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So kannst du 2025 Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Aktualisiert am
12
.
03
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2025
Personen besuchen eine Fortbildung, dessen Kosten später als Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden kann.

Fortbildung bringt dich im Beruf weiter – und kann sogar Geld sparen! Denn viele Fortbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Ob Seminare, Fachliteratur oder Reisekosten – das Finanzamt beteiligt sich an deinen Ausgaben für Weiterbildungen. Doch welche Kosten sind wirklich absetzbar? Und worauf musst du achten? Hier erfährst du, wie du deine Fortbildungskosten optimal steuerlich nutzt!

Welche Kosten für Fort- und Weiterbildungen kannst du steuerlich absetzen?

Fortbildungskosten kannst du in der Regel als Werbungskosten (Angestellte) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige) von der Steuer absetzen. Dazu zählen nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch Fahrtkosten, Fachliteratur oder Übernachtungskosten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung in einem direkten Zusammenhang mit deinem aktuellen oder angestrebten Beruf steht.

Hier eine Übersicht, was an Fort- und Weiterbildungskosten abgesetzt werden kann:

  • Teilnahmegebühren – Kosten für Seminare, Kurse, Webinare oder Workshops
  • Fachliteratur – Bücher, Fachzeitschriften oder digitale Lernmittel
  • Fahrtkosten – Anfahrt mit dem Auto (0,30 Euro/km) oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
  • Übernachtungskosten – Hotelkosten bei mehrtägigen Weiterbildungen
  • Verpflegungskosten – falls die Fortbildung länger als 8 Stunden dauert (14 Euro/Tag, ab 24 Stunden 28 Euro) gibt es eine Verpflegungspauschale
  • Arbeitsmittel – Laptop, Software, Schreibmaterial oder andere notwendige Utensilien
  • Reisekosten – Kosten für Bahn, Flug oder Taxi, wenn die Weiterbildung außerhalb deines Wohnortes stattfindet
  • Prüfungsgebühren – falls für den Abschluss der Fortbildung eine Prüfung erforderlich ist
Pauschale für Fortbildungskosten in der Steuer:

Eine allgemeine Pauschale für Fortbildungskosten in der Steuer gibt es nicht – du kannst nur die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Allerdings kannst du ohne Nachweise den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) pro Jahr nutzen. Liegen deine Fortbildungskosten darüber, lohnt es sich, alle Belege aufzubewahren und einzeln abzusetzen.

Fort- und Weiterbildungen absetzen – wer kann die Bildungsmaßnahmen abschreiben?

Du kannst Fortbildungskosten sowohl von der Steuer absetzen, wenn du selbstständig bist, als auch, wenn du als Arbeitnehmer angestellt bist. Selbstständige setzen die Ausgaben als Betriebsausgaben ab, während Arbeitnehmer sie in der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen. Entscheidend ist, dass die Bildungsmaßnahme in direktem Zusammenhang mit der aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit steht.

Fortbildungskosten absetzen, wenn du selbstständig bist

Bist du selbstständig, kannst du alle beruflich veranlassten Fortbildungskosten als Betriebsausgaben von deinem Gewinn abziehen. Dazu gehören Teilnahmegebühren für Kurse, Fachliteratur, Reisekosten und sogar Ausgaben für Arbeitsmittel wie Laptop oder Software.

Wichtig: Die Weiterbildung muss klar deinem Business zugeordnet werden können. Bewahre daher Belege auf und dokumentiere den beruflichen Nutzen der Bildungsmaßnahme, um Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

Was gilt für nebenberuflich Selbstständige?

Nebenberuflich Selbstständige haben zwei Möglichkeiten:

  • Angestellt und nebenbei selbstständig? Dann kannst du deine Fortbildungskosten entweder als Werbungskosten (wenn sie mit deinem Angestelltenjob zusammenhängen) oder als Betriebsausgaben (wenn sie für dein Business sind) absetzen.
  • Nur nebenberuflich selbstständig? Dann gelten die gleichen Regeln wie für Hauptberufliche. Alle berufsbezogenen Kosten sind Betriebsausgaben.

Wie du als Arbeitnehmer Fort- und Weiterbildungen steuerlich absetzen kannst

Als Arbeitnehmer kannst du deine Weiterbildungen als „Werbungskosten“ von der Steuer absetzen. Dazu zählen z. B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Lernmittel. Wichtig ist, dass die Weiterbildung mit deinem aktuellen oder geplanten Beruf zusammenhängt – ein reiner Hobbykurs zählt nicht. Falls dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt, kannst du sie nicht mehr absetzen. Erstattet er nur einen Teil, kannst du die Differenz in deiner Steuererklärung geltend machen.

