Krankenversicherung für Kleinunternehmer & Kleingewerbe: Das musst du wissen
Arztbesuche sind teuer. Damit du sie dir auch dann leisten kannst, wenn du in letzter Zeit wenig verdient hast, benötigst du verpflichtend eine Krankenversicherung. Doch wie funktioniert die Kleinunternehmer-Krankenversicherung für deine Nebentätigkeit eigentlich? Wir verraten dir, wann du dich gesetzlich oder privat versichern solltest, mit welchen Beiträgen du als nebenberuflich Selbstständiger rechnen musst und was passiert, wenn du die Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen kannst.
Darum müssen auch Kleingewerbetreibende eine Krankenversicherung abschließen
Die Versicherungspflicht in Deutschland ist zentraler Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Seit 2009 muss jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen. Ebenfalls Selbstständige, auch wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt. Wichtig ist das, weil die Behandlungskosten für Erkrankungen schnell mehrere tausend Euro ausmachen können. Gesundheitsleistungen sollten jedem Bundesbürger zugänglich sein, nicht nur jenen, die es sich leisten können. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Krankenversicherungspflicht eingeführt.
Kleinunternehmer vs. Kleingewerbe: Das ist der Unterschied
Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende unterhalten beide ein eher kleines Unternehmen mit niedrigen Umsätzen. Dennoch ist beides nicht dasselbe. Während sich die Kleinunternehmerregelung vorwiegend darauf bezieht, ob du Umsatzsteuer ausweist oder nicht, ist das Kleingewerbe ein Begriff aus dem Gewerberecht.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Kleinunternehmern und Kleingewerbetreibenden zeigt dir unsere Übersicht:
In Hinblick auf die Krankenversicherung werden Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende gleich behandelt. Deshalb darfst du dich in beiden Fällen angesprochen fühlen. Egal, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder ein Kleingewerbe angemeldet hast.
Welche Krankenversicherung passt am besten für Kleinunternehmen und Kleingewerbe?
Als Inhaber eines kleinen Unternehmens hast du mehrere Optionen für deine Kleinunternehmer-Krankenversicherung. Die folgende Tabelle hilft dir, dir schon einmal einen Überblick zu verschaffen:
Gesetzliche Krankenversicherung für Kleinunternehmer
Jeder Deutsche kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:
- Bist du nur als Kleinunternehmer tätig, kannst du dich freiwillig in der GKV absichern.
- Bist du hauptberuflich angestellt und übst dein Unternehmen nebenberuflich aus? Dann bist du über dein Angestelltenverhältnis ohnehin versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung – es sei denn, du verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Die Leistungen orientieren sich weitgehend an einem übergeordneten Leistungskatalog, der bei allen Krankenkassen identisch ist. Dennoch unterscheiden sie sich individuell in einigen Zusatzleistungen (z. B. Homöopathie, Bonusprogramme).
Versicherst du dich freiwillig in der GKV, zahlst du standardmäßig einen ermäßigten Beitragssatz. Dabei hast du keinen Anspruch auf Krankengeld, erhältst also bei Erkrankung keinen Ersatz für deinen Verdienstausfall. Alternativ kannst du den vollen Beitragssatz zahlen und erhältst dann ab dem 43. Tag der Erkrankung Krankengeld (bis zu 70 Prozent deiner Einkünfte). Optional gibt es bei vielen Krankenkassen gegen einen Zuschlag Wahltarife, mit denen du bereits einen früheren Krankengeldanspruch erhältst (z. B. ab dem 15. oder 22. Tag).
In der Kleinunternehmer-Krankenversicherung der GKV werden die Krankenkassenbeiträge prozentual von deinem Einkommen ermittelt. Für dich bedeutet das: Je geringer deine Einkünfte sind, desto eher lohnt sich die GKV. Bei höheren Einkommen ist häufig die PKV finanziell günstiger. In jedem Fall musst du bei der GKV deine Einkünfte über einen Einkommensteuerbescheid nachweisen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet dir je nach Tarif ausgezeichnete Leistungen zu einem festen Beitrag. Die Krankenkassenbeiträge richten sich hier nämlich nicht nach deinen Einkünften, sondern werden anhand verschiedener Faktoren, wie deinem Gesundheitszustand, deinem Alter und den gewünschten Leistungen, individuell ermittelt. Eine kostenlose Familienversicherung für Familienangehörige gibt es in der PKV leider nicht. Möchtest du deine Kinder ebenfalls versichern, musst du zusätzliche, kostenpflichtige Verträge abschließen.
