Buchführung in der Landwirtschaft
Auch in der Landwirtschaft spielt die Buchführung eine entscheidende – wenn auch unbeliebte – Rolle. Wir zeigen dir, wie du mit einer professionellen Buchführung in deinem landwirtschaftlichen Betrieb eine optimale Transparenz schaffst.
Buchführung in der Landwirtschaft – Eine Einführung
Als Buchführung wird die in Zahlen, Daten und Fakten dokumentierte, zeitlich chronologisch und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens bezeichnet. Der Nachweis erfolgt anhand von Belegen nebst dem dazugehörigen Zahlungsverkehr in Einnahmen und Ausgaben.
Die Buchführung der zahlenmäßige Spiegel des Unternehmens wie dem eines landwirtschaftlichen Betriebes!
Was ist die Landwirtschaft?
Die Landwirtschaft gilt als einer der ältesten Wirtschaftsbereiche der Menschheit überhaupt. Unter dem Begriff Land- und Forstwirtschaft, abgekürzt LuF, werden alle Wirtschaftszweige auf dem Agrarsektor der Urproduktion subsumiert. Das auf diesem Gebiet tätige Unternehmen ist vom steuerlichen Begriff her der land- und forstwirtschaftliche Betrieb.
In der Praxis handelt es sich dabei meistens um eins von beiden, sprich um die Landwirtschaft oder um die Forstwirtschaft. Du übst Deinen Beruf als Landwirt aus mit dem Ziel, tierische und/oder pflanzliche Erzeugnisse zu produzieren. Die werden anschließend größtenteils als Nahrungsmittel für Mensch und Tier genutzt. Dazu werden landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaftet. Urproduktion ist eine direkte, unmittelbare Gewinnung von Wirtschaftsgütern aus Naturressourcen wie der Landwirtschaft.
Wo endet die Freiwilligkeit, wo beginnt die Buchführungspflicht?
Nach § 1 des Einkommensteuergesetzes EStG ist jede natürliche Person, also jeder Bürger als Endverbraucher steuerpflichtig. Die sich aus dieser Pflicht tatsächlich ergebende Steuerzahlung ist das Ergebnis der Jahressteuererklärung.
Nach § 2 EStG unterliegen „Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft“ der Einkommensteuer. Sie werden in dem mehrseitigen Vordruck „L“ als Anlage zum Mantelbogen der Einkommensteuererklärung erklärt. Voraussetzung für das Ausfüllen und Erklären ist die ordnungsmäßige Buchführung für deinen landwirtschaftlichen Betrieb. Sofern du kein Kaufmann kraft Gesetz bist, ergibt sich für dich als Landwirt die Pflicht zur Buchführung erst mit der Eintragung des landwirtschaftlichen Betriebes in das Handelsregister.
Aus steuerlicher Sicht, um die es in diesem Fall geht, besteht für dich die Buchführungspflicht in einem der folgenden Fälle:
- der Gesamtumsatz deines landwirtschaftlichen Betriebes übersteigt den Jahresbetrag von 800.000 Euro
- die selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen haben einen Wirtschaftswert ab 25.000 Euro
- der Gewinn aus Gewerbetrieb übersteigt den Jahresbetrag von 80.000 Euro
- der Jahresgewinn aus Land- und Forstwirtschaft ist höher als 80.000 Euro
Nach § 141 AO, der Abgabenordnung bist du in diesen Fällen auch dazu verpflichtet, Bücher zu führen und aufgrund der jährlichen Bestandsaufnahme einen Jahresabschluss zu fertigen. Umgekehrt ist bei einem Unterschreiten dieser Grenzen die Buchführung freiwillig. Da du oftmals im Vorhinein nicht abschätzen kannst, ob du diese Grenzen unter- oder überschreitest, wirst du kaum um eine Buchführungspflicht herumkommen.
