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Elterngeld Gehalt & Mutterschutzlohn

Mutterschutzlohn und Gehalt in der Elternzeit korrekt berechnen: So geht’s

Aktualisiert am
01
.
07
.
2025
Die Hand eines Babys hält die Hand eines Erwachsenen als Symbol für Mutterschutz.

Während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt sollten sich werdende Mütter möglichst ganz ihrer eigenen Gesundheit und ihrem Baby widmen können. Um die finanzielle Sicherheit für diese Lebensphase zu sichern, hat der Gesetzgeber mehrere Lohnersatzleistungen geschaffen.

In diesem Beitrag erklären wir dir, was du als Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn und Gehalt in der Elternzeit wissen musst und wie du sie berechnest.

Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes

Werdende Mütter dürfen ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zu Hause bleiben und müssen (!) ab der Entbindung mindestens acht Wochen pausieren (Mutterschutz). Während dieser Zeit erhalten sie als finanziellen Ausgleich das sogenannte Mutterschaftsgeld.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Das Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen setzt sich folgendermaßen zusammen:

Gesetzlich Versicherte Privat Versicherte
Mutterschaftsgeld
(§ 19 MuSchG)
13 Euro pro Kalendertag (von der Krankenkasse) bis zu 210 Euro insgesamt (vom Bundesamt für soziale Sicherung)
Arbeitgeberzuschuss
(§ 20 MuSchG)
Differenz aus dem durchschnittlichen, täglichen Arbeitsentgelt im Referenzzeitraum (Durchschnitt aus drei Monaten) und 13 Euro Mutterschaftsgeld

Mutterschutzfristen korrekt berechnen mit Rechenbeispiel 

Du berechnest die Mutterschutzfristen ausgehend von dem errechneten Geburtstermin, den der Gynäkologe der werdenden Mutter bestätigen muss (z. B. durch Vorlage des Mutterpasses). Sie dauern regulär von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Du kannst die Mutterschutzfristen einfach mit einem Kalender bestimmen, indem du jeweils die entsprechende Anzahl an Wochen vor- bzw. zurückrechnest. Wie das genau funktioniert, zeigt das folgende Beispiel:

Deiner Mitarbeiterin wurde als voraussichtlicher Entbindungstermin der 17. Juli ausgerechnet. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vorher, also am 5. Juni. Tatsächlich kommt das Kind aber erst am 20. Juli zur Welt. Die drei Tage dazwischen zählen weiterhin zum Mutterschutz. Die acht Wochen Mutterschutz zählen wiederum erst ab dem Entbindungstermin. Sie enden somit am 14. September. Insgesamt hat die Mutter also zwölf Wochen + drei Tage Mutterschutz.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen mit Rechenbeispiel

Deine Mitarbeiterin hatte im Referenzzeitraum vor Beginn ihrer Schwangerschaft einen Grundlohn von 2.800 Euro im Monat. Hinzu kommen 300 Euro Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 Euro. Ihr Gesamtbruttoentgelt betrug somit pro Monat 3.126 Euro. Um das Durchschnittsentgelt zu berechnen, multiplizierst du das Bruttoentgelt mit drei Monaten und teilst es durch 90 Tage:

3.126 Euro x 3 Monate : 90 Tage = 104,20 Euro

Die Krankenkasse übernimmt pro Tag 13 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit pro Tag 104,20 Euro – 13 Euro = 91,20 Euro.

Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht mit dem Beschäftigungsverbot ein wichtiges Instrument vor, um werdende Mütter vor Gesundheitsrisiken für sich und das ungeborene Kind zu schützen.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Der Gynäkologe einer Mitarbeiterin kann nach § 16 MuSchG ein Beschäftigungsverbot verhängen, wenn ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist. Sie darf dann ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben. Beispiele:

  • Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten (wegen der Ansteckungsgefahr)
  • Arbeitnehmerinnen in anstrengenden Berufen
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Verbot von Akkordarbeit oder Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen
Tipp:

Gibt es ein Teil-Beschäftigungsverbot in Hinblick auf die Arbeitszeit (z. B. nur vier Stunden Arbeit pro Tag), ist eine genaue Dokumentation der Arbeitsstunden wichtig. Lade dir dafür unsere Zeiterfassung-Vorlage kostenlos herunter und behalte alles im Griff.

Was ist Mutterschutzlohn?

