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Homeoffice Pauschale Selbstständige absetzen

Aktualisiert am
12
.
03
.
2025
Schreibtisch mit Laptop im Homeoffice eines Selbstständigen, der die Homeoffice Pauschale von der Steuer absetzen kann.

Wenn du als Selbstständiger häufig von zu Hause aus arbeitest, kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige hilft dir dabei, Kosten unkompliziert geltend zu machen. Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. Erfahre, wie du die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige optimal nutzt und wo du sie in der Steuererklärung einträgst.

Was ist die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige?

Arbeitest du als Selbstständiger von zu Hause aus, entstehen dir dabei Kosten. Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es dir, einen Teil dieser Ausgaben steuerlich geltend zu machen, ohne dass du einzelne Nachweise erbringen musst. Seit 2023 beträgt die Pauschale 6 Euro pro Tag, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 1.260 Euro pro Jahr.

Der große Vorteil: Anders als beim klassischen Arbeitszimmer, für das du strenge Voraussetzungen erfüllen musst, brauchst du bei der Homeoffice-Pauschale für Selbstständige keinen eigenen Raum. Selbst wenn du am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, kannst du sie ansetzen. Das macht die Regelung besonders attraktiv für Selbstständige, die flexibel arbeiten. Die Pauschale zählt zu den Betriebsausgaben und reduziert deine Steuerlast direkt. Sie deckt allgemeine Kosten wie Strom, Wasser und Heizung ab – ohne dass du jeden Posten einzeln nachweisen musst.

Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige vor und nach 2023

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale bei selbstständiger Tätigkeit nicht nur gestiegen, sondern auch flexibler geworden. Von Ihrer Einführung 2020 bis einschließlich 2022 war die Homeoffice-Pauschale nur eine temporäre Lösung. Du konntest 5 Euro pro Tag absetzen – maximal 600 Euro pro Steuerjahr. Seit 2023 sind die steuerlichen Regelungen zum Homeoffice spürbar besser. Der Tagessatz wurde auf 6 Euro erhöht und die maximale Summe auf 1.260 Euro angehoben – das heißt, du kannst bis zu 210 Homeoffice-Tage geltend machen. Zudem wurde die Regelung entfristet, du kannst sie also dauerhaft nutzen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen, die seit 2023 gelten:

 

Pauschale bis Ende 2022

Pauschale ab 2023

Tagespauschale

5 Euro pro Tag

6 Euro pro Tag

Maximale Anzahl absetzbarer Homeoffice-Tage pro Jahr

120 Tage

210 Tage

Maximale Steuerersparnis

600 Euro

1.260 Euro

Homeoffice und Arbeit bei Kunden am selben Tag

Nicht absetzbar

Pauschale absetzbar, wenn mehr als 50 Prozent der selbstständigen Tätigkeit im Homeoffice erfolgt

Dauer der Regelung

Befristet

Unbefristet

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale bei Selbstständigen

Damit du die Homeoffice-Pauschale in deiner Steuererklärung ansetzen kannst, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Der wichtigste Punkt: An diesen Tagen musst du den Großteil deiner Tätigkeit im Homeoffice erledigen. Konkret heißt das: Mehr als 50 Prozent deiner Arbeitszeit sollten an diesen Tagen von zu Hause aus stattfinden. An diesen Tagen darfst du nicht deine erste Tätigkeitsstätte, also den Ort, den du normalerweise für deine Arbeit nutzt, aufsuchen. Selbst wenn du nur 15 Minuten für ein kurzes Meeting in deinem normalen Büro warst, gilt der Tag nicht mehr als Homeoffice-Tag.

Aber keine Sorge: Kundentermine oder Außentermine sind erlaubt! Du kannst also morgens ein Meeting auswärts wahrnehmen und danach den restlichen Tag im Homeoffice arbeiten – solange der Großteil deiner selbstständigen Tätigkeit von zu Hause aus passiert.

