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Nebenberuflich selbstständig machen

Nebenberuflich selbstständig machen: So klappt’s mit dem Business neben dem Hauptjob

Aktualisiert am
22
.
01
.
2025
Person sitzt auf einem Sofa und arbeitet an einem Laptop

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Existenzgründer für eine nebenberufliche Selbstständigkeit entscheiden. Möchtest du mehr (finanzielle) Sicherheit, steuerliche Vorteile oder schrittweise zur hauptberuflichen Selbstständigkeit übergehen? Wir zeigen dir, wie du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst. Unsere Checkliste zeigt dir, woran du bei der Gründung deines Nebengewerbes denken musst, wie es mit den Steuern und Versicherungen aussieht und welche Vor- und Nachteile Sidepreneure haben.

Was genau bedeutet „nebenberuflich selbstständig“?

Von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit geht man aus, wenn du diese neben deinem Hauptjob ausführst. Meist erfolgt die Abgrenzung anhand deiner Arbeitszeit und deines Einkommens. Ob du als neben- oder hauptberuflich selbstständig giltst, kann allerdings von mehreren Stellen unterschiedlich eingestuft werden. Als nebenberuflich selbstständig giltst du meist, wenn dein Hauptberuf wirtschaftlich und von der Arbeitszeit her überwiegt.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen, solltest du die Vor- und Nachteile gut abwägen. Die folgende Tabelle zeigt dir, welche Punkte du beachten solltest:

Vorteile Nachteile
  • Sicheres Einkommen durch den Hauptjob während des Unternehmensaufbaus
  • Geringeres finanzielles Risiko
  • Möglichkeit des langsamen Wachstums ohne Druck
  • Chance, das Funktionieren der Geschäftsidee zu testen
  • Vorteile bei der Sozialversicherung
  • Wenig Freizeit und Erholung
  • Hohe Belastung und Stress
  • Langsamere Entwicklung des Unternehmens
  • Hoher administrativer Aufwand
  • Weniger Flexibilität durch feste Arbeitszeiten im Hauptjob

Du siehst schon: Dich nebenberuflich selbstständig zu machen ist eine sinnvolle Alternative für dich, wenn du für den Sprung ins kalte Wasser noch nicht bereit bist und die Sicherheit eines festen Einkommens im Rücken haben möchtest. Auch wenn du nicht sicher bist, ob deine Geschäftsidee ausreichend tragfähig ist, kannst du als Sidepreneur gründen.

So startest du nebenberuflich durch

Die Selbstständigkeit im Nebenerwerb hilft dir, dein Einkommen auf zwei Säulen zu stellen. Das bietet dir mehr Sicherheit vor Arbeitslosigkeit und hilft dir, dein Geschäft in deinem eigenen Tempo aufzubauen. Vor deiner Nebenerwerbsgründung solltest du allerdings einige Vorbereitungen treffen.

Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Themen gibt dir unser Video „Nebenberuflich selbstständig machen - Schritt für Schritt Anleitung & Tipps“.

Klärung mit dem Arbeitgeber

Theoretisch bist du nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Selbstständigkeit zu informieren. Praktisch solltest du dennoch vor deiner Gründung das Gespräch suchen, denn in bestimmten Fällen dürfte der Arbeitgeber deine Nebentätigkeit sogar verbieten. Dazu solltest du wissen:

  • Der Arbeitgeber darf dir die nebenberufliche Selbstständigkeit verbieten, wenn du deine Pflichten als Arbeitnehmer vernachlässigst oder mit deinem Geschäftszweck in Konkurrenz zu ihm trittst.
  • Du musst die bestehenden Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes auch mit deinem Nebenjob einhalten, ansonsten kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.
  • Du darfst an Urlaubstagen oder Krankheitstagen im Hauptjob nicht selbstständig arbeiten, wenn das dem Erholungszweck entgegensteht.
  • Der Arbeitgeber muss deinen selbstständigen Nebenerwerb nicht genehmigen.
  • Beachte unbedingt vorhandene arbeitsvertragliche Regelungen. Häufig gibt es eine Klausel, die die Anmeldung von Nebentätigkeiten verpflichtend macht.

Geschäftsidee finden und Businessplan erstellen

Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen, gilt es zunächst einmal, die richtige Geschäftsidee zu finden. Längst nicht jedes Business eignet sich für ein Nebengewerbe. Am besten eignen sind typische Dienstleistungen wie Dogsitting, virtuelle Assistenz oder die Tätigkeit als Dozent oder Lehrer. Aber auch Franchising-Modelle, handwerkliche Tätigkeiten oder Online-Geschäftsideen können vielversprechende Optionen für deine nebenberufliche Selbstständigkeit sein. Du suchst noch Ideen, wie du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst? In unserem Blogartikel findest du die besten Tipps und Geschäftsideen für deine Selbstständigkeit.

