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Werbungskostenrechner

Hol jetzt das Maximum an Steuervorteilen aus deiner Steuererklärung heraus!

Du bist es leid, dich durch unübersichtliche Steuertabellen und komplizierte Formulare zu quälen? Jedes Jahr fragst du dich, wie viel du durch das Absetzen von Werbungskosten sparen könntest? Mit unserem kostenlosen Werbungskostenrechner musst du nicht länger im Dunkeln tappen! Gib einfach die nötigen Daten ein und sieh in Echtzeit, wie sich deine Steuerlast verringert.

So funktioniert der Werbungskostenrechner

Mit unserem Werbungskostenrechner berechnest du im Handumdrehen, wie viele Steuern du dir über die Steuererklärung zurückholen kannst. So geht's:

  1. Rechne all deine Ausgaben, die wir dir unten aufgelistet haben, zusammen und trage den Betrag in die erste Zeile ein.
  2. Wähle das Steuerjahr aus (Achtung: Das Steuerjahr ist nicht unbedingt das aktuelle Kalenderjahr).
  3. Gib dein Brutto-Jahresgehalt (also das vor Steuern und Sozialabgaben) an.
  4. Wähle aus, ob und ggf. wie viel Kirchensteuer du zahlst.

Und schon bekommst du die fertige Rechnung mit der zu erwartenden Steuererstattung.

Welche Kosten kann ich absetzen?

Werbungskosten sind grundsätzlich alle Ausgaben, die dir als Arbeitnehmer entstehen, um deinen Beruf ausüben zu können. Das kann das Pendeln zur Arbeit, Weiterbildungen oder auch Arbeitsmittel beinhalten. 

Genau aufgeschlüsselt kannst du dir folgende Werbungskosten in der Steuererklärung erstatten lassen:

  • Fahrtkosten (z.B. über die Entfernungspauschale)
  • Arbeitszimmer
  • Reisekosten bei Dienstreisen
  • Kontoführung (hier kannst du pauschal 16 Euro angeben)
  • Arbeitsmittel und -kleidung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Bewerbungskosten
  • Fortbildungskosten
  • Umzugskosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Versicherungen

Gut zu wissen: Im Steuerjahr 2022 liegt die Höchstgrenze für den Abzug von Werbungskosten bei 1.250 Euro. Mehr kannst du als Arbeitnehmer nicht steuerlich absetzen.

Werbungskosten vs. Betriebsausgaben

Werbungskosten und Betriebsausgaben sind beides Kosten, die mit deiner Arbeit zu tun haben, aber sie gelten für unterschiedliche Berufstypen. Wenn du Angestellter bist und Ausgaben hast, die direkt mit deinem Job zu tun haben (zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit), nennt man das Werbungskosten. Wenn du hingegen selbstständig bist und Kosten für dein Unternehmen hast (wie Miete für ein Büro oder den Kauf von Büromaterial), spricht man von Betriebsausgaben.

Werbungskosten kommen in der Steuererklärung in die Anlage N, Betriebsausgaben in die Anlage EÜR oder die Bilanz.

Wichtig: Wenn du angestellt UND nebenberuflich selbstständig bist, musst du genau darauf achten, welche Ausgaben als Werbungskosten und welche als Betriebsausgaben gelten. Du musst also unterscheiden, ob du Ausgaben im Rahmen deiner Anstellung oder für dein Business getätigt hast. Das kann manchmal knifflig sein, aber es ist wichtig, damit alles korrekt in der Steuererklärung steht. 

Werbungkosten Betriebsausgaben
Kontoführungsgebühren für dein privates Konto (Tipp: hier kannst du die Pauschale angeben) Kontoführungsgebühren für dein geschäftliches Konto
Dein privates Arbeitszimmer zuhause Miete für deine Büroräume
Fahrtkosten für die Wegstrecke zu deinem Job in Anstellung Fahrten zu geschäftlichen Kunden / Partnern im Rahmen deiner Selbstständigkeit
Kosten für Weiterbildungen, die für deine Anstellung relevant sind Kosten für Weiterbildungen zu deiner Selbstständigkeit

Falls sich Posten nicht eindeutig zuordnen lassen, musst du sie ggf. nach der jeweiligen Nutzung aufteilen.

Du willst mehr dazu wissen, was du als Selbstständige oder Selbstständiger absetzen kannst? Dann lies dir gleich diesen Artikel durch: Werbungskosten für Selbstständige.

Für Selbstständige: Deine Betriebsausgaben auf einen Blick

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