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Selbständigkeit anmelden

Selbständigkeit anmelden – Das musst du als Gründer tun

Aktualisiert am
10
.
09
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2024
Schriftzug auf Asphalt

Du bist bereit, den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen? Als dein eigener Chef genießt du viele Freiheiten wie Flexibilität und Unabhängigkeit. Bevor du richtig durchstarten kannst, solltest du dich als Gründer mit einigen wichtigen Themen auseinandersetzen, wie z. B. wo und wie du deine Selbständigkeit anmeldest. Lass uns deinen Start in die Selbständigkeit gemeinsam angehen. In diesem Ratgeber bekommst du alle Informationen, die du auf deinem Weg in deine erfolgreiche Selbstständigkeit brauchst.

Gewerbe vs. freiberufliche Tätigkeit

Deine Geschäftsidee steht und du bist motiviert, so schnell wie möglich loszulegen. Die Anmeldung deiner Selbständigkeit ist jetzt der erste große Schritt. Dafür musst du erst einmal wissen, ob du für deine Selbständigkeit eine Gewerbeanmeldung benötigst, oder ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Diese Zugehörigkeit bestimmt nicht nur wo du deine Geschäftsidee anmeldest, sondern ist auch steuerlich von Bedeutung.

Wichtig zu wissen: Du kannst nicht frei entscheiden, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden möchtest. Die Tätigkeitsbereiche sind anhand von Kriterien klar festgelegt.  

Lass uns einen Blick darauf werfen, wie das Gesetz ein Gewerbe definiert. In § 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetz (EStG) heißt es „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

Wenn du z. B. einen Laden eröffnen willst, handwerkliche Arbeiten anbietest oder einen Gaststättenbetrieb betreibst, fällt dies unter die gewerbliche Selbständigkeit und die Gewerbeanmeldung ist notwendig.  

Als Freiberufler hingegen arbeitest du eigenständig für verschiedene Kunden, ohne fest angestellt zu sein. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) heißt es: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit […].”

Eine freiberufliche Selbständigkeit liegt vor, wenn du  

  • selbständig und eigenverantwortlich tätig bist
  • eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübst
  • eine Vergütung üblicherweise auf Honorarbasis erfolgt
  • nicht dem Handelsgesetzbuch unterliegst
  • die Buchhaltungspflichten grundsätzlich weniger Aufwand erfordern
  • keine Gewerbesteuer zahlen musst
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Gewerbe anmelden

Möchtest du eine gewerbliche Selbständigkeit ausüben, führt dich der erste Gang zur Gewerbebehörde. In manchen Fällen ist das Ordnungsamt oder das Gemeindeamt zuständig. Generell kann in Deutschland jeder ein Gewerbe anmelden, der volljährig ist. Mit der Gewerbeanmeldung können weitere bürokratischen Schritte auf dich zukommen, wie bspw. der Eintrag ins Handelsregister oder die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

In unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel Gewerbe anmelden bekommst du alle wissenswerten Informationen.  

Wichtig zu wissen: Wer eine Selbständigkeit im Handwerk anstrebt, muss sich ebenfalls bei der Handwerkskammerregistrieren bzw. in die Eintragung in die Handwerksrolle vornehmen. Auch für die Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.

Als Freiberufler anmelden

Als Freiberufler brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Da du „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ erzielst, fällt die freiberufliche Tätigkeit nicht unter die Gewerbeordnung (GewO) und es fällt keine Gewerbesteuer für dich an.

Allerdings solltest du nachweisen können, dass deine Tätigkeit wirklich freiberuflich ist – z. B. durch entsprechende Abschlüsse oder Referenzen. Deine freiberufliche Selbständigkeit solltest du VOR Aufnahme deiner Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden, um steuerlich erfasst zu werden.

Alles, was du zur Anmeldung wissen musst, haben wir dir in unserem Ratgeber-Artikel Freiberufler anmelden zusammengefasst.