Hast du die perfekte Geschäftsidee gefunden? Dann wird es Zeit, deinen Businessplan zu erstellen. Darin untersuchst du deine Zielgruppe, deine Marktchancen und Wettbewerber und die Finanzierung deiner selbstständigen Nebentätigkeit. Brauchst du Hilfe bei der Erstellung deines Businessplans? Nutze die kostenlose Businessplan-Vorlage von sevdesk – einfach ausfüllen, fertig!

Optional: Finanzierung oder Zuschüsse beantragen

Viele nebenberufliche Gründungen kommen ohne größeres Eigenkapital aus. Da du dein monatliches Einkommen aus deinem Hauptjob in der Hinterhand hast, ist die Finanzierung deshalb oft kein größeres Problem. Musst du allerdings anfangs Investitionen tätigen (z. B. Kauf teurer Maschinen) oder brauchst du ein umfangreiches Marketingbudget, musst du dich eventuell um eine geeignete Finanzierung kümmern. Neben klassischen Krediten kannst du beispielsweise Investoren ins Boot holen, Crowdfunding nutzen oder dich mit Bootstrapping selbst finanzieren. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Finanzierung für die Existenzgründung.

In manchen Fällen kannst du auch Zuschüsse oder Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei solltest du allerdings immer die Voraussetzungen genau prüfen. So kannst du beispielsweise bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus kein Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss in Anspruch nehmen, weil dies eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraussetzt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu den Förderungen für Existenzgründer.

Rechtsform für dein Unternehmen auswählen

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Gründest du alleine, kannst du einfach als Einzelunternehmen firmieren. Je nachdem, ob du eine Haftungsbegrenzung brauchst, die Gründungsformalitäten einfach halten willst und die Einzahlung eines verpflichtenden Stammkapitals leisten kannst, kommen weitere Rechtsformen für dich infrage. Dazu zählen Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG). Wie du dich richtig entscheidest, erfährst du in unserem Beitrag zu den Rechtsformen.

Tipp:

Planst du mit deinem Nebenerwerb nur einen geringen Verdienst? Bei einem Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darfst allerdings auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.

Nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Damit du deinem Nebengewerbe nachgehen darfst, musst du es zunächst anmelden. Dazu besuchst du das für dich zuständige Gewerbeamt und führst die Gewerbeanmeldung durch. Alternativ nutzt du die kostenlose Online-Gewerbeanmeldung von sevdesk. So sparst du dir unnötige Wege. Das Gewerbeamt informiert anschließend verschiedene Stellen, wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft, die alles Weitere in die Wege leiten.

Möchtest du freiberuflich tätig werden, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Du füllst dann lediglich den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus, den du beim Finanzamt bekommst, und gibst ihn dort ab.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Ob du freiberuflich oder gewerblich selbstständig bist, kannst du dir nicht frei aussuchen. Als Freiberufler giltst du nur, wenn du einen der sogenannten Katalogberufe ausübst. Ist das nicht der Fall, bist du gewerblich tätig. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zum Freiberufler.

Wie ist es mit Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?

Du wirst es schon vermuten: Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, kommst du nicht um das Thema Steuern herum. Welche Steuern und in welcher Höhe du zahlen musst, hängt unter anderem von der Rechtsform ab, die du gewählt hast. Das zeigt die folgende Übersicht:

Rechtsform

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer

Umsatzsteuer

Einzelunternehmen

Freiberufler

GbR

OHG

KG

GmbH

UG

AG

Für dich ist wichtig zu wissen: Deine Einkünfte aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit gibst du (mit Ausnahme der Kapitalgesellschaften) in deiner privaten Steuererklärung in einem gesonderten Formular an. Sie werden schließlich mit deinem Einkommen aus der Festanstellung zusammengerechnet und fließen somit zu 100 Prozent in deine Steuerermittlung ein.

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Diesen können aber nur Einzelunternehmen, GbRs und Personengesellschaften in Anspruch nehmen. Freiberufler hingegen zahlen überhaupt keine Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer betrifft alle Unternehmer. Einzige Ausnahme: Du bleibst unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung und weist deshalb auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.