Wie funktioniert das Absetzen von Fortbildungskosten in der Steuer?

Fortbildungen kannst du entweder als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben (für Selbstständige) steuerlich geltend machen. Dafür musst du alle Belege sammeln und die Ausgaben in der Steuererklärung angebenArbeitnehmer nutzen die Anlage N, Selbstständige tragen die Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz ein. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist.

Schritt für Schritt: Wie du deine Weiterbildungen von der Steuer absetzen kannst

  1. Beruflichen Zusammenhang prüfen
    Deine Fortbildung muss einen klaren Bezug zu deinem aktuellen oder zukünftigen Beruf haben. Hobbykurse oder Weiterbildungen für eine komplett andere Branche sind nicht absetzbar.
  1. Belege und Nachweise sammeln
    Heb alle Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbestätigungen auf – egal, ob für Kursgebühren, Fahrtkosten oder Fachliteratur. Falls du ein Seminar besucht hast, kann auch eine Teilnahmebescheinigung hilfreich sein.
  1. Fortbildungskosten in der Steuererklärung eintragen
    1. Arbeitnehmer: Trage die Kosten in der Anlage N unter Werbungskosten ein.
    2. Selbstständige: Erfasse die Ausgaben als Betriebsausgaben in der EÜR oder Buchhaltung.
  1. Fahrt- und Reisekosten nicht vergessen
    Wenn du eine Fortbildungsreise antrittst, kannst du Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale (0,30 Euro/km für das Auto oder ÖPNV-Tickets) sowie Übernachtungskosten und Verpflegungskosten geltend machen.
  1. Erstattung prüfen
    Falls dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt, kannst du nur den nicht erstatteten Betrag steuerlich absetzen. Sind deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, lohnt sich eine detaillierte Angabe in der Steuererklärung.
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Wo trage ich Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen in der Steuererklärung ein?

Aufwendungen für Fortbildungen trägst du als Arbeitnehmer in der Anlage N unter Werbungskosten ein, während Selbstständige sie als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz erfassen. Unternehmen verbuchen die Kosten als betriebliche Aufwendungen, und nebenberuflich Selbstständige können je nach Tätigkeit zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben wählen. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung einem beruflichen Zweck dient.

  • Für Angestellte: Bist du Arbeitnehmer, gehören Fortbildungskosten in die Anlage N unter Werbungskosten. Dazu zählen Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten oder Übernachtungen. Übersteigen deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, wirkt sich das direkt steuermindernd aus.
  • Für Selbstständige: Als Selbstständiger oder Freiberufler gibst du die Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder – bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen – in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) an. Die Fortbildungskosten mindern direkt deinen steuerpflichtigen Gewinn.
  • Für Unternehmen: Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs setzen Fortbildungskosten als betriebliche Aufwendungen in der Buchhaltung an. Dabei werden sie je nach Art in die Kategorien Personalentwicklung oder Weiterbildungskosten gebucht. Die Kosten reduzieren das zu versteuernde Unternehmensergebnis.
  • Für nebenberuflich Selbstständige: Nebenberuflich Selbstständige haben zwei Möglichkeiten.

Wenn die Fortbildung mit der angestellten Tätigkeit zusammenhängt, gehören die Kosten in die Anlage N als Werbungskosten. Wenn die Weiterbildung für das eigene Business relevant ist, können die Kosten als Betriebsausgaben in der EÜR oder Bilanz geltend gemacht werden.

Tipp: Falls du sowohl angestellt als auch selbstständig bist, prüfe, welche Variante steuerlich vorteilhafter ist.

Zusammenfassung: So viele Steuern kannst du sparen, wenn du Fortbildungskosten richtig absetzt

Fortbildungskosten steuerlich abzusetzen, lohnt sich – denn je nach Einkommen und Steuersatz kannst du damit Hunderte bis Tausende Euro sparen. Arbeitnehmer können ihre Weiterbildungskosten als Werbungskosten geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Selbstständige und Unternehmen setzen die Kosten als Betriebsausgaben ab und reduzieren damit direkt ihren Gewinn. 

Kurz gesagt: Je höher deine Ausgaben für Fortbildungen, desto mehr Steuern sparst du – vorausgesetzt, du trägst sie korrekt in der Steuererklärung ein und bewahrst alle Belege auf. Nutze jede Möglichkeit, um deine Weiterbildungskosten optimal steuerlich einzusetzen.

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