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Steuern für Influencer: Alles, was Selbstständige wissen müssen

Aktualisiert am
12
.
03
.
2025
Influencerin am Laptop befasst sich mit ihren Steuern

Viele Influencer verdienen Geld, indem sie auf ihrem Blog, YouTube oder ihren Social-Media-Kanälen regelmäßig Werbung für bestimmte Produkte machen. Andere wiederum empfehlen nur hin und wieder Angebote und werden vielleicht nicht mit Geld dafür bezahlt. Stattdessen dürfen sie beworbene Artikel behalten. Und trotzdem klopft das Finanzamt an. In welchen Fällen konkret müssen Influencer Steuern zahlen, und welche Ausnahmen gelten? Wir erklären alles in diesem Artikel.

Sind Influencer steuerpflichtig?

Starten wir mit den wichtigsten Fakten: Sobald du als Influencer Einnahmen erzielst, musst du in der Regel Steuern zahlen. Konkret zählt für Influencer Besteuerungspflicht, sobald erste Einnahmen eingehen. Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob dein Einkommen aus Affiliate-Links, Kooperationen oder dem Verkauf eigener Dienstleistungen stammt. In jedem Fall wirst du vom Fiskus als Unternehmer eingeschätzt, der durch seine Aktivitäten Geld verdient.

Das bedeutet: Du hast dieselben steuerlichen Pflichten wie andere Selbstständige:


Und welche Steuern musst du dann zahlen?

Welche Steuern fallen für Influencer an?

Welche Steuern für dich konkret anfallen, hängt von deiner individuellen Situation ab und wird vom Finanzamt festgelegt. Grundsätzlich sind für dich als Influencer drei Steuerarten besonders relevant:

  • Einkommensteuer: Diese fällt auf alle Einnahmen an, die du erzielst – auch durch deine Tätigkeit als Influencer.
  • Umsatzsteuer: Für deine Verkäufe oder Dienstleistungen kann Umsatzsteuer anfallen, die du an das Finanzamt zahlen musst.
  • Gewerbesteuer: Wird deine Tätigkeit als gewerblich eingestuft, wird auch die Gewerbesteuer für dich relevant.


Schauen wir uns in den nächsten Abschnitten diese drei Steuerarten im Detail an.

Einkommenssteuer: So versteuern Influencer ihre Einnahmen

Die Einkommensteuerpflicht gilt für alle natürlichen Personen in Deutschland und ist im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Sie betrifft sämtliche Einkünfte, die über den Grundfreibetrag hinausgehen. Konkret fällt die Einkommensteuer an, wenn du mit der Absicht einer Gewinnerzielung arbeitest, Einnahmen erzielst und diese über den jährlichen Grundfreibetrag hinausgehen. Dieser beträgt 2025 12.096 Euro und 2026 12.348 Euro. Erst wenn dein jährlicher Gewinn über diesem Freibetrag liegt, zahlst du also Einkommensteuer.  

Und wie ermittelst du deinen Gewinn?

Er ist die Differenz von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Am einfachsten geht diese Gegenüberstellung von Plus und Minus mit der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die du mit der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt sendest. Mehr dazu lies hier im Beitrag zur EÜR.

Wichtig zu wissen: Für die Berechnung der Einkommensteuer zählt jede Art von Einnahmen:

  • alles, was du als Influencer verdienst 
  • Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis, falls du „nur“ nebenberuflich als Influencer tätig bist
  • Einnahmen aus anderen Quellen wie Vermietungen und Kapitalanlagen

Lass uns Punkt 1 – deine Einnahmen als Influencer – genauer ansehen.

Was gilt als Einnahme für Influencer?

Tatsächlich zählen zu den Einnahmen von Influencern alle Formen von Geld- und Sachwerten, die du als Gegenleistung für deine Aktivitäten erhältst. Diese Betriebseinnahmen werden steuerlich als Einkünfte behandelt und entsprechend erfasst. Das bedeutet: Stellst du deinen Followern zum Beispiel ein Produkt vor und erhältst dafür Geld oder Sachgeschenke, Leihgaben und Dienstleistungen, zählt das auch zu Einnahmen.  