Im Gegenzug bleiben bei der PKV die Beiträge gleich, auch wenn dein Einkommen steigt. Deshalb ist die private Krankenversicherung für dich als nebenberuflich selbstständiger Person besonders empfehlenswert, wenn du ein hohes Einkommen erzielst.
Vergleiche genau, welche Leistungen du für deine Versicherungsbeiträge bekommst. Idealerweise enthält der Vertrag für Selbstständige ein Krankentagegeld. Dieses wird im Krankheitsfall pro Tag ausgezahlt und mindert deinen Verdienstausfall, wenn du nicht arbeiten kannst. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige.
Familienversicherung nutzen
Hast du nur ein sehr geringes Einkommen, kannst du dich mitunter über die Familienversicherung deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners versichern. Dann fallen überhaupt keine Beiträge für deine Kleinunternehmer-Krankenversicherung an. Allerdings darfst du dafür die Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Die Einkommensgrenze von 505 € erhöht sich dank zusätzlich abziehbarer Werbungskosten auf bis zu 608 €. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Familienversicherung für Selbstständige.
Sonderfall: Künstlersozialkasse
Übst du eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig aus, kannst du der Künstlersozialkasse beitreten. Dabei kannst du bis zu 50 Prozent deiner Versicherungsbeiträge sparen, denn diese werden von der KSK übernommen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Krankenkasse, sondern um eine Kasse, welche Geld für Künstler einsammelt und diese an die gesetzlichen Krankenkassen weiterleitet.
Finanziert werden die Zuschüsse der Künstlersozialkasse übrigens über Unternehmen, welche pflichtgemäß Abgaben an die KSK leisten müssen. Welche Voraussetzungen für einen Eintritt in die KSK vorliegen und welche weiteren Vor- oder Nachteile durch eine Mitgliedschaft entstehen, erfährst du in unserem Ratgeber zur Künstlersozialkasse.
Beiträge für die Krankenversicherung für kleine Selbstständige
Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Kleinunternehmer-Krankenversicherung ist natürlich die Höhe der Krankenkassenbeiträge. Sie werden in der GKV und PKV sehr unterschiedlich ermittelt.
Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Beitragssatz in der GKV beträgt einheitlich 14,6 Prozent (2024). Als Selbstständiger zahlst du standardmäßig nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent ohne Krankengeldanspruch. Möchtest du Krankengeld beziehen, musst du das der Krankenkasse gesondert mitteilen.
Im Gegensatz zu Personen im Angestelltenverhältnis musst du den Beitrag als Existenzgründer nicht nur zur Hälfte, sondern vollständig tragen. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegen kann. Er variiert zwischen 0,7 und 2,75 Prozent. Hast du etwa Einkünfte von 1.000 € und deine Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent, zahlst du theoretisch folgenden Versicherungsbeitrag:
1.000 € x (14,6 Prozent + 1,5 Prozent) = 161 €
Praktisch gibt es allerdings einen Mindestbeitrag, den du bei einem kleinen Einkommen mindestens zahlen musst. Dieser orientiert sich an der sogenannten Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. 2024 liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei 1.178,33 € und der Mindestbeitrag somit bei 185 € (ohne Krankengeldanspruch). Der Höchstbeitrag in der GKV für Existenzgründer richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 5.175 € liegt. Steigt dein Einkommen also später an, zahlst du bei Einkünften oberhalb dieser Grenze einen Höchstbeitrag von 812,48 € (ohne Krankengeldanspruch).
Tipp: Übrigens musst du deinen Verdienst als Selbstständiger über deinen Einkommensteuerbescheid nachweisen. Kannst du als Existenzgründer noch keinen Einkommensteuerbescheid vorlegen, nimmt die Krankenkasse eine Schätzung vor. Die nötigen Informationen kannst du mit den Funktionen der sevdesk Buchhaltungssoftware auf Knopfdruck ermitteln.
