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Steuerbilanz erstellen: die wichtigsten Infos auf einen Blick

Aktualisiert am
27
.
03
.
2024
Personen sitzen an einem Schreibtisch und schauen sich Steuerpapiere an

Als Unternehmerin oder Unternehmer bist du verpflichtet, auf deinen Gewinn Steuern zu zahlen. Damit der Fiskus erfährt, wie viel du verdient hast, musst du für dein Unternehmen eine Steuerbilanz erstellen. Wie das funktioniert, wie du Wirtschaftsgüter richtig bewertest und welche Fehler du vermeiden solltest, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist eine Steuerbilanz?

Die Steuerbilanz ist eine Vermögensübersicht, die der Gewinnermittlung und der Einschätzung der Ertragslage dient. Ziel ist es, dem Finanzamt die Zusammensetzung deines Gewinns zu erklären. Dieses verwendet deine Steuerbilanz als Bemessungsgrundlage für:

Grundlage für die Steuerbilanz ist nach § 5 Abs. 1 EStG die Handelsbilanz. Du darfst aber in bestimmten Punkten davon abweichen (Wahlrecht).

Unterschied zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz

Steuerbilanz und Handelsbilanz können in der Praxis identisch sein. Man spricht dann von einer Einheitsbilanz. Allerdings kannst du in der Steuerbilanz abweichende Bewertungsgrundsätze (z. B. für Rückstellungen) nutzen. Deshalb weicht die Handelsbilanz häufig von der Steuerbilanz ab. Grund dafür ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Steuer- und Handelsbilanz unterschiedliche Ziele verfolgen:

  • Steuerbilanz: Der Gewinn soll so gering wie möglich ausfallen, um die Steuerbelastung zu senken. Dazu kannst du Wahlrechte nutzen und beispielsweise Rückstellungen bilden.
  • Handelsbilanz: Der Gewinn soll möglichst hoch ausgewiesen werden, um das Unternehmen etwa vor Investoren oder Anteilseignern in ein positives Licht zu rücken.
Gegenüberstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz
Steuerbilanz vs. Handelsbilanz
Tipp: Einheitsbilanz nutzen!

Eine gesonderte Steuerbilanz zu erstellen, zieht einen enormen Aufwand nach sich. Viele Unternehmen verzichten deshalb darauf und nutzen die Handelsbilanz als Einheitsbilanz auch für die steuerliche Gewinnermittlung. Das ist nach § 5 Abs. 1 EStG ausdrücklich erlaubt.

Wann du eine Steuerbilanz erstellen musst

In § 5 Abs. 1 heißt es: „Bei Gewerbetreibenden […] ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen.“ Für dich bedeutet das: Die Steuerbilanz ist eine Jahresbilanz, die du jeweils zum Ende deines Wirtschaftsjahres aufstellen musst.

Steuerliche Grundsätze für die Steuerbilanz

Damit deine Steuerbilanz den gesetzlichen Voraussetzungen genügt, musst du diese rechtlichen Anforderungen erfüllen:

  • Vorgaben des Einkommensteuergesetzes, insbesondere die §§ 4 bis 7g EStG
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
    BilanzklarheitBilanzwahrheit Bilanzkontinuität Bilanzidentität
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Nur wenn diese Vorschriften eingehalten werden, kann die Steuerbilanz eine übersichtliche und nachvollziehbare Vermögensübersicht darstellen.

Beachte das Maßgeblichkeitsprinzip der Steuerbilanz

Das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG besagt, dass du die Wertansätze deiner Wirtschaftsgüter aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz übernehmen musst. Eine Ausnahme vom Maßgeblichkeitsprinzip gilt allerdings, wenn es im Steuerrecht abweichende Vorschriften gibt – dann kannst oder musst du von der Handelsbilanz abweichen. Das gilt beispielsweise bei einigen Rückstellungen, die du entweder gar nicht oder nur in bestimmten Fällen in der Steuerbilanz ausweisen darfst (z. B. Rückstellungen für bestimmte Pensionszusagen).

Steuerbilanz erstellen: So geht’s - Schritt für Schritt

Damit du deine Steuerbilanz richtig erstellen kannst, musst du zunächst den Jahresabschluss vorbereiten. Dazu sind einige Arbeiten zu erledigen, unter anderem:

  • Schritt 1: Zusammenstellung wichtiger Dokumente wie der Handelsregisterauszug, der Gesellschaftervertrag, Miet- und Pachtverträge und Rechnungen
  • Schritt 2: Inventurarbeiten, Aufstellung des Inventars
  • Schritt 3: korrekte Verbuchung der Abschreibungen
  • Schritt 4: Aktivierung von Eigenleistungen
  • Schritt 5: Verbuchung aller Belege des betreffenden Geschäftsjahrs
  • Schritt 6: eventuell Buchung von Einzelwertberichtigungen bei Uneinbringlichkeit von Forderungen
  • Schritt 7: Bildung von Rücklagen

Mit der sevdesk Buchhaltungssoftware kannst du den Aufwand für die Vorbereitung des Jahresabschlusses deutlich verringern. Deine Belege lässt du bereits während des Jahres automatisiert verbuchen. Auch die meisten Abschreibungen werden automatisch gebucht.

Diese Wirtschaftsgüter werden in der Steuerbilanz bewertet

Prinzipiell musst du in der Steuerbilanz alle Vermögensgegenstände bewerten. Dafür kannst du mitunter von der Handelsbilanz abweichende Bewertungsgrundsätze nutzen (Wahlrecht). Allerdings sind einige Bewertungsverfahren des Handelsrechts (z. B. Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung) im Steuerrecht nicht erlaubt. Meist kannst du lediglich zwischen der Bewertung mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert wählen.

Mit den Anschaffungskosten und Herstellungskosten setzt du beispielsweise abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und das Umlaufvermögen an. Rückstellungen für Pensionen darfst du hingegen höchstens mit dem Teilwert ansetzen.

Häufige Fehler in der Steuerbilanz

Zu den typischen Fehlern in der Steuerbilanz gehört die Anwendung von Bewertungsgrundsätzen, die zwar im Handelsrecht, nicht aber im Einkommensteuergesetz (EstG) erlaubt sind. Informiere dich deshalb am besten frühzeitig, wann du ein Wahlrecht hast und wann nicht und wie du Wirtschaftsgüter richtig bewertest.

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