Hier ein paar Beispiele typischer Einnahmen, bei denen die Besteuerung für Influencer relevant wird:

  • Honorare: Direkte Geldzahlungen für Beiträge, Reels oder Videos, z. B. für Werbespots
  • (Vermittlungs-)Provisionen: Einnahmen durch Affiliate-Marketing-Links oder Werbe-Partnerschaften, über die deine Follower Produkte kaufen
  • Verkauf eigener Produkte: Vertrieb eigener Angebote über Links zu Shops wie Etsy, deinem Blog oder deiner eigenen Website
  • Kostenlose Produkte: Gratisprodukte, die dir zur Vorstellung und Bewerbung auf deinen Kanälen überlassen werden
  • Dienstleistungen und Rabatte: Kostenlose Dienstleistungen wie die Nutzung eines Campers zum Testen für deinen Reiseblog oder Shop-Rabatte als Gegenleistung für Kooperationen
  • Gutscheine: Gutscheine beispielsweise für Restaurants, die du für deine Arbeit als Influencer erhältst
  • Geschenke und Spenden: Geschenke von Followern oder Spenden (z. B. über Plattformen wie Patreon oder 4fund)
  • Dienstleistungen/Beratungen: Angebote wie Coaching oder Finanztipps gegen Bezahlung
  • Tickets und Workshops: Verkauf von Zugängen zu Veranstaltungen, die du selbst anbietest


Du wirst stutzig? Aber tatsächlich ist jede dieser Einnahmen steuerlich relevant und sollte in deiner Steuererklärung aufgeführt werden – auch wenn nicht direkt Geld fließt.

Da kommt einiges zusammen? Dann lass uns jetzt schauen, wie du deine Einnahmen senken kannst und weniger Steuern zahlst.

Diese Betriebsausgaben können Influencer von der Steuer absetzen

Als Influencer kannst du viele Kosten steuerlich geltend machen. Dadurch reduziert sich dein zu versteuernder Gewinn (siehe EÜR) und damit deine Steuerlast.

Wichtig ist, dass diese Betriebsausgaben ausschließlich oder überwiegend für deine Influencer-Tätigkeit, also für dein Unternehmen, genutzt werden. Hier sind ein paar Beispiele:

  • Hardware und Technik: Kosten für dein Smartphone, Tablet, Kamera, Mikrofone oder Laptop, die du für die Content-Erstellung benötigst
  • Internet- und Telefonkosten: Pauschal sind 20 Euro monatlich von deinem privaten Anschluss absetzbar oder bei einem konkreten Geschäftsanschluss die gesamten Kosten.
  • Arbeitsplatz und Homeoffice: Miete und Nebenkosten für dein Arbeitszimmer in deiner Wohnung – soweit die Nutzung ausschließlich beruflich ist
  • Reisekosten: Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fahrten zu Events oder Partnerunternehmen – lies gern mehr dazu in unserem Beitrag über Reisekosten.
  • Büroausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Lampe und andere notwendige Möbel für deine Arbeit als Influencer

Und welche Ausgaben kannst du nicht steuerlich absetzen?

Einige Kosten sind nur bedingt oder gar nicht absetzbar, insbesondere wenn sie sowohl privat als auch beruflich anfallen oder eine bestimmte Wertgrenze überschreiten. Dazu zählen:

  • Gemischte Ausgaben: Viele Kosten, die du als Influencer geltend machen kannst, haben oft auch einen privaten Nutzungsanteil. Typischerweise sind das u. a. das Smartphone und der Laptop. Was ist zu tun? Du musst die Kosten prozentual in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufteilen. Und nur der berufliche Anteil kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Solche Aufteilungen solltest du gut dokumentieren, um sie bei Bedarf dem Finanzamt nachweisen zu können. Sieh dir hierzu auch unser kurzes Video auf YouTube an: https://www.youtube.com/shorts/jNZTXuSzpf4
  • Geschenke an Geschäftspartner: Nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro sind steuerlich abziehbar.