Beitrag in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich dein Krankenkassenbeitrag nicht nach deinen Einkünften, sondern nach verschiedenen Faktoren:
- Alter
- Gesundheitszustand (Vorerkrankungen)
- Beruf
- Leistungsumfang des gewählten Tarifs
- Höhe der Selbstbeteiligung
Um herauszufinden, wie viel dich die Kleinunternehmer-Krankenversicherung kostet, musst du dir ein individuelles Angebot erstellen lassen. Solange du unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung bleibst, lohnt sich die PKV zumindest rein finanziell gesehen eher nicht, da du in der GKV noch relativ nahe am Mindestbeitrag bist. Erzielst du jedoch mit deinem Kleingewerbe bereits einen etwas höheren Gewinn, kann sich der Wechsel in die PKV lohnen. Stelle unbedingt eine Vergleichsberechnung an.
Was passiert, wenn du deinen Krankenversicherungsbeitrag nicht zahlen kannst?
Bei einem Kleingewerbe kann es schon einmal passieren, dass es finanziell gerade nicht so gut läuft und du den Krankenkassenbeitrag nicht zahlen kannst. Kommst du in Verzug, musst du zunächst einmal damit rechnen, eine Mahnung zu bekommen und Säumniszuschläge zahlen zu müssen.
Bleibt der Zahlungsverzug über einen längeren Zeitraum bestehen, erhältst du in der GKV nur noch eingeschränkte Leistungen (Notfalltarif). Auch in der PKV gibt es einen solchen Tarif für die Grundversorgung.
Bei der GKV kannst du um eine Ratenzahlung oder Stundung der Beitragsschulden bitten. Grundsätzlich bleibst du aber verpflichtet, den Beitragsrückstand auszugleichen. Suche am besten frühzeitig das Gespräch mit deiner Versicherung, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Tipp: Behalte deine Finanzen als nebenberuflich Selbstständiger von vornherein im Blick, um solche Zahlungsengpässe zu vermeiden. Dabei hilft dir das sevdesk Online-Rechnungsprogramm. Erfasse deine Zahlungen ganz einfach auf Knopfdruck. Teste die Software jetzt sechs Monate lang kostenlos.
Besonderheiten bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Bist du hauptberuflich sozialversicherungspflichtig angestellt, muss sich durch deine nebenberuflichen Tätigkeiten nicht unbedingt etwas an deiner Krankenversicherung ändern. Solange der Hauptberuf die Nebentätigkeit überwiegt, brauchst du keine gesonderte Kleinunternehmer-Krankenversicherung, sondern bleibst einfach wie gehabt in der GKV oder PKV.
Außerdem darfst du dann trotz deiner Nebentätigkeit nicht in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln, solange du im Hauptjob die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitest. Deine zwei Einkommen werden dafür nicht zusammengerechnet. Was du sonst noch wissen musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur nebenberuflichen Selbstständigkeit mit einem Nebengewerbe.
Tipp: So kannst du die Krankenversicherungskosten von der Steuer absetzen
Gute Nachrichten: Das Finanzamt schießt dir über den Einkommensteuerbescheid unter Umständen etwas zu den Krankenversicherungskosten dazu. Deine Beiträge kannst du in der Einkommenssteuererklärung bis zu einer Höhe von 2.800 Euro (5.600 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben absetzen. Du bekommst von deiner Kleinunternehmer-Krankenversicherung eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge für das Finanzamt.
Zusammenfassung zur Kleinunternehmer-Krankenversicherung
Kleinunternehmer und Inhaber eines Kleingewerbes haben die Wahl, ob sie einer privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten wollen. Eine Krankenversicherung für Selbstständige muss dabei nicht utopisch teuer sein. In der GKV zahlst du als Existenzgründer für die Kranken- und Pflegeversicherung bei einem geringen Einkommen nur einen niedrigen Mindestbeitrag. Ist das Einkommen entsprechend hoch, profitieren vor allem junge, gesunde Unternehmer von einer privaten Versicherung.
Sind alle Fragen zur Krankenversicherung geklärt, so sollten sich Kleinunternehmer auf jeden Fall noch eine Reihe weiterer Versicherungen vor Augen führen. So kann beispielsweise eine Betriebshaftpflicht oder eine Unfallversicherung sinnvoll sein.