Fahrtkosten von der Steuer absetzen – so geht‘s 2025!

Fährst du täglich zur Arbeit? Oder machst du regelmäßig berufliche Fahrten mit dem eigenen Auto? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Fahrtkosten kannst du in der Steuererklärung angeben und damit deine Steuerlast senken. Aber welche Kosten kannst du bei der Steuer absetzen? Und worauf musst du achten, um das Maximum herauszuholen?
Was sind Fahrtkosten überhaupt?
Fahrtkosten sind alle Kosten, die dir für die Fahrten zu deinem Arbeitsplatz oder für berufliche Fahrten entstehen. Das betrifft nicht nur Autofahrer – auch wer mit Bus, Bahn oder sogar dem Fahrrad zur Arbeit fährt, kann Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Dabei gibt es zwei Hauptarten von Fahrtkosten, die du von der Steuer absetzen kann: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Fahrten im Rahmen von Dienstreisen.
Wichtig: Nicht nur für Arbeitnehmer sind Fahrtkosten interessant. Auch Selbstständige und Freiberufler können ihre betrieblich veranlassten Fahrten steuerlich geltend machen – oft sogar flexibler als Angestellte. Besonders relevant ist das für diejenigen, die keine feste Arbeitsstätte haben und regelmäßig zu Kunden oder Projekten unterwegs sind.
Welche Fahrtkosten kann ich von der Steuer absetzen?
Fahrtkosten fallen an, wenn du täglich zur Arbeit pendelst oder beruflich unterwegs bist. Doch nicht alle Fahrten werden steuerlich gleich behandelt. Entscheidend ist, ob es sich um den Arbeitsweg oder um Dienstreisen handelt.
Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von der Steuer absetzen
Die Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale soll bei den Steuern eine Entlastung für Berufspendler darstellen. Sie wird für den täglichen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, also deiner regelmäßigen Arbeitsstätte, gewährt. Dabei ist es egal, ob du mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bist. Es gilt:
- Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Pauschale 0,30 Euro pro Kilometer.
- Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.
- In der Steuererklärung zählt für diese Fahrtkosten nicht der Hin- und Rückweg, sondern nur die einfache Strecke.
- Die Pauschale gilt unabhängig davon, wie deine tatsächlichen Kosten ausfallen.
- Die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten hängt von der Anzahl deiner Arbeitstage ab.
Beispiel: Wer 25 Kilometer zur Arbeit fährt und an 220 Arbeitstagen im Jahr pendelt, kann folgende Werbungskosten als Fahrtkosten ansetzen:
- 20 km × 0,30 Euro × 220 Tage = 1.320 Euro
- 5 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 418 Euro
- Gesamtsumme: 1.738 Euro
Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Betrag von 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht, wenn du mit deinem eigenen Auto oder einem Firmenwagen zur Arbeit fährst – in diesem Fall kannst du auch höhere Beträge absetzen. Auch wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich höhere Fahrtkosten hat oder regelmäßig Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung unternimmt, kann über den Höchstbetrag hinausgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden, z. B. durch Fahrscheine oder Belege.
Fahrtkosten bei Dienstreisen von der Steuer absetzen
Dienstreisen sind beruflich veranlasste Fahrten außerhalb des regelmäßigen Arbeitswegs, etwa zu Kunden oder Schulungen. Dazu zählen sowohl Bahn-, Flug- als auch Autofahrten. Hier gilt eine andere Regelung als bei der Entfernungspauschale.
- Die Kilometerpauschale berechnet sich nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern.
- Wer mit dem privaten Auto fährt, kann 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer absetzen. Hier zählt bezüglich der Angaben der Fahrtkosten in der Steuererklärung Hin- und Rückweg.
- Für alle motorisierten Fahrzeuge außer Pkw – also Motorräder, Roller, Mopeds oder Mofas – gilt eine Pauschale von 0,20 Euro pro Kilometer.
- Alternativ können tatsächliche Kosten wie Benzin, Parkgebühren oder Bahntickets angesetzt werden. Dafür musst du aber alle Belege sammeln und nachweisen. Diese Methode lohnt sich meist, wenn deine realen Kosten höher als die Kilometerpauschale sind.
Falls der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstattet, können diese als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Beachte hierbei, dass sich Werbungskosten nur auswirken, wenn sie zusammen mit anderen beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) übersteigen. Liegen deine gesamten Werbungskosten darunter, bleibt es beim Pauschbetrag – deinen tatsächlichen Arbeitsweg kannst du dann nicht von der Steuer absetzen.
Sonderfälle und weitere Aspekte
Nicht jeder Arbeitsweg oder jede berufliche Fahrt passt genau in das Schema der Entfernungspauschale oder Dienstreisen. In bestimmten Fällen gibt es besondere steuerliche Regelungen:
- Fahrtkosten bei Fahrgemeinschaften: Auch ohne eigenes Auto kannst du Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Gleiches gilt, wenn du nicht selbst fährst. Jeder Mitfahrer kann seine eigene einfache Strecke absetzen. Auch wenn du als Fahrer mehr Spritkosten hast, kannst du steuerlich nicht mehr absetzen als deine eigene einfache Strecke.
- Fahrtkosten bei kurzen Arbeitswegen: In der Steuererklärung kannst du auch Fahrtkosten unter 5 oder 10 km geltend machen. Diese Kosten kannst du ebenso wie die Kosten langer Strecken mit der Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Achte auch hier auf die Werbungskosten, wenn du deine Fahrtkosten angibst.