Vollerwerb vs. Nebenerwerb – das ist der Unterschied
Als Haupterwerbsbetrieb wird ein von der Familie unterhaltener landwirtschaftlicher Betrieb bezeichnet,
- der hauptberuflich bewirtschaftet wird
- mit dem mehr als die Hälfte des steuerpflichtigen Familieneinkommens erzielt wird
Haupterwerb ist der Oberbegriff für den Voll- sowie für den Zuerwerbsbetrieb. Beide werden unter dem Haupterwerbsbetrieb zusammengefasst. Für die Bundesregierung ist nach ihrem Agrarpolitischen Bericht, dem Agrarbericht – nicht aus steuerlicher Sicht – ein landwirtschaftlicher Betrieb dann ein Haupterwerb, wenn er
- in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft geführt wird
- mit wenigstens einer Arbeitskraft sowie mit 16 und mehr Europäischen Größeneinheiten, den EGE bewirtschaftet wird
Nach § 163 des Bewertungsgesetzes BewG ist der landwirtschaftliche Betrieb mit bis zu 40 EGE ein Kleinbetrieb. EGE ist eine EU-einheitliche, rechnerische Klassifizierung der betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten aller landwirtschaftlichen Betriebe.
Von einem Nebenerwerb wird aus steuerlicher Sicht dann ausgegangen, wenn dafür höchstens ein Drittel der Hauptarbeitszeit aufgewendet wird. Für ein Unternehmen wie den landwirtschaftlichen Betrieb sind das wöchentlich etwa 12 bis 13 Zeitstunden. Das ist dann der „Feierabendbauer im Nebenerwerb“.
Heimische Landwirtschaft – steuerlicher Erwerbsbetrieb oder Liebhaberei
In einem Grundsatzurteil aus den 1960er-Jahre hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine landwirtschaftliche Liebhaberei dann vorliegt, „… wenn nicht damit zu rechnen ist, dass auf längere Sicht nachhaltig Überschüsse erwirtschaftet werden. Bei der Berechnung des Überschusses bleiben bloße Buchverluste, die sich zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Bewertungsfreiheiten ergeben, außer Ansatz …“.
Bei der Bewertung Liebhaberei Ja/Nein kommt es ganz entscheidend auf die Zahl der EGE, der Europäischen Größeneinheiten an. Das betrifft ausschließlich Kleinst- und Kleinbetriebe mit einer EGE-Zahl im ein- oder unteren zweistelligen Bereich. Das weitere entscheidende Kriterium ist eine klare, unzweifelhafte Gewinnerzielungsabsicht, die der Steuerpflichtige mit Zahlen und Tatsachen nachweisen muss.
Zu den Kriterien gehören die:
- Bewertung des Total- beziehungsweise Gesamtgewinns des Betriebes
- Persönliche Absicht des Landwirtes, wie sie aus seiner tatsächlichen Tätigkeit erkennbar und ablesbar ist
- Einbeziehung von aktuellen Verlusten einerseits sowie von späteren Veräußerungen aus dem Anlagevermögen andererseits
Diese Formulierungen zeigen, dass es neben den feststehenden Zahlen vielfältige weiche Argumente gibt. Für dich lohnt es sich allemal, darüber mit dem Finanzamt zu diskutieren und auch den Gang zur Finanzgerichtsbarkeit nicht zu scheuen.
Buchführung mit Excel
Excel ist die wohl bekannteste Software zur Tabellenkalkulation. Mit diesem Tool kannst du die gesamte Buchhaltung deines landwirtschaftlichen Betriebes erfassen und verwalten; bis hin zur Schnittstelle, an der es um die Erklärung der verschiedenen Steuerarten wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie um die Einkommensteuer geht.
Mit den Grundrechenarten lässt es sich fehlerlos arbeiten. Du kannst Tabellen anlegen, Diagramme sowie Ergebnisse auf anschauliche Weise in Kuchen- und Säulenform erstellen. Jede einmal erstellte Formel kann einfach eingesehen und bei Bedarf verändert werden. Zusätzlich zu Kalkulationen und vielfältigen Berechnungsarten bietet Excel eine Datenbankfunktion.