Zusätzlich musst du Einkünfte erzielen, bei denen Betriebsausgaben eine Rolle spielen – bei einer selbstständigen Tätigkeit also kein Problem. In der Regel verlangt das Finanzamt zwar keine Nachweise für die Homeoffice-Pauschale bei Selbstständigen, dennoch ist es sinnvoll, Nachweise über die Arbeitstage in der Wohnung zu pflegen.

Die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige ist an keine festen Arbeitstage gebunden. Du kannst also auch Wochenenden oder Urlaubstage steuerlich geltend machen, sofern du an diesen tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast.

Nachweise für die Homeoffice-Pauschale bei selbstständiger Tätigkeit

Das Finanzamt verlangt in der Regel zwar keine Belege oder Nachweise für die Homeoffice-Pauschale, aber eine saubere Dokumentation deiner Arbeitstage kann dir viel Ärger bei der Steuer ersparen. Besonders, wenn du noch andere Betriebsausgaben absetzt oder häufig unterwegs bist, kann eine lückenlose Übersicht entscheidend sein.

Notiere dir am besten jeden Tag, an dem du aus deiner Wohnung gearbeitet hast – entweder in einer Excel-Tabelle, einer digitalen Zeiterfassungs-App oder direkt in deinem Kalender. Falls du sowieso Planungstools nutzt, kannst du dort deine Homeoffice-Tätigkeit ebenfalls markieren. Wichtig ist, dass deine Nachweise stimmig sind und sich in deine Buchhaltung einfügen.

Besonders knifflig wird es, wenn du an einem Tag sowohl am Schreibtisch als auch bei Kunden unterwegs bist. Das Finanzamt achtet darauf, dass die Angaben konsistent bleiben – ein Homeoffice-Tag kann nicht gleichzeitig ein kompletter Reisetag sein. Halte also genau fest, wo du den Großteil deiner Arbeitszeit verbracht hast.

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer: Was lohnt sich für dich?

Auch wenn du kein separates Arbeitszimmer hast, kannst du die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige in der Steuererklärung geltend machen. Egal ob du an einem festen Arbeitsplatz oder in einer gemütlichen Arbeitsecke sitzt – für das Finanzamt zählt beides. Selbst der Küchentisch kann steuerlich anerkannt sein, solange du dort regelmäßig arbeitest.

Falls du allerdings über ein häusliches Arbeitszimmer verfügst, das den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt, hast du die Wahl: Entweder setzt du die tatsächlichen Kosten anteilig ab oder du nutzt die Pauschale. Dabei kannst du jedes Jahr neu entscheiden, was für dich am besten ist. Aber Achtung: Beides gleichzeitig geht nicht. Es heißt entweder anteilige Miete und Nebenkosten oder die Pauschale – aber nicht beides im selben Jahr. Falls du wenig Lust hast, deine Nebenkosten mühsam aufzuteilen, ist die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige die einfachere Lösung. Hast du dagegen hohe Raumkosten für dein Arbeitszimmer, könnte sich der aufwendige Einzelnachweis mehr lohnen.

Wusstest du, dass es noch viele weitere Beiträge zum Thema "Absetzen" gibt? Nein? Dann schau dir doch mal unsere Beiträge zu den Themen Laptop, Fortbildungskosten, Arbeitskleidung, Spenden, Berufshaftpflichtversicherung, Arbeitsmittel, KFZ-Steuer und Fahrtkosten absetzen an.

Homeoffice-Pauschale mit eigenem Büro oder Werkstatt

Als Selbstständiger kannst du die Homeoffice-Pauschale auch nutzen, wenn dir ein externes Büro, eine Werkstatt oder ein Studio zur Verfügung steht. Entscheidend ist nicht, ob du andere betriebliche Räume hast, sondern ob du deinen Arbeitsplatz zu Hause tatsächlich für berufliche Tätigkeiten nutzt.

Homeoffice-Pauschale für Selbstständige: Wo in der Steuererklärung eintragen?

Wenn du die Homeoffice-Pauschale als Selbstständiger nutzen willst, musst du sie in deiner Steuererklärung korrekt eintragen. Für Selbstständige gilt sie als Betriebsausgabe und gehört in Zeile 66 „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

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