Als Regel können wir zusammenfassen: Alle Ausgaben, die nachweislich zur Ausübung deiner Tätigkeit als Influencer notwendig sind, können Betriebsausgaben sein. Weitere Informationen und Beispiele, was du absetzen kannst, findest du in unserem Beitrag über Betriebsausgaben.

Aufgepasst bei Kosten der täglichen Lebensführung: Das Kleid, in dem du vor der Kamera so gut aussiehst oder auch der neue Haarschnitt lassen sich nicht als Betriebsausgaben absetzen. Warum das so ist? Sieh dir hierzu unser kurzes Video an:

Und wenn ich Verluste mache?

Was du steuerlich geltend machen kannst und was nicht, weißt du jetzt. Aber nicht in jedem Geschäftsjahr erzielt man ja zwingend ein klares Plus. Was also, wenn deine Ausgaben die Einnahmen übersteigen und du als Influencer Verluste machst?

Hier können wir dich beruhigen. Das ist zunächst steuerlich kein Problem. Denn diese Verluste kannst du durch einen sogenannten Verlustvortrag oder Verlustrücktrag in ein anderes Steuerjahr übertragen. Wie geht das?

Beim Verlustvortrag wird der Verlust ins Folgejahr übertragen und dort mit Gewinnen verrechnet. Das senkt deine Steuerlast. Alternativ kannst du mit einem Verlustrücktrag den Verlust mit Gewinnen aus einem Vorjahr verrechnen.

Achtung:

Achte darauf, dass deine Tätigkeit weiterhin mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Andernfalls könnte das Finanzamt sie als „Liebhaberei“ einstufen. Liebhaberei – was genau ist das? Lies mehr dazu im Beitrag über Liebhaberei.

Umsatzsteuer bei Influencern

Neben der Einkommensteuer ist auch die Umsatzsteuer für Influencer relevant, denn schließlich sind sie unternehmerisch tätig. Das bedeutet: Auf deine Einkünfte musst du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Du bist außerdem zur regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Diese reichst du je nach Umsatzhöhe monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt ein und zahlst den entsprechenden Betrag. Zusätzlich ist einmal im Jahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erforderlich, die alle Umsätze und Vorsteuerabzüge zusammenfasst. Alles hierzu findest du unserem Ratgeber-Artikel zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Umsatzsteuerjahreserklärung und -voranmeldung entspannter angehen? Informiere dich hier über unsere sevdesk-Funktionen, die dich in der vorbereitenden Buchhaltung unterstützen.

Mehr zu den Funktionen

Umsatzsteuer zurückholen – so geht's

Aber auch hier gibt es Geld zurück. Denn wer Umsatzsteuer zahlt, ist nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Das bedeutet, dass du die Mehrwertsteuer, die du bei Betriebsausgaben gezahlt hast, vom Finanzamt zurückbekommen kannst.

Konkret wird die gezahlte Mehrwertsteuer, auch als Vorsteuer bezeichnet, mit der Umsatzsteuer verrechnet, die du über deine Rechnungen vereinnahmt hast. Diese Anrechnung sorgt dafür, dass du nicht mehr Umsatzsteuer zahlst, als du tatsächlich einnehmen konntest. Den Differenzbetrag gibst du in deiner Steuererklärung bzw. in der Umsatzsteuer-Voranmeldung an. Wie genau das geht, erklären wir dir im Beitrag zum Thema Umsatzsteuer zurückholen.

Wichtig:

Um vom Vorsteuerabzug zu profitieren und Geld zu sparen, müssen alle von dir gestellten Rechnungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Andernfalls erkennt das Finanzamt sie nicht an. Alles, was du dazu wissen musst, steht in unserem Beitrag über Pflichtangaben bei Rechnungen.

