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Einkommensteuerbescheid richtig lesen und verstehen

Aktualisiert am
24
.
07
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2024
Steuerbescheid

Seit Wochen erwartest du ihn und endlich kommt er – der Steuerbescheid. Meistens ist hiermit der Einkommensteuerbescheid gemeint. Jetzt ist es wichtig zu prüfen: Stimmt die Höhe der Rückzahlung? Entspricht alles deinen Angaben in der Einkommensteuererklärung? Ist die festgesetzte Nachzahlung gerechtfertigt? Mit diesem Artikel wirst du den Steuerbescheid verstehen und wissen, wie du Einspruch erheben kannst, solltest du Unstimmigkeiten entdecken.

Was ist ein Einkommensteuerbescheid?

Der Einkommensteuerbescheid ist ein amtliches Schriftstück für Steuerpflichtige egal, ob angestellt oder selbstständig. Ihm entnimmst du, wie viel Steuern du zu welchem Steuersatz zahlst, ob du eine Nachzahlung leisten musst oder dich eine Steuerrückerstattung durch die Finanzbehörde erwartet.

Woher bekomme ich meinen Steuerbescheid?

Den Steuerbescheid erhältst du jährlich einmal. Das Finanzamt schickt ihn dir, nachdem es alle von dir mit der Einkommensteuererklärung eingereichten Daten und Informationen geprüft hat. Privatpersonen und Selbstständige erhalten den Steuerbescheid vom Finanzamt immer über einen Steuerberater, sofern sie mit einem arbeiten. In der Regel geht er per Post an dich raus. Du kannst ihn auch elektronisch anfordern.

Wie das?

Hast du den Einkommensteuerbescheid schon per Post von der Finanzbehörde erhalten? Dann prüfe im Schreiben, ob sich ein Hinweis darauf befindet, dass die Bescheiddaten antragsgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Denn nur in diesem Fall kannst du den Einkommensteuerbescheid auch online auf ELSTER im Bereich „Abholung von Bescheiddaten“ abrufen.

Wie lange dauert ein Steuerbescheid?

Hast du deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, dauert es in der Regel sechs bis acht Wochen, bis der Verwaltungsakt beendet ist und Finanzbeamte dir deinen Steuerbescheid zuschicken.

Was du hier als Steuerzahler wissen musst:

  1. Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen nach Eingang. Wer zuerst "liefert", erhält auch zuerst den Bescheid.
  2. Beamte in der Finanzbehörde unterliegen in puncto Bearbeitungszeit keiner Frist. Heißt: Sie müssen deine Steuererklärung nicht bis zu einem festen Termin prüfen. So kann es durchaus sein, dass du als Steuerpflichtiger auch einmal (deutlich) länger als acht Wochen wartest.
  3. Kurz vorm Ende der Abgabefrist für deine Steuererklärung geben auch viele andere ihre Erklärungen ab. Stell dich hier also auf längere Wartezeiten ein.


Gehen wir jetzt erst einmal davon aus, dass der Einkommensteuerbescheid ohne größere Verzögerung bei dir ankommt. Gespannt öffnest du ihn. Aber verstehen tust du maximal die Hälfte? All die Zahlen, Zeilen und Zusammenfassungen klären keine deiner Fragen? Ganz im Gegenteil: Sie werfen nur weitere auf. Darfst du dich jetzt auf eine Steuererstattung freuen oder steht etwa eine Nachzahlung an?

Lass uns das ändern und Licht ins Steuerbescheid-Dunkel bringen. Wir schauen uns hier gemeinsam an, was im Einkommensteuerbescheid steht und welche Informationen du wo findest. Wir klären auch, wo du Wichtiges zu Einsprüchen, Einspruchsfristen, Steuerfestsetzungen, Nachzahlungen und Steuererstattungen nachlesen kannst.

Wie sieht ein Einkommensteuerbescheid aus?

