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Bilanzgewinn: Wie du ihn richtig berechnest und verwendest

Aktualisiert am
06
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02
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2024
Smartphone zeigt Aktienkursdiagramm

Ein Bilanzgewinn ist natürlich zunächst einmal Grund zur Freude. Dennoch solltest du einen genauen Blick auf die Zahlen werfen: Trotz eines Bilanzgewinns kann nämlich ein Jahresfehlbetrag vorliegen. Erfahre in diesem Beitrag, was sich genau hinter dem Bilanzgewinn versteckt, wie du den ihn berechnest und welche Möglichkeiten der Verwendung bestehen.

Die Definition: Was ist der Bilanzgewinn?

Vielleicht denkst du beim Bilanzgewinn an den Jahresüberschuss deines Unternehmens. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um zwei unterschiedliche Größen. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung und betrachtet lediglich den Zeitraum eines Wirtschaftsjahres. Der Bilanzgewinn hingegen stellt den Unterschied zwischen der Bilanzsumme auf der Aktivseite und der Passivseite dar. Es ist möglich, dass ein Bilanzgewinn vorliegt, selbst wenn du im vergangenen Jahr einen Jahresfehlbetrag verzeichnen musstest. Das ist etwa der Fall, wenn durch Gewinnvorträge aus den Vorjahren nach Abzug des Jahresfehlbetrags immer noch genügend Plus vorhanden ist.

Du findest den Bilanzgewinn in der Bilanz auf der Passivseite als Unterpunkt des Eigenkapitals. Ein Bilanzverlust wird hingegen auf der Aktivseite ausgewiesen. Für die Anteilseignerinnen und Anteilseigner eines Unternehmens ist der Bilanzgewinn eine wichtige Größe. Er bestimmt nämlich darüber, ob und in welcher Höhe Ausschüttungen möglich sind.

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Berechnung: So ermittelst du den Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ist nicht identisch mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresgewinn. Um ihn zu ermitteln, musst du einige weitere Werte in die Berechnung einbeziehen. Insbesondere sind das aus den Vorjahren vorhandene Gewinnvorträge und Verlustvorträge, Einstellungen oder Entnahmen in Bezug auf Gewinnrücklagen sowie Entnahmen aus Kapitalrücklagen. Im Folgenden sehen wir uns genauer an, wie du den Bilanzgewinn berechnen kannst.

Das Berechnungsschema zur Ermittlung des Bilanzgewinns

Bei der Ermittlung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes hilft dir dieses Berechnungsschema:

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Einstellungen in Gewinnrücklagen
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage

= Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust

Die Positionen schauen wir uns jetzt einmal genau an, damit du weißt, was darunter jeweils zu verstehen ist.

Bilanzgewinn ermitteln: Gewinnvortrag & Verlustvortrag

Einen Gewinnvortrag kannst du immer dann erstellen, wenn im Vorjahr nicht der vollständige Gewinn ausgeschüttet oder für die Bildung von Rücklagen verwendet wurde. Das, was überbleibt, verzeichnest du als Gewinnvortrag und kannst damit im kommenden Jahr einen Jahresfehlbetrag ausgleichen.

Analog dazu ist ein Verlustvortrag aus einem früheren Jahr zu berücksichtigen. Du schreibst den Verlust in das nächste Jahr fort, wo er mit einem Jahresüberschuss verrechnet und somit ausgeglichen werden kann.

Das Jahresergebnis des laufenden Jahres musst du um den Gewinnvortrag oder Verlustvortrag bereinigen, da nur der vom Jahresüberschuss verbleibende Betrag ausgeschüttet werden darf.

Bilanzgewinn ermitteln: Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen sind zusätzliches Haftungskapital. Du kannst sie wie eine Art „eiserne Reserve“ ansehen, mit der du dich gegen bestimmte Risiken absicherst. Du bildest eine Gewinnrücklage, indem du nicht ausgeschütteten Gewinn, der bereits versteuert wurde, als Gewinnrücklage in die Bilanz einstellst. Diese ist Teil des Eigenkapitals und wird entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Einstellung einer Gewinnrücklage – ebenso wie über Entnahmen daraus.

Entnahmen und Einstellungen in die Gewinnrücklage wirken sich direkt auf den Bilanzgewinn aus und müssen entsprechend zum Jahresergebnis addiert bzw. davon subtrahiert werden.