Entscheide dich für die richtige Rechtsform

GmbH, Einzelunternehmen oder doch eher eine OHG? Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft? Bevor du deine Selbständigkeit anmeldest, solltest du dir im Klaren darüber sein, unter welcher Rechtsform du dein Unternehmen anmelden möchtest. Je nachdem, welche Unternehmensform du wählst, können unterschiedliche Steuern und Voraussetzungen anfallen. Bei Personengesellschaften ist es z. B. erforderlich, dass alle Gesellschafter das Gewerbe gemeinsam anmelden. Bei Kapitalgesellschaften hingegen müssen neben der Gewerbeanmeldung häufig spezielle Gründungsformalitäten eingehalten werden, wie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

Unser Lexikon-Artikel zum Thema Rechtsformen informiert dich umfassend über alle gängigen Unternehmensformen und deren Besonderheiten.

Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden

Ganz unabhängig davon, ob du dich als Freiberufler oder als Gewerbetreibender selbständig machst, musst du dich bei deinem zuständigen Finanzamt anmelden. Und zwar dort, wo dein Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Nachdem du deine gewerbliche Selbständigkeit beim Gewerbeamt angezeigt hast, kommt das Finanzamt automatisch mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf dich zu.

Möchtest du dich als Freiberufler selbständig machen, musst du aktiv werden und deine Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden. Dafür nutzt du am besten direkt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Anhand der Angaben im Fragebogen kann das Finanzamt dir eine Steuernummer für deine Selbständigkeit zuweisen und dich bzw. dein Unternehmen für alle anfallenden Steuern registrieren. Die Steuernummer benötigst du nicht nur für die Korrespondenz mit dem Finanzamt, sondern vor allem auch für die Erstellung deiner Rechnung: Die Steuernummer gehört z. B. gemäß § 14 des EStG zu den Pflichtangaben auf jeder Rechnung.  

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für den Start in die gewerbliche und freiberufliche Selbständigkeit verpflichtend. Das ist in § 138 der Abgabenordnung (AO) aufgeführt.

Seit 2021 soll der Fragebogen ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Das kannst du einfach über das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung (ELSTER) erledigen. Du benötigst dafür ein Software-Zertifikat, welches du nach der Registrierung anfordern kannst. Grundsätzlich hast du als Existenzgründer 4 Wochen Zeit, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und einzureichen.  Anhand der Daten aus dem Fragebogen kann das Finanzamt einschätzen, wie hoch deine Steuerlast ausfallen wird und wie du zukünftig besteuert werden kannst.

Unser Tipp: Der Fragebogen wirkt am Anfang kompliziert. Unsere ausführliche Anleitung inklusive Ausfüllhilfe in unserem Ratgeber-Artikel Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird dich Schritt für Schritt durch das Formular führen.

Kennst du schon die Kleinunternehmerregelung?

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirst du auf die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ stoßen. Gerade für dich als (Neu-) Gründer ist diese Regelung spannend: Trifft diese Regelung auf dich zu, brauchst du für deine Dienstleistungen keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen und kannst dir einiges an Bürokratie ersparen.

Alles rund um diese Sonderregelung haben wir dir in dem Ratgeber-Artikel Kleinunternehmer - alle wichtigen Infos zusammengefasst.

Als Gründer Mitarbeiter anmelden

Bist du gedanklich schon dabei, Mitarbeiter für dein Unternehmen einzustellen? Dann solltest du dich mit zwei Themen auseinandersetzen: die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die Beantragung der Betriebsnummer.

Bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) ist ein entscheidender Schritt für dich als Existenzgründer. Durch eine BG ist gewährleistet, dass deine Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ausreichend abgesichert sind. Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Unfallversicherungsträger und für jedes neu gegründete Unternehmen verpflichtend (§ 192 Sozialgesetzbuch VII). Die Anmeldung bei der BG muss spätestens eine Woche nach Gründung deines Gewerbes vorgenommen werden.  

