Gewerbesteuererklärung
Mit der Gewerbesteuererklärung musst du als Unternehmerin oder Unternehmer gegenüber dem Finanzamt deinen Gewerbeertrag erklären. Auf Basis dieser Bemessungsgrundlage ermittelt es zunächst den Gewerbesteuermessbetrag, den die Gemeinde für die Festsetzung deiner Gewerbesteuer benötigt.
Erfahre, wer eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss und wie die Gewerbesteuererklärung richtig auszufüllen ist.
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Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Gewerbesteuerpflichtig und damit verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung einzureichen, bist du in diesen Fällen:
- Du führst ein Gewerbe im Inland und bist beim Gewerbeamt angemeldet.
- Du bist keine Freiberuflerin bzw. kein Freiberufler gemäß § 18 EStG und nicht landwirtschaftlich tätig.
- Dein Gewerbeertrag liegt über 24.500 Euro jährlich (bzw. über 5.000 Euro bei Vereinen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts). Kapitalgesellschaften sind ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig.
Die Gewerbesteuerpflicht umfasst zahlreiche Rechtsformen wie:
- Kapitalgesellschaften,
- Einzelunternehmen,
- Versicherungsvereine,
- juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Auch Selbstständige, die ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft führen, sind gewerbesteuerpflichtig. Eine Gewerbesteuererklärung musst du außerdem abgeben, wenn dich das Finanzamt dazu aufgefordert hat.
Gewerbesteuererklärung richtig ausfüllen – so geht’s
Bei der Gewerbesteuererklärung handelt es sich um das Formular „GewSt 1 A“. Dieses kannst du nur online einreichen, entweder über ein geeignetes Programm oder über das kostenlose Elster online.
Obwohl nämlich die Gemeinde für die Gewerbesteuer zuständig ist, erklärst du deinen Ertrag gegenüber dem Finanzamt.
Du wählst den Erhebungszeitraum aus und wirst entsprechend weitergeleitet bzw. durch das Programm geführt.
Gewerbesteuererklärung - Schritt für Schritt
So füllst du die Gewerbesteuererklärung richtig aus:
- Gib zunächst allgemeine Daten wie das zuständige Finanzamt, deine Steuernummer, Angaben zur Firma und zu Empfangsbevollmächtigten ein. Mache Angaben zur Rechtsform deines Unternehmens (z. B. Einzelunternehmen) und zu den im betreffenden Jahr unterhaltenen Betriebsstätten. Letzteres ist relevant, wenn sich die Betriebsstätten in mehreren Gemeinden befinden, weil die Gewerbesteuer dann nach § 30 GewStG zu zerlegen ist.
- Gib deinen Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb für den Erhebungszeitraum ein (Zeile 39).
- Hinzurechnungen kannst du ab Zeile 50 eingeben. Hierzu gehören etwa Schuldzinsen, Renten, Gewinnanteile von stillen Gesellschaftern oder Miet- und Pachtzinsen.
- Bist du an bestimmten Körperschaften (z. B. Mitunternehmerschaften, Organgesellschaften) beteiligt, musst du die Gewinne aus diesen Anteilen ab Zeile 70 eintragen.
- Ab Zeile 90 trägst du vorhandene Kürzungen im Erhebungszeitraum ein. Dazu zählen beispielsweise Spenden oder Kürzungen wegen der für Grundbesitz zu zahlenden Grundsteuer.
- Dein Gewerbeertrag zuzüglich Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen ergibt den maßgebenden Gewerbeertrag. Er wird automatisch errechnet.
- Sofern für dich relevant, kannst du noch einen fortführungsgebundenen, vortragsfähigen Gewerbeverlust eintragen oder Verlustfeststellungsangaben machen. Den vortragsfähigen Gewerbeverlust aus Vorjahren kannst du so mit deinen positiven Gewinnen verrechnen.
- Prüfe noch einmal alle Angaben und sende das Formular schließlich mit deiner elektronischen Signatur ab.
Rechenbeispiel: Gewerbesteuererklärung richtig ausgefüllt?
Beispiel: Du erwirtschaftest mit deinem Einzelunternehmen in München einen Gewerbeertrag in Höhe von 75.000 Euro. Du hast Hinzurechnungen von 7.000 Euro und Kürzungen von 2.000 Euro. Die Berechnungen in der Gewerbesteuererklärung setzen sich folgendermaßen zusammen:
Das Finanzamt errechnet anhand der Gewerbesteuermesszahl und des erklärten Gewerbeertrags des Erhebungszeitraumes den Gewerbesteuermessbetrag. Der Steuermessbetrag wiederum ist die Grundlage für die Gemeinde, um die Höhe der Steuer zu ermitteln. Hierzu verwendet sie den individuellen Gewerbesteuerhebesatz, der für München 490 Prozent beträgt.
Tipp zum Berechnen deiner Gewerbesteuer
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Fakten zur Gewerbesteuererklärung im Überblick
Wir haben für dich noch einmal die wichtigsten Fakten rund um die Gewerbesteuererklärung zusammengefasst:
- Gewerbesteuerpflicht besteht ab einem Gewinn von 24.500 Euro.
- Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
- Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Landwirte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
- Du musst die Gewerbesteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben, mit Steuerberaterin oder Steuerberater sogar erst zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
- Ab einem Steuerbetrag von 200 Euro jährlich musst du quartalsweise Vorauszahlungen leisten (§ 19 Abs. 5 GewStG).
- Du berechnest deine Gewerbesteuer, indem du den Ertrag nach Kürzungen und Hinzurechnungen mit 3,5 Prozent multiplizierst und den sich dadurch ergebenden Steuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde multiplizierst.
- Die Steuermesszahl beträgt nach § 11 Abs. 2 GewStG 3,5 Prozent.
- Der Gewerbesteuerhebesatz muss mindestens 200 Prozent betragen und variiert je nach Gemeinde (§ 16 Abs. 1, 4 GewStG).