Mutterschutzlohn musst du nach § 18 Satz 1 MuSchG zahlen, wenn deine Mitarbeiterin ein teilweise oder vollständiges Beschäftigungsverbot erhält, das außerhalb der regulären Mutterschutzzeiten liegt (also früher als sechs Wochen vor der Entbindung beginnt). Obwohl es sich ebenfalls um eine Form des Mutterschutzes handelt, zahlst du in diesem Fall kein Mutterschaftsgeld, sondern Mutterschutzlohn.

Wie berechnet man den Mutterschutzlohn?

Der Mutterschutzlohn orientiert sich an der Höhe des durchschnittlichen Arbeitslohns, den du in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Beginn der Schwangerschaft (Referenzzeitraum) ausgezahlt hast. Dafür solltest du dir von der Arbeitnehmerin ein ärztliches Attest über den Beginn der Schwangerschaft vorlegen lassen. Du ziehst für die Berechnung dann die letzten drei vollen Kalendermonate vor diesem Datum als Referenzzeitraum heran. Beispiel: Beginn der Schwangerschaft ist der 8. Juli, dann sind für die Berechnung des Mutterschutzlohns die Monate April bis Juni relevant.

Für diese Zeitspanne ermittelst du das gesamte Bruttoarbeitsentgelt. Die folgende Tabelle zeigt, welche Entgeltbestandteile du im Referenzzeitraum berücksichtigen musst und welche nicht:

Zu berücksichtigende Bezüge Nicht zu berücksichtigende Bezüge
  • monatlicher Arbeitslohn
  • Sachbezüge / geldwerter Vorteil
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Zulagen, die an die berufliche Qualifikation gekoppelt sind
  • dauerhafte Erhöhungen des Arbeitsentgelts
  • Aufwendungsersatz (z. B. Reisekosten)
  • Leistungen, die an die tatsächliche Arbeit geknüpft sind (z. B. Essenszuschüsse)
  • einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubsgeld)
  • Kürzungen (z. B. durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle)

Wenn deine Mitarbeiterin über einen längeren Zeitraum ein Beschäftigungsverbot erhält, kann das für dich hohe Kosten bedeuten. Nach § 1 Abs. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz kannst du dir diese aber zu 100 Prozent von der Krankenkasse der Mitarbeiterin erstatten lassen. Das trifft auf das Mutterschaftsgeld ebenso wie auf den Mutterschutzlohn zu. Die Erstattung musst du aber beantragen. Finanziert wird diese Möglichkeit über die Umlage U2, in die jeder Arbeitgeber einzahlt.

Tipp:

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Sozialabgaben für Mutterschutzlohn

Mutterschutzlohn musst du bei der Lohnabrechnung behandeln wie normalen Arbeitslohn. Es fällt also Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag an. Ebenso musst du die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse abführen.

Gehalt während der Elternzeit

Während der Elternzeit musst du weder der frisch gebackenen Mutter noch dem Vater ein Gehalt zahlen. Sie können stattdessen bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieses beträgt je nach Einkommenshöhe zwischen 65 und 100 Prozent des Arbeitsverdienstes in den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz und wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Staat gezahlt.

Eltern dürfen in Elternzeit mit bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dann beziehen sie natürlich ein Gehalt während der Elternzeit. Dieses kann aber teilweise auf das Elterngeld angerechnet werden. Die Eltern können sich hierzu bei der zuständigen Elterngeldstelle informieren.

Wie viel Gehalt darf in der Elternzeit verdient werden? 

Wie viel Eltern während der Elternzeit verdienen dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt lediglich die Vorgabe, nicht mehr als 32 Wochenstunden zu arbeiten. Das Gehalt während der Elternzeit wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt hier zwar keinen Freibetrag. Dennoch wird der Verdienst nicht einfach eins zu eins vom Elterngeld abgezogen. Stattdessen ermittelt die Elterngeldstelle die Differenz aus dem Elterngeld-Netto und dem Zuverdienst, um die Lücke beim Verdienst auszurechnen. Davon ausgehend wird dann das Elterngeld neu berechnet.

Zusammenfassung zum Thema Mutterschutzlohn

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutz – zum einen während der gesetzlichen, im Mutterschutzgesetz geregelten Schutzfristen, zum anderen durch individuell ausgesprochene Beschäftigungsverbote. Während der Schutzfristen musst du einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Während eines Beschäftigungsverbots zahlst du deiner Arbeitnehmerin einen Mutterschutzlohn. Berechnungsgrundlage dafür ist ihr Durchschnittsverdienst der drei Kalendermonate vor der Schwangerschaft.

Häufig gestellte Fragen zum Mutterschutzlohn und Elternzeit-Gehalt

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