Anlage EÜR 2024 – Ausfüllhilfe & Beispiele für ELSTER
Wenn es um Steuererklärungen geht, ist die Anlage EÜR ein wichtiger Baustein für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Sie bietet dir die Möglichkeit, deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben übersichtlich darzustellen und deinen Gewinn oder Verlust zu ermitteln und via ELSTER an dein Finanzamt zu senden. In dieser Ausfüllhilfe gehen wir das gesamte Formular Schritt für Schritt durch und erklären dir, welche Angaben wo wichtig sind.
Alle Infos zur Anlage EÜR mit Ausfüllhilfe mit Beispielen findest du in diesem Beitrag oder auch zusammengefasst in diesem Video:
Aufbau der Anlage EÜR
Die Anlage EÜR besteht aus den allgemeinen Angaben plus fünf Teile:
- Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
- Gewinnermittlung
- Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten
- Entnahmen und Einlagen
Klingt ganz schön viel? Keine Angst, wir helfen dir dabei.
Gut zu wissen: Wenn du deine Steuerklärung mit ELSTER machst, kannst du deine Daten aus dem Vorjahr in dein Formular laden lassen und sparst dir so einige Eingaben.
Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte jetzt im Detail an, damit du deine Anlage EÜR ab sofort einfacher erstellen kannst und verstehst, welche Zahlen du wo eintragen musst. Eine Info vorweg: Wenn du deine Einnahmenüberschussrechnung selbst erstelllt, nimmt dir eine EÜR-Software viel Arbeit ab.
Hinweis: Wenn du noch gar nicht so richtig weißt, was die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eigentlich ist und wie du sie erstellst, empfehlen wir dir, zuerst diesen Artikel zu lesen: EÜR erstellen.
Aktuell darfst du bis zu einem Umsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro deinen Jahresabschluss mit der Einnahmenüberschussrechnung machen. Durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz wurde der Kreis der "EÜRler" zukünftig erweitert: Die Grenzwerte wurden rückwirkend zum 01.01.2024 auf 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Gewinn erhöht.
Erst wenn du darüber kommst, musst du zur Bilanzierung wechseln.
Informationen zum Betrieb (Zeile 1-10)
Zum Start in deine Anlage EÜR machst du erst einmal allgemeine Angaben zu deinem Betrieb. Solltest du diese Infos gerade nicht parat haben, findest du sie in der Regel im Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung, den du bei deiner Gründung ausgefüllt hast.
Trage hier deinen Namen bzw. den Namen der Gesellschaft ein.
Answer In diese Zeile kommt die Steuernummer deines Unternehmens. Wenn du die nicht im Kopf hast (was nicht verwunderlich wäre), schau mal in deinen offiziellen Dokumenten oder vorherigen Steuerunterlagen nach.
Diese Zeile brauchst du nur ausfüllen, wenn dein Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht (also nicht am 1. Januar beginnt). Für landwirtschaftliche Betriebe ist i.d.R. der 01.07. bis 30.06. einzutragen.
Bitte beachte: Ein abweichendes Geschäftsjahr muss immer beim Finanzamt erklärt und begründet werden.
Hier trägst du ein, um was für einen Betrieb es sich handelt bzw. welche Tätigkeit du ausführst. Das können z.B. sein: Elektrobetrieb, Massagestudio oder Marketingberatung.
Hast du ein Gewerbe, das du alleine führst, wählst du hier „Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r)“. Bist du Freiberufler ist „Angehörige(r) der freien Berufe“ oder „Partnerschaftsgesellschaft“ (bei einem Gründerteam) die richtige Option. Hast du eine GbR gegründet, wählst du natürlich GbR.
Arbeitest du in der Forst- und Landwirtschaft? Dann ist Ziffer 1 für dich. Hast du einen Gewerbebetrieb nach § 15 EStG trägst du den Wert 2 ein und bist du nach § 18 Abs. 1 EStG freiberuflich tätig, wählst du Ziffer 3.
Normalerweise trägst du hier Ziffer 1 ein. Wenn du aber mit deinem Partner gemeinsam ein Unternehmen führst, gibt es hier ein paar Besonderheiten. Die Ziffern helfen dem Finanzamt, euch zu unterscheiden.
Gib dem Finanzamt in Zeile 9 Bescheid, wenn du deinen Betrieb aufgegeben hast. Und in Zeile 10, wenn du Grundstücke verkauft hast, die zum Betriebsvermögen gehörten. Warum? Beides wirkt sich steuerlich aus.
