Das wird bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung geprüft
Bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung dreht sich alles darum, ob du die Sozialversicherungsbeiträge und die Künstlersozialabgabe im Prüfungszeitraum richtig abgeführt hast. Sie heißt deshalb auch Sozialversicherungsprüfung.
Dabei kontrolliert der Prüfer unter anderem die Ergebnisse deiner Lohnabrechnung, die Entgeltunterlagen (z. B. Stundenzettel, Reisekostenabrechnungen) sowie die Beitragsnachweise und -meldungen.
Häufig richtet der Betriebsprüfer den Fokus auf Themen innerhalb der Lohnabrechnung, die entweder viel Fehlerpotenzial bieten oder bei denen am ehesten Schummeleien möglich sind. Dazu gehören beispielsweise:
- korrekte Einordnung der Versicherungspflicht bei kurzfristigen Beschäftigungen (z. B. bei Saisonarbeitern und Ferienjobbern), Werkstudentenjobs und Praktika
- Abführung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK)
- Einhaltung der Minijob-Grenze
- Scheinselbstständigkeit (Abgrenzung von Selbstständigen zu abhängig Beschäftigten)
Ein Prüfer kündigt sich dabei bei Betrieben mit 20 Mitarbeitern und mehr mindestens alle 4 Jahre an. So will es das Gesetz (§ 28p SGB 4). Das ist öfter als bei vielen anderen Betriebsprüfungen und liegt daran, dass die Verjährungsfrist bei Beitragszahlungen recht kurz ist. Bei kleineren Unternehmen kommt der Prüfer meist seltener.