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Betriebsübergang: Was passiert mit den Mitarbeitern?

Aktualisiert am
26
.
02
.
2025
Personen sitzen an einem Tisch und halten ein Meeting.

Ein Betriebsübergang bringt viele Veränderungen mit sich. Vor allem stellt sich die Frage: Was passiert mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen? 

Stehst du kurz vor der Übernahme eines Unternehmens und fragst dich, wie es mit den bisherigen Betriebsvereinbarungen weitergeht? Dann findest du in diesem Ratgeber alles, was du wissen musst. Wir klären, was der Betriebsübergang für die Mitarbeiter bedeutet, welche Pflichten du hast und wie du den Übergang so gestaltest, dass alle Beteiligten sich gut abgeholt fühlen. 

Definition: Betriebsübernahme und Betriebsübergang

Bevor wir ins Thema einsteigen, lassen wir uns kurz die beiden Begriffe „Betriebsübernahme“ und „Betriebsübergang“ definieren.

Die Betriebsübernahme beschreibt die Übertragung eines Unternehmens, genauer gesagt bestimmter Teile davon. Dazu zählt etwa das Inventar, Markenrechte oder einzelne Geschäftsbereiche. Die Verantwortung für bestehende Arbeitsverhältnisse kann hierbei je nach Vereinbarung beim alten Betriebsinhaber bleiben oder an den neuen Inhaber übergehen. Bei einer Betriebsübernahme wird in der Regel individuell ausgehandelt, was genau in den Besitz übergeht.

Dazu ein Beispiel: Stell dir vor, ein Betriebsinhaber verkauft die IT-Abteilung seines Unternehmens an einen externen Käufer. Dabei werden nur die Maschinen und das Know-how der Mitarbeiter übertragen. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse bleiben jedoch beim ursprünglichen Betriebsinhaber, der weiterhin die Verwaltung der Arbeitsverträge übernimmt.

Ein Betriebsübergang geht da mehr in die Tiefe. Hier wird das gesamte Unternehmen inklusive aller Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer übertragen. Dazu gehören auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Der neue Inhaber übernimmt nach § 613a BGB alle bestehenden Verpflichtungen, ohne dass neue Verträge notwendig sind.

Achtung!

Eine Kündigung allein aufgrund des Übergangs ist nicht zulässig.

Dazu auch ein Beispiel: Stell dir vor, du kaufst ein Start-up von einem externen Veräußerer. Dann übernimmst du nicht nur das Büro und Inventar, sondern auch die Mitarbeiter und deren Verträge. Du als Käufer trittst gewissermaßen in die rechtlichen Fußstapfen des Verkäufers.

Halten wir fest: Bei der Betriebsübernahme wird individuell verhandelt, was übergeht. Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB werden automatisch alle Rechte, Pflichten und Arbeitsverhältnisse übernommen.

Wichtig:

Der Betriebsübergang unterscheidet sich von einer klassischen Nachfolge, bei der oft innerhalb der Familie oder im vertrauten Kreis übergeben wird. Er betrifft in der Regel den Verkauf an einen externen Käufer.

Was ist ein Betriebsteilübergang?

Jetzt kommt noch ein Begriff dazu: der Betriebsteilübergang.

Hierbei wird nicht das gesamte Unternehmen übertragen, sondern nur ein bestimmter Bereich – wie eine Abteilung oder eine Filiale. Es gibt also Parallelen zum Betriebsübergang, aber der Unterschied liegt darin, dass nur ein Teil deines Unternehmens den Besitzer wechselt. Das kann beispielsweise nur eine Abteilung oder eine Filiale sein.

Ein kurzes Beispiel: Du verkaufst deine Marketingabteilung an ein anderes Unternehmen, während deine Produktionsabteilung weiterhin in deinem Besitz bleibt. Der Käufer übernimmt die Marketingabteilung inklusive der dort tätigen Mitarbeiter und aller benötigten Betriebsmittel. Der Rest des Unternehmens bleibt weiterhin bei dir. 

Bedeutung von Betriebsmitteln und Betriebsteilen

Zu den Betriebsmitteln gehören alle Dinge, die du für den Betrieb deines Unternehmens benötigst. Das sind etwa Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge und IT-Systeme.

Betriebsteile sind spezifische Bereiche, wie eine Abteilung oder eine Filiale. Übergibst du dein Unternehmen oder einen Teil davon an einen neuen Eigentümer, gehen diese Betriebsmittel bzw. Betriebsteile in der Regel ebenfalls auf den neuen Besitzer über.

