Brutto-Skonto berechnen:
Du darfst 3 % Skonto abziehen:
23.800 Euro | x 0,03 | = 714 Euro Brutto-Skonto |
Der Überweisungsbetrag beträgt also 23.086 Euro.
Netto-Skonto berechnen:
714 Euro | / 1,19 | = 600 Euro Netto-Skonto |
Der Netto-Skonto beträgt also 600 Euro und daher eine Vorsteuerkorrektur in Höhe von 114 Euro.
Aufgrund des Skontos ändert sich der Warenpreis und die Umsatzsteuer oder Vorsteuer muss um den Betrag korrigiert werden.
Nun hast du wieder zwei Möglichkeiten, um den Korrekturbetrag zu buchen.
Variante 1:
Verbindlichkeiten: 23.800 Euro | an | Lieferantenskonto: 714 Euro |
| | Bank: 23.086 Euro |
Hier wird eine zweite Buchung notwendig, um die Steuerkorrektur zu erfassen:
Lieferantenkonto 114 Euro | an | Vorsteuer: 114 Euro |
Beim Finanzamt kannst du nur den reduzierten Vorsteuerbetrag in Abzug bringen, deshalb muss die Vorsteuer erkennbar korrigiert werden. Die Umsatzsteuer muss deshalb aus dem Skontokonto herausgebucht werden.
Variante 2:
Diese Variante wird in der Praxis häufiger angewendet. Es handelt sich um das Nettobuchungsverfahren.
Verbindlichkeiten: 23.800 Euro | an | Lieferantenskonto: 600 Euro |
Vorsteuer: 114 Euro | | |
Bank: 23.086 Euro | | |
Durch diese Methode entfällt der zweite Buchungssatz, da die Vorsteuerkorrektur direkt in einem Buchungssatz erfolgt.
Der Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt also darin, dass beim Nettobuchungsverfahren der Skonto direkt gebucht wird, während er beim Bruttoverfahren erst auf dem Skontokonto gesammelt wird, um anschließend die Vorsteuerkorrektur vorzunehmen.
Beim Verkäufer bzw. der Verkäuferin sehen die Buchungssätze dann folgendermaßen aus:
Bank/Kundenskonto | an | Forderungen |
Umsatzsteuer | an | Kundenskonto |
oder
Bank/Umsatzsteuer/Kundenskonto | an | Forderungen |