Teil 1: Deine Betriebseinnahmen (Zeile 11-22)
Jetzt geht es ans Eingemachte: In den Zeilen 11 bis 22 trägst du alle Einnahmen ein, die du laut Zu- und Abflussprinzip im Wirtschaftsjahr hattest. Schauen wir uns das direkt genauer an.
Machst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, trägst du hier deine zusammenaddierten Umsätze ein und kannst die Zeilen 13 bis 16 überspringen. Bist du in der Regelbesteuerung und weist Umsatzsteuer aus, lässt du diese Felder frei.
In diese Zeile trägst du nur dann deine Gesamteinnahmen ein, wenn du in der Land-und Forstwirtschaft tätig bist.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, gibst du in Zeile 14 all deine Betriebseinnahmen des Geschäftsjahres, bei denen Umsatzsteuer angefallen ist, an. Trage aber nur den Nettowert ein.
Umsatzsteuerbefreite bzw. nicht umsatzsteuerbare Einnahmen kommen in Zeile 15. Das können sein:
- Einnahmen, für die keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss wie z.B. Zinsen
- Einnahmen, die nicht unter das UStG fallen wie Entschädigungszahlungen oder öffentliche Zuschüsse
- Einnahmen, bei denen der Leistungsempfänger nach § 13b UstG die Umsatzsteuer schuldet (z.B. Reverse-Charge)
Tipp: Auch erhaltene Corona-Hilfen müssen in Zeile 15 angegeben werden.
Hier trägst du die Umsatzsteuerbeträge zu den Nettobeträgen aus den Zeile 14 und 18 (zum Zeitpunkt der Vereinnahmung) und zusätzlich aus den Zeilen 18 bis 20 (zum Zeitpunkt der Entstehung) ein.
Trage hier den Betrag ein, den du vom Finanzamt im Rahmen deiner Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bekommen hast.
Bitte beachte: Bekommst du innerhalb von 10 Tagen nach Beginn eines Kalenderjahres eine Erstattung für eine Voranmeldung im Vorjahr, zählt diese noch ins Vorjahr.
Hast du Anlagen wie Maschinen oder Autos aus deinem Betriebsvermögen verkauft oder für dich privat entnommen? Dann gehört der Netto-Betrag hierher. Bei Entnahmen musst du einen Verkaufspreis schätzen, da ja kein wirklicher Verkauf stattgefunden hat.
In Zeile 19 schreibst du den Wert rein, den du für die private Nutzung deines Firmenautos ermittelt hast.
Du hast beispielsweise Waren aus dem Betriebsvermögen entnommen? Trage den Wert, den die Positionen zum Zeitpunkt des Herausnehmens kosten würde, in Zeile 20. Denk daran, den Netto-Wert zu nehmen. Die Umsatzsteuer rechnest du in Zeile 16 dazu.
Wichtig zu wissen: Nimmst du Bargeld aus deinem Betriebsvermögen oder überweist dir Geld auf dein Privatkonto, trägst du die Beträge nicht hier ein, sondern in Zeile 125.
Hierhin überträgst du den Wert aus Zeile 124.
In dieser Zeile rechnest du alle Betriebseinnahmen aus den Zeilen 11 bis 21 zusammen. Mit ELSTER online erfolgt das automatisch.
EÜR durch Software erstellen lassen
Statt mühevoller Handarbeit imn Excel-Tabellen kannst du dir die Erstellung der EÜR ganz leicht machen. Nutze ein Online-Buchhaltungsprogramm mit integrierter EÜR-Software. Tools wie sevdesk erstellen dir deine Einnahmenüberschussrechnung ganz automatisch auf Basis deiner abzugsfähigen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Lauf des Wirtschaftsjahres. Du erfasst also einfach deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und sevdesk bereitet alles für ELSTER vor, indem jeder Posten direkt automatisch mit der richtigen Position aus ELSTER versehen wird. So gelingt dir der Übertrag intuitiv und unkompliziert.
Teil 2: Deine Betriebsausgaben (Zeile 23-72)
Nach den Einnahmen widmen wir uns jetzt den Ausgaben und schauen im Detail, welche Zahlen du wo eintragen musst.
