GbR gründen: Schritt für Schritt zum eigenen Unternehmen

Möchtest du gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Business starten und suchst eine Möglichkeit, das Unternehmen einfach zu gründen? Dafür gibt es die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Rechtsform dient dazu, ein gemeinsames Ziel zu erreichen – im Regelfall den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Rechtsform funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie du eine GbR gründen kannst.
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Diese können natürliche sowie juristische Personen sein. Die Gründung einer GbR ist sehr einfach. Deshalb bevorzugen viele Neugründer diese Rechtsform. Die GbR wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Das liegt daran, dass du alle Vorgaben zu der Rechtsform in den §§ 705 bis 740 BGB nachlesen kannst.
Möchtest du mit Waren handeln, musst du allerdings genau hinsehen. Sobald dein Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) einen „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, ist ein Handelsgewerbe in Form einer GbR nicht mehr zulässig. Als Kleingewerbe kannst du es aber betreiben. Überschreitest du gewisse Umsatz- und/oder Gewinngrenzen, verwandelt sich deine GbR in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), wenn du ein Handelsgewerbe betreibst. Diese musst du dann auch ins Handelsregister eintragen lassen. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikoneintrag zur GbR.
Besonderheit: Immobilien-GbR
Eine Sonderform der GbR ist die Immobilien-GbR. Dabei handelt es sich um eine BGB-Gesellschaft, die nur zum Zweck eines gemeinsamen Immobilienkaufs gegründet wird. Anstelle der einzelnen Personen wird sie als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag regelt die Einzelheiten der Eigentumsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien.
Vor- und Nachteile: Für wen eignet sich die GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine beliebte Rechtsform, weil sie einfach zu gründen ist. Allerdings haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Der folgende Überblick zeigt dir, welche Vor- und Nachteile sie hat und für wen die GbR geeignet ist.
Für wen passt die GbR?
Du fragst dich, ob du eine GbR gründen oder doch eine andere Rechtsform wählen solltest? In diesen Fällen ist sie für dich besonders gut geeignet, wenn:
- Du ein Kleingewerbe gründest oder Freiberufler bist.
- Du eine auf ein bestimmtes Projekt begrenzte Zusammenarbeit mit deinem Geschäftspartner planst.
- Du möglichst unkompliziert ein Unternehmen gründen und hohe Gründungskosten vermeiden möchtest.
- Das Risiko des Scheiterns bei deinem geplanten Geschäftszweck überschaubar ist (Stichwort: Haftung mit dem Privatvermögen).
Nicht die richtige Wahl ist die GbR-Gründung, wenn dir eine Haftungsbeschränkung wichtig ist oder du ein Start-up gründen möchtest, das schnell wachsen soll. Es ist schwierig, Investoren zu finden, die in eine GbR investieren wollen.
Voraussetzungen für die GbR-Gründung
Möchtest du eine GbR gründen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, zeigt dir unsere Tabelle:
Checkliste: Wie kann ich eine GbR gründen?
Möchtest du dir einen schnellen Überblick darüber verschaffen, wie du eine GbR gründest? Unser Video zeigt dir unsere Checkliste im Schnelldurchlauf:
Die folgenden Informationen führen dich Schritt für Schritt durch die Gründung deiner GbR.
Geschäftsidee & Businessplan entwickeln
Zunächst solltest du dich intensiv mit deiner Geschäftsidee auseinandersetzen. Ist sie tragfähig? Hast du sie an deiner Zielgruppe getestet? Analysiere das Marktumfeld sowie Chancen und Risiken. Halte alle Details rund um dein Unternehmen in einem Businessplan fest. Er ist nicht nur ein wichtiger Wegweiser für die Gründungsphase, sondern auch ein unverzichtbares Instrument für die Beantragung von Krediten und Fördergeldern oder die Investorensuche.
Tipp: Brauchst du ein wenig Hilfe? Nutze unsere kostenlose Businessplan-Vorlage – einfach ausfüllen und fertig!
