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Handy von der Steuer absetzen – so geht’s 2025!

Aktualisiert am
12
.
03
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2025
Handy liegt auf einem Schreibtisch

Du nutzt dein Smartphone täglich für geschäftliche Anrufe, E-Mails oder Termine? Dann solltest du wissen: Ob du angestellt oder selbstständig bist – Handykosten lassen sich von der Steuer absetzen. Doch ob du das komplette Gerät oder nur einen Teil steuerlich geltend machen kannst, hängt von der Nutzung ab. Wie du dein Handy richtig von der Steuer absetzt, welche Regeln gelten und wie du den beruflichen Anteil nachweisen kannst, erfährst du hier.

Kann ich mein Handy steuerlich absetzen?

Ja, du kannst dein Handy von der Steuer absetzen – aber es kommt darauf an, wie du es nutzt. Wenn du dein Smartphone überwiegend beruflich verwendest, kannst du die Anschaffungskosten sowie laufende Handykosten als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder Werbungskosten (bei Angestellten) in der Steuererklärung geltend machen. Verwendest du es sowohl privat als auch geschäftlich, musst du in der Regel den beruflichen Anteil nachweisen, etwa durch ein Nutzungsverhältnis oder eine detaillierte Aufstellung deiner Telefonkosten.Ohne Einzelnachweis kannst du Kosten in einer Höhe bis zu 20 Prozent (allerdings höchstens 20 Euro im Monat) absetzen. Alternativ kannst du über einen Einzelnachweis – beispielsweise mit Rechnungen oder einem Nutzungstagebuch – einen höheren geschäftlichen Anteil geltend machen. Je nach Nutzung und Anschaffungskosten kann auch eine Abschreibung über mehrere Jahre nötig sein. Welche Variante für dich am besten ist, hängt von deinem individuellen Fall ab.

Die Nutzungsdauer von Handys entspricht bei der Abschreibung laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 5 Jahre. Erfahre mehr zur Abschreibung von Handys in unserem Ratgeber.

Wer kann das Handy von der Steuer absetzen?

Die gute Nachricht ist, dass du sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer, (nebenberuflich) Selbstständiger, Angestellter und Freiberufler das Handy steuerlich absetzen kannst, wenn du es für berufliche Zwecke nutzt. Welche Unterschiede es gibt, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst:

Status Steuerliche Absetzbarkeit des Handys
Selbstständige Können die Kosten als Betriebsausgaben in der Buchhaltung angeben.
Arbeitnehmer Können die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Andere Steuerpflichtige, z. B. nebenberuflich Selbstständige Je nach beruflichem Nutzungsanteil können auch andere Steuerpflichtige das Handy teilweise absetzen.

Schauen wir uns jetzt einmal genauer an, wer sein Handy wie in der Steuererklärung absetzen kann:

Wie können Selbstständige ihre Handykosten von der Steuer absetzen?

Als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du die Kosten für dein Handy als Betriebsausgaben in voller Höhe (wenn du es zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzt) oder anteilig in deiner Steuererklärung angeben. Das gilt sowohl für die Anschaffungskosten eines neuen Geräts als auch für die laufenden Telefon- und Internetkosten.

  • Handy unter 800 Euro netto: Kann sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  • Handy über 800 Euro netto: Muss über die gewöhnliche Abschreibungsdauer von 5 Jahren verteilt werden.
  • Laufende Kosten (Vertrag, Prepaid, Reparaturen): Können monatlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Vorsteuerabzug für Selbstständige

Falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist (also nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegst), kannst du zusätzlich zur Einkommensteuer die gezahlte Vorsteuer aus den Handykosten geltend machen.

  • Handy-Anschaffung: Du bekommst die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis als Vorsteuer erstattet.
  • Laufende Kosten: Auch die Umsatzsteuer aus deiner monatlichen Handyrechnung kannst du zurückholen.

Falls du dein Smartphone auch privat nutzt, musst du den beruflichen Anteil schätzen oder nachweisen, um das Handy von der Steuer absetzen zu können. Nutzt du dein Handy  zum Beispiel zur Hälfte geschäftlich und zur Hälfte privat, kannst du nur 50 Prozent der Kosten absetzen.

Rechenbeispiel:

  • Handykosten: 1.000 Euro netto
  • Davon beruflich genutzt: 50 Prozent → 500 Euro betriebliche Kosten
  • Vorsteuerabzug: 50 Prozent von 190 Euro → 95 Euro Vorsteuer-Erstattung
  • Abschreibung: 500 Euro über 5 Jahre → 100 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe

Ohne detaillierten Nachweis kannst du als Selbstständiger pauschal 20 Prozent der laufenden Telefon- und Internetkosten absetzen – maximal jedoch 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr). Diese Pauschale gilt ausdrücklich nur für die laufenden Kosten wie Grundgebühren, Flatrates oder Verbindungsentgelte. Anschaffungskosten für ein neues Handy sind davon nicht umfasst.

Handykosten bei nebenberuflich Selbstständigen: Ein oder zwei Geräte?