Bei ausgewählten Berufsgruppen können statt der tatsächlichen Betriebsausgaben Pauschalen angegeben werden. Das gilt z.B. für
• Hauptberufliche, selbstständige Journalisten oder Schriftsteller
• Nebentätigkeiten als Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller
• Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit
• Kindertagespflegepersonen
Wie viel du ansetzen kannst, ist nach Gruppe geregelt und laut BMF-Schreiben vom 06.04. (hier und hier) wie folgt festgelegt:
Journalisten & Schriftsteller (Hauptberuf) | Nebentätigkeiten in o.g. Bereichen | Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit | Kindertagespflegepersonen |
---|---|---|---|
Pauschal 30%, aber max. 3.600 Euro pro Jahr | Pauschal 25%, aber max. 900 Euro pro Jahr | Pauschal 25%, aber max. 900 Euro pro Jahr | Pauschal 400 Euro pro Kind und Monat (bei einer wöchentlichen Betreuungzeit von 40 Stunden) Für Freihalteplätze pauschal 50 Euro |
Nutzt du die Pauschalen, kannst du direkt zu Zeile 72 springen.
Falls du in der Weinbranche tätig bist, ist Zeile 24 für deine Richtbeiträge reserviert. Alle, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft arbeiten, tragen in Zeile 25 die passenden Betriebskostenpauschalen ein.
Arbeitest du im Handel, in der Gastronomie oder Industrie? Dann gibst du in Zeile 26 die Kosten für alle Waren und Rohstoffe an, die du eingekauft hast. Denke daran: Umsatzsteuer zählt nicht dazu. Und wichtig: Es geht um das Datum, an dem das Geld tatsächlich fließt, nicht um das Rechnungsdatum.
Manchmal brauchst du Hilfe von anderen. Zum Beispiel als Handwerker bei der Gestaltung einer Homepage durch einen Webdesigner. Hier trägst du alle Kosten ein, die du für solche externen Dienstleistungen ausgegeben hast. Und ja, auch hier ohne die Umsatzsteuer.
Wenn du Mitarbeiter festangestellt beschäftigst, gehört hier rein, was du ihnen zahlst. Addiere dafür alle Brutto-Gehälter, inklusive Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge und aller anderen Nebenkosten.
Journalisten & Schriftsteller (Hauptberuf) | Nebentätigkeiten in o.g. Bereichen | Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit | Kindertagespflegepersonen |
---|---|---|---|
Pauschal 30%, aber max. 3.600 Euro pro Jahr | Pauschal 25%, aber max. 900 Euro pro Jahr | Pauschal 25%, aber max. 900 Euro pro Jahr | Pauschal 400 Euro pro Kind und Monat (bei einer wöchentlichen Betreuungzeit von 40 Stunden) Für Freihalteplätze pauschal 50 Euro |
Absetzung für Abnutzung (AfA) (Zeile 30-37)
Du hast Anlagegüter wie Maschinen oder Autos im Wert von über 800 Euro für dein Unternehmen gekauft? Diese Kosten kannst du nicht direkt von deinem Gewinn abziehen. Stattdessen verteilst du diese Anschaffungskosten über die Jahre, in denen du die Güter nutzt, und ziehst sie jährlich ab. Das nennt man Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (AfA). Du musst die Abschreibungen in Anlage AVEÜR nachweisen und der Anlage EÜR beifügen.
Mehr zum Thema kannst du in diesem Artikel nachlesen: Abschreibungen
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (Zeile 38-40)
Mietest du ein Büro, eine Lagerhalle oder andere Räume bzw. Grundstücke? Super, die Netto-Kosten dafür kannst du als Betriebsausgaben angeben. Wenn du in deinem eigenen Zuhause ein Büro hast, warte noch einen Moment mit den Kosten – das kommt erst in Zeile 63.
Wenn die Distanz zwischen deinem Hauptwohnsitz und deiner Arbeitsstätte so groß ist, dass du eine Zweitwohnung brauchst, kannst du die Kosten dafür (z.B. Miete und eventuell auch Kosten für Möbel oder Renovierungen) absetzen. Schreibe die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in diese Zeile der Anlage EÜR. Aber Vorsicht, die Kosten für Verpflegung und Fahrten nach Hause gehören hier nicht hin.
Hast du weitere Kosten für Grundstücke, die du für dein Unternehmen nutzt? Hier kannst du solche Aufwendungen eintragen. Dazu zählen Dinge wie die Grundsteuer oder Kosten für Reparaturen und Instandhaltung.
