Spenden absetzen – So machst du deine Spenden steuerlich geltend

Ob als Angestellter oder Selbstständiger – du möchtest mit einer Spende Hilfsorganisationen oder politischen Parteien deine Unterstützung zukommen lassen und gleichzeitig steuerlich davon profitieren? Kein Problem, denn in sehr vielen Fällen lassen sich solche Spenden steuerlich absetzen. Sie sind somit nicht nur eine enorm wichtige Stütze für verschiedenste Organisationen und tragen zur Gestaltung unserer Gesellschaft bei, sie helfen dir auch dabei, Steuern zu sparen.
Doch was genau gilt als Spende und an wen kann in welcher Höhe gespendet werden? In diesem Ratgeber erklären wir dir, wo man Spenden in der Steuererklärung eintragen kann, ob es eine Pauschale für Spenden ohne Beleg gibt und welche Nachweise du brauchst.
Was gilt als Spende?
Spenden sind freiwillige Zuwendungen in Form von Geld, Sachspenden oder auch Dienstleistungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Sie dienen oft dazu, soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Projekte zu unterstützen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.
Um sicherzugehen, dass an eine ehrliche, transparente Organisation gespendet wird, gibt es mittlerweile verschiedene Gütesiegel. Diese lassen auf den ersten Blick erkennen, dass eine Spende bei dieser Organisation gut aufgehoben ist. Je nach Höhe der Spenden werden unterschiedliche Belege benötigt und je nach Spendenempfänger ergeben sich verschiedene steuerliche Begünstigungen.
Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
In der Regel sind Spenden an mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Organisationen von der Steuer absetzbar. Trotzdem spielt der genaue Spendenempfänger eine wichtige Rolle, wenn du deine Spenden steuerlich absetzen willst. Eine Spende an eine Privatperson, wie einen Obdachlosen oder Geflüchteten, ist beispielsweise nicht von der Steuer absetzbar.
Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit einer Spende sind:
- freiwillige Spende, die ohne Gegenleistung getätigt wird
- Hilfe einer gemeinnützigen Organisation
- Unterstützung von steuerbegünstigten Zwecken
- Spender und Empfänger stehen in keiner wirtschaftlichen Verbindung
- der Sitz der Spendenorganisation ist in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum
- Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden
Folgende Spenden kannst du daher in der Steuererklärung ansetzen:
- Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Hilfsorganisationen
- Spenden an steuerbegünstigte und gemeinnützige Stiftungen oder Vereine
- Spenden an politische Parteien (Parteispenden) und Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
- Sachspenden (Kleidung, Lebensmittel, Materialien)
- Zeitspenden (Zeit im Ehrenamt)
Wo kann ich Spenden in die Steuererklärung eintragen?
Um deine Spenden geltend zu machen, musst du sie als Privatperson, Einzelunternehmer und Gesellschafter in deiner Einkommensteuer angeben. Dazu trägst du den Spendenbetrag einfach als Sonderausgabe in der gleichnamigen Anlage „Sonderausgaben“ ein. Außerdem solltest du nicht vergessen, deine Spendenbescheinigung für mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. Das Finanzamt kann sie bei Bedarf als Nachweis anfordern. Bei Kapitalgesellschaften gelten Spenden hingegen als Betriebsausgaben und nicht als Sonderausgaben, wodurch sich der steuerpflichtige Gewinn und damit auch die zu zahlende Gewerbesteuer reduzieren.
Spenden mit und ohne Nachweis