Kostenlose Rechnungsvorlage für Landwirte und ihren Betrieb
Für sämtliche Ausgangsrechnungen, die du als Landwirt an Deine Kunden ausstellst, bietet sich von Art, Form und Inhalt her die Verwendung von ein und derselben Rechnungsvorlage an. Es muss sowohl nach den GoBD als auch nach der Steuergesetzgebung den jeweiligen Formerfordernissen entsprechen.
Das Rechnungsformular ist so gestaltet, dass du sie für alle erbrachten Lieferungen und Leistungen verwenden kannst; vom Getreideverkauf über die Bearbeitung von landwirtschaftlicher Fläche bis hin zur Berechnung von Landpacht, von Geräte- oder von Maschinenmiete. Berücksichtigt sind darüber hinaus alle erdenklichen Varianten der Umsatzbesteuerung; vom Kleinunternehmer nach § 19 UStG bis hin zur 19%-igen Umsatzsteuerpflicht.
Buchhaltungssoftware für die Landwirtschaft
Alternativ zu Excel kannst du ein cloudbasiertes Buchhaltungsprogramm für die Land- und für den Forstwirtschaft verwenden. Eine solche Software wie beispielsweise sevdesk erspart dir das bisher bekannte Aufbereiten der Belege nebst dem monatlichen Pendeln zu deinem Steuerberater. Mit der einer dazugehörigen App fotografierst du alle Buchungsbelege ab. Die Buchführungssoftware erkennt mithilfe intelligenter Algorithmen alle Daten auf der Rechnung und schlägt dir automatisch die jeweils passende Buchungskategorie vor. Und so sieht das ganze aus:
DATEV-Standardkontenrahmen SKR 14 für die Landwirtschaft
SKR 14 ist der seit dem Jahr 2010 gültige DATEV-Kontenrahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Das Besondere daran ist die Kompatibilität mit dem BiMoG, dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts aus Mai 2009. Sinn und Zweck des BiMoG sind die gesetzliche Deregulierung einerseits sowie eine Kostensenkung für die infrage kommenden Unternehmen wie landwirtschaftliche Betriebe andererseits.
Der SKR 14 ist ein insgesamt 36-seitiger, allumfassender Kontenplan. Er ist die Arbeitsgrundlage für das sachgerechte Verbuchen der Zahlungsvorgänge sowie für die sich daraus errechnenden einzelnen Steuerarten. Der mehrseitige Textschlüsselplan ist zu wenigen Textschlüsselgruppen zusammengefasst. Für dich als Landwirt und Einzelunternehmer ist nur ein sehr geringer Anteil des SKR 14 von Bedeutung. Wenn du deine Buchhaltung an dem SKR 14 ausrichtest, sei es mit der eigenen Excel-Datei oder über eine Buchhaltungssoftware, dann hast du die Gewähr, dass alle Einnahmen und Ausgaben sowohl sachlich als auch rechnerisch richtig erfasst und verbucht werden.
Der Jahresabschluss
Der heutige Jahresabschluss eines landwirtschaftlichen Betriebes ist das Ergebnis ausgiebiger Überlegungen und Beratungen aus den 1990er-Jahren nach der politischen Wiedervereinigung. Du musst einen dreigeteilten Jahresabschluss erstellen, um allen Seiten gerecht zu werden, und zwar den
- steuerlichen Abschluss für das Betriebsfinanzamt
- betriebswirtschaftlichen BMEL-Jahresabschluss für Behörden und Institutionen
- betriebswirtschaftlichen Abschluss für Landwirte, sprich für die Landwirtschaft
Rechtsgrundlagen sind die §§ 141 der Abgabenordnung AO sowie 252 ff HGB, des Handelsgesetzbuches. Das klingt aufwändiger als es tatsächlich ist.