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Zeile 41-58)
In Zeile 41 trägst du ein, was du für dein Handy, das Internet und dein Festnetztelefon bezahlt hast. Arbeitest du von zuhause aus und nutzt das Internet auch privat? Dann darfst du nur die Kosten eintragen, die im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit entstanden sind.
Reisekosten umfassen alles von Hotelkosten bis zu kleinen Extras wie Parkgebühren oder Gepäckaufbewahrung. Die Summe daraus trägst du hier in Zeile 42 ein. Kosten für Fahrten, ob Auto oder Bus, trägst du später ein (Zeilen 65-70).
In diesen Zeilen trägst du alle weiteren Ausgaben ein, die im Alltag immer mal wieder auftreten können:
- Fortbildungskosten (Zeile 43)
- Kosten für Rechts- und Steuerberatung sowie für die Buchführung (Zeile 44)
- Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter wie z.B. Computer (Zeile 45)
- Erhaltungsaufwendungen für Instandhaltung, Wartung und Reparatur für alle Gegenstände außer Gebäude und Kraftfahrzeuge (Zeile 46)
- Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz) (Zeile 47)
- Laufende EDV-Kosten, z.B. für Beratung und Reparatur (Zeile 48)
- Arbeitsmittel, z.B. Bürobedarf & Porto (Zeile 49)
- Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung (Zeile 50)
- Kosten für Verpackung und Transport (Zeile 51)
- Werbekosten, z.B. Anzeigen, Werbespots & Flyer (Zeile 52)
Wenn du Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen (z.B. Maschinen) mit einem Kredit finanzierst, trägst du die Zinsen in Zeile 53 ein. Für andere Kredite wählst du den Punkt „Übrige Schuldzinsen" (Zeile 54).
Addiere alle Vorsteuerbeträge von Rechnungen, die du bekommen hast. Achte darauf, dass der Betrag mit deiner Umsatzsteuererklärung übereinstimmt.
Schreibe hier auf, wie viel Umsatzsteuer du im Laufe des Jahres ans Finanzamt überwiesen hast. Denke an die spezielle 10-Tages-Regelung nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG.
Hier trägst du ggf. den Wert aus Zeile 102 ein. Dazu später mehr, aber schon mal so viel: Für die meisten ist diese Zeile nicht relevant.
Hast du Betriebsausgaben, die in keine der vorherigen Zeilen passen? Hier ist ihr Platz! Auch die Rückzahlung deiner Corona-Hilfen kommt in diese Zeile.
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Zeile 60-64)
Du möchtest Geschenke an Geschäftspartner von der Steuer absetzen? Hier gilt eine einfache Regel
- Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro netto pro Stück sind steuerlich abzugsfähig.
- Liegt der Wert eines Geschenks über 50 Euro, kann es nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Entsprechend musst du deine Ausgaben in die beiden Felder eintragen.
Hier trägst du deine Ausgaben ein, die du durch die Bewirtung von Personen hattest (z.B. beim Essen gehen). Beachte allerdings, dass du nur geschäftsbezogene Kosten ansetzen darfst und diese auch nur zu 70%. Kosten für private Anlässe darfst du nicht angeben.
In dieser Zeile kannst du Kosten für Essen & Trinken bei Geschäftsreisen oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eintragen. Die Pauschalbeträge dafür sind
- 24 Euro Stunden bei 24 Stunden Abwesenheit
- 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
Gut zu wissen: Hast du Angestellte, die Reisekosten verursachen, gehören die in Zeile 28.
Dein Home-Office kannst du nur dann als Betriebsausgabe angeben, wenn es dein Hauptarbeitsplatz ist. Dabei ist entscheidend, wo du die meiste Arbeit erledigst, nicht wie oft du es nutzt. Wenn es dein Hauptarbeitsplatz ist, kannst du eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abziehen. In Monaten, in denen das nicht der Fall ist, reduzierst du den Betrag um je 105 €.
Alternativ kannst du auch die Tagespauschale geltend machen: Wenn du an einem Tag hauptsächlich von zu Hause aus arbeitest und nicht ins Büro gehst, kannst du 6 € pro Tag abziehen, bis zu 1.260 Euro pro Jahr. Hast du nur dein Home-Office (und keinen anderen Arbeitsplatz), darfst du die Pauschale auch ansetzen, wenn du nicht den ganzen Tag von zuhause arbeitest. Das gilt jedoch nur, wenn du deine Wohnung nicht schon im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angegeben hast und nicht die Jahrespauschale nutzt.