Alle Spenden unter 300 Euro sind grundsätzlich von der Nachweispflicht ausgenommen, ganz gleich, ob diese an politische Parteien, staatliche Behörden (z. B. Universitäten), wohltätige Organisationen oder Vereine gehen. Diese Kleinspenden können daher besonders einfach von der Steuer abgesetzt werden. Ein einfacher Zahlungsnachweis wie ein Einzahlungsbeleg (bei Barzahlung), ein Kontoauszug (bei Überweisungen) oder ein Zahlungsbeleg von Onlinediensten (wie z. B. Paypal) reicht aus, um Spenden bis 300 Euro steuerlich absetzen zu können.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung: bei Spenden im Katastrophenfall. Hierbei ist grundsätzlich keine Zuwendungsbestätigung erforderlich, selbst wenn der Höchstbetrag des vereinfachten Zahlungsnachweises von 300 Euro überschritten wird. Allerdings muss das Geld innerhalb eines von den Finanzbehörden festgelegten Zeitraumes auf ein speziell eingerichtetes Sonderkonto überwiesen werden. Bei Spenden bis 300 Euro und im Katastrophenfall muss also nur die Zahlung nachgewiesen werden und eindeutig ersichtlich sein, welcher Betrag wann an wen und warum gespendet wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass Spenden gerade in besonders schwierigen Situationen oder bei geringen Beträgen ohne bürokratische Hürden von der Steuer abgesetzt werden können.
Sachspenden von der Steuer absetzen
Grundsätzlich können auch Sachspenden in der Steuererklärung als Sonderaufwendungen angeführt werden, wenn der Wert der Sachspende auf der Zuwendungsbestätigung vermerkt wurde. Um die Akzeptanz durch das Finanzamt zu erleichtern, sollte der Betrag so genau wie möglich angegeben werden, da sonst eine pauschale Bewertung unterstellt wird, wodurch die Spende wiederum infrage gestellt werden könnte. Wichtig ist dabei auch, den Zustand, den Neupreis und das Alter der gespendeten Güter zum Spendenzeitpunkt zu dokumentieren, um den angegebenen Wert nachzuweisen.
Ob es sich wirklich lohnt, diesen Aufwand zu betreiben, wenn Sachspenden getätigt wurden, hängt ganz davon ab, wie viel wirklich gespendet wurde. Werden mehrere Gegenstände auf einmal gespendet, sollte jeder Gegenstand einzeln notiert werden. Zu den Sachspenden zählen beispielsweise Kleidung, Lebensmittel und Spielzeug.
Spenden von der Steuer absetzen: Wie viel bekomme ich zurück – ein Beispiel
Wenn du spendest, kannst du den Betrag von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch reduziert sich deine Steuerlast – in der Regel um etwa ein Drittel der gespendeten Summe. Wichtig: Der Steuervorteil greift erst, wenn deine Spenden über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
Deine Spende mindert demnach das Einkommen, auf das du Steuern zahlst. Je höher dein Steuersatz, desto größer der Effekt. Doch was bedeutet das konkret? Schauen wir uns ein Beispiel an:
Beispielrechnung für das Steuerjahr 2025
- Gesamte Einkünfte: 30.000 Euro
- Gespendete Summe: 1.000 Euro
- Steuerzahler: ledig, ohne Kirchensteuer
- Steuer vor Spenden: 4.446 Euro
- Steuer nach Spenden: 4.161 Euro
- Ersparnis: 285 Euro
Welche Höchstgrenze gibt es für steuerlich absetzbare Spenden?
Bis zu 20 Prozent deiner jährlichen Einkünfte (§ 10 EStG) kannst du für Spenden an wohltätige Organisationen absetzen. Das gilt auch für Mitgliedsbeiträge bei steuerbegünstigten und gemeinnützigen Vereinen. Sonderregeln gibt es nur, wenn an politische Parteien oder Stiftungen gespendet werden soll.
Spendest du mehr als 20 Prozent deines Einkommens, so erfolgt für das nächste Jahr automatisch ein sogenannter „Spendenvortrag“. Das bedeutet, dass du den im ersten Jahr nicht sofort absetzbaren Betrag im Folgejahr geltend machen kannst.
Besonderheiten bei Spenden
Abseits der Spenden, an die wir alle sofort bei diesem Thema denken, ist es auch möglich, an Stiftungen, politische Parteien oder seine Zeit zu spenden. Daher betrachten wir diese Fälle nun ebenfalls einmal genauer.
Spenden an Stiftungen
Spenden in das Vermögen von Stiftungen sind bis zu einem Betrag von einer Million Euro als Sonderausgabe absetzbar. Als Spender kannst du deine Zuwendung komplett im selben Jahr geltend machen oder über die kommenden 9 Jahre verteilen. In diese besondere Situation werden zwar wohl nur die Wenigsten jemals kommen, doch diese Regelung zielt darauf ab, Großspenden zu ermöglichen, die dann von Stiftungen über Jahre hinweg für gute Zwecke eingesetzt werden können.
Spenden an politische Parteien
Diese Form der Spenden ist besonders stark steuerlich begünstigt, da du bis zu 50 Prozent des Betrages direkt von deiner eigenen Steuerschuld abziehen kannst, maximal jedoch 825 Euro. Das heißt vereinfacht gesagt, dass du 825 Euro weniger Steuern zahlst, wenn du 1.650 Euro an Parteien spendest und dies in deiner Steuererklärung angibst. Dazu zählen neben klassischen Spenden auch die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag und der Mandatsträgerbeitrag. Ein höherer Betrag ist darüber hinaus bis zu 3.300 Euro zusätzlich als Sonderausgabe abzugsfähig. Wenn du mehr als die steuerbegünstigten 3.300 Euro spendest, ziehst du jedoch keine weiteren steuerlichen Vorteile daraus, da es bei Parteispenden keinen Spendenvortrag gibt.
Dienstleistungen spenden
Neben Geld- und Sachspenden kannst du auch Dienstleistungen spenden – zum Beispiel, indem du unentgeltlich für eine gemeinnützige Organisation arbeitest. Steuerlich gilt das jedoch nicht als absetzbare Spende, da kein tatsächlicher Geldfluss stattfindet. Ein Vorteil: Falls dein Unternehmen die Materialkosten trägt (für benötigte Werkzeuge oder Software), können diese als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Aufwendungen als Spendenabzug
Wenn du ehrenamtlich in einem Verein tätig bist, beispielsweise als Übungsleiter, kannst du deinen Aufwand als Spende unter den Sonderausgaben der Steuererklärung geltend machen. Hierzu benötigst du jedoch eine Spendenbescheinigung sowie eine schriftliche Vereinbarung, dass du Anspruch auf eine Erstattung deiner Aufwendung hast, auf diese jedoch verzichtest.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahrtkosten
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Übungsleiterpauschale
- Ehrenamtspauschale

Zusammenfassung: Spenden absetzen und Steuern sparen
In vielen Fällen lassen sich Spenden als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu müssen sie jedoch freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die begünstigte Organisation ihren Sitz in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum hat. Andernfalls wird die Spende nicht anerkannt. Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können bereits mit einem einfachen Zahlungsnachweis abgesetzt werden. Für höhere Summen ist immer eine Spendenbescheinigung erforderlich, die du auch mindestens ein Jahr aufbewahren solltest, um sie bei Bedarf beim Finanzamt vorlegen zu können.
Insgesamt können Spenden bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Solltest du diesen Prozentsatz überschreiten, ist das jedoch nicht schlimm, da du den überschüssigen Betrag ins nächste Jahr übertragen und dort berücksichtigen kannst. Somit ist der bürokratische Aufwand bei Spenden sehr gering, während die positiven Auswirkungen von Spenden (und die steuerlichen Vorteile) durchaus beachtlich sind.
Wichtig ist zudem, dass nur an seriöse Organisationen gespendet wird, bei denen alle Finanzen transparent sind und die idealerweise durch externe Prüfungen mit Qualitätssiegeln ausgezeichnet wurden.