Wie du deine zu zahlenden Steuern ermittelst, erfährst du in unseren Ratgebern zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Besonderheiten bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Bei den Vorbereitungen ähneln sich die haupt- und nebenberufliche Selbstständigkeit stark. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, die Sidepreneure bei ihrer Nebenerwerbsgründung beachten sollten.

Wie viel darf ich als nebenberuflich Selbstständiger verdienen?

Es gibt keine pauschale Verdienstgrenze für die nebenberufliche Selbstständigkeit. Je nach deiner individuellen Situation kann es dennoch Grenzen geben, die du beachten solltest:

  • Arbeitslose: Beziehst du ALG 1, darfst du nur 165 Euro im Monat dazuverdienen. Beim Bürgergeld sind es sogar nur 100 Euro im Monat.
  • BAföG: Beziehst du als Student BAföG-Leistungen, darfst du als Selbstständiger pro Jahr höchstens 5.050 Euro Gewinn vor Steuern machen.
  • Krankenkasse: Für die Krankenkasse bist du nebenberuflich selbstständig, solange du weniger als 20 Wochenstunden selbstständig arbeitest und weniger verdienst als im Hauptjob. Überschreitest du eine oder beide Grenzen, könnte das dazu führen, dass du dich selbst versichern musst.

Sozialversicherung im Nebenerwerb

Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen, solltest du dich auch mit deinen Versicherungen beschäftigen. Nimm unbedingt vorab mit deiner Krankenkasse Kontakt auf und lasse dich beraten. Dein Sachbearbeiter wird anhand deiner individuellen Situation feststellen, ob bei dir die Festanstellung oder die Selbstständigkeit den wirtschaftlichen Schwerpunkt für die Finanzierung deines Lebensunterhalts darstellt. Von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit wird ausgegangen, wenn die folgenden drei Anforderungen erfüllt sind:

  • Die Wochenarbeitszeit (inklusive Nebenarbeiten wie Buchhaltung oder Marketing) übersteigt 20 Stunden nicht.
  • Deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit liegt unter der Hälfte der jährlich neu festgelegten Bezugsgröße (2025: 3.745 Euro im Monat).
  • Du beschäftigst keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und nicht mehr als einen Minijobber.

In diesem Fall bist du als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig, sondern zahlst deine Sozialversicherungsbeiträge wie gehabt über deine Festanstellung. Gehörst du bestimmten Berufsgruppen an (z. B. Künstler, Lehrer), musst du eventuell zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Sobald eines oder gar mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind, könnte die Krankenversicherung zu dem Ergebnis kommen, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Du kannst dich dann entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen. Der Rentenversicherungspflicht unterliegst du im Regelfall als Selbstständiger nicht, es sei denn, du gehörst wie bereits angesprochen zu den genannten Berufsgruppen.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber Selbstständige wie Angestellte beschäftigen, um die Sozialversicherungsbeiträge auf sie abzuwälzen. Man spricht dann von Scheinselbstständigkeit. Es gibt viele Anzeichen, die auf Scheinselbstständigkeit hinweisen, beispielsweise:

  • nur ein einziger Auftraggeber oder 5/6 des Umsatzes vom selben Auftraggeber
  • Ausführung derselben Arbeiten wie die Angestellten des Unternehmens
  • Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers
  • Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers (z. B. eigener Schreibtisch)
  • keine eigenen Beschäftigten
  • kein oder minimales eigenes unternehmerisches Risiko

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann das zu horrenden Beitragsnachforderungen führen – und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen. Wie du das vermeidest, erfährst du in unserem Ratgeber zur Scheinselbstständigkeit.

Sonderfälle der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Prinzipiell kann dir niemand verbieten, dich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dennoch gibt es Situationen, in denen du Besonderheiten beachten musst, um nicht beispielsweise andere Leistungen zu gefährden.

Nebenberufliche Selbstständigkeit bei Arbeitslosigkeit

Bist du aktuell noch arbeitslos, darfst du dich dennoch nebenberuflich selbstständig machen. Das solltest du aber gut planen, um deine Bezüge von der Arbeitsagentur nicht zu gefährden. Die Übersichtstabelle zeigt dir, was bei Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld gilt:

  Arbeitslosengeld 1 Bürgergeld
Maximale Wochenstunden 15 Stunden 15 Stunden
Freibetrag 165 Euro im Monat 100 Euro im Monat
Anrechnung von Einkommen Ab Überschreiten des Freibetrags Anrechnung auf das Arbeitslosengeld Ab 101 Euro Anrechnung von 70 bis 90 Prozent deines Einkommens, je nach Einkommenshöhe
Pflicht zur Meldung der Selbstständigkeit Ja, bei der Agentur für Arbeit Ja, beim Jobcenter
Auswirkungen auf den Leistungsbezug Einstellung von Arbeitslosengeld 1 bei Überschreitung von 15 Wochenstunden Einstellung der Zahlung von Bürgergeld bei Überschreitung von 15 Wochenstunden

