Kfz-Steuer absetzen: So sparst du 2025 Steuern auf dein Auto

Die Kfz-Steuer zu zahlen, ist für alle Autobesitzer Pflicht – doch gibt es auch eine Möglichkeit, sie steuerlich abzusetzen? Viele Menschen stellen sich diese Frage, wenn es um die jährliche Steuererklärung geht. Schließlich kannst du zahlreiche berufsbedingte Kosten von der Steuer absetzen. Gilt das auch für die Kfz-Steuer?
Die kurze Antwort lautet: Ja, aber nicht für jeden.
Kann ich die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?
Ob du die Kfz-Steuer in der Steuererklärung geltend machen kannst, hängt davon ab, wie du dein Fahrzeug nutzt:
- Privat genutzte Fahrzeuge: Nutzt du dein Auto ausschließlich privat, kannst du die Kfz-Steuer nicht von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, über die Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden.
- Dienstwagen als Angestellter: Fährst du einen Dienstwagen, wird dein Arbeitgeber in den meisten Fällen die Steuern für das Auto absetzen. Daher kannst du sie nicht selbst in deiner Steuererklärung angeben.
- Geschäftlich genutzte Fahrzeuge: Du kannst die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen, wenn du dein Auto selbstständig oder gewerblich als Dienstwagen nutzt – vorausgesetzt, das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen. Je nach betrieblicher Nutzung kannst du die Steuer für dein Auto dann entweder vollständig oder anteilig absetzen.
Elektroautos: Wer ein Elektroauto fährt, profitiert von einer Steuerbefreiung. Fahrzeuge, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit – spätestens aber bis zum 31. Dezember 2030. Danach wird nur die Hälfte der regulären Kfz-Steuer fällig. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wer kann die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?
Ob du die Kfz-Steuer bei der Steuererklärung absetzen kannst, hängt davon ab, wie du dein Fahrzeug nutzt und in welcher beruflichen Situation du dich befindest. Grundsätzlich gilt: Die Angabe der Kfz-Steuer in der Steuererklärung wird nur dann vom Finanzamt berücksichtigt, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder ein Dienstwagen ist. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben daher die besten Chancen, die Kfz-Steuer bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Welche Unterschiede es gibt, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
Schauen wir uns jetzt im Detail an, wer die Kfz-Steuer wie in der Steuererklärung angeben kann.
Wie können Arbeitnehmer die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen?
In den meisten Fällen kannst du als Arbeitnehmer die Kfz-Steuer nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme besteht, wenn du einen Dienstwagen nutzt und dein Arbeitgeber die Kfz-Steuer nicht übernimmt. In diesem Fall kannst du die Steuer in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das kommt jedoch selten vor, da Arbeitgeber die Kosten in der Regel selbst tragen.
Auch wenn die Kfz-Steuer bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer meist nicht direkt berücksichtigt wird, gibt es einige Möglichkeiten, sich zumindest einen Teil der Kfz-Kosten vom Finanzamt zurückzuholen. Nutzt du dein eigenes Fahrzeug für den Arbeitsweg, kannst du zwar nicht direkt die Kfz-Steuer absetzen, aber andere Kfz-Kosten in der Steuererklärung angeben, darunter:
- Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): Für die einfache Strecke zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz kannst du 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 38 Cent pro Kilometer.
- Autoversicherungen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann daher als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung abgesetzt werden. Zusätzlich kann eine private Unfallversicherung, die berufsbedingt relevant ist, als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Kasko-Versicherungen (Teilkasko und Vollkasko) sind hingegen nicht absetzbar. Mehr zur steuerlichen Regelung bei Autoversicherungen findest du in unserem Ratgeber „Steuern bei Kfz-Versicherungen absetzen“.
- Unfallkosten auf dem Arbeitsweg: Falls dein Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeit beschädigt wird und die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, kannst du die entstandenen Ausgaben, wie Reparatur- oder Abschleppkosten, in deiner Steuererklärung geltend machen.
- Umzugskosten: Falls du umziehst, um näher an deinem Arbeitsplatz zu sein, kannst du die Kosten für den Umzug absetzen. Voraussetzung: Dein Arbeitsweg verkürzt sich dadurch um mindestens eine Stunde pro Tag.
Wie können Selbstständige die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen?
Als Unternehmer, Freiberufler und Selbstständiger kannst du die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ganz oder teilweise dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. Dabei gibt es zwei Kategorien:
Notwendiges Betriebsvermögen (50–100 Prozent geschäftliche Nutzung):
- Wird das Auto überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt, gehört es zum Betriebsvermögen.
- Die Kfz-Steuer zählt in diesem Fall als Betriebsausgabe und kann vollständig abgesetzt werden.
- Auch weitere Kfz-Kosten wie Versicherung, Reparaturen und Treibstoff sind steuerlich absetzbar.
Gewillkürtes Betriebsvermögen (10–50 Prozent geschäftliche Nutzung):
- Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent kannst du selbst entscheiden, ob du das Fahrzeug dem Betriebs- oder Privatvermögen zuordnest.
- Falls du es als Betriebsvermögen deklarierst, kannst du die Kfz-Steuer anteilig absetzen – entsprechend der betrieblichen Nutzung.
Wichtig: Falls du dein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, solltest du ein Fahrtenbuch führen. Nur so kannst du dem Finanzamt nachweisen, in welchem Umfang das Auto für betriebliche Zwecke genutzt wird. Ohne Fahrtenbuch wird oft die 1-Prozent-Regelung angewendet, die nicht immer steuerlich vorteilhaft ist.
Dabei wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert – unabhängig von den tatsächlichen betrieblichen und privaten Fahrten. Besonders bei teuren Fahrzeugen kann diese Pauschalregelung zu einer hohen Steuerbelastung führen. Ein Fahrtenbuch bietet in vielen Fällen eine genauere und oft steuerlich günstigere Lösung.
Wo trägt man die Kfz-Steuer in der Steuererklärung ein?
Hast du festgestellt, dass du die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen kannst? Dann stellt sich die nächste Frage: Wo genau wird sie eingetragen? Die richtige Zuordnung hängt davon ab, ob du selbstständig oder angestellt bist und wie dein Fahrzeug genutzt wird:
- Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer tragen die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (hier geht’s zur Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR) oder in der Bilanz ein – vorausgesetzt, das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen.
- Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen können die Kfz-Steuer nur in seltenen Fällen steuerlich geltend machen. Falls der Arbeitgeber die Steuer nicht übernimmt, lässt sie sich als Werbungskosten in der Anlage N eintragen. Das kommt jedoch nur in Ausnahmefällen vor.
Zusammenfassung: So setzt du die Kfz-Steuer richtig ab
Die Kfz-Steuer absetzen – das geht leider nicht für jeden. Privatpersonen können die Steuer nicht geltend machen, dafür gibt es aber andere Möglichkeiten, Kfz-Kosten in der Steuererklärung zu berücksichtigen, zum Beispiel über die Pendlerpauschale oder die Kfz-Haftpflichtversicherung. Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige haben dagegen gute Chancen, die Kfz-Steuer bei der Steuererklärung absetzen zu können – vorausgesetzt, das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen.
Ob du die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen kannst, hängt also vor allem von deinem Berufsstatus und der Nutzung des Fahrzeugs ab. Falls das nicht möglich ist, gibt es zahlreiche andere steuerliche Vorteile, die du für dein Auto geltend machen kannst!