Die gute Nachricht: Der Steuerbescheid ist immer gleich aufgebaut. Einmal verstanden, wirst du ihn Jahr für Jahr richtig lesen können. Wechselst du als Steuerpflichtiger allerdings in ein anderes Bundesland, kann die Struktur von dem dir gewohnten Aufbau leicht abweichen. Davon gehen wir jetzt aber erst einmal nicht aus. Daher:

Was steht wo? Wie sieht ein Steuerbescheid aus? Wir fassen es zunächst grob zusammen und gehen dann ins Detail.

  1. persönliche Angaben des Steuerzahlers wie dein Name, Steuernummer, Steueridentifikations-Nummer, Adresse, dein zuständiges Finanzamt
  2. Festsetzung mit Angaben zur Steuerfestsetzung, festgesetztem Betrag über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Steuerabzug und verbleibender Steuer. Hier findest du auch die Information, ob und in welcher Höhe eine Steuererstattung oder Steuernachzahlung fällig ist.
  3. Besteuerungsgrundlagen mit der detaillierten Aufschlüsselung, welche Berechnung der Steuerfestsetzung zugrunde liegt. Das Finanzamt listet hier alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte wie aus selbstständiger Tätigkeit auf sowie abzugsfähige Leistungen.
  4. Anmerkungen des Sachbearbeiters zu deinem individuellen Einkommensteuerbescheid.
Hinweis für dich, wenn du verheiratet bist:

Bei zusammen veranlagten Ehepartnern sieht der Einkommensteuerbescheid etwas anders aus. Hier sind sowohl die Einkünfte von Ehepartner 1 und Ehepartner 2 einzeln aufgelistet.

Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?

Du blätterst nun also durch den Steuerbescheid und wirst stutzig: Da stimmt doch was nicht! In deiner Einkommensteuererklärung bist du auf ein ganz anderes Ergebnis gekommen.

Ärgerlich, aber durchaus möglich.

Auch beim Finanzamt arbeiten schließlich „nur“ Menschen und sie müssen unzählige Zahlen und Fakten prüfen und manuell abgleichen. Schnell schleichen sich da Fehler ein. Durchaus denkbar ist auch, dass Beamte beim Finanzamt Fehleinschätzungen von Sachverhalten vornehmen, die zu einer fehlerhaften Berechnung führen. Richtig und wichtig also, wenn du deinen Steuerbescheid immer aufmerksam liest. Punkt für Punkt. Wie? Wir zeigen es dir.

So liest und verstehst du deinen Steuerbescheid richtig

So gehst du am besten vor und prüfst deinen Einkommensteuerbescheid von der ersten bis zur letzten Seite:

Schritt 1: Prüfe zuerst allgemeine persönliche Angaben:

Kopfzeile: Hier sind allgemeine Daten von dir als Steuerzahler wie dein Name, deine Adresse, deine Steuernummer und deine Identifikationsnummer festgehalten. Außerdem steht hier, welches Finanzamt den Steuerbescheid erstellt hat und von wann der Bescheid ist (Datum der Erstellung).
Zeitraum: Klärt, für welchen Zeitraum (i. d. R. Kalenderjahr oder abweichendes Geschäftsjahr) die Steuern berechnet wurden.

Schritt 2: Prüfe die „Festsetzung“ (Nachzahlung oder Rückerstattung)

Festsetzung: Übersicht über die zu zahlende Steuer Hier steht, welche Steuern wie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bereits gezahlt wurden und welche noch offen sind. Entsprechend findest du hier auch, wie hoch die Nachzahlung oder Steuerrückerstattung ausfällt.

In diesem Zusammenhang auch wichtig zu prüfen: Ist deine hier notierte Bankverbindung korrekt? Nur so kann das Finanzamt eventuelle Rückzahlungen reibungslos überweisen.

Schritt 3: Prüfe die „Besteuerungsgrundlage“

In diesem Teil des Steuerbescheids zeigt dir die Finanzbehörde, welche Faktoren und Beträge zu dem zu versteuernden Einkommen führen. Das ist die Berechnung des zu versteuernden Einkommens.