Statt der Pauschalen kannst du auch deine tatsächlich entstandenen Aufwendungen ansetzen.
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeile 65-71)
In diesem Abschnitt der Anlage EÜR geht's um die Kosten rund ums Fahren. Lass uns das Stück für Stück durchgehen:
- Leasingkosten: Wenn du ein betriebliches Fahrzeug least, gehören die Leasingkosten in Zeile 65.
- Steuern, Versicherung und Maut: Diese Ausgaben sind unvermeidlich, wenn du ein Firmenfahrzeug hast. Trage in Zeile 66 sämtliche Kosten für Steuern, Versicherungen und Mautgebühren ein.
- Sonstige tatsächliche Fahrtkosten: In die Zeile 67 fallen alle weiteren Kosten rein, die dir beim Fahren entstehen. Denk dabei an Reparaturen und Spritkosten. Aber auch Ausgaben für Flugreisen oder den ÖPNV gehören hierher.
Wenn du dein privates Fahrzeug für deinen Betrieb genutzt hast, kannst du die gefahrenen Kilometer entweder pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer oder mit den tatsächlich gezahlten Kosten ansetzen. Im zweiten Fall musst du die Aufwendungen aber dokumentieren, weshalb die Pauschale meist die einfachere Option ist.
Deine Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner Betriebsstätte – also z.B. bei Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung – kannst du nur begrenzt abziehen. In Zeile 69 gibst du zunächst einmal alle Aufwendungen für deine gefahrenen Wege an. Du kannst diese pauschal mit 0,30 (bis 20 km) bzw. 0,38 Euro (ab 21. km) ansetzen oder die tatsächlichen Kosten angeben (sofern du eine Dokumentation hast). Zudem kannst du hier deine Aufwendungen für einen Firmenwagen nach der 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode angeben
In Zeile 70 führst du dann die abziehbaren Pauschbeträge (z.B. die Entfernungspauschale) an.
Mehr Details dazu, wie du deinen Firmenwagen richtig versteuerst, bekommst du hier: Firmenwagen versteuern.
Diese beiden Punkte sind nicht ganz ohne. Hol dir hier deshalb am besten Unterstützung von einem Steuerberater, damit du alles richtig machst. Wir helfen dir gerne bei der Suche: zur Steuerberater-Suche.
Wenn du in den Zeilen 26 bis 70 Beträge vermerkt hast, die deinen Gewinn eigentlich nicht reduzieren dürfen, dann müssen diese hier angegeben werden. Aber was bedeutet das genau?
- Unangemessene Aufwendungen (nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG): Manchmal tätigt man als Unternehmer Ausgaben, die steuerlich nicht anerkannt werden, weil sie als "unangemessen" gelten. Zum Beispiel, wenn du ein sehr teures Geschäftsessen hattest, das weit über dem Durchschnitt liegt.
- Nicht abziehbare Restbuchwerte (nach § 55 Abs. 6 EStG): Das sind Werte, die in deinen Büchern stehen, aber aus steuerlichen Gründen nicht von deinem Gewinn abgezogen werden dürfen. Ein gutes Beispiel hierfür sind bestimmte Restbuchwerte, die nach dem Verkauf oder der Entnahme eines Wirtschaftsguts anfallen.
Sollten solche Beträge bei dir auftauchen, trage sie bitte an dieser Stelle ein. Sie beeinflussen die Ermittlung deines steuerlichen Gewinns.
Ein Buchhaltungsprogramm wie sevDesk ist der einfachste und beste Weg für die Erstellung deiner EÜR:
- Spare Zeit und erfasse während des Geschäftsjahres mit der Buchhaltungssoftware automatisch alle anfallenden Betriebsausgaben und -einnahmen
- Spare Geld, wenn dein Steuerberater die EÜR nur noch durchsehen und nicht extra erstellen muss, weil dies die Software für dich erledigt
- Spare Aufwand beim Aufzeichnen, indem sevDesk automatisch für die rechtssichere Archivierung deiner Dokumente sorgt
Teil 3: Die Gewinnermittlung (Zeile 73-97)
Sobald du alle Betriebseinnahmen und -ausgaben erfasst hast, kannst du den Gewinn berechnen. Dabei warten noch einmal 24 Zeilen auf dich.
In diesen Zeilen ziehst du deine Ausgaben von deinen Einnahmen ab.
