Steuererklärung 2025: Ist die Hausversicherung steuerlich absetzbar?

Stell dir vor, dein Haus wird durch einen Sturm beschädigt – ein Albtraum für jeden Eigentümer. Genau für solche Fälle gibt es die Wohngebäudeversicherung, die dich finanziell absichert und vor hohen Kosten durch Schäden schützt. Doch wusstest du, dass du die Gebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen kannst? Ob du als Vermieter, Mieter, Selbstständiger mit Arbeitszimmer oder Unternehmer steuerliche Vorteile nutzen kannst, hängt von der Nutzung des Gebäudes ab. In diesem Ratgeber erfährst du, wer die Hausversicherung steuerlich absetzen kann, wie du sie in der Steuererklärung richtig einträgst und welche Nachweise du dafür brauchst.
Kann ich meine Gebäudeversicherung in der Steuererklärung absetzen?
Da es sich um eine Sachversicherung handelt, kann eine Gebäudeversicherung nur in bestimmten Fällen steuerlich berücksichtigt werden – je nachdem, ob die Immobilie privat oder geschäftlich genutzt wird. Selbstnutzer haben in der Regel Pech: Bewohnst du dein Haus selbst, kannst du die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Das Finanzamt sieht sie als private Ausgabe an, die nicht steuerlich berücksichtigt wird.
Anders sieht es aus, wenn du die Immobilie ganz oder teilweise beruflich nutzt. Hast du zum Beispiel ein häusliches Arbeitszimmer, kannst du den entsprechenden Anteil der Versicherungskosten als Werbungskosten (wenn du angestellt bist) oder Betriebsausgaben (wenn du selbständig bist) absetzen. Wichtig ist dabei, dass dein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird.
Bist du Vermieter, hast du es am einfachsten: Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung gelten als Werbungskosten. So kannst du sie direkt von deinen Mieteinnahmen abziehen und deine Steuerlast senken.
Kurz gesagt: Ja, die Gebäudeversicherung kann steuerlich absetzbar sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer kann die Kosten für die Hausversicherung absetzen?
Ob du deine Hausversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt davon ab, wie du das Gebäude nutzt. Vermieter haben hier die besten Karten, denn sie können die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen hingegen, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung in der Regel nicht geltend machen. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Auch Unternehmen, die Immobilien besitzen, können die Versicherungskosten als Betriebsausgaben anrechnen.
Wie können Mieter ihre Kosten für die Wohngebäudeversicherung absetzen?
Als Mieter zahlst du die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter. Dadurch kannst du die Versicherungskosten nicht direkt von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme gibt es nur für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die über die Nebenkosten abgerechnet werden – zum Beispiel Hausmeisterdienste, Winterdienst oder die Wartung von Heizungsanlagen. Diese Posten können anteilig steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Lohnanteil gesondert ausgewiesen ist.
Falls du als Mieter ein häusliches Arbeitszimmer hast, sind dafür anteilig die Mietkosten steuerlich absetzbar – allerdings nicht direkt die Gebäudeversicherung. Dafür müsste der Vermieter dir eine gesonderte Aufstellung der auf dein Arbeitszimmer entfallenden Versicherungskosten ausstellen, was in der Praxis selten vorkommt.
Wie können Vermieter die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung absetzen?
Gute Nachrichten für Vermieter: Die Kosten für die Hausversicherung sind steuerlich absetzbar. Die Versicherung dient ausschließlich dem Schutz des vermieteten Objekts, nicht etwa der privaten Nutzung. Sie deckt Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser ab. Daher gelten die Beiträge als Werbungskosten und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Immobilie wird vermietet – oder steht zumindest zur Vermietung bereit.
- Die Versicherung dient ausschließlich dem Schutz des vermieteten Objekts, nicht etwa der privaten Nutzung.
- Die Beiträge sind tatsächlich angefallen und können durch Rechnungen oder Kontoauszüge nachgewiesen werden.
Als Vermieter kannst du die gesamten Kosten für die Gebäudeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen – ein anteiliger Abzug, wie bei Selbstnutzern mit Arbeitszimmer, ist hier nicht nötig.
Wichtiger Hinweis: Falls du eine teilweise vermietete Immobilie besitzt (z. B. ein Zweifamilienhaus, in dem du eine Wohnung selbst nutzt), kannst du nur den Anteil der Versicherungskosten absetzen, der auf den vermieteten Teil entfällt. So bleibt die Steuerlast für Vermieter niedriger – und die Wohngebäudeversicherung wird zumindest steuerlich etwas günstiger.
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Wo trägt man die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung ein?
Damit das Finanzamt die Kosten für die Hausversicherung als steuerlich absetzbar anerkennt, sollten sie an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eingetragen werden. Wo genau, hängt davon ab, ob du die Immobilie vermietest, sie teilweise beruflich nutzt oder ob du als Unternehmen die Versicherung als Betriebsausgabe geltend machst.
So trägst du die Gebäudeversicherung richtig ein:
Vermieter
- Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Eintrag unter Werbungskosten
- Vollständiger Betrag oder anteilig bei teilweiser Selbstnutzung
Selbstnutzer mit Arbeitszimmer
- Anlage N (für Angestellte) unter Werbungskosten
- Anlage EÜR oder Gewinnermittlung (für Selbstständige) unter Betriebsausgaben
- Nur anteiliger Betrag, abhängig von der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnfläche
Unternehmen
- Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung oder Bilanz
- Gilt für Firmengebäude oder betrieblich genutzte Immobilien
Wichtig: Immer Nachweise wie Versicherungspolicen und Kontoauszüge aufbewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat.
Zusammenfassung: Wann ist die Hausversicherung steuerlich absetzbar?
Ob du die Hausversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt davon ab, wie du die Immobilie nutzt. Selbstnutzer können die Beiträge in der Regel nicht geltend machen – es sei denn, sie nutzen ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer, dann ist ein anteiliger Abzug möglich. Vermieter profitieren am meisten, denn sie können die vollen Kosten als Werbungskosten absetzen. Unternehmen, die eine Immobilie geschäftlich nutzen, setzen die Versicherungskosten als Betriebsausgabe an.