Firmennamen festlegen
Jetzt brauchst du einen Firmennamen für die eindeutige Identifizierung deiner Personengesellschaft. Leider bist du bei der GbR-Gründung nicht besonders frei in der Wahl des Namens. Achte bei der Namensgebung auf diese Punkte:
- Angabe aller Vor- und Nachnamen der Gesellschafter (ggf. nur die Nachnamen, wenn es sonst zu lang wird)
- Nutzung des Rechtsformzusatzes „GbR“
- optional Angabe einer Geschäftsbezeichnung
- im Regelfall keine Fantasienamen zulässig
Einige Beispiele für die Namensgebung einer GbR:
A. Müller & F. Schmidt GbR
Schmidt-Meyer Renovierungen GbR
Sabine Thomann GbR, Fotografie
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Gesellschaftsvertrag erstellen lassen
Den GbR-Gesellschaftsvertrag kannst du mit deinen Mitgesellschaftern formlos, also sogar mündlich, abschließen. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings sinnvoll, um möglichen Streitereien vorzubeugen. Im Gesellschaftsvertrag kannst du viele Details regeln, beispielsweise:
- Name, Sitz und Geschäftszweck der GbR
- Einbringung von Kapital
- Befugnisse zur Vertretung und Geschäftsführung
- Regeln zur Beschlussfassung
- interne Haftung der Gesellschafter
- Möglichkeit von Privatentnahmen
- Verteilung der Gewinnanteile und ggf. Verluste
- Regelungen zur Auflösung (z. B. Auflösungsgründe, Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters)
- Wettbewerbsverbot
- Tätigkeitsvergütungen
Übrigens ist eine notarielle Beurkundung beim Gesellschaftsvertrag der GbR nicht erforderlich. Das spart Gründungskosten und Zeit. Es lohnt sich aber, den Vertrag juristisch prüfen zu lassen. Das beugt späteren Streitigkeiten vor.
Geschäftskonto eröffnen
Theoretisch dürftest du für eine GbR ein privates Konto verwenden – zumindest gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Eröffnung eines Geschäftskontos. Praktisch lohnt sich aber ein gesondertes Geschäftskonto aus mehreren Gründen:
- Da du auch mit deinem Privatvermögen haftest, ist eine Trennung privater und geschäftlicher Transaktionen wichtig.
- Auch das Finanzamt wünscht sich aus Gründen der Transparenz die Trennung von Privat- und Geschäftskonto.
- Die meisten Banken schließen in ihren Bedingungen die geschäftliche Nutzung privater Girokonten aus.
GbR bei relevanten Behörden anmelden
Die GbR wird gemeinsam von allen Gesellschaftern beim örtlich zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Dazu muss das entsprechende Formular ausgefüllt und ggf. die Gründungsdokumente vorgelegt werden. Oder du machst es dir leicht und nutzt die Online-Gewerbeanmeldung von sevdesk. Damit erledigst du die komplette Gewerbeanmeldung von deinem Schreibtisch aus und sparst dir den Weg zum Gewerbeamt. Als Freiberufler musst du keine Gewerbeanmeldung durchführen.
Die Anmeldung im Handelsregister ist übrigens bei der GbR nicht erforderlich. Möchtest du eine eGbR gründen, musst du die Anmeldung im Gesellschaftsregister vornehmen. Daneben können weitere Anmeldungen erforderlich sein:
- beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen)
- bei der Berufsgenossenschaft
- bei der IHK oder HWK
- bei der Agentur für Arbeit (falls du Mitarbeiter beschäftigen möchtest)
Du kannst für deine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dafür musst du lediglich den entsprechenden Haken im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung setzen. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikoneintrag zur Kleinunternehmerregelung.
Immobilien-GbR gründen: Besonderheiten auf einen Blick
Die Gründung einer Immobilien-GbR funktioniert auf dieselbe Art und Weise wie bei einer normalen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wichtig ist nur, dass ihr eure Rechtsverhältnisse bereits vor dem Immobilienkauf vertraglich klärt, damit der korrekten Eintragung der GbR als Eigentümer im Grundbuch nichts entgegensteht.
Tipp: Eine Immobilien-GbR zu gründen, ist an sich kein Problem, da die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts laut BGH ins Grundbuch eingetragen werden kann (Beschluss vom 4.12.2008, Az. V ZB 74/08). Wurde allerdings kein direkter Name für die GbR gebildet, läuft der Grundbucheintrag über den Namen der Gesellschafter, was bei einer Immobilien-GbR zum Problem werden kann. Das ist spätestens dann der Fall, wenn es um die Auseinandersetzung oder die Veräußerung des Grundbesitzes geht. Der Grund für die zu erwartenden Schwierigkeiten ist durch die sogenannte Glaubensfunktion des Grundbuchs begründet.