Sonderfall: Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bietet eine Ausnahme für Selbstständige und Unternehmen. Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Voraussetzungen, um Kleinunternehmer sein zu können, sind:

  • Der Vorjahresumsatz muss unter 22.000 Euro liegen.
  • Im laufenden Geschäftsjahr darf er 50.000 Euro nicht überschreiten.

Erfüllst du diese Bedingungen, musst du weder Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen noch regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Allerdings bist du als Kleinunternehmer auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist. Mehr hierzu im Ratgeber-Artikel zum Kleinunternehmer.

Gewerbesteuer bei Influencern

Kommen wir zur Gewerbesteuer, der dritten großen Steuer, die auf dich als Influencer zukommen kann. Sie fällt in der Regel an, wenn deine Influencer-Tätigkeit gewerblich eingestuft wird und du damit regelmäßige Einnahmen erzielst. Genau genommen zahlst du sie dann, wenn dein jährlicher Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet.

Wie viel Gewerbesteuer du zahlst, hängt auch vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Die Gewerbesteuer wird nämlich von der Gemeinde erhoben und auch an diese entrichtet. Wie genau wird sie berechnet?

  1. Ermittlung des Gewerbeertrags: Von deinem Gewinn wird der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Gewerbeertrag, auf den Steuern erhoben werden.
  2. Berechnung des Steuermessbetrags: Dieser verbleibende, gekürzte Gewerbeertrag wird mit 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.
  3. Gewerbesteuerberechnung: Der Steuermessbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert.

Beispielrechnung:
Stell dir vor, dein Gewinn als Influencer liegt bei 32.500 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 24.500 Euro bleibt ein gekürzter Gewerbeertrag von 6.000 Euro. Dieser Betrag wird mit 3,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag von 210 Euro. Lebst du in einer Stadt mit einem Hebesatz von 450 %, beträgt deine Gewerbesteuer 945 Euro (210x4,5). Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer erfolgen.

Wann müssen Influencer keine Gewerbesteuer zahlen?

Übst du als Influencer eher eine künstlerische, schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit aus? Dann kannst du als Freiberufler gemäß § 18 EStG gelten und es greift für dich die Freiberufler-Regelung. Gewerbesteuer musst du dann nicht zahlen. Das kann zum Beispiel sein, wenn dein Fokus auf der kreativen Erstellung von Fotos, Videos oder journalistischen Inhalten liegt.

Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Tatsächlich müssen aber die meisten Influencer einen Gewerbebetrieb anmelden. Denn ihre Tätigkeit wird in der Regel als gewerblich eingestuft, und zwar meist ab der Aufnahme der Tätigkeit oder bei den ersten Einnahmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du neben- oder hauptberuflich als Influencer tätig bist. Wie genau du dein Gewerbe anmeldest, zeigen wir dir in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gewerbeanmeldung.

Sachleistungen und Geschenke richtig versteuern

Du hast oben bereits gelesen, dass neben Geldzahlungen auch Sachzuwendungen und Geschenke deiner Auftraggeber als Einnahmen gelten, die du im Rahmen von Kooperationen erhältst. Hier gibt es in puncto Versteuerung häufig Missverständnisse, und viele fragen sich auch, ob Influencer Geschenke versteuern müssen. Daher lass uns das kurz genauer anschauen.

Was zählt als Sachzuwendung, und wie wird sie bewertet

Sachzuwendungen sind alle Gegenstände und Dienstleistungen, die du im Rahmen deiner Tätigkeit kostenlos oder vergünstigt erhältst und behalten darfst – darunter auch Gratisprodukte, die dir im Rahmen von Kooperationen überlassen werden. Beispiele dafür sind Schmuck, Kleidung oder elektronische Geräte. Jede dieser Zuwendungen, die du kostenlos von Unternehmen erhältst, gilt als Einkommen.