Einkünfte Zunächst werden alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, nicht selbstständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen aufgeschlüsselt. Auch in der Berechnung berücksichtigte Werbungskosten und Betriebsausgaben sind hier benannt. Um sie zu prüfen, gleichst du die Zahl einfach mit den Daten aus deiner Buchhaltung ab.
Sonderausgaben und Freibeträge: In diesem Abschnitt steht, welche deiner Ausgaben (beschränkt und unbeschränkt abzugsfähig) wie Sonderausgaben, Steuer- und Kinderfreibeträge, außergewöhnlichen Belastungen, Spenden oder Ausgaben für Renten- oder Krankenversicherungen beispielsweise das Finanzamt als steuermindernde Beträge mit in die Berechnung eingebunden hat. Wirf hier zur Sicherheit nochmal einen Blick in deine eingereichten Daten und prüfe, ob alles berücksichtigt wurde.
zu versteuerndes Einkommen Das errechnete Einkommen abzüglich von Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen ergibt das zu versteuernde Einkommen. Das ist der Betrag, der für die Steuerhöhe maßgeblich ist. Wie genau sich das berechnet? Lies alle Details in unserem Artikel "Zu versteuerndes Einkommen berechnen"
Berechnung der Steuer Mit dem zu versteuernden Einkommen als Basis und dem für dich greifenden Steuersatz wird die Einkommensteuer kalkuliert. Das ist die festzusetzende Einkommensteuer. Schau mal: Diesen Betrag findest du auch in der Auflistung/Zusammenfassung auf Seite 1 unter Festsetzung wieder.
Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer: Hier steht, ob und wenn ja, in welcher Höhe der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer von dir als Steuerpflichtigem berücksichtigt wurden.

Schritt 4: Prüfe den Abschnitt zu den „Erläuterungen zum Steuerbescheid“

Nun stellst du womöglich fest, dass einzelne Posten, die du in der Steuererklärung angegeben hast, vom Finanzamt nicht oder abweichend berücksichtigt wurden? Dann findest du u. a. hierzu in der „Erläuterung zum Steuerbescheid“ mit großer Wahrscheinlichkeit die entsprechenden Informationen. Ebenfalls hier liest du Kommentare, wenn das Finanzamt Angaben aus der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gar nicht oder angepasst übernommen hat.

Bitte nicht überfliegen: Die Rechtsbehelfsbelehrung

Am Ende der Erläuterungen erhältst du den Hinweis, wie und bis wann du Einspruch gegen den Bescheid und die Steuerfestsetzung einlegen kannst. Falls du Fehler und Unstimmigkeiten entdeckt hast, solltest du das tun. Wie das geht, zeigen wir dir jetzt.

Du hast alles geprüft und Zahlendreher oder Rechenfehler entdeckt? Dann musst du den Bescheid nicht einfach hinnehmen. Konkret darfst du laut Abgabenordnung Einspruch erheben oder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen.  Was der Unterschied ist erklären wir dir jetzt.

Einspruch gegen Steuerbescheid und Antrag

Wenn du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegst, wird das Finanzamt den gesamten Bescheid noch einmal prüfen und möglicherweise korrigieren, selbst wenn der Fehler nur einen bestimmten Punkt betrifft. Informiere dich hierzu gerne unserem Blogbeitrag zum Thema "Einspruch gegen Steuerbescheid".

Es besteht jedoch – wie gesagt – auch das Risiko einer Verböserung und der Bescheid kann zu deinem Nachteil geändert werden.

Antrag auf schlichte Änderung

Im Gegensatz dazu wird beim Änderungsantrag nur der angegebene Bereich überprüft, ohne die Möglichkeit einer Verböserung. Du kannst den einfachen Änderungsantrag auch ebenso nur dazu nutzen, um fehlende Belege nachzureichen. Nachteilig an der schlichten Änderung ist, dass du das im Steuerbescheid geforderte Geld auf jeden Fall zahlen musst – auch, wenn diese Forderung deiner Meinung nach nicht korrekt ist.

Behalte die Zeit im Blick:
Welche Methode du auch wählst, lass dir damit nicht zu viel Zeit, denn es gilt die sogenannte Einspruchsfrist. Sie beginnt am Datum des Poststempels plus drei Tage. Ab dann hast du einen Monat Zeit, um deinen Einspruch einzureichen oder den Änderungsantrag zu stellen.

