Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen - so geht’s!

Ob für das Gehalt, geschäftliche Transaktionen oder regelmäßige Zahlungen – ein Girokonto ist unverzichtbar. Doch was Viele nicht wissen: Die Kontoführungsgebühren lassen sich bei der Steuer geltend machen! Dabei gibt es jedoch Unterschiede je nach Tätigkeit. Während Arbeitnehmer eine Pauschale von 16 Euro nutzen können, profitieren Selbstständige und Unternehmen von einer vollen Absetzbarkeit, sofern sie ein separates Geschäftskonto führen.
Doch wie genau funktioniert das? Wo trägt man die Kosten in der Steuererklärung ein? In diesem Ratgeber erfährst du, wie du deine Kontoführungsgebühren optimal steuerlich absetzt, welche Regeln für unterschiedliche Personengruppen gelten und warum eine gut organisierte Buchhaltung dir dabei viel Zeit und Nerven sparen kann.
Kann ich meine Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen?
Kontoführungsgebühren sind steuerlich absetzbar, aber nur teilweise und abhängig von deiner Tätigkeit. Als Arbeitnehmer kannst du pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten angeben, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen. Diese Pauschale ist jedoch bereits im allgemeinen Werbungskosten-Pauschbetrag enthalten.
Selbstständige und Unternehmer können die Gebühren ihres Geschäftskontos als Betriebsausgaben voll absetzen. Falls ein privates Konto auch geschäftlich genutzt wird, muss der berufliche Anteil entsprechend deinen Einkünften nachgewiesen oder geschätzt werden. Ein separates Geschäftskonto erleichtert die steuerliche Absetzbarkeit und sorgt für eine klare Trennung der Kontoführung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben.
Für wen sind die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar?
Kontoführungsgebühren können von der Steuer abgesetzt werden, wobei die Absetzbarkeit von der Art deiner Tätigkeit abhängt. Nachfolgend findest du eine Übersicht, die zeigt, wie verschiedene Personengruppen diese Gebühren in ihrer Steuererklärung berücksichtigen können:
Hinweis für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende: Es gibt keine speziellen Sonderregelungen für die Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren. Wichtig ist, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst sind und entsprechend nachgewiesen werden können.
Für alle Personengruppen gilt: Eine klare Trennung zwischen privaten und beruflichen Kontobewegungen erleichtert die steuerliche Geltendmachung deiner Einkünfte und kann im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt von Vorteil sein.
Wie können Selbstständige bei der Steuer Kontoführungsgebühren absetzen?
Selbstständige können ihre Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn sie das Konto für geschäftliche Zwecke nutzen. Dabei gibt es zwei Szenarien:
1. Absetzbarkeit bei einem separaten Geschäftskonto
Nutzt du ein ausschließlich geschäftliches Konto, kannst du die vollen Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben geltend machen. Hierfür reicht es, die Kontoauszüge und die Jahresgebühr in deiner Buchhaltung zu erfassen.
2. Absetzbarkeit bei einem gemischten Konto (privat & geschäftlich)
Hast du kein separates Geschäftskonto und nutzt dein privates Girokonto auch für geschäftliche Transaktionen, kannst du nur den beruflichen Anteil der Bankgebühren steuerlich absetzen. Dieser muss glaubhaft aufgeteilt werden, z. B.:
- 50/50-Regel: Wenn du dein Konto ungefähr zur Hälfte für private und zur Hälfte für geschäftliche Zwecke nutzt, kannst du 50 Prozent der Gebühren als Betriebsausgaben angeben.
- Individuelle Berechnung: Falls dein Konto überwiegend geschäftlich genutzt wird, kann ein höherer Anteil abgesetzt werden, allerdings solltest du das bei einer Steuerprüfung belegen können.
Tipp: Ein separates Geschäftskonto ist nicht nur für die Steuererklärung einfacher, sondern auch buchhalterisch sinnvoll. Das gilt besonders für Selbstständige oder auch Vermieter, da so private und geschäftliche Ausgaben klar getrennt bleiben. Das erspart dir nicht nur Zeit, sondern auch möglichen Ärger mit dem Finanzamt.