Wichtig ist, dass du detailliert festlegst, welche Betriebsmittel und -teile dazugehören. Damit vermeidest du, dass es später zu Streitigkeiten oder Missverständnissen zwischen dir und dem ehemaligen Betriebsinhaber kommt.

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Was passiert mit den Mitarbeitern beim Betriebsübergang?

Bei einem Betriebsübergang gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten automatisch auf den Betriebserwerber über. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter weiterhin unter den gleichen Bedingungen arbeiten, wie sie es gewohnt sind. Ein Betriebsübergang ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Die Mitarbeiter behalten ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse und müssen nicht neu eingestellt werden.

Lass uns klären, welche Aspekte hier berücksichtigt werden müssen.

Das Kündigungsverbot beim Betriebsübergang

Wirst du neuer Eigentümer eines Unternehmens, kannst du den Mitarbeitern nicht einfach aufgrund des Betriebsübergangs kündigen. Dieses Kündigungsverbot ist in § 613a BGB festgelegt.

Dort heißt es: „Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. […] Kündigungen des Arbeitsverhältnisses durch den bisherigen oder den neuen Inhaber wegen des Übergangs sind unwirksam. Dies lässt das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen unberührt.

Was bedeutet das für beide Seiten? Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden eins zu eins übernommen – mit all ihren Rechten und Pflichten. Die Mitarbeiter bleiben mit ihren bisherigen Arbeitsbedingungen geschützt. Das Kündigungsverbot bezieht sich lediglich auf Kündigungen, die ausschließlich aufgrund des Betriebsübergangs erfolgen. Wenn der neue Eigentümer aufgrund anderer Gründe (etwa finanzielle Probleme oder betriebsbedingte Notwendigkeiten) kündigen muss, ist das möglich. 

Das Kündigungsverbot beim Betriebsübergang

Kündigungen, die allein wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen werden, sind gemäß § 613a BGB unwirksam.

Die Arbeitsverhältnisse bleiben mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Kündigungen aus anderen Gründen wie finanziellen Schwierigkeiten oder betriebsbedingten Notwendigkeiten sind weiterhin möglich.

Widerspruchsrecht der Mitarbeiter

Jetzt weißt du, dass beim Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch mitgehen. Aber was passiert, wenn ein Mitarbeiter das gar nicht will? Genau hierfür gibt es das Widerspruchsrecht. 

Mit dem Recht auf Widerspruch können die Mitarbeiter verhindern, dass ihr Arbeitsverhältnis im Zuge des Betriebsübergangs auf den Betriebserwerber übergeht. Das Arbeitsverhältnis bleibt dann beim bisherigen Arbeitgeber. Klingt einfach, oder? Aber lass uns mal schauen, was das alles mit sich bringt. 

Im ersten Schritt muss der Mitarbeiter seinen Widerspruch schriftlich einreichen – und zwar innerhalb eines Monats nach Verkündung des Betriebsübergangs. Verpasst er diese Frist, verliert er sein Widerspruchsrecht und das Arbeitsverhältnis geht automatisch auf den neuen Betriebserwerber über.

Wichtig: Der Mitarbeiter muss vorab vollständig über seine Rechte und die Folgen des Übergangs informiert werden. Ansonsten ist die Monatsfrist ungültig. Ist der Widerspruch gültig, bleibt das Arbeitsverhältnis beim ursprünglichen Inhaber – mit allen Rechten und Pflichten.

Das könnte zu einem echten Problem werden. Etwa, wenn der vorherige Arbeitgeber das Unternehmen vollständig abgegeben hat und der Mitarbeiter nicht mehr sinnvoll beschäftigt werden kann. Für den Betriebserwerber bedeutet ein solcher Widerspruch: Die Arbeitskraft des Mitarbeiters steht nicht zur Verfügung, obwohl sie fest eingeplant war.

Und jetzt? Der erste Schritt ist ein klärendes Gespräch zwischen allen Beteiligten. Der Mitarbeiter könnte durch bessere Konditionen oder eine offene Kommunikation überzeugt werden, den Übergang doch anzunehmen. Ist keine Einigung möglich, könnten Aufhebungsverträge oder Abfindungen eine Option sein. 

Auswirkungen von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen

Gibt es in deinem zukünftigen Unternehmen Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne, musst du diese als neuer Betriebsinhaber ebenfalls übernehmen. Auch wenn du als Besitzer viele Dinge anpassen kannst, darfst du bestehenden Vereinbarungen nicht einfach ändern.