Suche am besten frühzeitig das Gespräch mit deinem Berater bei der Arbeitsagentur oder im Jobcenter und besprich deine Optionen. Willst du mehr als 15 Wochenstunden arbeiten, überprüfe, ob sich die hauptberufliche Selbstständigkeit für dich lohnt, denn es entfallen dann deine Leistungen. Allerdings kannst du dann eine Förderung, wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld, beantragen.

Nebenberuflich selbstständig machen während des Studiums

Du kannst dich als Student nebenberuflich selbstständig machen, um deine Studienkosten und deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Achte allerdings darauf, gewisse Grenzwerte nicht zu überschreiten. Arbeitest du etwa mehr als 20 Wochenstunden, verlierst du den Studentenstatus, der dir viele finanzielle Vorteile bringt. Ebenso sind Nachteile beim Bezug von BAföG möglich, wenn du zu viel verdienst. Worauf du als selbstständiger Student genau achten musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Selbstständigkeit als Student.

In der Rente nebenberuflich selbstständig arbeiten

Auch wenn du die Regelaltersgrenze bereits erreicht hast und aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden bist, ist vielleicht genau die richtige Zeit, um deine Geschäftsidee zu verwirklichen. Bei der normalen Altersrente wird dein Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht mehr angerechnet. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gibt es jedoch Hinzuverdienstgrenzen. Worauf du sonst noch achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zur Selbstständigkeit als Rentner.

Nebenberuflich selbstständig machen als Beamter

Bist du hauptberuflich als Beamter tätig, gelten für dich nach dem Bundesbeamtengesetz (§§ 99 ff. BBG) besondere Regeln:

  • Du musst deine Pläne zwingend genehmigen lassen, ehe du dich nebenberuflich selbstständig machst.
  • Du darfst nicht mehr als 20 Prozent deiner wöchentlichen Dienstzeit in deinen Nebenerwerb investieren (z. B. bei 40-Stunden-Woche = 8 Stunden).
  • Du darfst mit deiner Nebentätigkeit nicht mehr als 40 Prozent deiner monatlichen Bezüge verdienen.

Als Beamter stellst du deine Arbeitskraft in den Dienst des Landes. Daher hat der Arbeitgeber hier weitreichendere Mitbestimmungsrechte, wenn es um die Aufnahme einer Nebentätigkeit geht.

Buchhaltung mit sevdesk von Anfang an im Griff

Nimm die Buchführung nicht auf die leichte Schulter. Auch wenn sie natürlich andere Ausmaße hat als bei einem hauptberuflich Selbstständigen ist sie im Nebenerwerb mit einigen Formalitäten verbunden. Du musst während des Jahres deine Einnahmen und Ausgaben so erfassen, dass du regelmäßig deine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und zum Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen kannst.

Wir empfehlen dir, von Anfang an mit der sevdesk Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer zu arbeiten. Dank cleverer Funktionen ist es kinderleicht, deine Belege zu erfassen und zu verbuchen. Die Meldungen an das Finanzamt erstellst du einfach auf Knopfdruck. Teste jetzt die sevdesk Buchhaltungssoftware 14 Tage kostenlos.

Tipp:

Auch wenn du anfangs nur wenige Kontobewegungen hast, empfehlen wir dir dennoch, von Anfang an ein separates Geschäftskonto zu nutzen. So sind private und geschäftliche Ausgaben sauber voneinander getrennt und du erleichterst dir die Buchführung. Erfahre mehr dazu in unserem Ratgeber zum Geschäftskonto.

Zusammenfassung zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen, gibt es einiges zu klären. Neben den ohnehin erforderlichen Gründungsformalitäten musst du dich mit deiner Sozialversicherung auseinandersetzen, mit deinem Arbeitgeber sprechen und einen Businessplan zu deiner Geschäftsidee erstellen. Bestimmte Zielgruppen, wie Rentner, Studenten oder Beamte, können sich zwar ebenfalls selbstständig machen, müssen jedoch einige Besonderheiten (beispielsweise eine maximale Arbeitszeit oder Hinzuverdienstgrenzen) beachten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema nebenberuflich selbstständig machen

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