Der SKR 14 von DATEV ist so aufgebaut und strukturiert, dass sich der jeweils erforderliche Jahresabschluss automatisch daraus ergibt. Da in der heutigen Zeit die landwirtschaftlichen Flächen auch gewerblich genutzt werden, ergibt sich daraus die Notwendigkeit für Jahresabschlüsse mit ganz unterschiedlicher Aussagekraft. Dazu gehören auch zwei parallel geführte Anlagebuchführungen sowie eine integrierte Mengenbuchführung.
Die in dem Jahresabschluss enthaltenen Vorgaben des BMEL sind deswegen von besonderer Bedeutung, weil diese Angaben und Informationen für Anträge auf Bezuschussung, zum Beispiel aus EU-Mitteln benötigt werden; oder umgekehrt gesagt: ohne diesen Jahresabschluss gibt es keine Zuschüsse von EU, Bund und Land.
Der auf Landwirtschaft spezialisierte Steuerberater – sinnvoll bis notwendig
Anhand der bisherigen Ausführungen und Erläuterungen wird dir bewusst sein, dass es ohne einen auf die Landwirtschaft spezialisierten Steuerberater ganz einfach nicht geht. Wie das Wort „Steuerberater“ formuliert, kannst du die Buchführung deines landwirtschaftlichen Betriebes soweit in Eigenregie vorbereiten, dass es für deinen Steuerberater bei seiner originären Aufgabe bleibt, nämlich
- Dich in deinen Steuerangelegenheiten zu beraten
- Die Steuererklärungen zu erstellen
- Das Bindeglied zum örtlichen Finanzamt zu sein
Alles was du selbst erledigst, das erübrigt sich für den Steuerberater und sein Team. Das bezieht sich auf den kompletten Bereich der Buchhaltung. Was danach kommt, gehört in das Fachgebiet des auf die Landwirtschaft spezialisierten Steuerberaters. Die damit verbundenen Kosten sind für dich betriebsbedingte Ausgaben und werden bei der nächsten Jahressteuererklärung als abzugsfähige Kosten berücksichtigt.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Buchführung ganz allgemein ist ein Arbeitsgebiet, das jeder lernen kann, aber auch erlernen muss. Für deinen landwirtschaftlichen Betrieb musst du sämtliche Geschäftsvorgänge zahlen- sowie belegmäßig erfassen und für die verschiedenen Jahresabschlüsse aufbereiten. Dazu brauchst du Buchführungs- und Buchhaltungskenntnisse. Sie werden in verschiedenen Kursen zum Thema Buchhaltung lernen vermittelt, wahlweise abends während der Woche oder am Wochenende. Der „Grundkurs Buchführung“ bietet eine erste Grundlage, um die Buchführungstätigkeit zu verstehen und eigenständig umsetzen zu können.
Fortbildung zur Agrarbürofachkraft
Um mehr über deinen landwirtschaftlichen Betrieb zu lernen, brauchst du die Agrarwissenschaft nicht zu studieren. Als nächster, oder anders gesagt erster Schritt reicht die Fortbildung zur weiblichen oder männlichen Agrarbürofachkraft. Jede Fachkraft hat eine Berufsausbildung absolviert. In deinem Fall ist das die Kombination aus gewerblich und kaufmännisch mit der Fachrichtung Agrarwirtschaft sowie Agrarmanagement. Du erwirbst fundierte Kenntnisse in der Büroarbeit des landwirtschaftlichen Betriebes, den du in rechtlichen und finanziellen Dingen verwaltest. Dazu werden in einer Fort- und Weiterbildung folgende Themen behandelt:
- Büroorganisation, Korrespondenz und Kommunikation mit allen modernen elektronischen Mitteln und Methoden
- Datenverarbeitung mit den gängigen Programmen und Endgeräten
- Rechtsgrundlagen mit Gesetz und Gerichtsurteilen zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
- Buchführung und Steuerrecht mit den einschlägigen Gesetzen wie AO, EStG, HGB, …..
