Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Angebot
Rein inhaltlich gesehen ähneln sich Kostenvoranschlag und Angebot sehr stark. Sie können frei gestaltet werden, beispielsweise mit folgenden Inhalten:
- eine ausführliche Beschreibung aller Arbeitsschritte / einer eher pauschalen Preisangabe
- Name und Anschrift von Auftraggeber und -nehmer
- Materialkosten
- Arbeitsaufwand für die geplanten Arbeitsschritte
Ob dabei jede Position mit Einzelpreisen versehen oder alles in einem pauschalen Endpreis zusammengefasst wird, bleibt dir als Unternehmerin oder Unternehmer überlassen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindungswirkung:
| Kostenvoranschlag | Angebot |
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Verbindlichkeit | Solange er nicht als verbindlich deklariert wurde ist der Kostenvoranschlag stets unverbindlich. | Ein Angebot hingegen ist – solange es nicht als freibleibend deklariert wird – stets als verbindlich anzusehen. |
Auswirkung auf Endpreis | Du musst dich nach der Auftragserteilung zwar am Kostenvoranschlag orientieren, eine unwesentliche Überschreitung muss deine Kundin oder dein Kunde aber hinnehmen. | Nach der Beauftragung kannst du gestiegene Materialkosten oder auch einen erhöhten Aufwand für Arbeitsschritte nicht mehr ohne Weiteres an die Kundin oder den Kunden weitergeben. Sie fallen dann in deinen eigenen Risikobereich als Unternehmer. Je nach Formulierung kann eine Festpreisvereinbarung vorliegen. |
Hier ist nochmal eine Übersicht:
Kostenvoranschläge sind für dich nicht von Interesse und du willst mehr im Bereich Angebot erfahren? Alles was du wissen musst findest du in unserem Ratgeber zum Thema Angebot.