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Freibleibendes Angebot

Aktualisiert am
02
.
08
.
2023

In bestimmten Fällen kann es sehr sinnvoll sein, ein freibleibendes Angebot abzugeben, beispielsweise wenn die zugrunde liegenden Kalkulationskosten stark schwanken. Damit dein Angebot zu einem freibleibenden Angebot wird, müssen jedoch einige Dinge beachtet und Pflichtangaben eingehalten werden. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

Was ist ein freibleibendes Angebot?

Dein Angebot wird zu einem unverbindlichen Angebot, wenn du es mit Klauseln wie „Angebot freibleibend“ oder „unverbindliches Angebot“ ergänzt. Diese juristisch relevanten Klauseln bezeichnet man deswegen als Freizeichnungsklauseln. Die Freizeichnungsklauseln gehören zu den Pflichtangaben eines freibleibenden Angebots. Sie bewirken, dass du den Inhalt deines freibleibenden Angebots zwar erfüllen darfst, aber nicht erfüllen musst, das bedeutet:

  • Ein freibleibendes Angebot ist keine Willenserklärung und stellt somit rechtlich betrachtet auch kein Angebot und damit keinen Antrag dar.

Wenn du deinem Angebot Formulierungen wie „unverbindliches Angebot“ oder „freibleibend“ hinzufügst, liegt der Ball anschließend im Spielfeld deines Kunden oder deiner Kundin:

  • Mit einem freibleibenden Angebot drehst du im Prinzip den Spieß um, denn du forderst deine Kundschaft auf zu reagieren und selbst ein Angebot abzugeben.

Nimmt der Kunde dein unverbindliches Angebot an, gibt er oder sie die erste Willenserklärung ab. Diese erste Willenserklärung ist dann rechtlich betrachtet ein Angebot und damit ein Antrag. Damit ein Vertrag zwischen euch zustande kommt, musst du wiederum mit einer zweiten Willenserklärung das Angebot deines Kunden annehmen, diese ist dann die Annahme.

Wichtig: Unverbindliches vs. unbefristetes Angebot

Ein unverbindliches Angebot ist etwas anderes als ein unbefristetes Angebot. Mehr zum Thema unbefristete Angebote und die wesentlichen Unterschiede findest du im Ratgeberartikel "Angebotsbindung".

Hier ist ein freibleibendes Angebote sinnvoll

Ein freibleibendes Angebot ist dann sinnvoll, wenn du selbst mit unsicheren Kosten, Konditionen oder Lieferzeiten hantieren musst. Das können zum Beispiel stark schwankende Einkaufspreise für Rohstoffe sein, die täglich wechseln. Das betrifft aber auch die Verfügbarkeit von einzelnen Komponenten für dein Produkt oder deine Dienstleistung.

Beispiel für ein freibleibendes Angebot

Du bist als Bauunternehmerin auf Museen in Sicht-Beton-Optik spezialisiert. Dein Problem: Es gibt derzeit Engpässe bei der Zementlieferung. Und wenn kein Zement lieferbar ist, lässt sich eben kein Beton anmischen.

Wenn du in einer so unsicheren Lage dein Angebot mit einem fixen Leistungszeitraum ohne passende Freizeichnungsklausel abgibst, bist du an diesen Liefertermin rechtlich gebunden. Du musst also die in deinem Vertrag zugesicherte Leistung zu dem angegebenen Termin in jeden Fall erfüllen. Dem Kunden oder der Kundin kann es egal sein, woher und zu welchem Preis du den Zement beschaffst und ob dieser deine Kalkulationskosten überschreitet.

Daher ist es sehr wichtig, dass du den Unterschied zwischen einem rechtlich bindenden Angebot ohne Klausel und einem rechtlich unverbindlichen Angebot mit Freizeichnungsklausel kennst.

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Das sollten Freelancer und Gewerbetreibende beim freibleibenden Angebot beachten

Als Gewerbetreibender und Freelancer solltest du dir vorab genau überlegen, ob und wann ein freibleibendes Angebot sinnvoll ist. In bestimmten Branchen z.B. im Handwerk ist eher die Abgabe eines Kostenvoranschlags üblich. Ähnlich wie ein freibleibendes Angebot ist ein Kostenvorschlag rechtlich nicht bindend.

Die Reaktionspflicht beim freibleibenden Angebot

Wenn dein Kunde letztendlich auf dein freibleibendes Angebot eingeht, solltest du schnell reagieren. Da gebietet einerseits die Höflichkeit, denn schließlich hast du deine Kundin bzw. deinen Kunden ja dazu eingeladen ein Angebot abzugeben. Aber vor allem dann, wenn du das Angebot nicht annehmen willst, musst du schnell reagieren und zügig absagen. Das BGB sieht hier nämlich eine Reaktionspflicht vor. Das bedeutet konkret:

  • Reagierst du nicht, gilt in diesem Fall dein Stillschweigen als Annahme des Angebots. Du musst also deinen Teil des Vertrags erfüllen.

Formulierungen für Freizeichnungsklauseln - Pflichtangaben

Du kannst dein freibleibendes Angebot in unterschiedlicher Art und Weise einschränken: Preis, Menge und Zeit.

  1. Ein freibleibendes Angebot, bei dem der Preis freibleibend ist, bedeutet, dass du den Preis nachträglich ändern kannst
  2. Ein freibleibendes Angebot bezüglich Menge bietet dir Flexibilität beim Umfang deiner Lieferung
  3. Ein freibleibendes Angebot, welches sich auf den Liefertermin bezieht heißt, dass du das angegebene Datum nicht einhalten musst
Klingt nach vielen Aspekten, die man beachten muss?

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Unterschied freibleibendes Angebot und Invitatio ad offerendum

Zu den Pflichtangaben eines korrekt formulierten freibleibenden Angebotes zählt eine passende Klausel. Wichtig ist, dass du je nach Einschränkung die richtige Klausel nutzt. Sie sollte auf den ersten Blick klar machen, worauf genau sich deine Einschränkung bezieht.

Art der Einschränkung Mögliche Klauseln Bedeutung
Preis "freibleibender Preis", "Preisänderungen vorbehalten" Du signalisierst, dass sich der Preis noch ändern kann.
Menge "Nur so lange Vorrat reicht", "Liefermenge vorbehalten" Du gibst deiner Kundschaft zu verstehen, dass du die genannte Menge nicht verbindlich zusicherst.
Zeit "Angebot nur gültig bis...", "Lieferdatum freibleibend" Du betonst, dass sich am Liefertermin noch etwas ändern kann.

Bei einem freibleibenden Angebot ist eine Kombination aus mehreren Einschränkungen denkbar, etwa aus Liefermenge und Preis oder aus Liefermenge und Lieferdatum. Allerdings solltest du Freizeichnungsklauselnnicht inflationär einsetzen. Wenn dein Kunde oder deine Kundin das Gefühl bekommt, dass du dich in keiner Art und Weise festlegen kannst oder willst, wird er oder sie kaum eine langfristige Geschäftsbeziehung mit dir eingehen wollen.

Tipp: Freibleibendes Angebot schnell erstellen

Mehr zur Angebotserstellung im Allgemeinen erfährst du in unserem Ratgeberartikel zum Thema Angebot schreiben. Keine Lust zu lesen und selbst zu erstellen? Ein freibleibendes Angebot erstellst du auch ganz einfach mit unserer kostenlosen Angebotsvorlage. Wichtig: Ergänze in jedem Fall selbst im Freitextfeld die entsprechenden Freizeichnungsklauseln, um dein Angebot rechtlich freibleibend zu gestalten.

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