Aber Achtung: Es ist nicht immer so geradlinig, wie es klingt, denn es gibt hier eine Vielzahl von Abzügen, die so einige Fallstricke beinhalten und ein gutes Verständnis des Einkommensteuergesetzes (EStG) voraussetzen.
Unser Tipp: Wenn du hier unsicher bist, hol dir Hilfe von einem Steuerberater. Es ich wichtig, diese Zeilen korrekt auszufüllen, um später keine Probleme zu bekommen. In einfachen Fällen kannst du aber auch diesen Teil selbst ausfüllen.
Diese Zeile ist das Herzstück deiner Anlage EÜR. Der Betrag, der hier steht – ob Gewinn oder Verlust – hat direkten Einfluss auf deine Steuererklärung. Hierauf zahlst du dann Steuern (oder eben auch nicht, wenn es ein Verlust ist).
Mit der sevDesk EÜR-Software sparst du bei der Einnahmenüberschussrechnung Kosten, Zeit und Aufwand und machst deine Übermittlung via ELSTER zum Kinderspiel. Teste sevDesk jetzt - 14 Tage lang und unverbindlich!
Teil 4 & 5: Weitere Angaben (Zeile 99-107)
Zum Abschluss der Anlage EÜR kommen noch ergänzende Angaben, die du bei Bedarf ausfüllen solltest.
Diese Zeilen tatsächlich etwas komplizierter und für die meisten nicht relevant. Halte hier im Zweifel am besten Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Wenn du Einzelunternehmer bist, trägst du in diese beiden Zeilen deine Entnahmen aus bzw. Einlagen in dein Unternehmen nach § 4 Abs. 4a EStG ein. Einnahmen können z.B. sein, dass du Geld aus der Firmenkasse für private Ausgaben nutzt. Es geht hier noch einmal darum, private und betriebliche Finanzen voneinander zu trennen.
Falls du dir unsicher bist bei dem Ausfüllen der Anlage EÜR, empfehlen wir dir, dir Hilfe von einem Steuerberater zu holen. An den kannst du entweder die komplette Steuererklärung auslagern oder einfach nur deine Fragen besprechen. Mehr Details dazu, welche Aufgaben du abgeben könntest, findest du hier: Buchhaltungsaufgaben outsourcen.
Herzlichen Glückwunsch, du hast deine Anlage EÜR geschafft – okay, fast. Vielleicht hast du in der Anlage EÜR schon den Verweis auf weitere Anlagen (wie die Anlage AVEÜR) gesehen. Die schauen wir uns jetzt nochmal an.
Anlagen zur Anlage EÜR
Der eigentliche Vordruck für die Einnahmenüberschussrechnung ist bereits vier Seiten lang und somit komplex genug. Allerdings gibt es speziellere Sachverhalte, die den Rahmen sprengen würden. Dafür hat der Fiskus gesonderte Anlagen zur EÜR geschaffen. Diese musst du nur ausfüllen, wenn sie dich betreffen.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du das Anlageverzeichnis richtig ausfüllst.
Wann du die Anlage SE ausfüllen musst, worauf du achten solltest und wie du beim Ausfüllen des Steuerformulars richtig vorgehst.
Ein Überblick darüber, wann du die Anlage AVSE abgeben musst und welche Angaben erforderlich sind.
Wie du die Anlage ER in Papierform richtig ausfüllst – und wann das überhaupt notwendig ist.
Nun bist du aber wirklich durch mit der Anlage EÜR, kannst alles via ELSTER an das für dich zuständige Finanzamt übermitteln und dich erst einmal für ein paar Monate ausruhen. Deine Einnahmen und Ausgaben solltest du aber natürlich auch unterjährig dokumentieren bzw. verbuchen, damit sich die Anlage EÜR am Ende fast von selbst ausfüllt. Wir unterstützen dich dabei mit unser Buchhaltungssoftware.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Die Anlage EÜR ist für alle Unternehmerinnen und Unternehmer gedacht, die für die Gewinnermittlung nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind. Das können neben Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern auch Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmen und GbRs sein.
Um das Steuerformular korrekt ausfüllen zu können, benötigst du Informationen zu deinen abzugsfähigen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sowie zum Betriebsvermögen im betreffenden Wirtschaftsjahr.
In ELSTER online kannst du das EÜR-Formular in der Formularübersicht direkt im Internet ausfüllen und abschicken. Hier findest du zugleich die Ausfüllhilfe des Bundesfinanzministeriums.