Diese Zeit läuft übrigens auch ab, wenn sich die Bearbeitung durch das Finanzamt etwas hinzieht. Das heißt, wenn du einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, der über Wochenlang unbearbeitet bleibt, verrinnt möglicherweise die Frist für einen Einspruch. Kommt am Ende heraus, dass du besser einen Einspruch eingelegt hättest, statt nur auf die schlichte Änderung zu setzen, dann ist es für den Einspruch unter Umständen zu spät.


Ob Änderungsantrag oder Einspruch – ein Monat Frist ist nicht viel, oder? Also unbedingt rechtzeitig die Prüfung des Steuerbescheids starten und Einspruchsfrist beachten.

Tipp:

Unser Fristenrechner für deinen Steuerbescheid unterstützt dich dabei, easy den Überblick zu behalten und keine wichtigen Termine rund um die Steuer zu versäumen. Damit legst du den Grundstein für deine stressfreie Steuerplanung – ganz gleich, ob du deine Steuererklärung erst noch abgeben oder Einspruch gegen eingegangene Steuerbescheide einlegen willst.

Wichtig: Dein Einspruch kann im schlimmsten Fall auch zur sogenannten Verböserung für den Steuerpflichtigen führen. Heißt: Nach Prüfung des Sachverhalts und deines Einspruchs ist das Ergebnis für dich schlechter als zuvor. Lass dich daher eingehend beraten, bevor du Einspruch erhebst.

Was bedeutet „vorläufiger Steuerbescheid“?

So weit, so gut. Aber jetzt bist du nochmals irritiert. Denn vor dir liegt ein „vorläufiger Steuerbescheid“ nach § 165 Abgabenordnung mit Hinweis auf den Vorläufigkeitsvermerk. Was hat es damit wieder auf sich?

Einen vorläufigen Steuerbescheid stellt das Finanzamt aus, wenn bestimmte steuerliche Sachverhalte noch nicht abschließend geklärt sind. Mit dem vorläufigen Steuerbescheid erhältst du eine Einschätzung deiner Steuerlage basierend auf aktuellen Fakten bzw. Rechtssprechung.

Hier sind zwei mögliche Gründe, warum du einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten könntest:

  1. Wenn dein Steuerbescheid den Satz "Der Bescheid ergeht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" enthält, musst du dir normalerweise keine Sorgen machen, dass das Finanzamt eine Steuererstattung zurückfordert. Diese Vorläufigkeit bezieht sich in der Regel auf laufende Musterverfahren beim Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht, sodass du von einem möglichen Urteil zu deinen Gunsten profitieren könntest.
  2. Wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig erlässt, weil ein Steuerzahler aus einer selbstständigen Tätigkeit Dauerverluste erzielt, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Steuerbescheide innerhalb von Jahren ändert und die Verluste steuerlich streicht. Hier kann es dann zu Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen kommen. Diese Vorläufigkeit wird also auf Dauerverluste zurückgeführt, die darauf hindeuten könnten, dass Steuerzahler ihr Hobby steuerlich absetzen möchten, das eigentlich unter Liebhaberei fällt.

Du siehst: Änderungen sind Steuerbescheid nicht ausgeschlossen, bedeuten aber nicht automatisch, dass dies für dich nachteilig ist.

Zusammenfassung

Mit dem Steuerbescheid schlüsselt dir das Finanzamt auf, welche Beträge und Faktoren es zur Berechnung deiner Steuern herangezogen hat. Dem Steuerbescheid entnimmst du u. a., ob du eine Steuerrückzahlung erhältst oder ggf. eine Nachzahlung leisten musst. Da sich auch in Zahlen und Summen des Finanzamtes Fehler einschleichen können, stelle alle Zahlen und Berechnungen der Finanzbeamten deinen eigenen sowie denen deines Steuerberaters gegenüber und erhebe bei Unstimmigkeiten fristgerecht Einspruch beim Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuerbescheid

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