Dazu gehören Rechte wie Kündigungsregelungen oder Sozialpläne. Diese bleiben zunächst für mindestens ein Jahr bestehen. Es ist wichtig, dass du dir vor der Übernahme einen Überblick über diese Regelungen verschaffst. Achte darauf, dass du keine Anpassung machst, die den Mitarbeitern Nachteile bringen. Veränderungen sind nur dann möglich, wenn alle einverstanden sind, genauer gesagt, wenn die neuen Bedingungen nicht schlechter sind als die bisherigen. 

Hierzu ein Beispiel: Du möchtest nach der Übernahme bestimmte Abteilungen restrukturieren oder Personalabbau betreiben. Hier ist der Sozialplan ausschlaggebend. Er regelt die Ausgleichszahlungen für die betroffenen Mitarbeiter. Auch hier gilt: Diese Anpassungen müssen gut geplant und rechtlich abgesichert sein, damit keine Nachteile für die Mitarbeiter entstehen. 

Halten wir fest: Beim Betriebsübergang solltest du die Rechte der Mitarbeiter im Blick haben. Es dürfen keine Änderungen zum Nachteil der Mitarbeiter vorgenommen werden. Anpassungen sind nur möglich, wenn sie keine schlechteren Bedingungen bieten und beide Seiten zustimmen.

Was passiert mit dem Betriebsrat beim Betriebsübergang?

Wenn du ein Unternehmen übernimmst, bleibt der Betriebsrat in der Regel bestehen, wenn der Betrieb unverändert weitergeführt wird. Das bedeutet, der Betriebsrat behält seine Rechte und Funktionen. Ändert sich jedoch die Unternehmensstruktur – zum Beispiel durch eine Eingliederung in dein bestehendes Unternehmen – verliert der Betriebsrat seine Gültigkeit.

In diesem Fall muss entweder ein neuer Betriebsrat gewählt werden, oder der Betriebsrat des übernommenen Unternehmens bleibt mit einem Übergangsmandat bestehen.

Wichtig ist: Der Betriebsrat muss auch beim Betriebsübergang berücksichtigt werden, da er entscheidend zur Gestaltung des Übergangs beiträgt.

Kündigungen und Aufhebungsverträge: Was ist möglich?

Du als neuer Betriebsinhaber solltest dich vorab intensiv mit den Themen Kündigungen und Aufhebungsverträge auseinandersetzen. Denn obwohl eine Betriebsübernahme grundsätzlich kein Kündigungsgrund ist, führen Veränderungen teilweise zu neuen Strukturen, die Arbeitsplätze überflüssig machen können. Vielleicht planst du auch eine schlankere Organisationsstruktur, die bestimmte Positionen überflüssig macht. 

Kündigungen sind immer ein sensibles Thema. Hier ist es wichtig, eine faire und unkomplizierte Lösung zu finden. Lass uns klären, wann ein Kündigungsgrund vorliegt und welche Alternativen es gibt.

Kündigungsgrund bei einer Betriebsübernahme

Als neuer Betriebsinhaber solltest du wissen, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wann eine Kündigung möglich ist und wie du sie vermeiden kannst.

Du weißt bereits, dass mit dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten vollständig auf dich übergehen. Eine Kündigung allein wegen der Übernahme ist rechtlich nicht zulässig. Anders sieht es aus, wenn du Umstrukturierungen oder eine Neuausrichtung planst. In solchen Fällen sind betriebsbedingte Kündigungen unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben möglich. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer stark vom Einzelfall ab.

Möglichkeiten einer Abfindung oder eines Aufhebungsvertrags

Nicht selten sind Kündigungen mit Konflikten verbunden. Um das Ganze möglichst ohne Komplikationen über die Bühne zu bringen, kannst du das bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag auflösen. Du trennst dich gewissermaßen von einem Mitarbeiter, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Häufig ist ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung verbunden, die den Mitarbeitern eine faire finanzielle Absicherung bietet. 

Als neuer Inhaber des Unternehmens solltest du darauf achten, dass die Aufhebungsverträge transparent und fair gestaltet werden. Die Höhe der Abfindung und die genauen Bedingungen müssen klar definiert sein. Dadurch vermeidest du Missverständnisse und bist rechtlich auf der sicheren Seite. Falls du dir unsicher bist, wie du den Vertrag formulieren oder die Abfindungshöhe festlegen sollst, hole dir am besten rechtzeitig professionelle Unterstützung. 

Ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Abfindung kann eine gute Lösung sein, um den Mitarbeitern einen würdigen Ausstieg zu ermöglichen.

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So musst du als Arbeitgeber informieren

Als neuer Betriebsinhaber gehört es zu deinen Aufgaben, die Mitarbeiter frühzeitig, ehrlich und umfassend über den geplanten Betriebsübergang zu informieren. Wichtig dabei ist, dass diese Benachrichtigung mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich erfolgen muss. In der Regel kümmert sich der Veräußerer um diese Kommunikation. Auch du als Käufer solltest sicherstellen, dass die Information korrekt und vollständig bei deinen (zukünftigen) Mitarbeitern ankommt.

Aus der Mitteilung muss hervorgehen, wann der Übergang stattfindet, wie er abläuft und was das für die Arbeitsverhältnisse bedeutet. Auch wichtig: Deine Mitarbeiter müssen wissen, wie sie sich äußern können, falls sie den Übergang ablehnen. Sollte ein Mitarbeiter also widersprechen, bleibt er weiterhin beim alten Arbeitgeber beschäftigt.

Unser Tipp: Deine Kommunikation sollte verständlich und transparent sein. Es sollten keine Fragen offen bleiben. Wenn du deine Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllst, kann der gesamte Betriebsübergang rechtlich angefochten werden – und darauf willst du mit Sicherheit verzichten. Also besser gleich alles richtig machen, um unnötigen Stress zu vermeiden.

Betriebsübernahme durch einen Asset Deal

Der Begriff „Asset Deal“ lässt sich ins Deutsche mit „Vermögensübertragung“ oder „Vermögensverkauf“ übersetzen. Aber was steckt dahinter?

Ein Asset Deal bezeichnet den Verkauf von spezifischen Vermögenswerten (Assets) eines Unternehmens, nicht der Anteile am Unternehmen selbst. Das können etwa Maschinen, Immobilien, Kundenstämme oder geistiges Eigentum sein. Dieser Ansatz hat für dich als Verkäufer den Vorteil, dass du gezielt Geschäftsbereiche veräußern kannst, die du nicht mehr benötigst. 

Wichtig zu wissen: Beim Asset Deal werden nicht automatisch alle Rechte und Pflichten des Unternehmens übertragen, sondern nur die spezifischen Vermögenswerte. Als Verkäufer kannst du bestimmen, welche Teile des Unternehmens du verkaufen möchtest – und welche nicht. Für dich als Käufer hat das den Vorteil, dass du nicht unbedingt auch alle Mitarbeiter übernehmen musst. Werden Mitarbeiter übernommen, gilt auch hier: Du musst sie ordnungsgemäß informieren und die Übergangsregelungen beachten.

Mitarbeiter in die neue Firma übernehmen: Tipps und Strategien

Die Übernahme von Mitarbeitern während einer Betriebsübergabe sollte gut geplant sein. Informiere deine Mitarbeiter früh und transparent über die Veränderungen, um Unsicherheiten zu vermeiden und Vertrauen aufzubauen. Je eher sie wissen, was auf sie zukommt, desto weniger Raum gibt es für Unsicherheiten oder Spekulationen.

Und ganz wichtig: Klare Kommunikation hilft, dem berüchtigten Flurfunk vorzubeugen. 

Für eine erfolgreiche Integration solltest du den Mitarbeitern berufliche Perspektiven aufzeigen. Ein Ausblick, wie die Zusammenarbeit im neuen Unternehmen aussehen wird, sorgt dafür, dass sich dein Team von Anfang an gut aufgehoben fühlt

Warum Kommunikation mit der Belegschaft entscheidend ist

Eine klare und offene Kommunikation ist bei einem Betriebsübergang von Anfang an essenziell. Das schafft Vertrauen und ermöglicht, die Belegschaft auf die Veränderungen ausgiebig vorzubereiten. Wenn du regelmäßig und transparent über den Stand der Dinge berichtest, fühlen sie deine Mitarbeiter nicht nur gut abgeholt, sondern auch wertgeschätzt. Gerade in der Übergangszeit sollten Mitarbeiter gut eingebunden werden, damit sie motiviert und engagiert bleiben.

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Herausforderungen und Chancen beim Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang ist für dich als Betriebserwerber eine riesige Chance. Gleichzeitig kann er Herausforderungen mit sich bringen, die du nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest. Eine der größten Hürden ist unvollständige oder fehlende Informationen. Ohne einen vollständigen und klaren Überblick über bestehende Prozesse, Verträge oder finanzielle Daten können schnell unerwartete Probleme auftauchen. Zudem kann die Unsicherheit bei den Mitarbeitern zu einem echten Problem werden. Und dann wäre da noch die Unternehmenskultur, die du in die neue Organisation integrieren musst. 