Der Wert der Sachzuwendung richtet sich nach dem üblichen Verkaufspreis und wird in dieser Höhe als Einnahme angerechnet und versteuert.

Beispiel:
Du testest im Auftrag eines Unternehmens eine Unterwasserkamera mit einem Verkaufswert von 1.500 Euro. Deinen Followern berichtest du, wie du mit ihr im Ägypten-Urlaub fotografiert hast. Anschließend darfst du die Kamera behalten. Dann musst du auch genau diesen Betrag in deine Einnahmen mit einberechnen.
Es gibt jedoch steuerfreie Ausnahmen wie zum Beispiel:

  • Streuartikel unter 10 Euro wie kleine Werbeartikel, Kugelschreiber oder Kalender
  • Rücksendung des Produkts: Wenn du ein Produkt nur zum Testen erhältst und es anschließend unbenutzt zurücksendest.
  • Keine Gegenleistung: Sachzuwendungen ohne vertraglich festgelegte Gegenleistung gelten als reine, nicht steuerpflichtige Geschenke.
  • Pauschalversteuerung durch das Unternehmen: Wenn das Unternehmen die Sachleistung selbst mit maximal 30 % bis zu einem Wert von 10.000 Euro pauschal versteuert.

Gesponserte Produkte: So versteuern Influencer Kooperationen

Auch gesponserte Produkte und Gratisprodukte deiner Auftraggeber gelten steuerlich als geldwerte Vorteile. Wird das Produkt bzw. Angebot jedoch lediglich zur Content-Erstellung überlassen und anschließend zurückgegeben, entfällt die Steuerpflicht. Hier handelt es sich um eine „Beistellung“ ohne privaten Nutzen.

Internationale Einnahmen und Steuern für Influencer

Viele Influencer profitieren von der Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen – wie beispielsweise Hotels, die sie zwecks Berichterstattung einladen. Wie sieht es hier mit der steuerlichen Einordnung und Versteuerung der Einnahmen aus?

Kooperationen mit ausländischen Unternehmen: Was gilt steuerlich?

Arbeitest du als Influencer mit einem Unternehmen im Ausland zusammen, gelten besondere steuerliche Regeln. Wenn dein Kooperationspartner seinen Sitz innerhalb der EU hat, wird die Umsatzsteuerpflicht an den Standort des Auftraggebers übertragen. Dies geschieht durch das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, also die Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

Das bedeutet: Du stellst dem Unternehmen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerkst, dass die Steuerschuld beim Leistungsempfänger liegt. Das ausländische Unternehmen ist dann in seinem Land selbst für die Abführung der Umsatzsteuer zuständig.

Bei Kooperationen mit Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, sog. Drittstaaten, kläre am besten im Vorfeld, ob das Reverse-Charge-Verfahren oder andere Regelungen auch in diesem Land anerkannt sind. Andernfalls informiere dich vorab über Doppelbesteuerungsabkommen und bilaterale Steuerverträge.

Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Plattformen

Diese Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können übrigens nicht nur relevant werden, wenn du international tätig bist. Sie greifen oft auch bei Einkünften über ausländische Plattformen wie YouTube oder Instagram.

Die Doppelbesteuerungsabkommen bestehen zwischen Deutschland und rund 70 Staaten. Diese Abkommen regeln, in welchem Land die Steuerpflicht besteht und wie eine doppelte Besteuerung durch die Anrechnung bereits gezahlter Steuern vermieden werden kann. Andernfalls würdest du nämlich Steuern in dem Land zahlen, wo dein Wohnsitz liegt, und in dem, wo dein Kooperationspartner seinen Sitz hat. Prüfe daher bei internationalen Kooperationen und Einnahmequellen, welche DBA gelten. So kannst du unnötige Steuerzahlungen vermeiden.

Steuererklärung für Influencer

Oben haben wir bereits über Steuererklärungen gesprochen. Welche sind für dich als Influencer relevant?

Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung umfasst deine gesamten Einkünfte, einschließlich der Betriebseinnahmen aus deiner Influencer-Tätigkeit. Für die Abgabe hast du in der Regel bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres Zeit.
Häufig werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgelegt, die sich nach deinem voraussichtlichen Gewinn richten und die du ans Finanzamt zahlst. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hast du zu viel Steuern vorausbezahlt, darfst du dich auf eine Rückzahlung freuen. Hast du mehr verdient als geschätzt, musst du mit Nachzahlungen rechnen. Lies hier mehr zur Einkommensteuererklärung.
Wie hoch ist dein Einkommen? Finde es einfach raus und nutze unseren Einkommensteuerrechner.

Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuererklärung, auch Umsatzsteuerjahreserklärung, erfolgt ebenfalls jährlich. Sie beinhaltet die Abrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer, die während des Jahres gezahlt wurden. Zusätzlich verlangt der Fiskus monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Diese Voranmeldungen müssen bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden, die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Sie dient zur abschließenden Berechnung.
Achtung: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerzahlung und der Umsatzsteuererklärung befreit.

Gewerbesteuererklärung
Bist du Gewerbetreibender (und nicht Freiberufler) bzw. hast einen Gewerbebetrieb, musst du in der Regel jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Frist ist auch hier der 31. Juli des Folgejahres. Gewerbesteuervorauszahlungen werden vom Finanzamt auf Basis deines erwarteten Gewinns berechnet und quartalsweise erhoben. Auf Basis der Gewerbesteuererklärung erfolgt ebenfalls eine Abschlussrechnung für das gesamte Jahr.

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Checkliste für deine Steuererklärung als Influencer

Fassen wir noch einmal zusammen, wie du dich als Influencer auf das Thema Steuererklärung bzw. Steuern allgemein vorbereitest:

  • Bist du Gewerbetreibender oder bist du Freiberufler?
  • Fällst du unter die Klein­unternehmer­regelung oder musst du Umsatzsteuer zahlen?
  • Welchen Grundfreibetrag hast du für deine Einkünfte?
  • Musst du erhaltene Geschenke versteuern und wann sind sie ein geldwerter Vorteil?
  • Welche Arten von Steuern musst du als Gewerbetreibender zahlen?
  • Wie kann dir ein Steuerberater helfen?
  • Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung?

Rechtliche und steuerliche Risiken vermeiden

Manch einer mag noch glauben, dass seine Tätigkeiten bei TikTok und Co. dem Finanzamt nicht auffallen könnten. Doch die Finanzverwaltungen haben seit Jahren die Einnahmen von Influencern mehr im Blick. Das gilt vor allem bei steigendem Erfolg und wachsender Follower-Zahl. Unter anderem nutzen sie bereits routinemäßig Online-Recherchen und Anfragen, um Einnahmen zum Beispiel über Kooperationen mit Plattformen zu kontrollieren.

Was du daher unbedingt tun solltest:

1. Kennzeichne Werbung korrekt und komme deinen steuerlichen Pflichten nach. Andernfalls drohen Abmahnungen, Nachzahlungen und Zinsaufschläge. In schweren Fällen von Verstoß drohen sogar Geld- oder Freiheitsstrafen.

2. Achte unbedingt auf eine vollständige Dokumentation deiner Aktivitäten und Kooperationen. Bewahre außerdem alle steuerrelevanten Belege mindestens zehn Jahre lang auf.

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Zusammenfassung

Influencer sind wie alle anderen Selbstständigen steuerpflichtig. Je nach Höhe ihrer Einnahmen und Art der Tätigkeit zahlen sie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Pro fälliger Steuer müssen sie auch jährliche Steuererklärungen abgeben. Wichtig ist, dass als Einnahmen von Influencern nicht nur direkte Geldeinnahmen gelten. Auch Sachzuwendung wie Produkte oder Gutscheine, die sie von ihren Kooperationspartnern erhalten, sind in der Regel zu versteuern.

Häufige Fragen zum Thema Steuern für Influencer

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