- Verwaltungsaufgaben sowie Förderungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft
Agrarmessen – Stelldichein für Knowhow und Erfahrungsaustausch rund um die Landwirtschaft
Jede Messe, von der Fach- über die Händler- bis zur Verbrauchermesse ist eine Veranstaltung zum sehen und gesehen werden, zur Präsentation von Neuigkeiten und zum Informationsaustausch unter Gleichgesinnten. Für dich sind die jährlichen Agrarmessen aus vielerlei Hinsicht von Interesse. Sie bieten dir Neuigkeiten, mit denen du die Buchführung für deinen landwirtschaftlichen Betrieb erleichtern oder verbessern kannst. Darüber hinaus ist der Messebesuch eine willkommene Abwechslung im Arbeitsalltag in deinem Betrieb.
Das sind einige derjenigen Agrarmessen, die alljährlich veranstaltet werden:
- RegioAgrar Baden im März Freiburg/Baden-Württemberg
- Agra im April in Leipzig/Sachsen
- BraLa im Mai in Schönwalde-Glien/Brandenburg
- Mela im September in Mühlengeez/Mecklenburg-Vorpommern
- Agritechnica im November in Hannover/Niedersachsen
- GreenLive im Dezember in Kalkar/Nordrhein-Westfalen
Fachliteratur zum Thema Landwirtschaft & Buchhaltung
Eine weitere Möglichkeit, um sich in die Buchführung & Buchhaltung buchstäblich einzulesen, bietet die Fachliteratur für Landwirte. Die Vorteile liegen auf der Hand. Du kannst immer dann zur Literatur greifen, wenn du Zeit und Lust dazu hast, wenn es dir auskommt und in deinen Tag passt. Einer der ebenso bekannten wie versierten Autoren auf diesem Fachgebiet ist Franz Schmaunz. Von ihm sind verfügbar
- Buchführung in der Landwirtschaft: Bilanz – Auswertung – Gewinnermittlung Ausgabe September 2007
Das Taschenbuch bietet mit seinen mehr als 200 Seiten in der vierten Auflage als Nachschlagewerk einen fundierten Einblick in die Zusammenhänge der betriebswirtschaftlichen sowie steuerlichen Buchführung. Der Leser bekommt Ratschläge, Tipps, Hinweise sowie eine praktisch orientierte Hilfestellung zum Jahresabschluss. Behandelt werden die Gewinnermittlungen nach Durchschnittssätzen, durch Überschussrechnung und durch Buchführung sowie die Gewinnschätzung. Ein weiterer Schwerpunkt sind das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie ein erster Einblick in die Steuergestaltung.
- Buchführung in der Landwirtschaft: Bilanz – Auswertung – Gewinnermittlung Ausgabe April 2016
Ebenfalls im Eugen Ulmer Verlag ist die sechste Auflage unter demselben Titel knapp zehn Jahre später erschienen. Der Umfang des Taschenbuches ist mit gut 260 Seiten etwas größer. Ein Schwerpunkt in diesem Druckwerk sind die vielfältigen Praxisbeispiele aus der manuellen sowie der elektronischen Buchführung. Der Autor beschreibt die vier Methoden der Gewinnermittlung für Landwirte nach der aktuellen Steuerrechtslage, und zwar die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen, diejenige durch Überschussrechnung, gemäß der Buchführung sowie die Gewinnschätzung.
Fazit
Es bleibt festzuhalten, dass Buchführung und Buchhaltung für den landwirtschaftlichen Betrieb so unentbehrlich sind wie die Luft zum Atmen! Der Landwirt hat mehrere Ansprechpartner, denen er mit seinen unterschiedlichen Jahresabschlüssen gerecht werden muss. Das Finanzamt will zufriedengestellt sein. Die öffentliche Hand sieht den Jahresabschluss mit ganz anderen Augen, wenn darüber entschieden wird, welche Hilfen und Fördergelder du als Landwirt aus Mitteln der Europäischen Union, von der Bundesregierung oder vom zuständigen Landesministerium erwarten kannst.