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Gewerbesteuer Erhöhung 2027

Gewerbesteuer Erhöhung 2027

Aktualisiert am
06
.
05
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2026

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von bisher 200 auf 280 Prozent anzuheben, gültig ab dem 1. Januar 2027. Laut Gesetzesentwurf soll die neue Untergrenze erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 gelten. Für viele Selbstständige, Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften ändert sich dadurch voraussichtlich aber nichts, da die meisten Kommunen schon heute über den 280 Prozent liegen.

Das Wichtigste zusammengefasst
  • Mindesthebesatz steigt: Ab 2027 müssen alle Gemeinden in Deutschland mindestens 280 Prozent Gewerbesteuerhebesatz erheben, statt bisher 200 Prozent. Gemeinden mit besonders günstigen Hebesätzen unter 280 Prozent sind direkt betroffen.
  • Kapitalgesellschaften zahlen mehr: Für GmbHs, UGs und andere Kapitalgesellschaften wirkt sich die Erhöhung direkt auf die Steuerlast aus, da sie weder einen Gewerbesteuerfreibetrag noch die Möglichkeit einer Anrechnung auf die Einkommensteuer haben.
  • Das Gesetz ist noch nicht in Kraft: Die Regelung ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets, das derzeit noch zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt wird. Wann genau Rechtssicherheit besteht, ist noch offen.
Gewerbesteuer Erhöhung 2027
Inhaltsverzeichnis

Was ist im Detail geplant?

Der Bundestag hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent beschlossen. Die Änderung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Gewerbesteuer berechnet sich nach einer festen Formel: Der Gewerbeertrag wird zunächst mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zu ermitteln.

Bei einem Hebesatz von 200 Prozent (bisheriges Minimum) ergibt sich eine Gewerbesteuerbelastung von rund 7 Prozent. Mit dem neuen Mindesthebesatz von 280 Prozent steigt diese auf rund 9,8 Prozent. Klingt nach wenig? Bei größeren Gewinnen macht das einen erheblichen Unterschied.

Gemeinden, die bisher bewusst einen niedrigen Hebesatz als Standortvorteil genutzt haben, müssen diesen zwingend anpassen. Der Spielraum nach oben bleibt weiterhin unbegrenzt, Städte wie München (490 Prozent), Hamburg oder Freiburg (430 Prozent) liegen ohnehin weit über der neuen Untergrenze.

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Wer ist betroffen und wer nicht?

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibenden in Deutschland, also Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Besonders betroffen:

  • GmbHs, UGs und andere Kapitalgesellschaften: Sie zahlen Gewerbesteuer auf ihren vollen Gewinn, ohne Freibetrag und ohne Möglichkeit der Anrechnung auf die Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer trifft sie damit direkt und vollständig. Wer bisher seinen Firmensitz bewusst in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz angesiedelt hat, verliert diesen Vorteil ab 2027 ganz oder teilweise.
  • Unternehmen in Niedrigsteuer-Gemeinden: Wer aktuell in Gemeinden mit Hebesätzen von 200 bis 279 Prozent ansässig ist, zahlt ab 2027 zwingend mehr, auch wenn die Gemeinde selbst nichts am Hebesatz ändert.
  • Holdings und Konzernstrukturen: Unternehmen, die Gewerbesteueroptimierung über Standortwahl oder Lizenzgesellschaften betreiben, verlieren einen Teil des Spielraums.

Weniger oder gar nicht betroffen:

  • Freiberufler: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler und andere klassische Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. An diesem Grundprinzip ändert sich nichts.
  • Land- und Forstwirte
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit geringen Gewinnen: Für sie gilt ein Freibetrag von 25.000 Euro. Wer darunter liegt, zahlt ohnehin keine Gewerbesteuer. Zudem kann die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was die Belastung in vielen Fällen neutralisiert, sofern der Hebesatz nicht über 400 Prozent liegt.

Beispielrechnung: Was ändert sich konkret?

Nehmen wir als Beispiel eine GmbH mit einem zu versteuernden Gewerbeertrag von 100.000 Euro, die bisher in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 200 Prozent ansässig ist:

Bisher (Hebesatz 200 %) Ab 2027 (Hebesatz 280 %)
Gewerbeertrag 100.000 € 100.000 €
Steuermesszahl 3,5 % 3,5 %
Steuermessbetrag 3.500 € 3.500 €
Hebesatz 200 % 280 %
Gewerbesteuer 7.000 € 9.800 €
Mehrbelastung + 2.800 €

Das sind knapp 2.800 Euro mehr Steuerlast pro Jahr, allein durch die gesetzliche Mindestanpassung. Wer 500.000 Euro Gewerbeertrag erzielt, zahlt entsprechend 14.000 Euro mehr. Für Kapitalgesellschaften, die diese Steuer nicht gegen die Einkommensteuer aufrechnen können, ist das bare Mehrbelastung.