Wie genau die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft abläuft, erfährst du in unserem Ratgeber zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft.

Betriebsnummer beantragen

Die Betriebsnummer ist das Identifikationsmerkmal deines Gewerbes. Sie ist sozusagen der Ausweis deines Unternehmens und wird für die Kommunikation mit den Sozialversicherungen und der Krankenkasse benötigt. Beantragen kannst du die Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit.

Für ausführliche Informationen nutze gerne unseren Ratgeber-Artikel Betriebsnummer beantragen.

Buchhaltung in der Selbständigkeit

Eines ist klar: Sowohl als Freiberufler als auch bei der gewerblichen Selbständigkeit kommst du um eine gewisse Buchhaltung nicht drumherum. Für Gewerbetreibende gelten in der Regel andere Buchhaltungspflichten als für Freiberufler. Insbesondere, wenn dein Gewerbe ins Handelsregister eingetragen ist, fallen umfangreichere Buchhaltungsaufgaben an.

Als Freiberufler musst du dich u. a. mit den folgenden Aufgaben auseinandersetzen:

Unser Tipp: Mit sevdesk erledigst du deine Rechnungsstellung, Belegerfassung und deine EÜR im Handumdrehen.

Bei einer gewerblichen Selbständigkeit können zusätzliche Buchhaltungspflichten auf dich zukommen, wie z.B.

Ganz egal, ob du in die freiberufliche oder gewerbliche Selbständigkeit startest: Mit der Software sevdesk erledigst du deine Buchhaltung im Handumdrehen. Die Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER wird so zum Kinderspiel. Überzeuge dich selbst und teste die Buchhaltungssoftware sevdesk mit zahlreichen Funktionen einfach 14 Tage kostenlos und unverbindlich.

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Zusammenfassung zu Selbständigkeit anmelden

Bevor du mit deinem eigenen Business loslegen kannst, steht zunächst einmal die Anmeldung deiner Selbständigkeit auf deiner Agenda. Grundsätzlich wird zwischen der freiberuflichen und der gewerblichen Selbständigkeit unterschieden. Welche Art auf dich zutrifft, kannst du nicht frei wählen. Die Zugehörigkeit ist klar definiert und bestimmt nicht nur, wo du deine Geschäftsidee anmelden musst, sondern ist auch steuerlich von Bedeutung.

Für die freiberufliche Selbständigkeit ist eine Anmeldung beim Finanzamt ausreichend, während du für eine gewerbliche Anmeldung zusätzlich eine Gewerbemeldung bei deinem örtlichen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt, vornehmen musst. Denn die gewerbliche Selbständigkeit ist anzeigepflichtig, fällt unter die Gewerbeordnung und es fällt grundsätzlich eine Gewerbesteuer an.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch den Fragebogen der steuerlichen Erfassung. Unabhängig von der Art der Selbständigkeit bekommst du nach der Anmeldung beim Finanzamt eine Steuernummer, die du für deine geschäftliche Korrespondenz und deine Rechnungen benötigst.

Unterm Strich bedeutet eine Gewerbemeldung etwas mehr Bürokratie und Steuern, aber auch klare Strukturen. Freiberuflichkeit bringt mehr Flexibilität und weniger Papierkram, erfordert jedoch den Nachweis deiner Qualifikationen.

Ganz egal, für welche Form der Selbständigkeit du dich entscheidest: Eine intuitive Buchhaltungssoftware erspart dir jede Menge Zeit und Nerven! Sie vereinfacht den Aufwand für Steuererklärung & Co. erheblich und lässt dir mehr Zeit, dich auf den Erfolg deines Unternehmens zu konzentrieren. Mit einer guten Vorbereitung, der richtigen Herangehensweise und der richtigen Buchhaltungssoftware kannst du deinen Traum von der Selbständigkeit erfolgreich verwirklichen.

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