Wie hoch dürfen Bewirtungsbelege sein?
Damit ein Bewirtungsbeleg vom Finanzamt beispielsweise im Rahmen einer möglichen Betriebsprüfung anerkannt wird, muss er in seiner Höhe „angemessen“ sein. Ansonsten können die Kosten nicht abgezogen werden.
Die Frage, ob Bewirtungskosten als angemessen oder unangemessen gelten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Beurteilung liegt letztendlich beim Finanzamt.
Hier ein paar Faktoren, die dir bei der Beurteilung helfen können:
- Der Anlass der Bewirtung: Ein wichtiges Geschäftsessen mit einem potenziellen Großkunden kann höhere Kosten rechtfertigen als ein routinemäßiges Treffen.
- Die Anzahl der Gäste: Je mehr Personen an der Bewirtung teilnehmen, desto höher werden die entsprechenden Gesamtkosten sein.
- Der Ort der Bewirtung: Ein Essen in einem hochpreisigen Restaurant wird erwartungsgemäß höhere Kosten verursachen als die Bewirtung in einem günstigen Lokal.
- Die Art des Essens: Ein Abendessen ist in der Regel teurer als ein Frühstück oder Mittagessen.
Das Finanzamt könnte bei außergewöhnlich hohen Kosten pro Person oder bei sehr häufigen Bewirtungen veranlasst sein, genauer zu prüfen. Wenn du beispielsweise regelmäßig sehr teure Abendessen mit denselben Geschäftspartnern abhältst, könnte das Finanzamt diese Kosten als unangemessen betrachten. Da es hier keine einheitliche Regelung gibt, kontaktierst du im Zweifel am besten deinen Steuerberater.