Trotz all dieser Herausforderungen bietet der Betriebsübergang auch viele Chancen. Du kannst erfahrene Mitarbeiter und etablierte Prozesse übernehmen – gerade als erstmaliger Existenzgründer ist das ein echter Vorteil und schafft dir ein stabiles Umfeld. Dazu kommen Synergien durch frische Perspektiven und die Möglichkeit, Arbeitsabläufe oder Technologien zu modernisieren. Wenn der Übergang gut geplant ist, kannst du nicht nur Risiken minimieren, sondern auch Potenziale für Wachstum und Weiterentwicklung nutzen. 

Betriebsübernahme erfolgreich gestalten

Eine Betriebsübernahme macht man nicht mal nebenbei. Sie ist ein großer Schritt für alle Beteiligten. Egal, ob du dein Unternehmen übergibst oder als neuer Inhaber einsteigst – klare Absprachen, eine offene Kommunikation und ein guter Zeitplan sind hier notwendig. 

Damit deine Betriebsübernahme reibungslos abläuft, sind hier 10 hilfreiche Tipps für dich: 

  1. Plane gründlich und rechtzeitig
    Erstelle einen strukturierten Plan, bevor du mit dem Übergabeprozess beginnst. So behältst du den Überblick und kannst alle wichtigen Schritte rechtzeitig umsetzen. 
  2. Prüfe die rechtlichen Rahmenbedingungen 
    Lass Verträge, Arbeitsverhältnisse und Übergaberegelungen von Experten prüfen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
  3. Setze auf eine offene Kommunikation 
    Informiere dein Team frühzeitig über die geplanten Veränderungen. Eine transparente Kommunikation trägt von Anfang an dazu bei, Vertrauen zu schaffen und Unsicherheiten zu vermeiden.
  4. Überprüfe die Finanzen
    Schau dir die Zahlen genau an, analysiere die Kosten und behalte mögliche finanzielle Risiken im Auge. Eine gute Finanzplanung ist ein Muss, um den Übergang erfolgreich zu gestalten.
  5. Nutze klare Strukturen
    Dokumentiere Prozesse und Unternehmenswissen sorgfältig. So kannst du später auf wertvolle Informationen zugreifen und vermeidest unnötige Schwierigkeiten.
  6. Binde dein Team aktiv in den Betriebsübergang ein
    Beziehe deine Mitarbeiter von Anfang an in den Prozess ein und baue eine vertrauensvolle Beziehung auf. 
  7. Hol dir Profis dazu 
    Lass dich von Steuerberatern, Anwälten und anderen Experten beraten. Ihre Unterstützung hilft, rechtliche und steuerliche Stolpersteine zu umgehen.
  8. Bleib flexibel
    Es können immer mal unvorhergesehene Situationen auftreten. Behalte einen klaren Kopf und finde flexible Lösungen, falls der Plan einmal nicht auf Anhieb funktioniert.
  9. Setz dir klare Ziele
    Definiere von Anfang an klare Ziele und fokussiere dich auf das große Ganze. So behältst du auch bei Herausforderungen die angepeilte Richtung im Blick.
  10. Denk langfristig
    Es geht nicht nur um die jetzige Übergabe, sondern auch darum, wie die Nachfolge langfristig geregelt wird. So stellst du sicher, dass dein Unternehmen auch in Zukunft stabil bleibt.

Zusammenfassung

Ein Betriebsübergang bringt rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich – besonders in Bezug auf die Übernahme von Mitarbeitern. Wichtig ist, dass du als neuer Betriebsinhaber von Anfang an die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtest und offen kommunizierst. Achte darauf, die Mitarbeiter frühzeitig zu informieren, da ein Widerspruch rechtliche Konsequenzen hat, wie etwa die Möglichkeit einer Abfindung. 

Der Betriebsübergang erfordert eine sorgfältige Planung – von der Information der Mitarbeiter bis hin zur rechtlichen Prüfung der Verträge. Deine Mitarbeiter sind ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses. Eine transparente Kommunikation kann dazu beitragen, dass der Übergang für alle Beteiligten möglichst reibungslos verläuft.

Häufig gestellte Fragen zur Mitarbeiterübernahme bei Betriebsübergang

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