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Angebot nachträglich ändern
Es gibt verschiedene Gründe, warum du ein bereits bestehendes Angebot nachträglich ändern möchtest.
Doch wann ist die Änderung eines abgegebenen Angebots überhaupt möglich und was solltest du dabei beachten, um nicht in juristische Schwierigkeiten zu geraten? Lies‘ hierzu einfach unseren Ratgeberbeitrag mit den wichtigsten Informationen und Tipps!
Wann du ein Angebot ändern kannst
Ein Angebot kannst du unter nur wenigen Bedingungen ändern. Das ist auch gut so, denn ansonsten wäre die Funktion und Aufgabe eines Angebots hinfällig. Unter diesen Bedingungen kannst du ein Angebot ändern:
Bedingung | Erklärung | Weitere Artikel |
---|---|---|
Die Angebotsfrist ist abgelaufen | In deinem Angebot hast du eine Frist gesetzt bis zu deren Ablauf du an die Angaben des Angebots gebunden bist. Ist diese Frist abgelaufen bzw. verstrichen, dann kannst du das Angebot auch ändern. Meldet sich dein Vertragspartner also erst nach Ablauf der Frist, dann erstellst du rein technisch gesehen ein neues Angebot, bzw. du passt dein Angebot an. | Zum Thema Angebotsbindung |
Du hast ein freibleibendes Angebot erstellt | Hast du ein freibleibendes Angebot erstellt, dann kannst du genau die Teile des Angebots ändern, die du freibleibend gelassen hast. Dazu gehören zum Beispiel das Lieferdatum, die Stückzahl oder der Stückpreis. | Zum Thema freibleibendes Angebot |
Einfach und sicher erstellst du Angebote mit der Angebotsvorlage von sevDesk. Bitte beachte, dass die Angebotsvorlage in Word oder Excel jeweils nicht GoBD-konform ist. Brauchst du eine GoBD-konforme Möglichkeit, deine Angebote zu erstellen, dann solltest du auf eine Angebotssoftware wie sevDesk zurückgreifen.
Das solltest du tun, wenn dein Angebot angenommen wurde, das du ändern willst
Gegen den Willen des Vertragspartners kannst du ein Angebot, das der Vertragspartner angenommen hat, nicht mehr ändern. Deine einzige Möglichkeit ist der Widerruf des Vertrags, der mit der Annahme des Angebots geschlossen wurde. Aber die gute Nachricht ist: Reden hilft.
Ist dir ein offensichtlicher Fehler in deinen Angebot unterlaufen, das dein Vertragspartner schon angenommen hat, dann kannst du den Vertrag widerrufen. Das ist nicht besonders schön, geht aber mit dem Einverständnis deines Vertragspartners. Hier kommt es dann auch auf deine Kommunikationsfähigkeiten an. Hast du dich zum Beispiel im Lieferdatum geirrt und das falsche Jahr eingesetzt, wird auch deinem Vertragspartner klar sein, dass du nicht zurück in die Zukunft reisen kannst oder ihr beide nicht auf die Erfüllung des Vertrags in zum Beispiel zwei Jahren warten wollt. Hier findet sich sicherlich eine Lösung, die beiden Partnern entgegen kommt. Der Schlüssel zum Erfolg ist hier eine offene und prompte Kommunikation, sobald der Fehler bemerkt wird.
Gegen den Willen des Vertragspartners kannst du nur widerrufen, wenn ein Irrtum vorliegt, zum Beispiel ein Tippfehler, und die Erfüllung des Angebots und damit des Vertrages unrealistisch ist. Das wäre der Fall, wenn du dich beim Preis vertippst und pro Stück einen Preis von 150 anstatt 1500 Euro angibst.
Kannst du dich nicht auf einen Irrtum oder einen offensichtlichen Fehler berufen und der Vertrag ist durch Angebotsannahme zweifelsfrei zustande gekommen, dann kannst du nur noch von einem Vertrag zurücktreten. Allerdings hat dein Vertragspartner die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen zu stellen. Das wäre die schlechteste aller Varianten.
Ja, das klingt erschreckend, aber im täglichen Geschäftsleben herrscht mehr gesunder Menschenverstand als die schlimmste Variante aller denkbaren Optionen. Daher lasse dich nicht entmutigen!
Du stehst lieber auf der sicheren Seite? Dann nutze doch eine Buchhaltungssoftware, die eine Funktion fürs Angebots- und Rechnungsschreiben hat. sevDesk ist eine solche Software. Probiere es doch einfach mal 14 Tage kostenlos und unverbindlich aus!
Alternative zum Angebot: Der Kostenvoranschlag
Bist du in einem Bereich tätig, der mit volatilen Preisen umgehen muss oder bei dem Du weißt, dass der Vertragspartner mehr Zeit braucht, um ein Angebot zu beurteilen und anzunehmen, dann kannst du alternativ zum Angebot auch einen Kostenvoranschlag erstellen. So hat Dein Vertragspartner eine Vorstellung, welche Kosten und welche Lieferzeit auf ihn oder sie zukommt und kann zudem einschätzen, ob du ein verlässlicher Partner bist.
Mit der sevDesk-Vorlage zum Kostenvoranschlag kannst du ebenfalls einfach und schnell einen Kostenvoranschlag erstellen. Bitte achte auch hier darauf, dass die Vorlage in Word nicht GoBD-konform ist!

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