Wie viel kostet die Gründung einer GbR?
Die Gründungskosten der GbR sind minimal – eigentlich fallen nur die Kosten für die Gewerbeanmeldung an, die sich je nach Gemeinde auf 15 bis 60 Euro belaufen. Allerdings fallen diese Gründungskosten pro Gesellschafter an. Gegebenenfalls kommen Kosten für die juristische Prüfung oder Steuerberatung dazu.
Abgesehen von den reinen Gründungskosten solltest du allerdings auch die laufenden Kosten im Blick behalten, die nach der Gründung schnell auf dich zukommen. Dazu gehören etwa:
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Marketingkosten
- Mieten und Pachten
- Löhne und Gehälter
- Beiträge zu IHK oder HWK
- Versicherungen
- Warenlager oder Rohstoffe
- Vertriebskosten
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu den Gründungskosten.
Buchführung und Steuern in der GbR
Eine GbR ist von Natur aus weder buchführungs- noch bilanzierungspflichtig. Für dich bedeutet das: Du darfst deinen Gewinn einfach per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Das spart Zeit und Aufwand. Zur Buchführung bist du erst dann verpflichtet, wenn du einen Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einen Gewinn von 80.000 Euro im Jahr überschreitest (§ 141 Abgabenordnung, AO). Dann bist du auch verpflichtet, eine Bilanz und eine GuV zu erstellen.
Um die Nutzung einer professionellen Buchhaltungssoftware kommst du allerdings von vornherein nicht herum. Denn auch für die GbR musst du deine Steuern korrekt ermitteln und an das Finanzamt abführen. Dazu gehören insbesondere:
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- ggf. Lohnsteuer (falls die GbR Mitarbeiter beschäftigt)
Die Einkommensteuer zahlt jeder Gesellschafter privat auf seine Gewinnausschüttung. Wir empfehlen dir dafür die sevdesk Buchhaltungssoftware – einfach Belege und Ausgaben erfassen und Steueranmeldungen auf Knopfdruck verschicken. Mehr über die Buchführung und Besteuerung der Gesellschaftsform erfährst du in unserem Lexikonartikel zur GbR.
Geschäftsführer und Haftung in der GbR
Zur Geschäftsführung sind alle Gesellschafter der GbR berechtigt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag trifft eine andere Regelung. Das könnte etwa die alleinige Geschäftsführung durch eine einzelne Person sein. Wie das genau funktioniert, erfährst du im Bereich Geschäftsführung der GbR im Lexikon.
Die Haftung ist bei der GbR nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Alle Mitgründer haften mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch für Forderungen Dritter. Was du dazu wissen solltest, zeigt dir unser Lexikoneintrag zur Haftung der GbR.
Alternativen zur GbR für Gründer
Die GbR ist die richtige Gesellschaftsform für eher kleinere Unternehmen mit mindestens zwei Gründern. Es gibt jedoch noch viele weitere Rechtsformen, die du für eine Gründung mit mehreren Personen nutzen kannst. Der folgende Überblick stellt die GbR den beliebten Gesellschaftsformen OHG, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH gegenüber:
Welche Rechtsform sich für dich eignet, hängt von deinen Ausgangsvoraussetzungen ab. Für ein Kleingewerbe eignen sich das Gründen einer UG und einer GbR bestens. Möchtest du mit deinem Unternehmen schnell wachsen, solltest du auch in Betracht ziehen, eine OHG zu gründen oder eine GmbH zu gründen.
Zusammenfassung zur GbR-Gründung
Du möchtest dich mit anderen Mitgründern zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen? Anstatt ein Einzelunternehmen zu gründen, könnte die GbR als Gegenstück eine gute Wahl für dich sein. Damit kannst du unkompliziert gründen, musst keine größeren Einlagen leisten und kannst ohne größere Hürden direkt starten.
Möchtest du deinen Geschäftspartnern etwas mehr Sicherheit bieten, kannst du alternativ eine eGbR gründen und sie im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Allerdings solltest du gut abwägen, ob die Gesellschaftsform zu dir passt. Denn abgesehen von den Vorteilen empfinden viele Gründer insbesondere die fehlende Haftungsbeschränkung als Hürde.