Wie können Arbeitnehmer Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?
Arbeitnehmer können Kontoführungsgebühren in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, allerdings nur in begrenztem Umfang.
Pauschale von 16 Euro pro Jahr:
Das Finanzamt erkennt pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten an – ohne Nachweis. Neben anderen Arbeitsmitteln wie Fachliteratur oder Büromaterial kannst du so auch deine Kontoführungsgebühren anteilig geltend machen. Diese Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die ihr Girokonto für berufliche Zwecke nutzen, etwa für den Gehaltseingang oder beruflich bedingte Überweisungen und Zahlungen.
Wichtige Hinweise:
- Die 16-Euro-Pauschale ist bereits im allgemeinen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro enthalten (Stand: 2025).
- Das heißt: Erst wenn deine gesamten Werbungskosten den Betrag von 1.230 Euro überschreiten, lohnt es sich, die Kontoführungsgebühren anzugeben.
- Eine höhere Absetzbarkeit ist nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass deine Kontoführungsgebühren überwiegend beruflich bedingt sind – was in der Praxis selten vorkommt.
Falls du bereits hohe Werbungskosten hast, kann es sich lohnen, die 16 Euro Pauschale zusätzlich anzusetzen. Ansonsten ist sie automatisch durch den Werbungskosten-Pauschbetrag abgedeckt.
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Wo trägt man die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung ein?
Um die Kontoführungsgebühren von der Steuer abzusetzen, sollten sie in der Steuererklärung an der richtigen Stelle eingetragen werden, abhängig davon, ob du Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Unternehmer bist. Hier siehst du, wo du die Kosten angeben kannst:
Arbeitnehmer: Werbungskosten
- Anlage N, Zeile 46 → Kontoführungsgebühren gehören zu den sonstigen Werbungskosten. Hier trägst du auch andere Arbeitsmittel ein, die du für deinen Beruf benötigst und steuerlich absetzen kannst.
- Die Pauschale in Höhe eines Betrags von 16 Euro kann ohne Nachweis eingetragen werden.
- Nur relevant, wenn die gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro liegen.
Selbstständige und Gewerbetreibende: Betriebsausgaben
- Anlage EÜR, Zeile 22 („sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“) oder in der Buchhaltung als „Bankgebühren“.
- Geschäftskonto → Gebühren sind voll absetzbar.
- Privates Konto mit geschäftlicher Nutzung → beruflicher Anteil muss geschätzt oder nachgewiesen werden.
Kleinunternehmer & Kleingewerbetreibende
- Gleiche Regelung wie bei Selbstständigen: Betriebsausgaben in der EÜR angeben.
- Da keine Umsatzsteuerpflicht besteht, sind die Kontoführungsgebühren brutto als Kosten zu erfassen.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)
- In der Buchhaltung als „Bankgebühren“ oder „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfassen.
- Ein separates Geschäftskonto ist Pflicht, daher sind die Gebühren voll als Betriebsausgaben absetzbar.
Tipp: Wer eine EÜR oder Bilanz erstellt, sollte die Bankgebühren getrennt ausweisen, um eine bessere Übersicht für die Steuererklärung zu behalten.
Zusammenfassung: So setzt du die Kosten für die Kontoführung von der Steuer ab
Kontoführungsgebühren lassen sich steuerlich geltend machen, doch der Umfang hängt von deiner Tätigkeit ab. Während Arbeitnehmer eine Pauschale von 16 Euro ohne Nachweis nutzen können, profitieren Selbstständige und Unternehmen von der vollen Absetzbarkeit, sofern sie ein separates Geschäftskonto führen.
Für alle gilt: Eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern auch den Überblick über betriebliche Ausgaben. Wer seine Kontoführung als Kosten steuerlich absetzen möchte, sollte darauf achten, sie an der richtigen Stelle in der Steuererklärung einzutragen – sei es als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Mit einer digitalen Buchhaltung kannst du die Verwaltung deiner Bankkosten effizient gestalten und steuerliche Vorteile optimal nutzen.