Bist du nebenberuflich selbstständig, kannst du deine beruflich bedingten Handykosten anteilig in deiner Steuererklärung angeben. Wie du das machst, hängt davon ab, ob du ein gemeinsames Handy für privat und beruflich nutzt oder zwei getrennte Geräte hast.

  • Ein Handy für beides (privat & beruflich): Du kannst die Kosten anteilig als Betriebsausgaben in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt pauschal 20 Prozent der laufenden Kosten (max. 20 Euro/Monat) an. Ein höherer Anteil kann durch ein Nutzungstagebuch oder Einzelabrechnungen belegt werden.
  • Zwei getrennte Handys (eins privat, eins beruflich): Ist dein berufliches Handy ausschließlich für die nebenberufliche Selbstständigkeit im Einsatz, kannst du die vollen Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Das gilt sowohl für die Anschaffungskosten als auch für laufende Gebühren. (Geräte unter 800 Euro netto: Können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden; Geräte über 800 Euro netto: Müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden.)

Falls du nebenberuflich selbstständig bist und zusätzlich ein Angestelltenverhältnis hast, kannst du deine beruflichen Handykosten aus der Anstellung separat über die Anlage N (Werbungskosten) geltend machen.

Wie können Angestellte ihr Handy von der Steuer absetzen?

Auch als Angestellter ist dein Handy steuerlich absetzbar – allerdings nicht als Betriebsausgabe, sondern als Werbungskosten in der Steuererklärung. Voraussetzung: Du nutzt dein Smartphone nachweislich für berufliche Zwecke, etwa für dienstliche Telefonate oder E-Mails.

Folgende Kosten kannst du von der Steuer absetzen:

  • Anschaffungskosten des Handys (anteilig oder bei überwiegender Nutzung vollständig)
  • Monatliche Vertrags- oder Prepaid-Kosten (entsprechend des beruflichen Anteils)
  • Reparaturkosten

Hier gilt ebenfalls: Falls du dein Smartphone sowohl privat als auch beruflich nutzt, kannst du entweder dein Handy über eine Pauschale von der Steuer absetzen oder durch Einzelbelege einen höheren beruflichen Anteil nachweisen. Konkret heißt das:

  • Ohne Nachweis: Pauschal 20 Prozent der laufenden Kosten, maximal 20 Euro pro Monat.
  • Mit Nachweis (z. B. Nutzungstagebuch): Ein höherer beruflicher Anteil kann geltend gemacht werden.

Wichtig: Werbungskosten wirken sich nur steuerlich aus, wenn sie zusammen mit anderen beruflichen Kosten über den Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) hinausgehen.

Wo trägt man die Handykosten in der Steuererklärung ein?

Wo du deine Handykosten in der Steuererklärung einträgst, hängt davon ab, ob du selbstständig oder angestellt bist.

  • Selbstständige & Unternehmer können die Handykosten von der Steuer absetzen. Dazu geben sie die Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz an. Handelt es sich um laufende Kosten, trägst du diese als Betriebsausgaben für Telefon- und Internetkosten ein. Falls dein Handy über 800 Euro netto gekostet hat, gehört es in das Anlageverzeichnis und wird über fünf Jahre abgeschrieben. Erhalte hier eine Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR.
  • Angestellte setzen die beruflichen Handykosten in der Steuererklärung in der Anlage N (Werbungskosten) an. Die Kosten werden in das Feld „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Hier kannst du sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Gebühren anteilig angeben – sofern sie insgesamt mit anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) hinausgehen.
  • Nebenberuflich Selbstständige setzen ihre beruflichen Handykosten in der EÜR als Betriebsausgaben ab. Falls sie das Handy auch für ihre Anstellung nutzen, können die beruflichen Handykosten aus dem Angestelltenverhältnis in der Anlage N (Werbungskosten) geltend gemacht werden.

Tipp: Wenn du dein Handy von der Steuer absetzt, halte Rechnungen, Verträge und ggf. einen Nutzungsnachweis bereit, falls das Finanzamt eine genauere Betriebsprüfung durchführt.

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Zusammenfassung: Handykosten clever absetzen und Steuern sparen

Ja, du kannst dein Handy von der Steuer absetzen – aber wie genau, hängt davon ab, ob du selbstständig oder angestellt bist. Während Selbstständige die Kosten als Betriebsausgaben angeben und je nach Preis direkt oder über mehrere Jahre abschreiben, können Angestellte die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Nutzt du dein Handy auch privat, ist wichtig, dass ein beruflicher Nutzungsanteil nachgewiesen oder zumindest glaubhaft geschätzt wird. Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt ein Absetzen des Handys von der Steuer mit einer Pauschale von 20 Prozent. Wer höhere Anteile ansetzen möchte, sollte Telefonrechnungen oder ein Nutzungstagebuch als Beleg vorweisen können.

Mit der richtigen Strategie kannst du daher Steuern sparen – ob als Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer. Also: Rechnungen sammeln und das Beste für die nächste Steuererklärung herausholen!

Häufige Fragen zum Thema Handy von der Steuer absetzen

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