- Fahrtkosten im Ehrenamt: Wer sich im Ehrenamt engagiert, kann seine Fahrtkosten steuerlich absetzen – mit 0,30 Euro pro Kilometer. Manche Organisationen zahlen eine Erstattung. Wichtig: In diesem Fall darfst du die aus dem Ehrenamt entstandenen Fahrtkosten steuerlich nicht doppelt absetzen.
- Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung: Wer mindestens 70 oder 50 Prozent mit Merkzeichen „G“ im Behindertenausweis hat, kann die Fahrtkosten für Hin- und Rückweg in der Steuererklärung absetzen (mit 0,30 Euro pro Kilometer).
- Fahrtkosten für Azubis: Auch Azubis können Fahrtkosten in der Steuererklärung ansetzen. Für den Blockunterricht in der Berufsschule kann die Pendlerpauschale genutzt werden, sofern die Schule als erste Tätigkeitsstätte gilt. Die Fahrtkosten werden in der Steuererklärung als Dienstreisen abgesetzt, wenn der Azubi beispielsweise eine auswärtige Berufsschule besucht und dort übernachtet.
Wer kann Fahrtkosten von der Steuer absetzen?
Mit den Fahrtkosten kannst du deinen Arbeitsweg von der Steuer absetzen. Entscheidend ist dabei nicht das genutzte Verkehrsmittel, sondern ob die Fahrt beruflich veranlasst ist. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler können Fahrtkosten absetzen, allerdings unter unterschiedlichen Bedingungen. Welche Unterschiede es gibt, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
Schauen wir uns jetzt einmal genauer an, wer seine Fahrtkosten wie in der Steuererklärung absetzen kann.
Wie können Arbeitnehmer Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen?
Arbeitnehmer können ihre Fahrtkosten über die Entfernungspauschale für den täglichen Arbeitsweg oder für Dienstreisen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Dabei ist es egal, ob sie mit dem eigenen Auto, dem ÖPNV oder zu Fuß zur Arbeit kommen – die Pauschale gilt in jedem Fall. Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Entfernungspauschale 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 0,38 Euro pro Kilometer.
Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss, um die Kosten für den täglichen Arbeitsweg zu reduzieren. Dieser Zuschuss ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder pauschal versteuert und wird direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Wenn du einen solchen Fahrtkostenzuschuss erhältst, musst du ihn in der Steuererklärung angeben, da er deine absetzbaren Werbungskosten verringert.
Wie können Selbstständige Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen?
Selbstständige und Freiberufler können ihre Fahrtkosten als Betriebsausgaben absetzen. Anders als bei Arbeitnehmern zählt der Weg zu Kunden, Geschäftspartnern oder anderen beruflichen Terminen bei ihnen immer als Dienstreise – nicht als einfacher Arbeitsweg. Entscheidend ist, dass die Fahrt ausschließlich betrieblich veranlasst ist. Private Fahrten mit dem eigenen Auto sind nicht absetzbar.
Bei der Nutzung des privaten Fahrzeugs haben Selbstständige und Freiberufler bei der Steuererklärung die Wahl zwischen Kilometergeld bzw. der Kilometerpauschale oder dem Ansatz der tatsächlichen Fahrzeugkosten. Die Kilometerpauschale für Selbstständige beträgt 0,30 Euro pro mit dem Auto gefahrenen Kilometer. Beachte dabei, dass für Selbstständige bezüglich der Fahrtkosten Hin- und Rückfahrt in der Steuererklärung geltend machen können.
Falls das Auto sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, muss der betriebliche Anteil über ein Fahrtenbuch oder eine realistische Schätzung anhand der betrieblichen Nutzung nachgewiesen werden. Handelt es sich um einen Firmenwagen, sind alle Kosten als Betriebsausgaben absetzbar.
Wo trägt man die Fahrtkosten in der Steuererklärung ein?
Damit deine Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden, müssen sie an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eingetragen werden.
- Arbeitnehmer tragen ihre Fahrtkosten als Werbungskosten in der Anlage N ein. Die Entfernungspauschale gehört in Zeile 31, Dienstreisen werden in Zeile 49 bis 54 unter „Reisekosten“ angegeben. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel über 4.500 Euro liegen, müssen sie mit Nachweisen belegt werden.
Selbstständige und Freiberufler setzen ihre Fahrtkosten als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz an. Sie können zwischen der Kilometerpauschale und den tatsächlichen Kosten wählen. Da bei Selbständigen die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt gelten, kann die gesamte gefahrene Strecke berücksichtigt werden.
Zusammenfassung: So setzt du Fahrtkosten richtig von der Steuer ab
Fahrtkosten können eine erhebliche steuerliche Entlastung bringen – egal, ob du Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler bist. Während Arbeitnehmer ihre Pendlerpauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen können, zählen geschäftliche Fahrten bei Selbstständigen als Dienstreisen und werden als Betriebsausgaben angesetzt. Hierbei kann entweder die Kilometerpauschale oder der Ansatz der tatsächlichen Fahrzeugkosten gewählt werden.
Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Fahrten beruflich veranlasst sind, da private Fahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Wer ein privates Fahrzeug geschäftlich nutzt, muss den betrieblichen Anteil genau dokumentieren. Firmenwagen können vollständig abgesetzt werden, allerdings muss die private Nutzung versteuert werden.
Um das steuerliche Potenzial voll auszuschöpfen, lohnt es sich, alle Fahrtkosten sorgfältig zu erfassen und – falls nötig – Nachweise bereitzuhalten. So kannst du deine Steuerlast gezielt senken und Geld sparen!