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Homeoffice-Pauschale – So sparst du Steuern!

Aktualisiert am
12
.
03
.
2025
Homeoffice Setup, das über die Homeoffice Pauschale von der Steuer abgesetzt werden kann.

Arbeitest du oft von zuhause und willst Steuern sparen? Dann solltest du dich über die Homeoffice-Pauschale informieren! Sie ermöglicht dir, deine Homeoffice-Kosten steuerlich abzusetzen – ganz ohne separates Arbeitszimmer. Egal, ob du angestellt oder selbstständig bist, die Homeoffice-Pauschale kann dir dabei helfen Steuern zu sparen. Wie das genau funktioniert und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, erfährst du hier.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Wenn du im Homeoffice arbeitest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit der Homeoffice-Pauschale einen Teil deiner Kosten steuerlich absetzen. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige – egal, ob du ein eigenes Arbeitszimmer hast oder nicht.

Die Pauschale berücksichtigt die Tage, an denen du überwiegend von deiner Wohnung aus gearbeitet hast und nicht zur Firma gefahren bist. Die Höhe hängt vom jeweiligen Steuerjahr ab. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, an welchen Arbeitstagen du tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet hast.

Das Ganze wird als Werbungskosten (für Angestellte) oder Betriebsausgabe (für Selbstständige) in deiner Steuererklärung angegeben. Besonders praktisch: Du brauchst kein abgeschlossenes Arbeitszimmer, um die Pauschale zu nutzen. Das ist ideal, wenn du flexibel von zuhause arbeiten möchtest.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Seit 2023 kannst du von einer verbesserten Homeoffice-Pauschale profitieren. Die Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend im Homeoffice arbeitest, und kann für maximal 210 Tage pro Jahr angesetzt werden. Das ergibt eine maximale Steuererleichterung von 1.260 Euro jährlich.

Beispiel:

Anzahl der Arbeitstage im Homeoffice 180 Tage
Tagespauschale 6 Euro pro Tag
Mögliche Steuerersparnis 1.080 Euro

Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Ob du nebenberuflich oder hauptberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, Freiberufler oder Angestellter bist – die Homeoffice-Pauschaule ist für viele Arbeitstätige absetzbar. Du benötigst für die Pauschale kein seperates Arbeitszimmer – ein Schreibtisch oder Esstisch, der als Arbeitsplatz dient, reicht aus. Um deine Homeoffice-Tage in der Steuer geltend zu machen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale

  1. Arbeitszeit im Homeoffice: An den betreffenden Tagen musst du den Großteil deiner Arbeitszeit wirklich im Homeoffice verbracht haben. Dein Fokus sollte auf deiner beruflichen Tätigkeit liegen, nicht auf privaten Erledigungen.
  2. Kein Besuch der ersten Tätigkeitsstätte: Du darfst an diesen Tagen dein Büro oder deinen Betriebssitz nicht aufsuchen. Ein kurzer Abstecher ins Büro für ein Meeting oder einige E-Mails genügt bereits, um diesen Tag nicht als Homeoffice-Tag für die Pauschale zählen zu können.
  3. Flexibilität für Kundenbesuche: Falls du aus dem Homeoffice heraus arbeitest und Kunden oder Geschäftspartner vor Ort triffst, ist das kein Problem. Solange du mindestens die Hälfte deines Arbeitstages von zuhause aus tätig bist, zählt dieser Tag für die Homeoffice-Pauschale.
  4. Dokumentation der Homeoffice-Tage: Falls das Finanzamt Nachweise verlangt, solltest du eine Übersicht über deine Homeoffice-Tage führen. Dies kann in Form eines digitalen Arbeitsprotokolls oder einer handschriftlichen Liste erfolgen. Falls du angestellt bist, kann zusätzlich eine Bestätigung deines Arbeitgebers hilfreich sein.

Erfüllt dein Arbeitstag in deiner Wohnung diese Voraussetzungen kann er über die Homeoffice-Pauschale in der Steuer geltend gemacht werden.

Ausnahme:

Steht dir bei deinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du auch Homeoffice-Tage steuerlich geltend machen, an denen du nicht überwiegend zuhause gearbeitet hast. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn du Lehrer bist und vormittags in der Schule gearbeitet und nachmittags Korrekturen und Unterrichtsvorbereitungen zu Hause erledigt hast.

Häusliches Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale

Viele Arbeitnehmer oder Selbstständige stehen vor der Frage, ob sich für sie die Homeoffice-Pauschale oder das häusliche Arbeitszimmer steuerlich mehr lohnt. Hier sind die wichtigsten Unterschiede und Voraussetzungen beider Modelle:

  1. Unterschiede zwischen der Homeoffice-Pauschale und einem häuslichen Arbeitszimmer: Während die Homeoffice-Pauschale auch ohne separates Arbeitszimmer genutzt werden kann, setzt das häusliche Arbeitszimmer voraus, dass ein Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
  2. Voraussetzungen für das Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers: Das Finanzamt verlangt für ein häusliches Arbeitszimmer einen abgetrennten Raum, der zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Zudem muss der Arbeitsplatz Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein.
  3. Vergleich der steuerlichen Vorteile: Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht eine einfache und pauschale Steuererleichterung von bis zu 1.260 Euro pro Jahr. Dagegen können beim häuslichen Arbeitszimmer anteilig Miet- und Nebenkosten abgesetzt werden, was sich insbesondere bei hohen Wohnkosten lohnen kann.
  4. Für wen sich welche Variante am meisten lohnt: Die Homeoffice-Pauschale ist ideal für Arbeitnehmer und Selbstständige, die keinen eigenen Arbeitsraum haben. Wer jedoch ein separates Arbeitszimmer besitzt und es fast ausschließlich beruflich nutzt, kann durch das Absetzen der tatsächlichen Kosten möglicherweise höhere Steuerersparnisse erzielen.

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Welche Kosten kannst du zusätzlich im Homeoffice absetzen?

Ob sich die Homeoffice-Pauschale für dich lohnt, hängt davon ab, ob sie zusammen mit deinen anderen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigt. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag automatisch, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Falls deine gesamten Werbungskosten unter diesem Betrag liegen, lohnt es sich in der Regel nicht, Einzelbeträge separat aufzuschlüsseln.

Typische Werbungskosten zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale sind:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Regale oder Fachbücher
  • Fortbildungskosten, z. B. für Seminare oder Online-Kurse
  • Bewerbungskosten für neue Stellen
  • Mitgliedschaften in Berufsverbänden
  • Kosten für Steuerberatung
  • Beruflich veranlasste Kontogebühren
  • Berufliche Telefon- und Internetkosten

Als Selbstständiger kannst du auch bestimmte Kosten, die in deinem Homeoffice anfallen, wie Strom, Internet oder die Büroausstattung, als Betriebsausgaben in der Steuer geltend machen.

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