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Welche Städte gewinnen, welche verlieren?

Die Änderung trifft vor allem Gemeinden mit aktuell sehr niedrigen Hebesätzen. Großstädte wie München, Hamburg oder Berlin sind davon kaum berührt, sie liegen ohnehin deutlich über der neuen Untergrenze. Die eigentlichen Verlierer sind kleine Gemeinden, die bisher gezielt mit niedrigen Sätzen Unternehmen angezogen haben.

Stadt / Gemeinde Aktueller Hebesatz Situation ab 2027
Langenwolschendorf (Thüringen) 200 % Zwingend auf mind. 280 % erhöhen
Monheim am Rhein (NRW) 250 % Zwingend auf mind. 280 % erhöhen
Grünwald (Bayern) 240 % Zwingend auf mind. 280 % erhöhen
Oberhaching (Bayern) 240 % Zwingend auf mind. 280 % erhöhen
Heidelberg 370 % Nicht betroffen
Stuttgart 420 % Nicht betroffen
Freiburg im Breisgau 430 % Nicht betroffen
Berlin 410 % Nicht betroffen
Hamburg 470 % Nicht betroffen
München 490 % Nicht betroffen

Gemeinden wie Monheim am Rhein oder Grünwald bei München haben in der Vergangenheit aktiv Unternehmen mit niedrigen Hebesätzen angezogen. Mit der Anpassung auf den Mindesthebesatz von 280 % sollte diese Modelle in Zukunft weniger attraktiv werden.

Warum wird der Mindesthebesatz überhaupt erhöht?

Die Haushaltslage vieler Gemeinden in Deutschland ist angespannt. Soziale Pflichtausgaben, gestiegene Personal- und Sachkosten sowie höhere Zinsen auf Kommunalschulden haben den Druck auf die Einnahmeseite erhöht. Gleichzeitig hat ein Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden dazu geführt, dass manche Städte Unternehmen mit sehr niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen angelockt haben, während benachbarte Großstädte die Infrastruktur mitfinanzierten.

Die Erhöhung des Mindesthebesatzes soll diesen Unterbietungswettbewerb begrenzen, ohne den Gemeinden die Gestaltungsfreiheit nach oben zu nehmen.

Was fehlt noch bis zum Inkrafttreten?

Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt. Bevor es in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen. Dieser hat noch Beratungsbedarf angemeldet, weshalb ein Vermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen werden kann, was die finale Verabschiedung möglicherweise verzögern würde.

Was solltest du jetzt tun?

Für die meisten Unternehmen in Deutschland, die in Gemeinden mit Hebesätzen weit über 280 Prozent ansässig sind, ändert sich vorerst nichts. Dennoch lohnt es sich, ein paar Dinge zu prüfen:

  1. Prüfe den Hebesatz deiner Gemeinde. Liegt er aktuell unter 280 Prozent? Dann bist du direkt betroffen.
  2. Kapitalgesellschaften sollten die Mehrbelastung einkalkulieren. Keine Anrechnungsmöglichkeit bedeutet, dass jeder zusätzliche Prozentpunkt Gewerbesteuer direkt die Liquidität trifft.
  3. Spreche mit deiner Steuerberatung. Gerade wenn du eine GmbH, UG oder Holding betreibst und dein Sitz strategisch gewählt wurde, lohnt eine Neubewertung.
  4. Bleib informiert. Das Gesetz ist noch nicht final. Verfolge die weitere Entwicklung im Bundesrat.

Zusammenfassung zum Thema

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Betroffen sind vor allem Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sowie Unternehmen in Gemeinden mit bisher besonders niedrigen Hebesätzen. Für Freiberufler und Einzelunternehmer mit Gewinnen unter 25.000 Euro ändert sich in der Regel nichts. Die Erhöhung soll den Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden eindämmen. Das Gesetz ist noch nicht final in Kraft, da der Bundesrat noch zustimmen muss. Wer eine Kapitalgesellschaft betreibt oder bewusst einen günstigen Standort gewählt hat, sollte jetzt die eigene Steuerlast neu berechnen und gegebenenfalls mit einer Steuerberatung sprechen.

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