Bilanzgewinn ermitteln: Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen kannst du bilden, wenn du unternehmensextern Gelder beziehst. Dies kann beispielsweise über die Ausgabe von Aktien oder Anteilen oder über die Aufnahme neuer Anteilseignerinnen und Anteilseigner passieren.

Auch hier gilt wiederum: Einstellungen in Kapitalrücklagen beeinflussen die Höhe des Bilanzgewinns, weshalb sie in die Berechnung einzubeziehen sind.

Bilanzgewinn berechnen am Beispiel erklärt

Stell dir folgende Situation vor: Eine Kapitalgesellschaft weist in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 17 Millionen Euro aus. Im vorangegangenen Jahr sah die wirtschaftliche Lage noch rosiger aus. Deshalb wurde im Vorjahr ein Gewinnvortrag in Höhe von 19 Millionen Euro gebildet. Der Bilanzgewinn ermittelt sich nach folgender Berechnung:

- 17 Millionen Euro (Jahresfehlbetrag)
+ 19 Millionen Euro (Gewinnvortrag aus dem Vorjahr)

= 2 Millionen Euro (Bilanzgewinn)

Du siehst also: Trotz des hohen Jahresfehlbetrags muss nicht zwingend ein Bilanzverlust entstehen. Allerdings kann sich der niedrige Bilanzgewinn negativ auf das Unternehmensimage auswirken. Deshalb könnte das Unternehmen eine Kapitalrücklage in Höhe von 5 Millionen Euro und eine Gewinnrücklage in Höhe von 13 Millionen Euro entnehmen, um so die Aktionärinnen und Aktionäre in Sicherheit zu wiegen. Die Berechnung sähe dann folgendermaßen aus:

- 17 Millionen Euro (Jahresfehlbetrag)
+ 19 Millionen Euro (Gewinnvortrag aus dem Vorjahr)
+ 13 Millionen Euro (Entnahme aus Gewinnrücklagen)
+ 5 Millionen Euro (Entnahme aus Kapitalrücklage)

= 20 Millionen Euro (Bilanzgewinn)

So macht der Bilanzgewinn für die Anteilseignerinnen und Anteilseigner einen positiven Eindruck – und die Gefahr fallender Kurse der Kapitalgesellschaft wegen Aktienverkäufen verunsicherter Anlegerinnen und Anleger verringert sich deutlich.

So weist du den Bilanzgewinn richtig aus

Ein Bilanzgewinn wird stets auf der Passivseite deiner Bilanz ausgewiesen. Wenn du dich für eine teilweise Ergebnisverwendung entscheidest, fällt die Position „Jahresfehlbetrag“ bzw. „Jahresüberschuss“ weg. An ihre Stelle tritt die Position „Bilanzgewinn“ (§ 268 Abs. 1 HGB). Einen Gewinn- oder Verlustvortrag musst du dennoch einzeln ausweisen.

Was du mit deinem Bilanzgewinn machen kannst

Bei einer Kapitalgesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung. Hierbei sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:

  • Ausschüttung: Bei der Ausschüttung wird der Bilanzgewinn in Form von Dividenden an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet. Sie haben nach § 58 Abs. 4 AktG Anspruch auf den Bilanzgewinn, sofern die Gesellschafterversammlung keine abweichende Ergebnisverwendung festgestellt hat.
  • Gewinnrücklage: Du kannst höchstens 50 Prozent des Gewinns in eine Rücklage einstellen (§ 58 Abs. 2 AktG). Gesetzliche Rücklagen und Verlustvorträge musst du jedoch vorher abziehen (§ 58 Abs. 1 AktG).
  • Gewinnvortrag: Bilde einen Gewinnvortrag, wenn du im kommenden Jahr mit Verlusten rechnest, die du ausgleichen möchtest.
  • Kapitalaufstockung: Stocke das gezeichnete Kapital deines Unternehmens auf, um deine Eigenkapitalbasis zu stärken.
  • Investition: Investiere das überschüssige Kapital in die Expansion deines Unternehmens (z. B. Kauf neuer Grundstücke oder Maschinen).

Wenn der Jahresüberschuss bei der Ergebnisverwendung nicht in Form einer Ausschüttung an die Anteilseignerinnen und Anteilseigner ausgezahlt wird, verbleibt er im Unternehmen. Man spricht dann von Thesaurierung. Die Gewinnthesaurierung ist eine gute Möglichkeit, um die Eigenkapitalquote und damit die Bonität zu optimieren. Dieses Mittel ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da es bei Kapitalgesellschaften auch zur Abwertung der Anteile führen kann.

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