwaren beträgt die Frist 24 Monate, für Gebrauchtwaren 12 Monate. Erwähne auch, dass die Herstellergarantie unabhängig davon gilt.
Transportschäden:
Als Versandhändler solltest du in die AGB aufnehmen, dass der Kunde eventuelle Transportschäden beim Zusteller melden und dich darüber in Kenntnis setzen soll. Ein Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs darf dadurch jedoch nicht erfolgen.
Haftungsausschluss:
In Bezug auf Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses kannst du deine Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit ausschließen. Sofern die Schäden das Leben oder die Gesundheit von Personen betreffen, ist der Haftungsausschluss unmöglich. Wichtig ist, dass die AGB das in aller Klarheit vermitteln.
Übertragung der Nutzungsrechte:
Klauseln zur Übertragung der Nutzerrechte hängen hauptsächlich mit Verträgen zwischen Verwertern und Urhebern zusammen. Prüfe, ob dein Geschäftsmodell davon betroffen ist.
Mitwirkungspflichten:
Bei bestimmten Werk- und Dienstverträgen ist es nötig, dass du die Mitwirkungspflichten der Kunden regelst. So müssen Handwerker zum Beispiel angemessene Bedingungen inklusive nötiger Wasser- und Stromanschlüsse vorfinden. Berater dagegen benötigen Zugang zu allen relevanten Informationen.
Abnahme durch den Kunden:
Bei Werkverträgen wie Handwerksleistungen, empfiehlt es sich, die Modalitäten der Kundenabnahme explizit zu vereinbaren. Dazu zählen die Abnahmefrist sowie die Festlegung, dass geringe Mängel nicht zur Abnahmeverweigerung führen dürfen.
Geheimhaltung:
Bestimmte Werk- und Dienstverträge erfordern Geheimhaltungsvereinbarungen, besonders dann, wenn Einblicke in betriebliche Geheimnisse möglich sind. Auch der Datenschutz zieht eventuell solche Regelungen nach sich.
Schlichtungsverfahren:
Beschäftigst du mehr als 10 Mitarbeiter, musst du in deinen AGB darüber informieren, ob du bereit oder verpflichtet bist, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Ist das der Fall, nenne zusätzlich die Webadresse und Anschrift deiner Streitbeilegungsstelle.
Schlussbestimmungen:
Die Schlussbestimmungen umfassen unter anderem den Hinweis, dass ausschließlich das deutsche Recht auf das Vertragsverhältnis anwendbar ist. Auch die salvatorische Klausel kannst du hier anbringen. Sie besagt: Wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages undurchführbar oder unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss undurchführbar oder unwirksam werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt.
Kontrollieren & prüfen – Inhaltskontrolle der AGB
Sobald die AGB Bestandteil des Vertrags geworden sind, führen Gerichte möglicherweise eine Angemessenheitskontrolle durch, die auf §§ 307-309 BGB basiert. Darin wird geprüft, ob deine AGB über unzulässige Inhalte verfügen, also ob bestimmte Klauseln gegen ein Gesetzesgebot oder gegen allgemein gute Sitten verstoßen. Die Prüfung ist allerdings überflüssig, wenn in den AGB gesetzliche Regelungen nur sinngemäß wiederholt werden.
Beachte bitte, dass es trotz gesetzlicher Prüfung zu einem Widerspruch zwischen deinen und den AGB deines Geschäftspartners kommen kann. In diesem Fall bleiben die betroffenen Punkte zunächst offen, ohne dass die Wirksamkeit des Vertrags davon berührt wird. Falls im nächsten Schritt keine Einigung erzielt werden kann und die Vertragslücke bestehen bleibt, treten die gesetzlichen Regelungen als ergänzende Vertragsauslegung in Kraft.
AGB im Onlineshop
Es ist wichtig, dass du die AGB rechtssicher in den Onlineshop einbeziehst. Die Richtlinien hierzu liefert § 350 des BGB. Hiernach gelten die AGB erst dann als Teil des geschlossenen Vertrags, wenn du ausdrücklich auf sie hinweist und dem Vertragspartner eine zumutbare Möglichkeit bietest, die Bestimmungen nachzulesen. Wie du das umsetzt, bleibt dir überlassen. Folgende Möglichkeiten haben sich bewährt:
- Häkchen setzen als Pflichtschritt: Bevor der Kunde kein Häkchen zum Akzeptieren der AGB gesetzt hat, kann er den Vertrag nicht abschließen.
- Zwischenbutton: Ehe der Kunde bis zur Kaufbestätigung kommt, muss er per Klick auf die zugehörige Schaltfläche bestätigen, dass er die AGB akzeptiert.
- Deutlicher Hinweis: Bei der dritten Möglichkeit platzierst du einen gut sichtbaren Hinweis vor der Kaufabwicklung. Er kann wie folgt lauten: „Wenn Sie auf ‚Jetzt kaufen‘ klicken, bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen haben und ihren Inhalt akzeptieren.“
Auch wenn viele Onlineshops diese Methode nutzen, eine gesetzliche Verpflichtung, die AGB per Häkchen oder Checkbox zu bestätigen, existiert nicht.
In welcher Sprache musst du die AGB formulieren?
Wenn du einen Onlineshop im deutschsprachigen Raum betreibst, formulierst du die AGB logischerweise auf Deutsch. Schließlich adressierst du damit vorrangig deutsche Muttersprachler und bewegst dich im Geltungsbereich des deutschen Rechts. Zu Ausnahmen kann es kommen, wenn du im Rahmen der Internationalisierung beispielsweise einen Shop für englische Nutzer aufsetzt. Dann müssen die AGB auf jeden Fall sprachlich und eventuell auch inhaltlich dem englischen Recht entsprechen. Normalerweise reicht es aber aus, die deutschen AGB zu übersetzen.
Kernpunkt dessen ist, dass du als Shopbetreiber sicherstellstt, allen Informationspflichten nachzukommen, damit der Vertragsschluss zustande kommen kann. Bei fremdsprachigen Webseiten gilt daher grundsätzlich die AGB in die entsprechende Sprache zu übersetzen.
AGB für Kleinunternehmer
Auch für Kleinunternehmer & Gründer bieten sich AGB entsprechend der gesetzlich geforderten Informationspflicht an. Wichtig dabei ist die Kleinunternehmerregelung, nach welcher du als Führer deines Kleingewerbes keine Umsatzsteuer für die Umsätze erheben musst. Bei Kleinunternehmern sind Bruttopreise gleichzeitig Nettopreise. Diesen Status musst du in den AGB auf jeden Fall aufweisen. Eine mögliche Formulierung könnte sinngemäß so lauten: „Die dargestellten Preise im Shop sind die Endpreise zuzüglich Versandkosten. Nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer und muss demnach nicht ausgewiesen werden.“